Frage der Vorfahrt???
Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.
Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.
Beste Antwort im Thema
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.
Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.
124 Antworten
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 20. Dezember 2019 um 10:26:46 Uhr:
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 14:59:55 Uhr:
Fahrzeug B hat keine Ampel, ich habe mir extra das gelbe Buch "StvO Kommentar" gekauft, neueste Ausgabe.
Dort steht drin das das Zeichen 205 den §10 aushebelt, da das Verkehrszeichen höherwertig ist als allgemene Regeln wie §10. Danach kann B vor mir fahren, denn der weis ja nicht unbedingt das ich eine grüne Linksabbiegerampel habe.Was wieder mal beweist, dass das Auswendiglernen der StVO nix bringt. Die Interpretationsspielräume bleiben unverändert, wie dieser Thread hier mal wieder anschaulich zeigt. 😁 Oder anders gesagt, es bringt genau so viel wie die Einstellung "einfach fahren, passt schon irgendwie". Ich nehm dann die zweite Variante. 😎
Mit deiner Variante wird man allerdings früher oder später zum (zeitweiligen) Fußgänger. 😁
Grü+ße vom Ostelch
Ich bin jetzt erst auf den Thread gestossen und bin den jetzt mal durchgegangen und kann die Frage vom Hausmeister Tommy überhaupt nicht nachvollziehen. Hier ist alles eindeutig und eigentlich gibt es keine Fragen.
Die Kreuzung besteht erstmal nur aus der Berliner- und der Lebuser Chaussee. Das sind die vorrangigen Strassen. Und diese sind auch eindeutig durch Ampeln geregelt.
Durch den abgesenkten Bordstein von Spitzkrug spielt diese Strasse erstmal überhaupt keine Rolle. Ein abgesenkter Bordstein bedeutet schonmal minderwertige Strasse, wie Fußgängerzone oder eine Hofausfahrt, wer hier rauskommt, darf erst fahren wenn ringsrum alles frei ist, abgesenkter Bordstein bedeutet einfach hinten anstellen. Die Spitzkrugstrasse gehört auch nicht zur Kreuzung, das ist eine eigene separate Ausfahrt die man von der Strasse aus gar nicht beachten braucht. Zusätzlich steht dort auch noch das Vorfahrt gewähren Schild. Damit ist das ganze wasserdicht und idiotensicher.
Wenn jetzt jemand aus der Lebuser mit grünem Abbiegepfeil kommt, darf der über die Kreuzung rauschen wie er will, da kann nichts kommen, die Berliner Chaussee rechts und links hat rot.
Und wenn der Hausmeister Tommy meint, da anhalten zu müssen, trotz hupender Autos hintendran, dann gehört ihm der Führerschein weggenommen.
Grüne Abbiegeampel = fahren
Abgesenkter Bordstein = halten und warten
Einfacher geht es nicht.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Dezember 2019 um 10:29:47 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 20. Dezember 2019 um 10:26:46 Uhr:
Was wieder mal beweist, dass das Auswendiglernen der StVO nix bringt. Die Interpretationsspielräume bleiben unverändert, wie dieser Thread hier mal wieder anschaulich zeigt. 😁 Oder anders gesagt, es bringt genau so viel wie die Einstellung "einfach fahren, passt schon irgendwie". Ich nehm dann die zweite Variante. 😎
Mit deiner Variante wird man allerdings früher oder später zum (zeitweiligen) Fußgänger. 😁
Grü+ße vom Ostelch
War bei mir so ziemlich genau alle 10 Jahre der Fall, passt. 😁
edit
Ähnliche Themen
Zitat:
@Stiflers-Mom schrieb am 20. Dez. 2019 um 17:58:33 Uhr:
Und wenn der Hausmeister Tommy meint, da anhalten zu müssen, trotz hupender Autos hintendran, dann gehört ihm der Führerschein weggenommen.
Am besten auch gleich noch zur MPU gefälligst?
Der abgesenkte Bordstein allein ist nicht ausschlaggebend genug. Ich habe hier die gleiche Kreuzung mit dem Unterschied, dass kein grüner Linkspfeil vorhanden ist, sondern die Amoel vollflächig grün leuchtet. Auf die Gegenseite ist hierbei zu achten trotz Bordstein. Ist zwar gefährlich, Unfälle gab es jedoch noch nie.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Dezember 2019 um 19:37:25 Uhr:
Der abgesenkte Bordstein allein ist nicht ausschlaggebend genug.Zitat:
@Stiflers-Mom schrieb am 20. Dez. 2019 um 17:58:33 Uhr:
Und wenn der Hausmeister Tommy meint, da anhalten zu müssen, trotz hupender Autos hintendran, dann gehört ihm der Führerschein weggenommen.
Natürlich. Durch den abgesenkten Bordstein gehört die Strasse nicht zur Kreuzung und muss überhaupt nicht beachtet werden.
Nach deiner Theorie dürfte man ja keine Vorfahrtsstrasse mehr ungestört entlangfahren, denn da kommt ein abgesenkter Bordstein nach dem anderen. Abgesenkte Bordsteine bedeuten für denjenigen der dort rauskommt, anhalten und warten. Niemals muss man auf der Vorfahrtsstrasse dafür anhalten, einfach lächerlich was hier behauptet wird.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Dezember 2019 um 19:37:25 Uhr:
Auf die Gegenseite ist hierbei zu achten trotz Bordstein. Ist zwar gefährlich, Unfälle gab es jedoch noch nie.Zitat:
@Stiflers-Mom schrieb am 20. Dez. 2019 um 17:58:33 Uhr:
Und wenn der Hausmeister Tommy meint, da anhalten zu müssen, trotz hupender Autos hintendran, dann gehört ihm der Führerschein weggenommen.
Dann liegt das ganz einfach daran, dass sich das bei euch so eingebürgert und eingespielt hat. Das darf man dann aber nicht als Beispiel anführen, dass es so richtig wäre.
Ich hab sogar ein Foto gepostet.
Und nein, ich halte das für nicht richtig. Dennoch muss man wohl damit rechnen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Dezember 2019 um 19:47:26 Uhr:
Natürlich. Was du nicht kennst, gibts nicht 🙄
Immerhin kennt er die StVO. Und die gibt es.
Edit:
Sorry, habe das alte Foto nicht gesehen...
Wobei die Konstellation Ampel + Bordstein schon etwas unglücklich ist. Streng genommen hätte der Bordsteinüberquerer auch hier keine Vorfahrt vir dem Linksabbieger. Die grüne Ampel gibt ihm.lediglich die Freigabe, in die Kreuzung einzufahren. Dann müssten aber die "üblichen" Vorfahrtregeln gelten.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Dezember 2019 um 20:01:10 Uhr:
Dennoch muss man wohl damit rechnen.
Klar, rechnen muss man immer mit allem, vor allem wenn es offensichtlich solche Unklarheiten gibt.
Aber du sagst ja selbst, dass es eine identische Kreuzung ist, also mit abgesenktem Bordstein und ohne Ampel. Das alleine zeigt doch schon, dass es eine Ausfahrt ist, die nicht zu der Ampelkreuzung gehört. Dort darf man jederzeit rausfahren wenn nichts kommt, unabhängig von den Ampeln.
Und dann kann doch nicht wirklich jemand denken, dass diese Ausfahrt vorfahrtsberechtigt sein soll, gegenüber einer grünen Ampel? Dass man anhalten soll, wenn man grün hat? Machst du das auch bei Hofausfahrten? Da kann es doch keine zwei Meinungen geben?
Zitat:
@Stiflers-Mom schrieb am 20. Dezember 2019 um 20:06:43 Uhr:
[...] Aber du sagst ja selbst, dass es eine identische Kreuzung ist, also mit abgesenktem Bordstein und ohne Ampel. [...]
Bitte schaue Dir
das Foto von @Bahnfreinoch einmal genau an, überlege..., und editiere Deinen Beitrag dann ganz schnell.
Nein, identisch ist es nicht. Dass das Gegenüber mit Bordstein auch noch eine Ampel hat, sieht/realisiert man aber aus der Perspektive des Fotos nicht. Erst Recht nicht, dass diese Ampel gleichgeschaltet ist. Von daher aus Sicht der Dashcam doch irgendwie sehr ähnlich. Nur der Linksabbiegegrünpfeil fehlt.
Wie gesagt, ich empfinde das als falsch, muss aber die aktuelle Lösung hinnehmen.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. Dezember 2019 um 21:43:47 Uhr:
Bitte schaue Dir das Foto von @Bahnfrei noch einmal genau an, überlege..., und editiere Deinen Beitrag dann ganz schnell.
Nein, warum sollte ich das tun? Ich verlasse mich ganz einfach auf Bahnfreis Aussage die da lautet:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Dezember 2019 um 19:37:25 Uhr:
Ich habe hier die gleiche Kreuzung mit dem Unterschied, dass kein grüner Linkspfeil vorhanden ist, sondern die Amoel vollflächig grün leuchtet.
Ich gehe einfach davon aus, dass wir uns auf gegenseite Behauptungen verlassen können, ohne sie zu überprüfen. Darauf basiert dann meine Antwort.
Wenn sich jetzt rausstellt, dass das Gegenüber doch eine Ampel hat, dann ist das doch nicht die gleiche Kreuzung, ausserdem ist hier auch ein Hinweisschild wegen des Gegenverkehrs.
Zitat:
@Stiflers-Mom schrieb am 20. Dezember 2019 um 23:21:36 Uhr:
[...] Ich gehe einfach davon aus, dass wir uns auf gegenseite Behauptungen verlassen können, ohne sie zu überprüfen. Darauf basiert dann meine Antwort. [...]
Hochinteressante aber mir befremdliche Sichtweise, hmm... In Politik und Medien ist diese Art offenbar auch weit verbreitet.