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Frage ma wegen Caprice Station

Themenstarteram 21. August 2006 um 16:06

Hi,

habe mich entschlossen für ne Caprice Station Bj. 87...

Meine Frage was muss ich tun für eine LKW Zulassung?

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32 Antworten
am 21. August 2006 um 18:20

Frag bei deinem FA nach aber im Prinzip no Chance.Die wollen deine Kohle sonst nix.

am 21. August 2006 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von kruemel

Frag bei deinem FA nach aber im Prinzip no Chance.Die wollen deine Kohle sonst nix.

correct,

z.b. in düsseldorf trägt der tüv alles ein, hab einen mit lkw-zulassung......das finanzamt will daß ich die seitenfenster hinten durch bleche! ersetze, und eine trennwand zwischen laderaum und cockpit setze....F*** IT

 

rod

meine alte kenntniß ist, Rücksitzbank und Gurte raus, Befestigungslöcher zuschweißen eine ebene Ladefläche herstellen und eine trennwand (allerdings nicht unbedingt bis ganz oben) hinter den vordersitzen (Vordersitze müßen glaub ich in hinterster stellung sein) hochziehen, dann muß vom hängenden Gaspedal bis zur hinteren ladekante im Fahrzeug 70% dieses abstands, Ladefläche vorhanden sein. (z.B. Golf II von der Post, hatten aber glaub ich auch keine hinteren seitenscheiben mehr)

dann gibts eine eintragung als LKW, das FA kann aber dann immernoch als PKW versteuern allerdings kannst du dann als lkw versichern ;)

hatte mich mal vor ein paar Jahren wg. einem Opel Astra GSI 16V erkundigt, da die versicherungseinstufung extrem hoch war.

Themenstarteram 21. August 2006 um 20:33

Also nix mit Sitze umklappen, Holzplatte rein, Zwischenwand ziehn, und danach alles wieder rückgängig?

Es gibt doch auch 6 Sitzer als LKW oder?

es gibt immer irgend einen Prüfer der sowas einträgt, ob das ganze dann aber haltbar ist mag ich bezweifeln.

Wenn man es ganz kraß sieht ist es steuerbetrug. Aber wie schon erwähnt das FA wird einem schon erklären ob man einen PKW oder LKW fährt ;)

zu deinem bsp. hab gerade die anzeige von einem Ford LTD Crown Viktoria Country Squire Station Wagon gelesen, wie das hinhauen soll wg. der Zulassung ist mir echt ein Rätsel (Händler in Basdorf)

Aber evtl liege ich auch völlig falsch mit der Aussage, wie erwähnt ist mein wissen schon ein paar Jahre alt.

Ok, dann mal aktuelles Wissen:

TÜV-Eintragungen sind für die Steuereinstufung uninteressant! Im Zweifelsfall läßt Dich das FA mit dem Fahrzeug vorfahren. Die Regelungen für "geschlossene Kasten-LKW" (also Kombi´s usw.) lauten: 2/3 des Inneraums sind Ladefläche, zum Fahrgastraum durch eine Trennwand abgeteilt, die hinteren Seitenfenster sind zu verblechen, sämtliche Aufnahmen für Gurte und Sitze sind zuzuSCHWEISSEN (also alles irreversible Änderungen). Wenn man all diese Dinge nachweisen kann, besteht die Chance auf eine Einstufung als LkW, einem Rechtsanspruch kommt es nicht gleich. Ein übereifriger Finanzbeamter, der so tut, als würde er sein Geld eintreiben, kann einem trotzdem weitere Streitereien verschaffen.

bevor ich mir den stress antuen würde (du hast ja schon einiges an zeit und geld mit der zulassung des letzen verbracht ) würde ich dann wohl entweder nen wagen mit bereits eingetragener lkw-zulassung oder halt ein älteres baujahr mit H kaufen

der is doch schick und hat sogar die richitge farbe ;)

http://i17.ebayimg.com/03/m/08/14/89/ef_24.JPG

Themenstarteram 23. August 2006 um 9:15

ok...

evtl. andere vorschläge? ist es denn mittlerweile mögl. eine olds maschiene auf d3 umzurüsten?

ansonsten muss ne gas anlage rein um wenigstens am sprit zu sparen, auch wenn es nicht mehr original ist...

F***K GERMANY....

das ist nen 87er bj.

Zitat:

Original geschrieben von McLin

F***K GERMANY....

RICHTIG !

Zitat:

Original geschrieben von McLin

das ist nen 87er bj.

hier steht es wäre ein 79er

http://home.mobile.de/Autobotique-BadLauterberg

Ein Fahrzeug mit LkW-Zulassung besorgen ist auch keine Lösung. Wie gesagt: die steuerliche Einstufung hat mit den Angaben im Brief nur teilweise zu tun! Selbst bereits zugelassene Fahrzeuge können (ohne Halterwechsel, Abmeldung etc.) eine neue Steuereinstufung erhalten.

Verkaufsargumente wie "LkW-Zulassung" sind also völliger Quatsch, das neu zuständige FA ist an alte Steuereinstufungen nicht gebunden und kann alles ändern. Und in Zeiten leerer Staatskassen sind manche dieser Geldeintreiber mächtig erfinderisch. :D

da magst du vollkommen recht haben - aber wenn die möglichkeit besteht diese eintragung schon bei kauf zu haben isses allemal nen versuch wert ...

ok, in kassel wird das vermutlich nix so doof wie die sich dort auf der zulassung anstellen

Also meiner Ansicht nach dürfte es unter den oben genannten Bedingungen (Trennwand, Sitze dahinter stillegen) möglich sein das Ding als LKW zu besteuern. Habe ich beim Blazer auch so gemacht. Macht aber halt nur Sinn wenn Du mit diesem Umbau auch leben kannst.

Wenn ja, dann such Dir beim FA einen festen Ansprechpartner (!) und kläre mit Ihm die Details. Der TÜV ist das kleinere Problem. Aber auch Da vor dem Umbau einen festen Ansprechpartner suchen und ihm vorab ein Wort gönnen. Immer schön freundlich bleiben und dann wirds was. Die Leute beim FA haben genau son Hals wg den ganzen Steueranpassungen wie Du. Und machen somit auch ne Menge mit, wenn man vernünftig mit ihnen spricht.

am 24. August 2006 um 18:21

Umrüsten auf Eruo 2

HCPKat645 Oldsmobile Oldsmobile Calais Custom Cruiser EBE Euro 2 A / 2WD 5,0 / 121- 131 V8-Motor mit Katalysator

hier http://www.hotcarparts.de/euro2/euro2-chevrolet-buick.html

bin auch noch am überlegen.

Was du wohl hast.......

 

Mein Caprice Station kostet nur schlappe 750 Euro Steuern im Jahr.

Das verfahren andere Leute fix mal eben an Benzin im halben Jahr....... kann mich nicht jucken... mein Station steht nur rum... kostet zwar Steuern, braucht aber kaum Sprit.... wie denn auch, wenn der Motor aus bleibt.

Das Umrüsten auf Euro 2 kannst du zumindest beim Chevy vergessen, solange er den Olds-Motor drin hat.... und das ist wohl bei den Station Wagon der Fall.... oder zumindest fand der Olds Motor nur beim Caprice Station verwendung.... Caprice Limusine und Euro 2 ist kein Problem, wenn das Baujahr passt.

Neumann

offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland

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