Steinschlag Frontscheibe - Reparieren?
Klasse, heute hat mir einer schön einen Stein auf die scheibe geschleudert und nun habe ich einen ca. 2-3 cm langen Riss Links unten.
Meine frage ist, stimmt das was die bei Carglass immer sagen das sich die Risse vorallem nun im Winter wenn man Pech hat auweiten?
sollte man das machen lassen? Ich meine der Riss in dem Sinne ist ja nicht weg oder? (optisch)
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29 Antworten
Hi,
ja Risse können sich recht zügig ausweiten. Muß net unbedingt im Winter sein dazu reicht auch ne Bodenwelle oder im Sommer sarke Sonneneinstrahlung.
Problem ist Risse kann man kaum Reparieren. Sondern nur Steinschläge die noch keine Risse gebildet haben. Außerdem darf man keine Steinschläge reparieren die im Sichtbereich des Fahrers oder am Rand der Scheibe liegen.
Das heißt du wirst wohl bald ne neue Scheibe brauchen.
Gruß Tobias
ne nicht schon wieder. Meine ist erst 2 Jahre alt. Also der liegt unterhalb des Sichtbereiches. 10cm von der unterkante weg.
Aha also Risse kann man nicht reparieren?
Also füllen die nur das Steinschlagloch?
Dann fahre ich lieber bis nix mehr geht.
Hi,
am besten fährst du mal zu einem der Scheibenfachwerkstätten und fragst nach. Wenn sie es reparieren können würd ich es gleich machen lassen.
Sonst ist spätestens beim nächsten Tüv Termin schluß mit weiterfahren.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von AAM
wegen so nem kleinen Teil? Naja ich glaube nicht das der TÜV danach schaut
ja wegen so einen kleinen teil!!!
und ja er schaut auf alle fälle drauf!!!
Keine Teilkasko????
Ja habe ich.
Aber wenn ich das im Netz und hier so lese ist das ja evtl gar nicht Kostenlos.
Naja wenn ich so sehe wonach der Tüv alles nicht schaut hier.
Also das Auto ist in 5-10 minuten fertig...
na wenn du eine hast ist doch gar kein Problem mach dir ne neue rein und gut ist
es gib auch Glaser die machen dir das, mit ein paar Tricks ohne SB
vorallem jetzt im Winter ,wenn es draußen kalt ist und Du die Heizung auf volle Leistung stellst , werden die Risse schneeeeeellll größer
Ja wie einfach rein....das kostet mich 150€ SB. Nur wegen so nem Dreck.
Kann der wagen nicht dafür Haften der mir das reingefahren hat?
Werde ich ja sehen. Ich fahre mal zu Carglass am Wochenende.
Kann das flicken denn jede Werkstatt oder nur carglass
wie gesagt es gibt nicht nur carclass sonder auch andere die machen das auch mal ohne deine 150€ SB
die haben da ihre Tricks damit du das for free bekommst
wie genau die das machen will ich jetzt mal hier nicht genauer drauf eingehen
Hallo zusammen,
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
Es gibt keine "Randzone", in der ein Steinschlag nicht repariert werden darf und kann. Diese Randzone ist nur eine Erfindung von Unternehmen, die an dieser Stelle nicht reparieren möchten, oder es durch ihr "patentiertes" Reparaturverfahren nicht können.
Die reparierte Stelle wird allerdings nicht ganz unsichtbar. Aber eine Steinschlagreparatur ist ja auch keine Schönheits-OP, sondern soll lediglich die Festigkeit der Scheibe wieder herstellen.
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
wie gesagt es gibt nicht nur carclass sonder auch andere die machen das auch mal ohne deine 150€ SB
die haben da ihre Tricks damit du das for free bekommst
wie genau die das machen will ich jetzt mal hier nicht genauer drauf eingehen
Nennen wir den Trick doch beim Namen : VERSICHERUNGSBETRUG
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
Es gibt keine "Randzone", in der ein Steinschlag nicht repariert werden darf und kann. Diese Randzone ist nur eine Erfindung von Unternehmen, die an dieser Stelle nicht reparieren möchten, oder es durch ihr "patentiertes" Reparaturverfahren nicht können.
Die reparierte Stelle wird allerdings nicht ganz unsichtbar. Aber eine Steinschlagreparatur ist ja auch keine Schönheits-OP, sondern soll lediglich die Festigkeit der Scheibe wieder herstellen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Nennen wir den Trick doch beim Namen : VERSICHERUNGSBETRUGZitat:
Original geschrieben von fitzner36
wie gesagt es gibt nicht nur carclass sonder auch andere die machen das auch mal ohne deine 150€ SB
die haben da ihre Tricks damit du das for free bekommst
wie genau die das machen will ich jetzt mal hier nicht genauer drauf eingehenWenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.htmlDie entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Ich gebe Recht aber
Wo kein Kläger, da kein Richter !!!!!!!
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Harzbub
Ich gebe Recht aberWo kein Kläger, da kein Richter !!!!!!!
Soll dies etwa eine Rechtfertigung für eine STRAFTAT sein ???
So nach dem Motto:
Ich werde ja eh nicht erwischt, dann kann ich doch ruhigen Gewissens betrügen, klauen, ein Haus anzünden und noch schlimmere Straftaten begehen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Soll dies etwa eine Rechtfertigung für eine STRAFTAT sein ???Zitat:
Original geschrieben von Harzbub
Ich gebe Recht aberWo kein Kläger, da kein Richter !!!!!!!
So nach dem Motto:
Ich werde ja eh nicht erwischt, dann kann ich doch ruhigen Gewissens betrügen, klauen, ein Haus anzünden und noch schlimmere Straftaten begehen.
wie gesagt ich gebe dir recht
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein