Frage wegen Steinschlag - Autoreklame gemerkt
Moin ,
heute bin ich auf einer Straße gefahren, wo frisch Rollsplit gestreut wurde (Tempo 40 und Überholverbot)
Da ich noch Fahranfänger bin, hab ich die Tempo 40 eingehalten und bin ein Stück gefahren.
Auf einmal wurde ich von einem Eiscafebuli (Name Cristallo) mit ca Tempo 60-70 überholt und der Rollsplit flog gegen mein Auto
Folge:
Steinschlag in der Scheibe und vorne an der Front....
Kann ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten gegen diesen Bulli ? Hab auch einen Zeugen im Auto sitzen gehabt...
Des Weiteren hab ich das Problem, dass ich den Schaden erst morgen melden kann... Hat das Folgen?!
Außerdem konnte ich mir nur die Reklame des Bullis merken (Ich weiß aber, wo die Eisdiele seinen Sitz
hat)
Danke für eure Antworten
EDIT: Meine Reaktion war Hupen , kann ich deswegen wegen Nötigung bestraft werden?
Beste Antwort im Thema
Ja du kannst Anzeiger erstatten, am besten sofort es geht. Schade ist, das du kein Kennzeichen merken konntest. Wenn die Eisdiele allerdings nur einen Lieferwagen hat, wird das wohl auch gehen, sodass man den Verursacher recht schnell ermitteln kann.
Wenn du die Anzeige aufgegeben hast, einfach den Schaden der Versicherung mitteilen und weiteres Vorgehen absprechen. Am besten mit beiden Versicherungen. Aber wenn du nicht grade eine Online Autoversicherung abgeschloßen hast berät die Versicherung dich auch gut und freundlich.
Ob du wegen Nötigung angezeigt werden könntest würde ich mir keine Gedanken machen. Sollte das wirklich geschehen, kannst du ja Aussagen, du wolltest auf den Verkehrsunfall aufmerksam machen.
Gruss FraDa
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17 Antworten
Ja du kannst Anzeiger erstatten, am besten sofort es geht. Schade ist, das du kein Kennzeichen merken konntest. Wenn die Eisdiele allerdings nur einen Lieferwagen hat, wird das wohl auch gehen, sodass man den Verursacher recht schnell ermitteln kann.
Wenn du die Anzeige aufgegeben hast, einfach den Schaden der Versicherung mitteilen und weiteres Vorgehen absprechen. Am besten mit beiden Versicherungen. Aber wenn du nicht grade eine Online Autoversicherung abgeschloßen hast berät die Versicherung dich auch gut und freundlich.
Ob du wegen Nötigung angezeigt werden könntest würde ich mir keine Gedanken machen. Sollte das wirklich geschehen, kannst du ja Aussagen, du wolltest auf den Verkehrsunfall aufmerksam machen.
Gruss FraDa
das du den schaden erst später meldest, hat keine folgen.....allerdings mach dir keine zu großen hoffnungen, das du da an geld kommst! DU musst nachweisen das genau dieser lieferwagen dich überholt hat usw.....und das wird schwierig (trotz zeuge)....
im endeffekt ists am einfachen & stressfreiesten für dich, wenn du den schaden über deine teilkasko abrechnest....
die haben nur 1 , da der schon richtig klapperig aussah
Außerdem kostet die Scheibe 150 Euro , da der Steinschlag im Sichtfeld ist -.-
Zitat:
Original geschrieben von Duky
Moin ,
heute bin ich auf einer Straße gefahren, wo frisch Rollsplit gestreut wurde (Tempo 40 und Überholverbot)Da ich noch Fahranfänger bin, hab ich die Tempo 40 eingehalten und bin ein Stück gefahren.
Auf einmal wurde ich von einem Eiscafebuli (Name Cristallo) mit ca Tempo 60-70 überholt und der Rollsplit flog gegen mein Auto
Folge:
Steinschlag in der Scheibe und vorne an der Front....Kann ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten gegen diesen Bulli ? Hab auch einen Zeugen im Auto sitzen gehabt...
Des Weiteren hab ich das Problem, dass ich den Schaden erst morgen melden kann... Hat das Folgen?!Außerdem konnte ich mir nur die Reklame des Bullis merken (Ich weiß aber, wo die Eisdiele seinen Sitz
hat)Danke für eure Antworten
EDIT: Meine Reaktion war Hupen , kann ich deswegen wegen Nötigung bestraft werden?
Bist du nicht der Kollege aus Spanien oder verwechsele ich da gerade etwas?
Falls meine Annahme zutrifft, ist Deine Frage hier relativ sinnfrei.
Abgesehen davon halte ich unter den geschilderten Bedingungen einen Steinschlagschaden fuer extrem unwahrscheinlich.
Zitat:
Original geschrieben von Duky
nen ich bin nicht der aus spanien, wer auch immer das sein soll...
Dann habe ich das was verwechselt.
Tschuldigung.
hm ich kenn es eigentlich so dass sowas als Betriebsgefahr eines Fahrzeuges zählt.
da bräuchte man schon einen soliden Anwalt der aus der überhöhten Geschwindigkeit die Schuld auf den Lieferwagen übergehen lässt.
Und Polizei?! Der Typ hat keinen Straftatbestand verwirklicht. Es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung. Und Vorsatz ist dem Fahrer kaum nachweisbar.
Nee nee nee !
Wenn es ein überholverbot gibt und ein Tempolimit, dann haftet der Kollege.
Da ist aber das Problem, der Eisdieler hat damit erstmal nix am Hut, auch wenn es sein Wagen ist. Was sein Fahrer treibt, ist sache des fahres.
Natürlich könnte man die Herren dranbekommen, dürfte aber schwierig werden.
Wenn du Rechtschutz hast, dann ist das alles kein ding.
Aber wer vorsätzlich ein Tempolimit und ein Überholtverbot missachtet und da bei eine schädigung des anderen Verkehrsteilnehmers fahrlässig und billigend in kauf nimmt, handelt strafbar allein schon, wegen weil er mit vorsatz gehandelt hat.
mfg
Schmidtchen
Moin..
mir ist mal sowas auch schon mal passiert. Ich habe direkt bei der Polizei angerufen und gefragt was man machen kann. Die Antwort war: Ein Anzeige lohnt sich nicht. Man müßte beweisen können, das der Stein von seinem Reifen auf Deine Scheibe geschmettert wurde. Un wie will man das schon beweisen können!?
Entweder fährst du direkt zum Eisladen und sagst ihm, Du hättest gerne das er Dir ne neue Scheibe zahlt. Oder Du läßt es gleich über Deine Versicherung laufen. Natürlich nur wenn du Teilkasko oder Vollkasko hast.
Und auch wenn er zu schnell gefahren ist. Wie willst Du es ihm nachweisen!? Eine Aussage bringt da nicht viel. Er wird nämlich sagen, dass er nicht zu schnell gefahren ist.
Blöd gelaufen, aber man kann leider nichts machen.
Gruß vom schnizzl
Natürlich ist das alles schwer zu beweisen.
Ich wollte ihm ja auch nur mut machen.
Ein wenig tamtam und mit dem Säbeln rasseln und gucken was bei rum kommt, ist besser als nix zu tun.
mfg
Schmidtchen
Hast schon recht! Das ging auch nicht gegen Dich, ich wollte nur meine Erfahrungen schildern.
@ TE: Auf jeden Fall sollte man sich zuerst bei der Polizei schlau machen, statt dass ganz hier bei MT durchzukauen und verjähren zu lassen ;-)
Gruß vom schnizzl
Zitat:
Original geschrieben von [BC]ICE
Da ist aber das Problem, der Eisdieler hat damit erstmal nix am Hut, auch wenn es sein Wagen ist.
der eisdieler hat insofern was damit am hut, das es seine kfz-versicherung ist, die den schaden zahlen
müsste....
Zitat:
Wenn du Rechtschutz hast, dann ist das alles kein ding.
auch falsch!
die rsv müsste erstmal einen deckungszusage machen, und wenn die das stichwort "steinschlag" hören, knallen die dir direkt den hörer auf.....
naja so wie ich das mitbekomme , hat man mehr Stress als Erfolg...
Ich könnte nun hier einen ellenlangen Roman schreiben und mich tierisch aufregen, aber ich lasse es mal an dieser Stelle...
Fahre einfach nicht mehr dort wo ROllsplit gestreut wurde, da vielen Leuten Ihr Auto egal ist und auf die angepasste Fahrweise scheißen -.-
Werde wohl die 150 Euro Teilkaskobeteiligung für meine Scheibe selber löhnen (dann gibts aber auch eine mit Blaukeil) ^^
Hoffentlich rennt mir irgendwann mal ein Bambi vors Auto, dann sind auch die Steinschläge in der Motorhaube weg 😛