Frage zu Ebay kauf

BMW 3er E36

Hi,

hab bei Ebay was ersteigert für 200€, möchte es nun aber nicht mehr haben. Hab dem Verkäufer angeboten ihm die Gebühren zu erstatten. Evtl. sogar 5€. Das will er nicht. Er droht nun mit Anwalt. Jaja...gekauft ist gekauft. Aber der Pries ist doch nicht so toll und ich denke der Verkäufer ist unseriös-deshalb will ich das Teil net mehr haben.

Was kann er machen? Wegen 200€ zum Anwalt mich verklagen? *lach*

Ich bin ja noch so nett und will ihm die 5€ entschädigung geben...

Er kann doch den 2 Höchstietenden Fragen-ist doch gang und gebe oder und auch von Ebay so machbar. es sei denn er ist selbst der 2 Bietende.

Bin mal auf eure Meinung gespannt.

Gruß!

41 Antworten

so seh ich das auch, hab ich auch shcon ge,acht, mahct weniger ärher, ich rege mich das als verkäufer nicht mehr drüber auf, wenn mehr gebote da sind.

Re: Re: Re: Frage zu Ebay kauf

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Schon klar das er zum Anwalt gehen kann, aber wie lange sowas dauert...da wärs doch viel einfacher er nimmt die Entschädigung von mir und verkauft an den 2.

ja könnte er machen.

aber damit solche ersteigerer mal einen aufn sack kriegen, kann man auch mal andere seiten aufziehen 🙂

Re: Re: Re: Re: Frage zu Ebay kauf

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


ja könnte er machen.

aber damit solche ersteigerer mal einen aufn sack kriegen, kann man auch mal andere seiten aufziehen 🙂

Oh oh, dann hätten die Anwälte aber viel zu tun ;o)

Ich hoffe nur du bekommst mal nicht irgendwann was "aufn Sack"! 🙂

Re: Re: Re: Frage zu Ebay kauf

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Schon klar das er zum Anwalt gehen kann, aber wie lange sowas dauert...

in meinem Fall hat es 4 Mon. gedauert.Es kann also auch zügig gehen.Hat mich zwar nix gekostet,aber auf die Rennerei kann ich auch gerne verzichten

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@1: ich würd's an deiner stelle nehmen und einfach wieder bei ebay reinstellen (evtl. mit mindestpreis). wahrscheinlich geht's dann auch weg.

wenn der verkäufer unkooperativ ist, kannst du überhaupt nichts machen, du musst ihm die sache abnehmen.

wenn er tatsächlich zum anwalt geht, kommt dich das wahnsinnig teuer. erstmal brauchst du auch einen anwalt und zweitens verlierst du einen evtl. prozess sowieso 😉
dann musst du vermutlich sämtliche kosten tragen und die sind weit über den 200 euro.

du kannst vom vertrag nur zurücktreten, wenn die sache kaputt ist bzw. die lieferzeit zu lange ist und du gewisse fristen gesetzt hast.

red halt nochmal mit ihm, sag ihm, er soll's dem 2. bieter anbieten und du zahlst den differenzbetrag.

Stand das mit der Rechnung in der Artikelbeschreibung?? Und etz will er die nicht mehr mitsenden?

Falls das so ist, erfüllt er seinerseitz ja auch ned seine Pflichten.... (nur mal so als Denkanstoß)

ne rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer kannst du schon verlangen.

für einen rücktritt müsste seine pflichtverletzung aber schon erheblich sein, was bei ner fehlenden rechnung wohl nicht der fall ist. ist meiner meinung nach nur einen nebenpflichtverletzung.
aber du kannst ihm ja mal eine angemessene frist setzen, bis wann er eine ordentliche rechnung stellen soll. dann bist du in einer etwas besseren position.

und ob der zum analt läuft, ich hatte mal einen fall, da ist der wegen 24 euro zum anwalt gelaufen, und der der es ersteigert hat , hat alleine 46 euro gerichts-anwaltsgebühren bezahlt

Zitat:

Original geschrieben von cocooncrew


Wieso? War der Anwalt auf die Ex scharf 😁

hey... mal zu deiner sig.... der link zu der mustang-page... wieso sind da nur noch 3 bilder anstatt der urspr. 90? weisst du wo die hin sind?

danke 😁

Werd auf das Geld für folgende Auktion auch vergebens warten können, da die einzige Bewertung des Verkäufers negativ ist 🙁

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Tja, denke auch nicht das mein Anwalt da recht erfolg haben wird und daher hab ich das Teil einfach nochmals reingestellt. Werde aber nun alles dran setzten das dieser sch... Typ von Ebay rausfliegt.

Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu Ebay kauf

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Oh oh, dann hätten die Anwälte aber viel zu tun ;o)

Ich hoffe nur du bekommst mal nicht irgendwann was "aufn Sack"! 🙂

keine angst 🙂

Bei 200€ Verkaufspreis zahlt der Verkäufer alleine
schon ~8.- Verkaufsgebühr. Dann kommen Startgebühren, evtl. Gebühren für Fetteschrift, weiterre Fotos ect......

Ich wollte mal so nen hässlichen "Landsmann" wegen nen Sitzheitzungskabelbaum (~70€) verklagen...beim nächsten mal würde ich nicht zögern ich zahle nicht umsonst
250€ für meine Rechtschutzversicherung und bei so Leuten könnte ich echt kotzen......

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