Frage zu Bereifung

Audi A3 8P

Hallo zusammen,

da ich mich nicht besonders gut auskenne, muss ich mal ein paar blöde Fragen hier loslassen. Ich hoffe, Ihr könnt sie mir kurz beantworten 🙂

Ich habe werksmässig auf meinem TFSI die 7,5x18 mit 225/40 R18 92Y. Darf ich folgende Winterreifen auf der Felge fahren ?

225/40 ZR18 88Y
und
225/40 R18 88V

Der Geschwindigkeitsindex würde ja passen. Aber was ist mit den anderen Angaben ?

Danke vorab!

Gruss, Martin

18 Antworten

Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex"😉 (8)
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s).

GSY km/h
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR >240

**********************************************

Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (7)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.

Li kg
63 272
64 280
65 290
66 300
67 307
68 315
69 325
70 335
71 345
72 355
73 365
74 375
75 387
76 400
77 412
78 425
79 437
80 450
81 462
82 475
83 487
84 500
85 515
86 530
87 545
88 560
89 580
90 600
91 615
92 630
93 650
94 670
95 690
96 710
97 730
98 750
99 775
100 800
101 825
102 850
103 875
104 900
105 925
106 950
107 975
108 1000
109 1030
110 1060
111 1090
112 1120

**********************************************

Runderneuerte Reifen
Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI: Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...). Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.

GF

Quelle: www.google.de / Treffer: 1.589.652 😁

Ich fass mich kurz: Nein, da die Reifen nicht genug Gewicht tragen können. Du brauchst mindestens einen Traglastindex von 91.

Gruß
PowerMike

Danke!

Shit, ich haette einen nagelneuen Satz Winterreifen umsonst haben koennen. Aber leider ist die Tragfähigkeitskennziffer niedriger als die eingetragene.

Und es hätte doch sooo schön sein können 😠

hi,

ich grab den thread einfach mal wieder aus, hab nämlich noch zwei fragen:

welchen tragfähigkeitsindex benötigt der 8P 2.0TDI?

welche breite ist für neue winterreifen euren erfahrungen nach zu empfehlen? breiter -> besser auf trockenem untergrund... schmaler -> besser auf schnee (den hats hier in bayern ja schonmal😉 )...

meint ihr, 15" 195 reichen aus?

@ferkel: klasse zusammenfassung!

mfg Jochen

Ähnliche Themen

hat echt keiner ne idee?

hi Gerd,

danke für die antwort und für den link, dachte zwar, dass stahlfelgen (natürlich in schwarz) vollkommen reichen, aber nun, wo ich die bilder sehe... alu macht doch einiges mehr her😉

schönen abend noch,

Jochen

Hallo,

mein Kumpel will sich Ende des Jahres einen neuen A3 bestellen und da fragte er mich ob man diesen direkt mit Winterreifen bestellen kann. Ich hab jetzt schon mal im Audi Konfigurator nachgesehn aber da werd ich nicht schlau. Sind dann die Winterreifen bei der Abholung montiert oder liegen die im Kofferraum??
Hat von euch eventl. schon jemand "orginal" Audi Winterreifen mitbestellt??

Gruß
borgir

Wenn du Winterreifen mitbestellest und den Wagen im *Winter*abholst, sind sie auch schon montiert. Die Sommerreifen werden zu deinem Händler gebracht bzw. hat er meistens die Felgen mit Reifen auf Lager. So wars bei mienem als ich ihn in IN abgeholt habe.

GF

Zitat:

Original geschrieben von Audiot_8P


ich würde an deiner stelle 205/16er winterreifen fahren, guter kompromiss aus optik und fahr"sicherheit"

Der war gut, denn auf dem A3 sind mindestens 205/55 R16 zu fahren (beim 3.2 V6 sind es gar 205/50 R17 wegen der 17" Bremsanlage!).

Wer unbedingt 195/65 R15 fahren will muß sich halt nen Golf holen, da Audi und Seat mindestens 16" vorschreiben.

Hab im Winter auch 225er 17Zoll Reifen drauf gehabt und ohne Probleme vorangekommen.. obwohl ich in der nähe von Zwiesel wohne, wo der Katastrophenalarm ausgelöst wurde.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


...Wer unbedingt 195/65 R15 fahren will muß sich halt nen Golf holen...

immer diese anspielungen... bin meinen golf doch letztens erst losgeworden😉 ...sonst würd ich ja auch keine neuen reifen brauchen🙂

da ich mit der o.g. felgengröße/reifenbreite-kombination sehr zufrieden war, dachte ich mir, das reicht für den neuen auch. 225er im winter sieht zwar auch toll aus (jedem das seine!), aber aus eigener erfahrung sind mir in dieser jahreszeit schmalere reifen lieber😉

mfg Jochen

servus,

...und schon wieder muss ich diesen thread nochmal ausgraben...😉🙂

aus gegebenem anlass habe ich mir meine "alten" winterreifen nochmal angeschaut und musste feststellen, dass nicht alle den gleichen geschwindigkeitsindex haben: 3 haben "T" und einer hat "H".

zur erklärung, einer hat im vergangenen winter die begegnung mit einer schraube nicht überlebt und wurde daher durch einen neuen ersetzt. den reifen habe ich direkt bei nem vw händler gekauft, papiere lagen bei der bestellung natürlich vor.

ist es nun tragisch, das nicht alle den gleichen index haben oder muss es zwangsweise der gleiche sein?

viele grüße, Jochen

p.s.: das bisherige fahrzeug dazu war ein 1.4er golf - die 190 hat er eh nicht gepackt😉

Zitat:

Original geschrieben von cyman84


servus,
ist es nun tragisch, das nicht alle den gleichen index haben oder muss es zwangsweise der gleiche sein?

Eigentlich nicht, solange die POLIZEI nicht alles filzt und jeden einzelnen Reifen kontrolliert. Ich weiß jetzt aber nicht, dass es rechtlich ein Problem wäre, denke aber nicht.

Und wenn es Probleme gibt, kannste ja deinen 🙂 am Schlips ziehen.

danke erstmal für die antwort bm!

also ich selbst werde damit keine probleme mehr haben (hoffentlich), da ich nicht mehr damit fahre, ich wollte die eigentlich verkaufen. nur, für meinen "nachfolger" gilt die ausrede mit dem 🙂 ja nicht mehr...

könnt mich echt ärgern, hab ich echt nicht mehr drauf geachtet, war nur froh, dass alles so schnell geliefert/montiert wurde und ich wieder mobil war...

es gilt doch bei winterreifen die regelung, dass der index niedriger sein kann als die eigentliche vmax des fahrzeuges, solange dieser aufkleber im wagen angebracht wird? kann man vielleicht auch darüber "argumentieren"?

mfg Jochen

Deine Antwort
Ähnliche Themen