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Frage kurzfristige Überschreitung der Anhängelast D4 FWD

Volvo XC60 D
Themenstarteram 8. August 2016 um 19:56

Hallo und Guten Abend,

ich möchte gern einem Freund aushelfen, der 180 km von unserem Heimatort entfernt einen defekten Ford Mondeo hat, der zwecks Reparatur abgeholt werden müsste. Das Fahrzeug wiegt leer 1250 kg, der Anhänger wiegt 700 kg. Das bedeutet, dass die Anhängelast auf dem Rückweg 150 kg überschritten würde, da beim XC 60 nur 1800kg gebremste Anhängelast zugelassen sind

Die Strecke ist verhältnismäßig eben (Hannover nach Soest)

Die Würfel sind noch nicht gefallen, ob ich da helfen kann, abgesehen von dem Bußgeld (30€), welche technischen Probleme seht ihr da? Gern auch via PM. BITTE keine Moraldiskussion!

Danke für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Die 1.800 kg gelten i. d. R. bei einer Prüfsteigung von 12%. Bei 10% fällt sie ggf. höher aus, muss aber eingetragen und die AHK entsprechend ausgelegt sein.

Beispiel.

An meinem Vectra darf ich bei 12% Prüfsteigung 1.600 kg und bei 10% 1.800 kg ziehen. Die Werte sind schon direkt mit eingetragen. Also nochmal zum TüV entfällt in dem Fall.

Zu beachten gibt es dabei noch das Zuggesamtgewicht, das nicht überschritten werden darf. Die Zuladung am Vectra veringert sich im Beispiel also um 200 kg.

zGG: 2.200 kg + 1.600 kg = 3.800 kg. (GG FZ + GG Anhänger)

Volvo gibt hier jedoch keine Werte bei einer kleineren Prüfsteigung an. Der XC 60 D4 dürfte aber mit den 1.950 kg nicht wirklich ein Problem haben. Vorausgesetzt die AHK ist für die Lasten ausgelegt und das steht auf dem Prüfschild.

Dein :) kann dir dazu aber bestimmt die entsprechenden Daten liefern.

EDIT: Mit Klasse B darf der Zug nicht > 3.500 kg sein. Dann braucht es BE, sonst kommt noch fahren ohne Fahrerlaubnis dazu.

 

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Die 1.800 kg gelten i. d. R. bei einer Prüfsteigung von 12%. Bei 10% fällt sie ggf. höher aus, muss aber eingetragen und die AHK entsprechend ausgelegt sein.

Beispiel.

An meinem Vectra darf ich bei 12% Prüfsteigung 1.600 kg und bei 10% 1.800 kg ziehen. Die Werte sind schon direkt mit eingetragen. Also nochmal zum TüV entfällt in dem Fall.

Zu beachten gibt es dabei noch das Zuggesamtgewicht, das nicht überschritten werden darf. Die Zuladung am Vectra veringert sich im Beispiel also um 200 kg.

zGG: 2.200 kg + 1.600 kg = 3.800 kg. (GG FZ + GG Anhänger)

Volvo gibt hier jedoch keine Werte bei einer kleineren Prüfsteigung an. Der XC 60 D4 dürfte aber mit den 1.950 kg nicht wirklich ein Problem haben. Vorausgesetzt die AHK ist für die Lasten ausgelegt und das steht auf dem Prüfschild.

Dein :) kann dir dazu aber bestimmt die entsprechenden Daten liefern.

EDIT: Mit Klasse B darf der Zug nicht > 3.500 kg sein. Dann braucht es BE, sonst kommt noch fahren ohne Fahrerlaubnis dazu.

 

Solange es keinen Unfall gibt, sehe ich technisch kein Problem, passiert jedoch irgendwas, sogar unverschuldet, dann ist die K...aber am dampfen!

Ich würds lassen

Grüße

Peter

am 8. August 2016 um 21:45

Zitat:

@Chrystal_Mett schrieb am 8. August 2016 um 21:56:43 Uhr:

Hallo und Guten Abend,

ich möchte gern einem Freund aushelfen, der 180 km von unserem Heimatort entfernt einen defekten Ford Mondeo hat, der zwecks Reparatur abgeholt werden müsste. Das Fahrzeug wiegt leer 1250 kg, der Anhänger wiegt 700 kg. Das bedeutet, dass die Anhängelast auf dem Rückweg 150 kg überschritten würde, da beim XC 60 nur 1800kg gebremste Anhängelast zugelassen sind

Die Strecke ist verhältnismäßig eben (Hannover nach Soest)

Die Würfel sind noch nicht gefallen, ob ich da helfen kann, abgesehen von dem Bußgeld (30€), welche technischen Probleme seht ihr da? Gern auch via PM. BITTE keine Moraldiskussion!

Danke für Eure Hilfe

....verhältnismäßig eben...? War da nicht der Teutoburger Wald auf der A2 in der Gegend von Bielefeld? Okay, sind nicht die Alpen....

Themenstarteram 9. August 2016 um 5:43

Von daher..... :) ich schau mir nochmal die Gesamt Zulässige Masse des Fahrzeuges an. Danke noch mal allen.

Bin mir nicht ganz sicher, aber muss bzw. kann man die Stützlast nicht mit einrechnen? Habe meinen Zweitwagen auch mit Trailer geholt. Allerdings mit einem XC70 GT. Insgesamt war es auch eine knappe Rechnung.

Gruß Thomas

Themenstarteram 9. August 2016 um 5:51

Das wären noch mal 90kg...Blieben 60kg übrig. Ich schau auch noch mal ob ich einen leichteren Anhänger finde. Vielen Dank.

Ich ziehe mit meinem D4 einen 1800KG schweren Wohnwagen. Es gibt keinerlei Probleme. Ich werde nie verstehen, warum VOLVO bei den zul Anhängelasten nur so niedrige Werte zulässt.

Bist Du Dir mit den 700 kg sicher? Normal liegen die Tandemtrailer zwischen 550 und 650 kg. Bei mir habe ich damals mit 600 kg gerechnet + 1,5 t für den Oldtimer. Mein XC70 mit GT darf ja 2,1 t ziehen. Das passte und machte dem Wagen nicht wirklich was aus. Bei der Zulassung sah ich dann das der Oldtimer 1.580 kg in den Papieren stehen hat. Mit der Stützlast passt das aber immer noch.

Schreck hatte ich aber auf der Rücktour bekommen, als die Polizei nach meinem Vorbeifahren mit Blaulicht von der Standspur losfuhr. Meinten mich aber zum Glück nicht. Hatte doch etwas bammel zu schwer zu sein und irgendwo in der Pampa stoppen zu müssen.

Gruß Thomas

Auf meinem Schild an der AHK stehen 2100 KG Zuglast, aber laut Zulassung darf mein 2.5T mit GT nur 1800 KG bei 12 % ziehen, 10 % oder 8 % stehen nicht drin. Habe aber gesehen auf Beifahrerseite in der Tür hinten ist noch ein Aufkleber mit dem Gesamtzuggewicht und das liegt bei mit bei irgednwas um die 4400 KG, max darf der Volvo 2250 KG haben somit wären eh nur noch max. 2 Tonnen möglich.

Muss sagen letztes Jahr hatte meine Mutti meinen Volvo weil Ihr VW T5 mal wieder kaputt war, sie hatte Ihren Pferdetrailer mit ca. 2 Tonnen gezogen, meinte nur geht besser als mit dem T5 und der hat den großen Diesel mit 174 Ps drin.

Also schaffen tut der volvo das aber rechtlich dürfte man es nicht, aber jetzt das Wochende zieht Sie ihren WoWa mit 1750 Kg. das passt genau!

Gruß

Dan

Zitat:

@Chrystal_Mett schrieb am 8. August 2016 um 21:56:43 Uhr:

 

Die Würfel sind noch nicht gefallen, ob ich da helfen kann, abgesehen von dem Bußgeld (30€)

Das Bußgeld und die Technik wären nicht so schlimm, abschreckend ist eher dass man im Polizeikontrollenfall dann den Anhänger irgendwo stehen lassen und jemand "Größeres" den abholen muss.

DAS wäre für mich das Killergegenargument.

Hallo,

gerade über diese Seite gestolpert : Link

Es ist also schon noch was möglich. Hätte mich auch gewundert wenn nicht. :)

Zitat:

Dein :) kann dir dazu aber bestimmt die entsprechenden Daten liefern.

Also fragen und eintragen lassen.

Miete Dir einen leichteren Anhänger.

Wenn es hart auf hart kommt heisst es für Dich abkuppeln oder stehen bleiben.

Technisch sehe ich keine Probleme, juristisch würde ich (persönlich) das nicht machen.

Das Problem ist halt, dass die Trailer zum Fahrzeugtransport eine recht geringe Spanne haben. Bei mir lag es damals zwischen 550 und 650 kg Eigengewicht. Da ist es nicht so einfach einen leichteren Hänger zu finden. Das mit dem stehenlassen war damals meine einzigste Angst ;-)

Gruß Thomas

Themenstarteram 9. August 2016 um 15:39

Ich habe nochmal geschaut, der Anhänger vor Ort hat wirklich ein Eigengewicht von 700kg, suche aber noch einen anderen. Der freundliche vor Ort sah aus technischer Sicht für solch Vorhaben gar kein Problem. Nur erlaubt sei es nicht. Na. Wir schauen. Danke nochmal.

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