Frage der Vorfahrt???
Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.
Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.
Beste Antwort im Thema
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.
Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.
124 Antworten
Nein, das Zeichen 205 setzt den Paragraf 10 ausser Gefecht, da positive Vorfahrtszeichen vorhanden sind.
Also ist der Bordstein nicht mehr wirklich da
Na klar, weil der ohne Ampel weiss, ob die Lichtzeichen bei den anderen Kreuzungseinmuendungen an ist oder nicht. Hey Leute, ein bisschen mitdenken ist nun wahrlich keine all zu grosse geistige Ueberforderung. Das schaffe ich sogar mit meinen jetzt fast 1,5 Promille.
Dass du jemandem Vorfahrt gewaehrst, der warten muss, damit habe ich kein Problem. Nur mit denen, die deswegen sofort hupen.
Witzig. Kaum lästert man, schon kommt man selbst in eine ähnliche Situation...
Ähnlich: Mein Gegenüber hat eine Bordsteinkante zu überfahren.
Anders: Für meine Richtung und meine Gegenrichtung stellt sich die Situation eigentlich klar dar (siehe Foto): Ich muss ggf. auf den Gegenverkehr warten, angekündigt durch ein zusätzliches Schild unterhalb meiner Ampel. Selbst die Fußgänger haben auf ihrem Fußweg eine Ampel. Eigentlich müsste an dieser Stelle der Bordstein weg, er führt zu unnötiger Verwirrung. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Ampel aus dem Parkplatzbereich erst später eingebaut wurde, da hier unter der Woche sehr viel Kundenverkehr stattfindet, der sonst keine Chance hätte, gefahrlos auf die Bundesstraße aufzufahren.
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Das ist fast das Gleiche, nur hier hat der Gegenüber aber keine Ampel, nur Zeichen 205,
Und von deiner Seite ist eine grüne Linksabbiegerampel,
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 2. August 2016 um 15:34:35 Uhr:
Und von deiner Seite ist eine grüne Linksabbiegerampel
Stimmt, habe ich wieder vergessen. Von daher war ja dein Beispiel von Anfang an klar gewesen. Meins ist es natürlich auch, ich finde es aber witzig, dass man solche Situationen viel bewusster wahrnimmt, als wenn ich deinen Thread nicht gelesen hätte.
Die Stelle gehört aber baldigst umgebaut, der Bordstein muss weg. Laut Schild ist es ja dort gewollt, dass es sich bei der Parkplatzzufahrt um eine normale Straße handelt.
Fraglich ob das überhaupt ein Bordstein ist.
Aus Sicht der Strassenverkehsbehörde ganz offensichtlich nicht, den sonst macht das Zusatzschild ja keinen Sinn. Der durchgehende Asphaltbelag spricht auch dagegen.
Im Moment kann ich hier keinen Bordstein erkennen, aber um das sicher beurteilen zu können bräuchte man ein besseres Bild.
Ich kann da auch nur nach dem Foto gehen, und da scheint eine deutliche Kante zu bestehen.
Dass davor und dahinter derselbe Belag ist, spielt übrigens keine Rolle - ebenso wie das Gegenteil keine Rolle spielt. Eine gepflasterte schmale Straße, die von rechts auf meine breite Asphaltstrecke stößt, ist ohne Vorfahrtbeschilderung eine ganz normale RvL-Stelle.
Das der Gehweg von der Fahrbahn unterbrochen wird ist auf jeden Fall ein Indiz das dort kein Bordstein ist, denn üblichweise gibt es diese nur wenn man dort auch den Gehweg überfahrt.
Nicht jede Kante am Fahrbahnrand ist ein Bordstein.
Das ist aber ein Höhenunterschied, darauf kommt es an, aber die Ampel ist höher in der Hirarchie als die Kante, also wenn Ampel an dann gleichrangig mit Querverkehr, deswegen eine grüne Ampel ohne Linkspfeil , aber Gegenüber hat kein Vorfahrtsschild, das heißt: wenn Ampel aus dann Paragraf 10, dann hast du als Linksabbieger Vorfahrt
Das sind die gemeinen Ecken wo Unfälle gewollt sind um dich als Autofahrer ab zu kassieren
Nein es kommt nicht auf den Höhenunterschied an.
Es gibt auch Höhenunterschiede die nur durch Pflasterwechsel erzeugt werden oder nur als Regenrinne dienen und kein Bordstein sind.
Genauso gibt es abgesenkte Bordsteine die keinen Höhenunterschied haben und trotzdem Bordstein sind.
In dem Fall ist die Ampel aber gut auch aus der Gegenrichtung zu erkennen, so das es tatsächlich egal ist ob das nun ein Bordstein ist oder nicht.
wenn die Rede von einem Gehwegkante die Rede ist, dann sollte B auf alle anderen warten..Ich meine nämlich auch, dass die Zeichen 295 &206 hier keine Anwendung finden oder?
Ansonsten kannst du hier noch nachlesen was in solchen Fällen gilt: http://...igkeitsueberschreitung.net/.../
Da mir das keine Ruhe lässt habe ich weiter recherchiert, Zeichen 205 kann den Paragraph 10 unterstützen, aber ohne positive Vorfahrtzeichen wie Zeichen 301 oder 306.
Da hier aber Zeichen 306 steht wird Paragraph 10 ausgehebelt und Verkehrszeichen sind höherwertig.
Habe jetzt die Stadtverwaltung angeschrieben, die sind sich keiner Schuld bewußt, hier würde der Paragraph 10 nur unterstützt und es hätte nichts zu sagen ob da nun positive Vorfahrtzeichen stehen oder nicht.
Habe jetzt die STVO kopiert und wieder hin geschickt.
Genauso haben wir hier auf mit Zeichen 306 ausgeschilderten Vorfahrtstraßen das Zeichen 205 mit Zusatz Straßenbahn zu stehen.
Laut VWV zur STVO darf für mit Zeichen 306 ausgeschilderten Straßen das Zeichen 205 mit Zusatz Straßenbahn nicht angeortnet werden. Diese Schilder stehen noch nach der STVO der DDR, diese sind aber mittlerweile nur noch gültig wenn sie nach Paragraphen 38 bis 43 der jetzt gültigen STVO erklärt sind.
Das wollte ich auch von der Stadtverwaltung geklärt haben da das verwirrend ist, Zeichen 205 beendet die Vorfahrtstraße.
Laut Polizeirevier hat die Straßenbahn keine Vorfahrt dort, aber die Straßenbahnfahrer erzwingen sich die Vorfahrt.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 14:59:55 Uhr:
Fahrzeug B hat keine Ampel, ich habe mir extra das gelbe Buch "StvO Kommentar" gekauft, neueste Ausgabe.
Dort steht drin das das Zeichen 205 den §10 aushebelt, da das Verkehrszeichen höherwertig ist als allgemene Regeln wie §10. Danach kann B vor mir fahren, denn der weis ja nicht unbedingt das ich eine grüne Linksabbiegerampel habe.
Was wieder mal beweist, dass das Auswendiglernen der StVO nix bringt. Die Interpretationsspielräume bleiben unverändert, wie dieser Thread hier mal wieder anschaulich zeigt. 😁 Oder anders gesagt, es bringt genau so viel wie die Einstellung "einfach fahren, passt schon irgendwie". Ich nehm dann die zweite Variante. 😎