Frage wegen unfall schuld oder nicht
Hey Leute,
ich hatteade ein kleinen unfall gehabt.Ich war einkaufen,dann wollte ich aus einer parklücke rausfahren habe ganze zeil links rechts geguckt war kein auto da.Dann bei rückwärts fahren hab ich bisschen gas gegeben wollte grade nach hinten guken und plötzlich steht hinter mir ein Auto habe nicht geschafft zu bremsen bin dan rein gefahren.Die frau ist in dem gleichen Zetpunkt rausgefahren.Wer ist schuld der Polizist hat gesagt ich bin schuld,weil mein auto gerollt hat.Aber ich habe nicht gesehen ob die frau stand,die hat das nur gesagt das die stand.
Die frau meinte ich habe den gesehen bin angehalten wollte erst mal hupen und dan ist der mir rein gefahren.
mein frage bin wirklich schuld die frau könnte duch Hupen mir ein warnzeichen geben.
ich habe ein skizze aufgemalt .
22 Antworten
also es gibt da so einen schönen paragraphen in der stvo: §1 I StVO die teilnahme am straßenverkehr erfordert ständige vorsicht und gegenseitige rücksichtname.
im §1 II StVO steht das jeder verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.
du hast selber gesagt das du in diesem augenblick nicht nach hinten geschaut hast, somit hast du dagegen schon verstoßen.
die frau wird nicht gehubt haben weil sie es zeitlich nicht mehr geschafft hat, oder sollte sie schon hupen als du den rückwärtsgang drinne hattest? vllt dachte sie ja das du den abstand zu ihr richtig einschätzt und ihr nicht reinfährst.
so wie sich mir die situation schildert hätte ich den unfall genauso aufgenommen, zumal du ja sagtest das du gerollt bist. wenn sie tatsächlich gerollt ist war sie pfiffig genug zu sagen das sie stand.
dürfte schwer werden vor gericht zu erklären warum du bei der polizei angabst das du gerollt bist und nun behauptest das du standest.
wie hoch war der schaden der auf jeder seite entstanden ist?
Zitat:
Original geschrieben von bluepassat90
also es gibt da so einen schönen paragraphen in der stvo: §1 I StVO die teilnahme am straßenverkehr erfordert ständige vorsicht und gegenseitige rücksichtname.
im §1 II StVO steht das jeder verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.du hast selber gesagt das du in diesem augenblick nicht nach hinten geschaut hast, somit hast du dagegen schon verstoßen.
die frau wird nicht gehubt haben weil sie es zeitlich nicht mehr geschafft hat, oder sollte sie schon hupen als du den rückwärtsgang drinne hattest? vllt dachte sie ja das du den abstand zu ihr richtig einschätzt und ihr nicht reinfährst.
so wie sich mir die situation schildert hätte ich den unfall genauso aufgenommen, zumal du ja sagtest das du gerollt bist. wenn sie tatsächlich gerollt ist war sie pfiffig genug zu sagen das sie stand.
dürfte schwer werden vor gericht zu erklären warum du bei der polizei angabst das du gerollt bist und nun behauptest das du standest.wie hoch war der schaden der auf jeder seite entstanden ist?
Also danke für die eklärung.Ber bei manchen punkten liegst du falsch.Beim raus fahren habe ich nach hinten und nach rechts und links geguckt,da wo ich nach hinten geguckt habe war keine auto da,dann habe ich zu seiten geschaut war auch keinst da da war schon mein wagen am rollen, die frau könnte mich also sehen oder meine rückwertslichter.rechts neben mir stand so ein grosser geländewagen wegen den konnte ich nicht sehen ob ein auto von rechts kommt also habe ich mich ganz langsam vorgetastet,doch dan wo ich gesehen habe das kein auto da war habe ich bischen mehr gas gegeben und dabei nach hinten geguckt da stand plötzlich der wagen.Ich war auf jeden fall als erster auf der strasse als die Frau.Klar die frau dachte bestimmt wo ich mich vorgetastet habe das ich die vorbei lassen werde und daann ist die auf die strasse gefahren und ihren hintern vor mein wagen hingestellt.
Ich behaupte nicht das ich STAND ich bin gerollt das gebe ich auch zu,aber die frau ich habe nicht gesehen das die stand die könte auch gerollt sein.
mfg Igor
ich habe auch nicht geschrieben das du gesagt hast das du standest, ich meinte das es schwierig werden würde wenn du das vor gericht behaupten würdest obwohl du bei der polizei was anderes angegeben hast.
außerdem brauchst du dich nicht angegriffen fühlen, ich habe es dir nur so geschrieben das ich das handeln der beamten nachvollziehen kann und auch so den unfall aufgenommen hätte, hellsehen können die nämlich nich und können nur das aufnehmen was gesagt wird.
und ebend hast du auch geschrieben das du nach hinten, dann nach links und rechts geschaut hast und den wagen mit ein "bisschen mehr" gas aus der parklücke bewegt hast. du musst dich halt versichern das keine kommt, das kann ich ja nun mal nicht ändern.
wenn wir mitm dienstwagen ein bzw. ausparken müssen müssten wir uns eigtl einweisen lassen um unfälle zu vermeiden, macht natürlich keiner...wenn es jedoch zu nem unfall kommt schreibt sich das doof😉
Zitat:
Original geschrieben von bluepassat90
ich habe auch nicht geschrieben das du gesagt hast das du standest, ich meinte das es schwierig werden würde wenn du das vor gericht behaupten würdest obwohl du bei der polizei was anderes angegeben hast.
außerdem brauchst du dich nicht angegriffen fühlen, ich habe es dir nur so geschrieben das ich das handeln der beamten nachvollziehen kann und auch so den unfall aufgenommen hätte, hellsehen können die nämlich nich und können nur das aufnehmen was gesagt wird.und ebend hast du auch geschrieben das du nach hinten, dann nach links und rechts geschaut hast und den wagen mit ein "bisschen mehr" gas aus der parklücke bewegt hast. du musst dich halt versichern das keine kommt, das kann ich ja nun mal nicht ändern.
wenn wir mitm dienstwagen ein bzw. ausparken müssen müssten wir uns eigtl einweisen lassen um unfälle zu vermeiden, macht natürlich keiner...wenn es jedoch zu nem unfall kommt schreibt sich das doof😉
Nein Nein Ich fühle mich nicht angegriffen.
Weist du das war mein erster unfall was man nicht so sagen kan (unfall😁).Und ich wusste nicht was ich in diesen moment sagen soll,ja okey ich habe gesagt mein auto war in bewegung aber es kan keiner bezeugen das der wagen von der frau stand also kann der polizist mich nicht einfach so beschuldigen.Naja ist jetz egal werde nach den Wochenende mal sehen was sich ergibt.
Trozdem danke an alle für die Antwort.Und ein schöhnes Wochenende.
mfg Igor
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na doch kann er, die frau gab an das sie gestanden hat, du gabst an das dein fahrzeug in bewegung war...was soll er da machen?
das wird ja auch so in der unfallmitteilung geschrieben, also wer welche angaben gemacht hat, der rechtsweg steht dir ja offen🙂
dir auch nen schönes wochenende
Zitat:
Original geschrieben von bluepassat90
na doch kann er, die frau gab an das sie gestanden hat, du gabst an das dein fahrzeug in bewegung war...was soll er da machen?
Er kann sagen das die Frau auch gefahren ist.Wenn sie keine Zeigen hat,kann sie nicht beweisen das sie gestanden hat.
Zitat:
Original geschrieben von derHolender
also habe ich mich ganz langsam vorgetastet,doch dan wo ich gesehen habe das kein auto da war habe ich bischen mehr gas gegeben und dabei nach hinten geguckt da stand plötzlich der wagen.
der wagen steht nicht plötzlich aus dem "nichts" da!
du hast also mehr zur seite geguckt ob von rechts einer kommt anstatt nach hinten......und genau da liegt das problem!
denn damit hast du gegen die besondere sorgfaltspflicht beim rückwärtsfahren verstoßen....und wenn du nichts siehst (egal in welche richtung) musst du dich entsprechend einweisen lassen!
die frau ist im übrigen NICHT dazu verpflichtet dir warnzeichen etc. zu geben!
das du von der polizei verwarnt wurdest, muss nicht unbedingt etwas bedeuten...allerdings sind deine karten da die frau in mithaftung zu ziehen (über deren prozentuale-verteilung ein richter entscheiden würde) nicht gerade gestiegen.......
Zitat:
Original geschrieben von Hepp1000
Er kann sagen das die Frau auch gefahren ist.Wenn sie keine Zeigen hat,kann sie nicht beweisen das sie gestanden hat.
sie braucht es auch garnicht zu beweisen...wer glaubwürdig ist und wer nicht, entscheidet ein richter.....und wenn der te der polizei das so geschildert hat wie uns hier (insbesondere das er nach rechts geguckt hat usw.) sind seine chance da was rauszuschlagen......0,00garnicht vorhanden....
Zitat:
Original geschrieben von Magic82
Bei 700€ hätt ich aber selbst gezahlt. Bevor die mich hochstufen.
hatte zu dem zeitpunkt leider nicht so viel geld übrig. wenn ich die wahl gehabt hätte, hätte ich es gern gemacht. wer nicht???