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Frage an die Gebrauchtwagenhändler --> Gewährleistung

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 6:49

Hallo und Guten Morgen,

ich hätte mal eine Frage an die Gebrauchtwagenhändler hier. Ich betreibe momentan einen Reifenservice sowie einen KFZ-Handel. Letzteres bisher allerdings nur mit Neufahrzeugen. Da allerdings immer mehr Anfragen zu Gebrauchtfahrzeugen kommen denke ich über eine Erweiterung nach. Meine Frage an euch:

Wie minimiert Ihr euer Risiko welches durch die Gewährleistung entsteht? Zusätzlicher Verkauf einer Garantieversicherung? Damit müsste ich ja im Falle eines Gewährleistungsfalles lediglich den Teil (evtl. Selbstbeteiligung der Versicherung) übernehmen der nicht durch die GV abgedeckt ist? Oder sehe ich das falsch und die GV springt im Gewährleistungsfall gar nicht ein?

Falls ja, mit welcher Garantieversicherung habt Ihr denn gute Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße. :)

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein. Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt und du redest dies dem Kunden aus - dann hast du keinen einsichtigen Kunden, sondern einen dummen Kunden gefunden. De Fakto hast du bei einem berechtigten Gewährleistungsfall den Kunden um sein Recht betrogen.

LG Kester

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Beim Fähnchenhändler ein 500 Euro Auto zu kaufen doch auch...

am 23. Februar 2017 um 13:14

Ich selber bin im Verkauf bei 2000 - 5000 € - Fahrzeugen hauptsächlich aktiv.

Ganz oft kauf ich die direkt von Privat. Von den enger in die Wahl kommenden Fahrzeugen kauf ich von 4 besichtigten am Ende 1. Erschreckend finde ich, mit welchen Mängeln die Fahrzeuge da stehen (im Inserat oder beim Anruf ist davon nie die Rede, alles toll, alles schön.

Mal nur das letzte Fahrzeug als Beispiel:

- Hagelschaden (zwar minimal, aber dass man das nicht gesehen hat, ist ausgeschlossen)

- massives Lenkungsspiel (Spurstangenköpfe und/oder Traggelenke beidseitig)

- Nachhaken des Anlassers (auf Nachfrage hieß es nur "na das ist schon paar Jahre so...")

- Motorhaube beschädigt, im Scheinwerfer lag eine halbe Glühbirne

Der war als tiptop angepriesen, achso der Zahnriemenwechsel war auch 1 Jahr überfällig, und Wartungen waren überhaupt nicht nachvollziehbar O-Ton VK "Unser Sohn ist Kfz-Mechatroniker, der hat immer alles gemacht).

Ich könnte jetzt Seiten vollschreiben mit solchen Erlebnissen, die Qualität der von Privat angebotenen Fahrzeugen ist absolut unterirdisch.

Einvernehmliche Deals sind null und nichtig, wenn der Vertrag eindritig ist und eine Vertragspartei massiv benachteiligt. Da kann unterschrieben haben wer will.... für die Mülltonne

Zitat:

@Lattementa schrieb am 23. Februar 2017 um 13:37:22 Uhr:

Beim Fähnchenhändler ein 500 Euro Auto zu kaufen doch auch...

wobei dieses i.a. vielleicht 300 Euro wert ist, da die Transport-/Miet-/...-Kosten und Gewinnmarge auch noch mit drin sein müssen!

 

PS:

hab da aber auch schon ein Schnäppchen gemacht - frisch in Zahlung gegebener Ford Mondeo mit > 1 Jahr TÜV und leichtem Frontschaden

(der einfach schnell vom Hof sollte)

für 250 Euro zzgl. 150 Euro Teile für den akuten Reparaturbedarf

--> hatte danach 25.000 problemlose km bis mir der TÜV-Prüfer den Unterboden aufgebröselt hat

Bei dem 4.000 bis 7.000 Euro Audi/BMW/Mercedes-Sortiment, mit dem der Händeler sein eigentliches Geschäft macht, hätte ich ihm aber nicht über den Weg getraut ;)

Eine Gebrauchtwagengarantie deckt meiner bescheidenen Meinung nach bei einem Kauf von einem Händler in den ersten 6 Monaten immer ausschließlich das Risiko des Händlers ab (und nicht jenes des Käufers, dem diese Garantie "mit verkauft" oder vielleicht anders ausgedrückt "eingeredet" wird).

Danach könnte sich eine solche Garantie durchaus lohnen, viele Teile sind davon aber oft ausgenommen, der Selbstbehalt ist oftmals bei älteren Fahrzeugen auch schon recht hoch.

Das einzige, was den höheren Preis von einem Händler rechtfertigt (gegenüber dem Privatkauf) ist meiner Meinung nach eben genau die Gewährleistung. Ein Kauf vom Händler heißt auch noch lange nicht, dass das Fahrzeug keinen Wartungsstau hat, die sicherheitsrelevanten Funktionen müsste durch den TÜV/HU geprüft werden (Betonung liegt auf müsste).

Also warum vom Händler kaufen, wenn das Fahrzeug schon teurer ist als vergleichbare Privatangebote und man dann zusätzlich nochmal das Risiko des Händlers mit einer extra zu bezahlenden GW-Versicherung minimieren soll?

Vor knapp 20 Jahren bin ich bei meinem ersten Auto auch mal auf sowas rein gefallen - Fahrzeug hatte ein paar Monate nach Kauf einen teuren Schaden (obwohl dazwischen nochmal beim Händler ein Service durchgeführt wurde). Tja - ich hab mich damals natürlich über die GW-Versicherung gefreut - und dass ich nur den Selbstbehalt bezahlen musste. Danach war ich schlauer. Wäre wohl sehr wahrscheinlich ein Fall für die Gewährleistung gewesen und ich hätte gar nichts bezahlen müssen. Der kurz darauf auftretende Motorschaden war dann noch das i-Tüpfelchen (wirtschaftlicher Totalschaden).

Aber wie heißt es so schön - aus Fehlern lernt man.

Auf der anderen Seite: Ein GW-Händler ruft - auch aufgrund des Gewährleistungsrisikos - höhere Preise auf - sollte es da nicht selbstverständlich sein, dass genau aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis auch ein Anteil als Rücklage für entsprechende Gewährleistungsfälle zurück gelegt wird? Wenn man nun doch recht viele Fahrzeuge verkauft und immer entsprechende Rücklagen bildet, dann sollte selbst ein (recht unwahrscheinlicher) Motorschaden kein Problem sein.

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 18:08

@keksemann:

Was genau macht dir Angst, das ich mich mit dem Gewährleistungsrecht nicht 100%ig auskenne (bzw. kenne ich mich ja soweit aus, ich wollte nur wissen ob ich das Risiko MINIMIEREN kann) da ich bisher nur mir Neuwagen gehandelt habe?

Das ich im Falle eines Defektes den Betrag selbst übernehme der von der Gebrauchtwagengarantie nicht übernommen wird?

Ich sehe hier auch keinerlei Benachteiligung des Endkunden, für mich ist nur wichtig das dieser keine Reparaturkosten hat im ersten Jahr.

Und wenn du schon vor einem Händler Angst hast der nicht möchte das dir keine Unkosten entstehen und alle Selbstbeteiligungen übernimmt (was er ja ohnehin muss), wo möchtest du dann deine Fahrzeuge kaufen?

@rmg-media

"...der nicht möchte das dir keine Unkosten entstehen..." Zitat aus Deinem Beitrag. Lies Dir das ruhig 10mal durch. Frag nen Freund... und frag ihn dann auch gleich noch, warum ich Angst vor Dir habe.

Moin,

Ob eine GW Garantie DEIN Risiko mildert bzw. Übernehmen kann - hängt von den Bedingungen der GW Garantie ab. Da da jeder sein eigenes Süppchen kocht hilft da nur das Studium der jeweiligen Bedingungen.

Das mit den GENAUEN Beschreibungen des Zustandes ist doch genau das Problem. Ich behaupte, abgesehen von ein paar wirklich außergewöhnlichen Dingen ist ein Händler bei einem wirklich realistisch beschrieben und beworbenen Auto bei den meisten Fällen raus. Aber - schaut euch Anzeigen usw. An - die meisten davon klingen wie die das Schnäppchen des Jahrhunderts, selbst ein 1000€ Auto ist meistens in einem angeblich Zustand der besser ist als bei Auslieferung.

LG Kester

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 19:34

Zitat:

@keksemann schrieb am 23. Februar 2017 um 20:16:01 Uhr:

@rmg-media

"...der nicht möchte das dir keine Unkosten entstehen..." Zitat aus Deinem Beitrag. Lies Dir das ruhig 10mal durch. Frag nen Freund... und frag ihn dann auch gleich noch, warum ich Angst vor Dir habe.

Bitte um Entschuldigung, ich hatte zwei Formulierungen im Kopf:

- der nicht möchte das dir Unkosten entstehen,

- der möchte das du keine Unkosten hast.

Daraus ist dann der von dir zitierte Satz entstanden.

Falls der Sinn aus diesem Satz jedoch nicht hervorgegangen ist, hier die Erklärung: Ich möchte vermeiden das meinen Gebrauchtfahrzeugkunden irgendwelche Kosten durch anfallende Defekte entstehen.

Ich danke auf jeden Fall allen für die sachlichen Antworten und möchte mich bei den anderen für die Verbreitung von Angst und Schrecken entschuldigen. :D

@ mg-meida :

In den ersten 6-monaten haben Deine Kunden keine Kosten zu befürchten..Du aber. :)

Denn, auch wenn der Kunde eine Garantie / Reparaturversuicherung "kostenlos"

von Dir dazu bekommt, muss er sie ja nicht einsetzen ;)

Zurück zu den 500 /1.000€ "Schlurren" beim Händler.

Ich finds gut, dass die Gewährleistung eingeführt wurde, denn so kommen

endlich die Schrottkarrren ausm Verkehr, für die manche noch Geld bezahlt haben

und nach einem Schaden in den ersten Wocehn nach Verkauf, dem Käufer nur noch

eine "Lange Nase" gezeigt haben.

Leider selbst mit einem Passat in den 1980ern erlebt, wie mich ein VW-Händler

hier übern Tisch gezogen hatte.

Ich dachte halt, kaufste lieber vom Händler als von Privat..der haut einen nicht übers

Ohr...naja..

Grüße

am 24. Februar 2017 um 14:27

Der Kunde mit der Garantie kann sie aber nicht verweigern. Er kann seine SB versuchen, beim Händler zu bekommen oder aber der Händler kümmert sich um die Abwicklung.

Wenn der Händler sich um Reparatur und den ganzen Papierkram kümmert, dann wäre es mir als Kunden auch egal ob der Händler oder die Versicherung die Kosten trägt. Aber so lange der Händler sein Risiko versichert soll er bitte auch die Prämie für die Versicherung zahlen und nicht ich als Kunde..

am 24. Februar 2017 um 20:23

Es kann aber durchaus auch Schäden geben, die von der Garantie abgesichert wären, aber nicht in die Gewährleistung fallen. Speziell nach den 6 Monaten Beweislastumkehr.

Dass Versicherungen (wie auch alle andeen Versicherungen im privaten Bereich) keine Wundermittel sind, ist mir bewusst.

Themenstarteram 24. Februar 2017 um 22:04

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 24. Februar 2017 um 13:05:47 Uhr:

@ mg-meida :

In den ersten 6-monaten haben Deine Kunden keine Kosten zu befürchten..Du aber. :)

Denn, auch wenn der Kunde eine Garantie / Reparaturversuicherung "kostenlos"

von Dir dazu bekommt, muss er sie ja nicht einsetzen ;)

Hi, ok, das ist jetzt klar. Wenn der Kunde die Garantie nicht einsetzen möchte kann ich Ihn nicht dazu zwingen. Aber, ich kann das Fahrzeug ja zu mir zurück holen und die Reparatur selbst mit der Garantieversicherung abwickeln. Das ich die evtl. anfallende Selbstbeteiligung dabei übernehme habe ich ja mehrfach erwähnt.

Also, Garantieversicherung bei jedem Verkauf mitgeben, Fahrzeuge nicht weiter als im Umkreis von 100 km verkaufen (dann ist im Fall der Fälle die Rückholung einfacher), dann sollte doch das finanzielle Risiko schon erheblich gesunken sein für mich als Händler.

Und der Kunde muss auch nicht die Kosten für die Garantie tragen. Die gäbe es "gratis" dazu. Müsste mich nur mal mit den Bedingungen der einzelnen Anbieter vertraut machen.

Nach meiner Meinung (ich denke ich teile da die gleiche wie Rudi) sieht es doch so aus:

In den ersten 6 Monaten ist die Garantieversicherung gut für mich als Händler

in den letzten 6 Monaten ist sie gut für den Käufer.

P.S.: Keksemann: Alles ok? Oder schon vor Angst gestorben? ;)

Zitat:

@rmg-media schrieb am 24. Februar 2017 um 23:04:58 Uhr:

Hi, ok, das ist jetzt klar. Wenn der Kunde die Garantie nicht einsetzen möchte kann ich Ihn nicht dazu zwingen. Aber, ich kann das Fahrzeug ja zu mir zurück holen und die Reparatur selbst mit der Garantieversicherung abwickeln. Das ich die evtl. anfallende Selbstbeteiligung dabei übernehme habe ich ja mehrfach erwähnt.

Meiner Meinung nach bist Du dazu nicht berechtigt, wenn der Kunde nicht einverstanden ist. Du bist weder der Versicherungsgeber noch der Begünstigte der Versicherung (Kunde). Manche dieser Versicherungen können verlängert werden. Dann ist ggf der Versicherungsverlauf maßgeblich. Ich lasse mir als Kunde doch nicht die Möglichkeit der Verlängerung nehmen, weil Du als Gewährleistungsgeber auf meine Versicherung abrechnest?

Zitat:

Also, Garantieversicherung bei jedem Verkauf mitgeben, Fahrzeuge nicht weiter als im Umkreis von 100 km verkaufen (dann ist im Fall der Fälle die Rückholung einfacher), dann sollte doch das finanzielle Risiko schon erheblich gesunken sein für mich als Händler.

So kannst Du Dir keine Kunden aussuchen. So wird das nichts.

Zitat:

Und der Kunde muss auch nicht die Kosten für die Garantie tragen. Die gäbe es "gratis" dazu. Müsste mich nur mal mit den Bedingungen der einzelnen Anbieter vertraut machen.

Du musst die Versicherung entweder offen mit verkaufen oder versteckt mit einkalkulieren und dem KD "gratis" dazu geben. So oder so wird der KD das zahlen. Und so oder so wird der halbwegs clevere KD das wissen. Du kommst mir so vor als denkst Du, Du weisst alles und Deine Kunden sind alle dumm.

Zitat:

P.S.: Keksemann: Alles ok? Oder schon vor Angst gestorben? ;)

So sieht Dein Dank an Ratgebende aus? Hohn und Spott? Ich hoffe, wir begegnen uns nicht auf geschäftlicher Ebene.

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