Frage wegen einer Versicherungsangelegenheit

BMW 3er E93

Hallo!

Kurz gefasst liebe Leute :
330d Cabrio 2008 Bj
Restwert 14.800

Jemand ist mir reingefahren und mein Gutachter hat mir ein Schaden von 7 tausend aufgeschrieben, sprich, Seitenteil neu, Seitenschweller neu, Tür richten lassen und Reifen.
Die Versicherung vom Gegner meinte, wenn es repariert ist Rechnung schicken, die überweisen das Geld (was die ja auch müssen) natürlich haben die erstmal gesagt Gegengutachten
Bla bla, hab es nicht angenommen.
Das Auto ist letzte Woche repariert worden, und mein dad und mom sind damit weg gefahren und wie JEDESMAL macht die HUK wieder doofen.

Die wollen nur ne Anzahlung auszahlen und eine nachbesichtigung der Reparatur da sie mit dem
Preis nicht einverstanden sind?!? WTF?
Davon mal
Abgesehen das das Auto e nicht da ist! Die müssen doch die Rechnung ausbezahlen oder nicht ? Es gibt da doch so ne 130% Reglung oder nicht ?
Hab erstmal nen Termin beim Anwalt morgen , immer das gleiche mit Versicherungen.

Meine Frage . Ist das deren recht ??? Die finden doch immer was zu meckern! Überweisen gut ist !

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall mal wieder etwas verworren im Ganzen... 😉

Normalerweise machen die gegnerischen versicherungen aber nur so einen Firlefanz, wenn der Verdacht eines Versicherungsbetruges (oder Übervorteilung) besteht, also sozusagen bei überzogenen Kostenvoranschlägen aus der befreundeten Werkstatt. Will ich aber niemandem unterstellen.

Einer Freigabe durch die gegnerische Versicherung bedarf es übrigens nicht, das gilt eigentlich nur für die eigene Versicherung im Kaskofall. Der TE hat ein Gutachten, als einen durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellten Schaden. Die gegnerische Versicherung kann natürlich im Streitfall einen eigenen Gutachter hinzuziehen, aber das macht nur selten Sinn, da auch den Gerichten klar ist, dass diese Gutachter der Versicherung oft nicht ganz so unabhängig sind, wie sie eigentlich sein sollten. Oft erfolgt ein Gegengutachten dann auch nur noch anhand der Fotos und des vorliegenden Gutachtens.

Am Ende kommt es aber, wie hier schon angemerkt, auf die Art der Schadensabwicklung an. Die Werkstatt klärt im Normalfall alles mit der gegnerischen Versicherung und rechnet auch direkt über jene ab. Oder aber sie erwarten die Zahlung vom Auftraggeber, also dem Geschädigten, der dann wiederum das Geld von der gegnerischen Versicherung bekommen sollte.

Die hier genannte 130% Regelung gilt übrigens nur bei tatsächlich ausgeführter Reparatur und führt sehr oft zu Streitfällen vor Gericht. Allerdings wurde das Ganze bereits durch BGH-Urteil (Urt. v. 20.08.2015, VI ZR 387/14) aufgegriffen und abgehandelt... 😉

* * * * * * * * * *

Erläuterung hierzu im folgenden Post (der Übersichtlichkeit wegen)... 😉

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

@BMWGINO schrieb am 24. Juni 2016 um 14:09:58 Uhr:



Zitat:

@George 73 schrieb am 23. Juni 2016 um 21:56:47 Uhr:


Sagmal ist das der schaden von Januar dieses Jahres?

Nein also ja das war auch mein Auto aber dieser Vorschaden ist im Gutachten vermerkt ( Wertminderung ) da war ich schuld. Hab auch kein VK hab es damals selbst machen lassen.

Aha ok 🙂

Ich würde niemals mit einer gegenerischen Versicherung streiten.. sowas läuft bei mir alles über einen Verkehrsrechts-Anwalt.. du hast Anspruch darauf und dessen Kosten müsste die gegnerische Versicherung auch zahlen.

Zitat:

@BMWGINO schrieb am 24. Juni 2016 um 14:08:16 Uhr:
..........und wo steht das es verboten ist das das Geld auf mein Konto kommt ? Vllt hab ich vorgezahlt ? Wo liegt das Problem?

Wollte nur wissen ob die das ohne richtigen Grund anfordern können. Die GEGNERVERAICHERUNG.

Also mein Anwalt meinte nein hab es ihn jetzt auch s weiter gegeben

Nicht dass Du da was an - meinem - Post falsch verstanden hast. Sollte absolut keine Unterstellung sein. Keinesfalls...

Es ging nur darum, dass die gegnerischen Versicherungen gern und oft in der Form reagieren, wenn denen Kosten oder Kostenvoranschlag nicht wirklich plausibel erscheinen. Aber eben nicht nur, auch fakt.

Was die 130% Geschichte angeht, so hab ich ja schon ausführlich auf das entsprechende BGH-Urteil verwiesen. Ganz sooooo einfach ist es also nicht mehr. Da bedarf es dann schon entsprechender Argumentation, oder man bleibt unter Umständen auf den Restkosten sitzen.

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 24. Juni 2016 um 15:24:55 Uhr:


Ich würde niemals mit einer gegenerischen Versicherung streiten.. sowas läuft bei mir alles über einen Verkehrsrechts-Anwalt.. du hast Anspruch darauf und dessen Kosten müsste die gegnerische Versicherung auch zahlen.

Selbst streiten kann ich eigentlich auch nicht empfehlen, zumindest nicht in der Größenordnung. Mit der eigenen Versicherung im Kaskofall kann man gelegentlich schon was auf Kulanz aushandeln, aber bei solchen Schäden, als Geschädigter mit vollem Ausgleichsanspruch, nee, da tendiere ich auch eher zur Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.

Klar, die Kehrseite ist, dass es am Ende für uns alle teurer wird, aber schuld daran sind dann nur selten die, die zum Anwalt gehen und sich Hilfe suchen, sondern vielmehr die Versicherer, die auf Biegen und Brechen versuchen, die Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Und ja, da geht es um Millionenbeträge, bei jedem Versicherer...

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 24. Juni 2016 um 15:24:55 Uhr:


Ich würde niemals mit einer gegenerischen Versicherung streiten.. sowas läuft bei mir alles über einen Verkehrsrechts-Anwalt.. du hast Anspruch darauf und dessen Kosten müsste die gegnerische Versicherung auch zahlen.

Genau 🙂

Ich bin ja auch zum Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat hin und er meinte auch nö warum sollen wir ?
Er hat denen erstmal dick Post zu geschickt mit ner Frist mal schauen..

Ich finde es halt blöd das die Versicherungen nicht einfach das machen was die sollen, nur aus trotz leg ich mich jedes Mal gegen die an :-D die können sich doch nicht alles erlauben, oder? Und dann auch noch immer so
Unfreundlich am Telefon.
Naja 🙂 mal sehen was kommt

Zitat:

@BMWGINO schrieb am 24. Juni 2016 um 22:00:26 Uhr:



Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 24. Juni 2016 um 15:24:55 Uhr:


Ich würde niemals mit einer gegenerischen Versicherung streiten.. sowas läuft bei mir alles über einen Verkehrsrechts-Anwalt.. du hast Anspruch darauf und dessen Kosten müsste die gegnerische Versicherung auch zahlen.

Genau 🙂

Ich bin ja auch zum Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat hin und er meinte auch nö warum sollen wir ?
Er hat denen erstmal dick Post zu geschickt mit ner Frist mal schauen..

Ich finde es halt blöd das die Versicherungen nicht einfach das machen was die sollen, nur aus trotz leg ich mich jedes Mal gegen die an :-D die können sich doch nicht alles erlauben, oder? Und dann auch noch immer so
Unfreundlich am Telefon.
Naja 🙂 mal sehen was kommt

Wenn du im REcht bist ist das wie im richtigen Leben.. du musst dir dein Recht rigoros erkämpfen und die Gegenseite zwingen.. nur so gehts im Geschäftsleben her.. Keine Versicherung gibt gerne ihr Geld her.. das kannst du glauben.

Na ja, ganz so schwarz würde ich das mal nicht sehen. In den meisten Fällen geht das auch ganz gut ohne Streiterei und ohne Anwalt... 😉

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