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Frage zu Auffahrunfall

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 17:59

Guten Abend,

mir (golf 7) ist jemand (RAF4) hinten aufgefahren, und dann Fahrerflucht begangen. Ich konnte mir allerdings das Kennzeichen merken. Bin auch direkt zur Polizei und den Schaden gemeldet. Es handelt sich nur um Kratzer, Stoßstange muss neu lackiert werden. Kosten: ca. 800€.

Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief erhalten, in dem steht: Uns liegt die Ermittlungsakte vor. Der von Ihnen geschilderte Schadenhergang ist nicht plausibel. An unserem Fahrzeug befinden sich keine adäquaten Spuren. Unser Versicherungsnehmer bestreitet einen Schaden. Ein Zusammenstoß hat nicht stattgefunden.

Hat damit jemand Erfahrung und kann mir sagen, ob sich da noch etwas machen lässt?

(Habe keinen Anwalt und keine Rechtschutzversicherung)

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Wie lief den die Fahrerflucht ab.

Wenn er Dir hinten an der Stosstange hängt kann man nicht so einfach abhauen.

Meist hat derjenige auch jemand hinter sich und ist somit eingesperrt.

Ich bin meistens in der Stadt in München unterwegs..

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Zitat:

@Axel90 schrieb am 20. Mai 2019 um 19:59:04 Uhr:

Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief erhalten, in dem steht:

...

Unser Versicherer bestreitet einen Schaden.

:confused:

Nach dieser Beschreibung handelt es sich um den Rückversicherer des Versicherers.

Der ist aber in dieses kleinteilige Tagesgeschäft nicht involviert.

Steht das wirklich so im Schreiben?

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 18:07

Entschuldigung - Versicherungsnehmer

Habe es korrigiert.

Da wirst Du zum Anwalt müssen. Ein Gutachten zum Schaden muss erstellt werden. Das andere FZ kann ja längst repariert sein.

Was sagt denn die Polizei? Es muss ja ein Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen geben. Wurden Beweise gesichert?

Wie lief den die Fahrerflucht ab.

Wenn er Dir hinten an der Stosstange hängt kann man nicht so einfach abhauen.

Meist hat derjenige auch jemand hinter sich und ist somit eingesperrt.

Ich bin meistens in der Stadt in München unterwegs..

Ohne Anwalt wirst du das kaum alleine durch bekommen. Die Polizei ermittel allenfalls eigenständig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - dein Schaden ist denen erstmal egal.

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 19:14

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Mai 2019 um 20:42:33 Uhr:

Wie lief den die Fahrerflucht ab.

Wenn er Dir hinten an der Stosstange hängt kann man nicht so einfach abhauen.

Meist hat derjenige auch jemand hinter sich und ist somit eingesperrt.

Ich bin meistens in der Stadt in München unterwegs..

Das war in einem großen Kreisel bei einer Autobahnabfahrt und zufahrt. ich bin gerade angefahren, da hat es einen leichten Rucks gemacht. Er hat also schneller beschleunigt als ich und nicht aufgepasst. Dann war ich aber schon mitten im schnellen Kreisel, und konnte nicht anhalten. Bin dann auch eine andere Ausfahrt gefahren, als er.

Wie konntest Du dann sein Kennzeichen in Spiegelschrift so schnell erfassen? Noch dazu wenn er unmittelbar hinter Dir war?

Warum bist Du dann nicht stehengeblieben?

Klingt für mich fast als hättest Du irgend einen Fehler gemacht und wolltest schnell das weite suchen.

Na ja, also wenn ich der festen Überzeugung bin, mir ist einer rengefahren,hau ich doch nicht ab.

 

 

 

Ich könnte daß nichtmal in Normalsicht nach vorne so schnell mir merken.

Zitat:

@Axel90 schrieb am 20. Mai 2019 um 21:14:24 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Mai 2019 um 20:42:33 Uhr:

Wie lief den die Fahrerflucht ab.

Wenn er Dir hinten an der Stosstange hängt kann man nicht so einfach abhauen.

Meist hat derjenige auch jemand hinter sich und ist somit eingesperrt.

Ich bin meistens in der Stadt in München unterwegs..

Das war in einem großen Kreisel bei einer Autobahnabfahrt und zufahrt. ich bin gerade angefahren, da hat es einen leichten Rucks gemacht. Er hat also schneller beschleunigt als ich und nicht aufgepasst. Dann war ich aber schon mitten im schnellen Kreisel, und konnte nicht anhalten. Bin dann auch eine andere Ausfahrt gefahren, als er.

Also bist du weggefahren oder wie muss man das verstehen.??

Hast Du die Adresse? Steht das gegenerische Auto in der Öffentlichkeit? Kannst Du zur Beweissicherung evtl. Schäden an dem anderen Fahrzeug fotografieren? Oder erstmal gucken, ob der Wagen einen Schaden hat.

Wenn keine Schäden dran sind und Du keinen Zeugen hast, dann vergiss die Geschichte. Wenn Schäden dran sind, würde ich Polizei rufen, zur Beweissicherung, ggfs. dann einen Gutachter beauftragen, der untersucht, ob der Schaden zu Deinem passt und ob dort evtl. Lackpartikel zu finden sind, die zu Deinem Auto passen.

Passen Lackpartikel an Deinem Auto zu dem gegenerischen Auto, dann ist das auch noch hilfreich.

Was kann der Anwalt zusätzlich helfen?

Mensch, es geht heute doch nichts mehr ohne Beweis, ohne Fotos, ohne Polizei.

Wenn dir wer reinfährt, dann halte an, Warnblinklicht, Polizei rufen.

Da du (wahrscheinlich) keine Zeugen hast, eventuell das andere Auto schon repariert wurde, wie soll da noch jemand etwas feststellen?

Aber nimm einen Anwalt (leider wirst du das Geld vorstrecken müssen ohne RS) und versuche dein Recht zu bekommen und dann berichte hier wie es ausging.

Ich nehme an, da der andere das bestreitet und du keine Zeugen hast oder andere Beweise, dass du auf deinem Schaden sitzen bleibst.

Zitat:

@bimota schrieb am 21. Mai 2019 um 12:14:23 Uhr:

Mensch, es geht heute doch nichts mehr ohne Beweis, ohne Fotos, ohne Polizei.

Wenn dir wer reinfährt, dann halte an, Warnblinklicht, Polizei rufen.

Da du (wahrscheinlich) keine Zeugen hast, eventuell das andere Auto schon repariert wurde, wie soll da noch jemand etwas feststellen?

Aber nimm einen Anwalt (leider wirst du das Geld vorstrecken müssen ohne RS) und versuche dein Recht zu bekommen und dann berichte hier wie es ausging.

Ich nehme an, da der andere das bestreitet und du keine Zeugen hast oder andere Beweise, dass du auf deinem Schaden sitzen bleibst.

Was hätte das Anhalten und Polizeirufen denn bringen sollen? Außer einem eventuellen Verkehrsstau? Der TE ist nach dem "Antitschen" angefahren, durch den Kreisel gefahren und bevor er richtig begriffen hatte, was los war, hatte sich der andere schon eine Ausfahrt früher aus dem Kreisverkehr verabschiedet und verdrückt. Der TE hatte wohl erwartet, der andere würde ihm folgen, um dann den Schaden an sicherer Stelle gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Was soll es da bringen, abseits des Unfallorts warnblinkend auf die Polizei zu warten? Brav mit Warnweste und in richtigem Abstand aufgestelltem Warndreieck selbstverständlich.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@bimota schrieb am 21. Mai 2019 um 12:14:23 Uhr:

Mensch, es geht heute doch nichts mehr ohne Beweis, ohne Fotos, ohne Polizei.

Wenn dir wer reinfährt, dann halte an, Warnblinklicht, Polizei rufen.

Völliger Quatsch. Bei einem Bagatellunfall ( z.B. Auffahrunfall ) ist, wenn durch die Fahrzeuge der übrige Verkehr behindert wird, die Strasse zu räumen. Das lernt man schon in der Fahrschule und ist auch gesetzlich geregelt.

https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html

Die Polizei tauscht bei solchen Unfällen lediglich die Personalien aus. Bilder musst du schon selber machen. Das ist bei der Unfallaufnahme solcher Bagatellgeschichten nicht vorgesehen.

Im Falle des TE gilt das trotz der Flucht auch, da er ja schon weitergefahren ist. Hier wäre es richtig gewesen, kurz, direkt nach dem Anstoß anzuhalten, kurz Rücksprache nehmen und dann irgendwo, wo man keinen stört, auf die Polizei zu warten, falls man diese dann benötigt. Aber erst mal "wegzufahren", in der Hoffnung der "Verursacher" würde einem folgen, war die unglücklichste Entscheidung.

Vielleicht sucht der "Verursacher" dich ja als Unfallflüchtigen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Mai 2019 um 12:43:08 Uhr:

 

Völliger Quatsch. Bei einem Bagatellunfall ( z.B. Auffahrunfall ) ist, wenn durch die Fahrzeuge der übrige Verkehr behindert wird, die Strasse zu räumen. Das lernt man schon in der Fahrschule und ist auch gesetzlich geregelt.

https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html

..

Lass mal deinen "völligen Quatsch" weg, braucht es nicht. Erstens weißt du davor nicht ob Bagatell oder mehr und zweitens:

nicht bei Personenschäden! Und mir "täte da der Halswirbelbereich weh", muss ja nicht vom Unfall kommen, der Schreck kann schon mal Muskel zusammenziehen.

Nein, aus Erfahrung eines Freundes kommt bei mir im Falle des Falles die Polizei.

Da hat der Unfallgegner auch gesagt ohne Polizei und sie tauschten die Adressen. Dann kam die Polizei zu ihm wegen Unfallflucht! Toll!

Seitdem - Polizei kommt! und wenn mir der Arm weh tut.

https://www.bussgeldkatalog.org/polizei-unfall/

"Nur bei Bagatellschäden am Auto – z.B. bei einem kleinen Kratzer im Lack – können Sie darauf verzichten, der Polizei den Unfall zu melden."

Bagatellunfall:

https://www.juraforum.de/.../...e-polizei-rufen-oder-den-unfall-melden

"maximal 700 Euro" - und wieviel kostet's beim TE?

Aber lest den link selber. Ob ihr alle danach noch genauso denkt?

Und jetzt: der TE wäre besser dran, hätte er die Polizei gerufen. Wenn die nicht kommen wollen - fein. Aber schon rein um nachher etwaige Zweifel auszuräumen...

Ihr könnt machen was ihr wollt - ich hole "deinen Freund und Helfer" in jedem Fall.

Hatte auch mal einen Auffahrunfall bei dem mir ein anderer hinten reingefahren ist. (ich dachte Sie fahren noch bei Gelb) und da war an beiden Autos schon sichtbar mehr kaputt.

Wir haben dann aber auch die Kreuzung geräumt, Polizei angerufen und während wir gewartet haben schonmal unsere Daten ausgetauscht.

Ich bin dann am nächsten Tag zur Seat Werkstatt gefahren und die haben dann einen Gutachter bestellt und alles über die gegnerische Versicherung abgewickelt.

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