Frage bezüglich während Probezeit 3 mal Punkte gesammelt
Hallo
Vorweg: ich frage gerade für einen Kollegen, da er sich nicht sicher ist was auf ihn erwartet.
Folgendes:
Er ist 23 Jahre alt, hat den Führerschein seit ca 2.5Jahren.
1-) Führerschein geschafft
2-) während der Probezeit über 60kmh zu schnell gefahren (Probezeit Verlängerung auf 4 Jahre + Aufbau Seminar) (halbes Jahr später nach dem er sein Führerschein geschafft hat)
3-) während der Probezeit Unfall (verschuldet) (halbes Jahr später nach nr 2)
4-) während der Probezeit zu schnell gefahren 40 kmh (halbes Jahr später nach nr 3)
5-) während der Probezeit Unfall (verschuldet, 4 Monate später nach nr 4)
Bis jetzt alles ok.
Doch nach 3 Monaten nach dem Fall nr 5 wurde er während er am telefonieren war von Beamten erwischt.
Was kann er erwarten ?
Laut Recherchen 3-6 Monaten Führerschein Entzug. Wäre das korrekt?
Falls ich zu undeutlich die Sache beschildert habe, lasst mich es wissen🙂
Beste Antwort im Thema
Oh man eh. Tut mir echt leid aber ich find er sollte in komplett entzogen werden und ihn auch nochmal komplett neu machen müssen.
37 Antworten
Zitat:
@ttru74 schrieb am 17. November 2015 um 08:38:10 Uhr:
Die aufgezählten Vergehen sind ja schon keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern schwerwiegender.
was soll es denn sonst sein?
Zitat:
@Chris492 schrieb am 16. November 2015 um 22:18:51 Uhr:
Rein von dem was ich aber aus deinem Post entnehmen kann... gehe ich mal davon aus das deinem Kollegen die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Sperrfrist von 6 Monaten oder mehr verhängt wird.
Drei Monate. Das wurde schon korrigiert. Die Sperrfrist wird auch nicht verhängt, sie ist eine automatische Folge des Entzugs auf Grund der Probezeitmaßnahmen
Zitat:
@Chris492 schrieb am 16. November 2015 um 22:18:51 Uhr:
Sollte er nach bestandener MPU allerdings wieder Auffällig werden und das in einem Bereich wo es Punkte in Flensburg gibt ist der Führerschein wieder ganz schnell weg... denn jeder erneute Verstoß wird dann erneut die Zweifel an der charakterlichen Eignung aufflammen lassen.
Nach jedem weiteren A-Verstoß in der Probezeit nach einem Entzug ist eine MPU gesetzlich vorgeschrieben
Zitat:
@klamann15 schrieb am 13. November 2015 um 16:02:57 Uhr:
Ein Schelm der da böses denkt. 😁
http://www.motor-talk.de/.../geblitzt-rote-ampel-t5473116.html?...
Ehrlich gesagt, warum macht sich jemand so viel Gedanken wegen eines Freundes und postet das auch hier noch. 😁
Zitat:
@klamann15 schrieb am 17. November 2015 um 10:59:04 Uhr:
Ehrlich gesagt, warum macht sich jemand so viel Gedanken wegen eines Freundes und postet das auch hier noch. 😁Zitat:
@klamann15 schrieb am 13. November 2015 um 16:02:57 Uhr:
Ein Schelm der da böses denkt. 😁
http://www.motor-talk.de/.../geblitzt-rote-ampel-t5473116.html?...
Gibt`s den Freund real? Oder ist er nur vorgeschoben?
Wenn jemand für einen Freund/Kumpel oder sonstwen fragt, stellt sich mir die Frage auch automatisch. 😉
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Zitat:
@Pepperduster schrieb am 13. November 2015 um 07:59:13 Uhr:
2.5 Was geschieht, wenn ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig wird?Zitat:
@Onur91 schrieb am 13. November 2015 um 07:27:18 Uhr:
Laut Recherchen 3-6 Monaten Führerschein Entzug. Wäre das korrekt?Bei Auffälligkeit während der Probezeit – jeweils ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B – sind insgesamt drei Maßnahmestufen vorgesehen.
Nach der ersten Auffälligkeit (1x A oder 2x B) wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Außerdem wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Erfolgt nach der Teilnahme am Aufbauseminar eine weitere Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Verstöße, die noch vor dem Ende des Aufbauseminars begangen werden, führen noch nicht zu dieser Maßnahme. Denn zunächst soll abgewartet werden, ob sich durch die Teilnahme am Aufbauseminar das Verkehrsverhalten verbessert.
Kommt es nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.2.6 Welche weiteren Maßnahmen sind während der Probezeit möglich?
Wie bei jedem Kraftfahrer kann auch ein Fahranfänger während der Probezeit Verkehrsverstöße begehen, die seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fraglich erscheinen lassen. In einem solchen Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Hält die Behörde aufgrund des Gutachtens die Nichteignung für erwiesen, so entzieht sie die Fahrerlaubnis.
Auch eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist möglich.
http://www.junges-fahren.de/asf/2.htm
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Es ist wohl mehr die Frage was den Rest der VT erwartet, wenn dieser Verkehrsrowdy wieder auf die Straße gelassen wird.