Frage kurzfristige Überschreitung der Anhängelast D4 FWD
Hallo und Guten Abend,
ich möchte gern einem Freund aushelfen, der 180 km von unserem Heimatort entfernt einen defekten Ford Mondeo hat, der zwecks Reparatur abgeholt werden müsste. Das Fahrzeug wiegt leer 1250 kg, der Anhänger wiegt 700 kg. Das bedeutet, dass die Anhängelast auf dem Rückweg 150 kg überschritten würde, da beim XC 60 nur 1800kg gebremste Anhängelast zugelassen sind
Die Strecke ist verhältnismäßig eben (Hannover nach Soest)
Die Würfel sind noch nicht gefallen, ob ich da helfen kann, abgesehen von dem Bußgeld (30€), welche technischen Probleme seht ihr da? Gern auch via PM. BITTE keine Moraldiskussion!
Danke für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Die 1.800 kg gelten i. d. R. bei einer Prüfsteigung von 12%. Bei 10% fällt sie ggf. höher aus, muss aber eingetragen und die AHK entsprechend ausgelegt sein.
Beispiel.
An meinem Vectra darf ich bei 12% Prüfsteigung 1.600 kg und bei 10% 1.800 kg ziehen. Die Werte sind schon direkt mit eingetragen. Also nochmal zum TüV entfällt in dem Fall.
Zu beachten gibt es dabei noch das Zuggesamtgewicht, das nicht überschritten werden darf. Die Zuladung am Vectra veringert sich im Beispiel also um 200 kg.
zGG: 2.200 kg + 1.600 kg = 3.800 kg. (GG FZ + GG Anhänger)
Volvo gibt hier jedoch keine Werte bei einer kleineren Prüfsteigung an. Der XC 60 D4 dürfte aber mit den 1.950 kg nicht wirklich ein Problem haben. Vorausgesetzt die AHK ist für die Lasten ausgelegt und das steht auf dem Prüfschild.
Dein 🙂 kann dir dazu aber bestimmt die entsprechenden Daten liefern.
EDIT: Mit Klasse B darf der Zug nicht > 3.500 kg sein. Dann braucht es BE, sonst kommt noch fahren ohne Fahrerlaubnis dazu.
17 Antworten
Wenn man dich raus ziehen will, zieht man dich raus...wir haben Freunden neulich Humus geschenkt, den sie auf den Hänger geladen haben. Man vertut sich unheimlich schnell beim Gewicht! Dem Hänger war es egal, aber dem Auto nicht.
Auf dem kurzen Weg von 11km hat ein eifriger und aufstrebender junger Staatsbediensteter das Gespann angehalten. 150kg zu viel. Erleichterung um ein paar Alibi Schuppen am Straßenrand und 30€. Dazu eine Verwarnung.
Ist also schnell passiert.
Die Moralkeule möchte ich nicht auspacken, aber die Versicherung kann bei einen Unfall die Leistung verweigern.
Und wetten der Mondeo wiegt auch nochmal 100 Kilo mehr als angegeben 😉😁
Zitat:
@Textron schrieb am 10. August 2016 um 08:10:06 Uhr:
Wenn man dich raus ziehen will, zieht man dich raus...wir haben Freunden neulich Humus geschenkt, den sie auf den Hänger geladen haben. Man vertut sich unheimlich schnell beim Gewicht! Dem Hänger war es egal, aber dem Auto nicht.Auf dem kurzen Weg von 11km hat ein eifriger und aufstrebender junger Staatsbediensteter das Gespann angehalten. 150kg zu viel. Erleichterung um ein paar Alibi Schuppen am Straßenrand und 30€. Dazu eine Verwarnung.
Ist also schnell passiert.
Die Moralkeule möchte ich nicht auspacken, aber die Versicherung kann bei einen Unfall die Leistung verweigern.
Hatten wir vor ein paar Jahren mit Betonkies. 🙂
Ein halber m3 wiegt da trocken so um 1.000 kg, so genau nahm der Kollege das nicht mit dem Radlader und nass war er auch noch.... Da hatte der alte Benz schon ordentlich was zu tun. 🙂
Angehalten haben sie uns damit aber nicht.
Mit meinem Wowa bin ich allerdings mal angehalten worden, aber für überholen im Überholverbot.... 😁
Wie schon gesagt. Eintragen lassen und gut.