Frage der Vorfahrt???

Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.

Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.

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Beste Antwort im Thema

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.

Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.

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Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 15:07:21 Uhr:


Durch Zeichen 205 ist es aber der gegenüberliegenden Straße gleichgestellt als Straße. Daher keine Ein-Ausfahrt mehr.
Jetzt stell dir mal vor die Ampel ist aus, es gelten nur die Schilder. Dann fährt B auch vor A

Woher nimmst du die Information, dass das Zeichen 205 die Vorschrift des § 10 aufhebt? § 10 erlaubt das Aufstellen des Zeichens ja gerade zur Klarstellung, nicht aber, um eine gänzlich andere Regelung herbeiführen zu wollen. B ist hier immer der letzte, der fährt. Er hat nicht nur alle anderen Verkehrsteilnehmer auf den Fahrbahnen, sondern auch den Fußgängern auf dem Gehweg, den er kreuzen muss, Vorrang zu gewähren und sich insgesamt so vorsichtig zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ganz so, als käme er aus einer Grundstücksausfahrt. "Vorfahrt" gibt es für ihn nie.

Grüße vom Ostelch

Stimmt - wir müssen aus der "Straße" kommend auf alle anderen warten. Egal, ob Ampel oder keine Ampel. Die kann für den Fahrer B doch keine Rolle spielen, da er diese nur von hinten sehen kann. Und dass durch das Zeichen 205 diese der gegenüberliegenden Straße gleichgestellt ist, halte ich für ein Gerücht.

Nun den Auszug aus den Kommentaren zur STVO, Dez.2015 15. Auflage

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Juni 2016 um 15:17:26 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 15:07:21 Uhr:


Durch Zeichen 205 ist es aber der gegenüberliegenden Straße gleichgestellt als Straße. Daher keine Ein-Ausfahrt mehr.
Jetzt stell dir mal vor die Ampel ist aus, es gelten nur die Schilder. Dann fährt B auch vor A

Woher nimmst du die Information, dass das Zeichen 205 die Vorschrift des § 10 aufhebt? § 10 erlaubt das Aufstellen des Zeichens ja gerade zur Klarstellung, nicht aber, um eine gänzlich andere Regelung herbeiführen zu wollen. B ist hier immer der letzte, der fährt. Er hat nicht nur alle anderen Verkehrsteilnehmer auf den Fahrbahnen, sondern auch den Fußgängern auf dem Gehweg, den er kreuzen muss, Vorrang zu gewähren und sich insgesamt so vorsichtig zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ganz so, als käme er aus einer Grundstücksausfahrt. "Vorfahrt" gibt es für ihn nie.

Grüße vom Ostelch

Genau so habe ich auch immer gedacht, um die Zweifel zu lösen habe ich mir dann den Kommentar gekauft.
Hier stehen einige Zeichen 205 nicht richtig in der Stadt, wenn ich mich an die STVO halte, dann fahre ich erst nach B

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Wie sieht das Buch denn von vorne aus?
Nur mal so aus Interesse.

Hier ist das gleiche Bild wie in den Kommentareen, nur das hier drei Seiten eine Ampel haben und die eine halt nicht.

Hier der Link zu dem Buch
http://www.ebay.de/.../262202992354?...

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 15:18:35 Uhr:


Nun den Auszug aus den Kommentaren zur STVO, Dez.2015 15. Auflage

Wenn Deine Zeichnung im Eröffnungsbeitrag korrekt ist, dann ist die räumliche Situation aber etwas anders. Demnach ist die Einmündung mit dem Bordstein gegenüber der entgegenkommenden ampelgeregelten Einmündung etwas nach Westen versetzt, womit es dann keine Kreuzung mehr wäre.

Und aus der Perspektive A:
Wenn ich eine Ampel mit Pfeilen sehe darf ich darauf vertrauen, dass alle anderen warten müssen wenn "mein" grüner Pfeil leuchtet.

Vielleicht gibst du mal die genaue Bezeichnung des Kommentars an. Zitat aus dem gelben Buch ist dürftig. Interessant wäre hier z.B. auch die Angabe einer gerichtlichen Entscheidung.

Dazu fehlt bei deinem Fall der im Kommentar dick und fett eingezeichnete Mittelstreifen.

Das gehört aber noch zum geschützten Kreuzungsbereich

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Ich halt mich lieber an das Standardwerk von Hentschel, benutzen die Damen und Herren bei Gericht auch. Und danach ist diese Querstraße in deinem Fall einer Grundstücksausfahrten gleichgestellt.

Such doch mal in deinem Buch die Seite, wo kein Mittelstreifen eingezeichnet ist.

Der Mittelstreifen hat keine Vorfahrtsregeländerung. Ob ohne oder mit Mittelstreifen, die Vorfahrt bleibt gleich.
Selbst die Polizisten sehen das B zuerst fährt, dann stehst du als A an erster Stelle auf dem Unfallprotokoll, das heißt du hast Schuld, vorfahrt missachtet. Habe schon mal einen Polizisten gefragt diesbezüglich.
Mit Zeichen 205 ist es keine Ausfahrt mehr sondern eine untergeordnete Straße.

Ist denn kein Fahrlehrer hier der es genau weis

Aus der Begründung zur ÄnderungsVO vom 07.08.97: Ausnahme von dem Grundsatz, dass Zeichen 205/206 nur an Kreuzungen und Einmündungen von Fahrbahnen zur Regelung der Vorfahrt aufgestellt werden. Die allgemeine Verhaltensregelung des § 10 Satz 1 soll klargestellt und verdeutlicht werden. Allerdings wird wegen des Vorrangs der Verkehrszeichenregelung (39 II) der Gefährdungsausschluss anderer abgeschwächt. Bereits deshalb ist eine zurückhaltende Anwendung (Zeichen 205/206 zusätzlich aufzustellen) angebracht.

Lustig ist in deinem Fall, dass sowohl der Verkehrsteilnehmer aus der Querstraße als auch die hinter dir das genauso sehen.

Ja, aber die Polizei, die dann den Unfall aufnimmt sieht es so wie ich, das B vor A fährt, beide haben Zeichen 205, einer eine Ampel und einer keine Ampel, aber woher soll der ohne Ampel denn wissen wo welche Ampel angebracht ist wenn er fremd ist???
Jetzt sieh dir die Kreuzung an wenn die Ampel aus ist, dann haben A und B Zeichen 205, A ist linksabbieger, läßt also B die Vorfahrt,
So nun Ampel an, B hat keine Ampel, für ihn ist Zeichen 205 weiter gültig, A hat eine Grüne Linksabbiegerampel, vertraut darauf das B stehen bleibt, B hat aber keine rechtliche Grundlage stehen zu bleiben, denn er sieht keine Ampel

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