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Frage an die Gebrauchtwagenhändler --> Gewährleistung

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 6:49

Hallo und Guten Morgen,

ich hätte mal eine Frage an die Gebrauchtwagenhändler hier. Ich betreibe momentan einen Reifenservice sowie einen KFZ-Handel. Letzteres bisher allerdings nur mit Neufahrzeugen. Da allerdings immer mehr Anfragen zu Gebrauchtfahrzeugen kommen denke ich über eine Erweiterung nach. Meine Frage an euch:

Wie minimiert Ihr euer Risiko welches durch die Gewährleistung entsteht? Zusätzlicher Verkauf einer Garantieversicherung? Damit müsste ich ja im Falle eines Gewährleistungsfalles lediglich den Teil (evtl. Selbstbeteiligung der Versicherung) übernehmen der nicht durch die GV abgedeckt ist? Oder sehe ich das falsch und die GV springt im Gewährleistungsfall gar nicht ein?

Falls ja, mit welcher Garantieversicherung habt Ihr denn gute Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße. :)

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein. Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt und du redest dies dem Kunden aus - dann hast du keinen einsichtigen Kunden, sondern einen dummen Kunden gefunden. De Fakto hast du bei einem berechtigten Gewährleistungsfall den Kunden um sein Recht betrogen.

LG Kester

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Mal aus Kundensicht: ich kaufe generell kein Auto bei einem Händler der mir eine GW Versicherung andrehen will. Ich habe schließlich meinen Gewährleistungsanspruch. Und wenn der Händler sein Risiko versichern will soll er dies bitte selbst und auf eigene Rechnung machen...

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 21. Februar 2017 um 21:05:27 Uhr:

... Ich sagte NICHT, jeder der mit einem Mangel ankommt hat auch einen Gewährleistungsfall. ... Die restlichen Extrem-, Grenz- und Ausnahmefälle interessieren in der Masse nicht und wenn, dann werden diese ggf. vor Gericht geklärt, ...

Kann es sein, dass viele Händler auf den Ärger verzichten können, nach +/- 1 Jahr vor Gericht Recht zu bekommen ;)

(wenn ein uneinsichtiger Kunde mit nicht-Gewährleistungsfall + Rechtschutzversicherung einen unterbeschäftigten = auftragsgeilen Anwalt gefunden hat)

und kann es sein, dass man bei Gewährleistungserwartungen zwischen ist-nochmal-durch-den-TÜV-gekommen 1.200 Euro Karren und gepflegten 12.000 Euro Gebrauchtwagen unterscheiden solte ;)

am 22. Februar 2017 um 10:43

Zitat:

 

und kann es sein, dass man bei Gewährleistungserwartungen zwischen ist-nochmal-durch-den-TÜV-gekommen 1.200 Euro Karren und gepflegten 12.000 Euro Gebrauchtwagen unterscheiden solte ;)

In der Theorie = Nein

In der Praxis = Ja

Und genau dafür gibt es eben keine Richtlinie.

Auch kann ein Sachmangel am Ende durch Bedienfehler verursacht worden sein, das kann in manchen Fällen selbst ein Gutachter nicht genau identifizieren.

 

Moin,

Ich muss drauf achten, dass ich bei dir nie ein Auto kaufe. Denn so ganz rechtens erscheint dein Verhalten gemäß deiner Aussagen nicht immer - wobei ich nicht daran glaube, dass du dich wirklich stets so verhältst. Denn du machst auf mich nicht den Eindruck Harakiri zu begehen.

Camper - da geht es gar nicht um Erwartungen, sondern um Fakten. Das möchte der gute Rudi ja gerne verschleiern. Natürlich muss man mit einem dummen Kunden rechnen, der obwohl es keine Aussicht auf Erfolg hat klagt. Dummheit ist nicht verboten. Aber das gute ist - diese Menschen werden zu 99.9% verlieren - denn im Allgemeinen sind Gerichte nicht dumm - auch wenn manche Menschen anhand einiger seltsamer oder extremer Entscheidungen dies behaupten, das steht übrigens nicht im Widerspruch dazu, dass Gerichte Verbraucherrechte sehr ernst nehmen. Ein 1200€ Auto wird älter sein, mehr gelaufen sein und sich typischerweise in einem schlechteren Zustand befinden, als eines das 12000€ kostet. Diesen Fakten zufolge sind bei einem 1200€ Auto grundsätzlich weniger berechtigte Gewährleistungsfälle möglich und du musst dabei bedenken - auch bei einem Gewährleistungsfall heißt dies nicht - dass der Schaden wieder in Neuzustand versetzt werden muss, sondern nur wieder in den gleichen bzw. einen vergleichbaren Zustand - es ist sogar rechtens, wenn der Zustand nicht wieder hergestellt werden kann - das Auto zurückzunehmen und/oder ein im Wert und Zustand vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Das A und O ist an dieser Stelle eine möglichst genaue Zustandsbeschreibung des Autos - man kann auch Verschleiß beschreiben. Wer sein Auto aber für 1200€ verkauft, weil das Auto nicht mehr Wert ist, aber weiß Gott welche Versprechungen macht - der muss auch für mehr einstehen. Da steht Verbraucherschutz manchmal im Widerspruch zum Marketing.

LG Kester

Themenstarteram 22. Februar 2017 um 22:25

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 22. Februar 2017 um 09:20:26 Uhr:

....kann mich den Ausführungen von Kester nur anschließen.

Und genau hier ist das "Problem" einiger/vieler GW-Händler, vor allem, die keine

eigene Werkstatt Ihr eigen nennen.

Denn, viele "galuben" mit einfachen Mitteln und oft auch ohne techn. Sachverstand,

schnell Geld mit dem Handel zu verdienen und wenn die ersten Käufer mit berechtigten

Gewährleistungsfällen auftauchen ist das "gezeter" groß und mann versucht mit allen

mitteln den Kunden abzuwimmeln, etc.

Und genau diese "Bürschchen" bringen vor allem die "kleinen" , guten & ehrlichen

Händler in Verruf.

Aber zurück zur Eingangsfrage...

Mein TIP :

- ohne eigene Werkstatt und entsprechende Kenntnis der Materie ist ein GW-Handel

zum scheitern verurteilt.

Es gibt einfach viel zu viel, was mann als Händler beachten muss um nicht schnell

zu scheitern..

Und, was das "DEKRA" etc. Siegel angeht, ist nur Augenwischerei, ebenso wie die

ganzen "100-Punkte" Prüfung der großen Autohäuser (VW, Audi, etc. bei Ihren

"jungen Gebrauchten")

Im Falle eines Gewährleistungs-Falles sind diese "Urkunden" nix Wert..nur die DEKRA, etc.

freut sich über die Einnahmen..

Was die Garantie angeht, i.d.R. gibt es drei Stufen, die "billige" die nur Moitor & Getriebe

abdeckt, bis zur "Premium" die alles u.a. auch "Komfortelektronik", Turbolader, etc abdeckt,

die sind entsprechend Teurer, i.d.r doppelt bis dreifach so Teuer wie dei "Basic"..

(hier am besten mal bei den entsprechenden Anbietern, Angebote einholen)

Dazu kommt, dass sie SB gestaffelt nach Alter & gefahrenen Kilometer ist und, Du kannst

zwar dem Kunden so eine Garantie beim Kauf "kostenlos" mitgeben, aber entbindet Dich

nicht von der gesetzl.Gewährleistung (nur in den ersten 6-Monaten nach Verkauf), denn, wenn

der Kunde nicht darauf eingeht die Arbeit über die Garantie abrechnen zu lassen, bist Du

mit 100% dabei.

Deswegen finde ich die Aussagen in manchen angeboten "..ohne Garantie.." durchaus

witzig, weil, Garantie hat ja nix mit der gesetzl. Gewährleistung zu tun und wer bei

solchen Händlern kauft und in den ersten 6-monaten berechtigte Probleme meldet,

der bekommt mit dem Händler Probleme..weil er "keine Ahnung" von den Gesetzen wohl hat.

Ich Danke an diese Stelle schon mal allen für die Antworten.

Ahnung von der Materie denke habe ich schon als gelernter KFZ-Mechaniker. Und genau aus diesem Grund weiß ich was im Gewährleistungsfall an Kosten auf mich zukommen kann. Ich denke das mein Bereich in Fahrzeugpreisen zwischen 10.000 und 20.000 liegen würde. Leider kann da ein Motorschaden schon mal den halben Fahrzeugwert ausmachen.

Zur Garantie: Wäre eine Vertragsklausel wirksam die besagt das erst die von mir mitgegebene Garantie bei einem Schaden beansprucht werden muss, und die Kosten die die Garantieversicherung nicht übernimmt Vin mir als Gewährleistung übernommen werden?

Ansonsten handele ich weiterhin lieber Neu- und junge Gebrauchtfahrzeuge. Der Markt ist zwar schwerer, aber für mich dann besser zu kontrollieren. Als Beispiel, heute habe ich einen Focus ST Turnier verkauft, 6 Monate alt, noch 1,5 Jahre Herstellergarantie. Auch wenn ich in der Theorie Gewährleistung geben muss auf dieses Fahrzeug so ist das Risiko meiner Meinung nach dennoch gering.

Zitat:

@rmg-media schrieb am 22. Februar 2017 um 23:25:15 Uhr:

Zur Garantie: Wäre eine Vertragsklausel wirksam die besagt das erst die von mir mitgegebene Garantie bei einem Schaden beansprucht werden muss, und die Kosten die die Garantieversicherung nicht übernimmt Vin mir als Gewährleistung übernommen werden?

Nein, die Sachmangelhaftung und die Gewährleistung kannst Du mit keiner Vertragsklausel umgehen. Du könntest diese bestenfalls mit einer Garantie aufwerten, welche von eindeutig formulierten Bedingungen abhängig ist, die Du stellst. Zugunsten des Verbrauchers. Du bist Selbständiger Kleinunternehmer? Zugegeben, das macht mir Angst.

am 23. Februar 2017 um 10:34

Zitat:

@Lattementa schrieb am 22. Februar 2017 um 09:49:33 Uhr:

Mal aus Kundensicht: ich kaufe generell kein Auto bei einem Händler der mir eine GW Versicherung andrehen will. Ich habe schließlich meinen Gewährleistungsanspruch. Und wenn der Händler sein Risiko versichern will soll er dies bitte selbst und auf eigene Rechnung machen...

Wo ist das Problem? Wenn am Ende der Endpreis stimmt, ist es doch egal ob eine GW mit dabei ist. Man kann auch die Händler verstehen. Selbst ein Gutachter ist kein Hellseher und kann den Zustand vom Motor und Getriebe kaum beurteilen. Ein Händler verdient am Fahrzeug 100-500€. Ein Motorschaden kann schnell mal 10.000€ Kosten. Mit einer GW Versicherung müsste im Gewährleistungsfall der Händler nur ca. 10-30% der Kosten, sprich die Selbstbeteiligung, übernehmen. Die Gewährleistungpflicht hat schon viele Händler in die Insolvenz getrieben und sorgt dafür, dass sehr gute und brauchbare Fahrzeuge einfach ins Ausland abgeschoben werden. Mmn sollten Händler von der Pflicht bei Fahrzeugen ab einen alter von spätestens 10 Jahre befreit werden.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 23. Februar 2017 um 11:34:18 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 22. Februar 2017 um 09:49:33 Uhr:

Mal aus Kundensicht: ich kaufe generell kein Auto bei einem Händler der mir eine GW Versicherung andrehen will. Ich habe schließlich meinen Gewährleistungsanspruch. Und wenn der Händler sein Risiko versichern will soll er dies bitte selbst und auf eigene Rechnung machen...

Wo ist das Problem? Wenn am Ende der Endpreis stimmt, ist es doch egal ob eine GW mit dabei ist. Man kann auch die Händler verstehen. Selbst ein Gutachter ist kein Hellseher und kann den Zustand vom Motor und Getriebe kaum beurteilen. Ein Händler verdient am Fahrzeug 100-500€. Ein Motorschaden kann schnell mal 10.000€ Kosten. Mit einer GW Versicherung müsste im Gewährleistungsfall der Händler nur ca. 10-30% der Kosten, sprich die Selbstbeteiligung, übernehmen. Die Gewährleistungpflicht hat schon viele Händler in die Insolvenz getrieben und sorgt dafür, dass sehr gute und brauchbare Fahrzeuge einfach ins Ausland abgeschoben werden. Mmn sollten Händler von der Pflicht bei Fahrzeugen ab einen alter von spätestens 10 Jahre befreit werden.

Hilft es in den Kaufvertrag zu schreiben, dass der Wagen Motorschaden hat, Getriebeschaden, Fahrwerksschaden und durchgerostet ist - auch wenn dies alles offensichtlich NICHT der Fall ist? Damit wäre die Gewährleistung quasi ausgeschlossen, und der Kunde kann auch für 500 EUR noch einen fahrbaren Untersatz mitnehmen, mit dem er seine momentanen Fahraufgaben lösen kann...

..kann mich nur den Aussagen von Rotherbach und Keksemann anschließen.

Und nein, beim Verkauf an Privat, kannst Du die Gewährleistung nicht ausschließen

od. mit irgendwelchen Produkten kombinieren.

Du kannst sie nur auf 12-Monate reduzuieren.

Verkaufst Du an gewerbliche Käufer od. in Kundenauftrag, dann kann mann sie komplett

ausschließen...daher mache ich und andere privaten Verkäufer um solche Händler einen

großen Bogen.

Die Sache mit der Gebrauchtwagengarantie, bleibt dann jedem Händler überlassen,

wie er sie "verkauft"..und welchen Umpfang sie abdeckt.

Hier könnte mann sich iwie mit dem Käufer einigen (z.b. Du zahlst die Garantie)..

könnte ich mir vorstellen.. :)

Ob Du dann aber noch Gewinn machst, sei dahinngestellt.

Fahrzeuge im Bereich zw. 10 und 20.tsd €..nu ja, sicher, Defekte sind hier wohl weniger,

aber, auf jedenfall Teurer, wenn sie doch auftreteten.

Ich möchte hier nur an die ganzen Assi-Systeme und komforelektronik aufmerksam machen.

Um hier was machen zu können, reicht ein "Gutmann" nicht mehr als, hier bnötigt mann

spezielle "allumfassende" "OBD"-Diagnsoegeräte die auf alle Stg. Zugirff haben..und die

gibts nicht fürn "Appel-und-Ei".

Grüße

@azrazr: nein dass hilft natürlich (und zum Glück!) nicht. Manchmal wundere ich mich wirklich für wie beschränkt manche Zeitgenossen den Gesetzgeber und die Gerichte halten.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 23. Februar 2017 um 11:57:34 Uhr:

@azrazr: nein dass hilft natürlich (und zum Glück!) nicht. Manchmal wundere ich mich wirklich für wie beschränkt manche Zeitgenossen den Gesetzgeber und die Gerichte halten.

Es geht ja um einen einvernehmlichen Deal - bei 500 EUR für ein Auto kann man keine Wunder erwarten... Ohne solchen Vereinbarungen gibt es den Deal zum Schaden aller nicht...

Edit:

..oder die Gewährleistung sollte für alle Fahrzeuge unter X EUR wegfallen, und durch eine korrekte Zustandsbeschreibung ersetzt werden, für die der Händler haftet. Eine Zustandbeschreibung könnte lauten:

"Kilometerleistung xxx, letzter Service yyy, Zahnriemen getauscht zzz, keine Durchrostungen an tragenden Teilen" Für diese Aussagen (die vielleicht zentral durch einen Händlerverband festzulegen sind und als fairen Standard anerkannt werden) haftet der Händler - für den Rest nicht mehr.

Das ist aber nur Träumerei...

Diese Gewährleistungspflicht nimmt nämlich VIELEN Menschen die Mobilität, obwohl es faire Autos für niedrige Preise gibt. Bei einem Händler, dem vertraut, zu kaufen, wäre insofern positiv, als dass ein fairer Händler gute Infos über das Fahrzeug geben kann, Bessere, als ein Privatmensch, der nicht unbedingt viel von seinem Auto verstehen muss....

am 23. Februar 2017 um 11:23

Klar sind solche einvernehmlichen Deals nicht verboten.

Bisher geht es hier nicht um so billige Autos.

 

Im übrigen ist bei einem 500 Euro Auto ja die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich TATSÄCHLICH um ein Bastelfahrzeug handelt. Was nicht geht ist halt zu vereinbaren dass es ein Bastelfahrzeug sei obwohl das in der Tat nicht so ist.

 

In der Tat führt der Zwang, Gewährleistung geben zu müssen, dazu dass es Autos im untersten Preisbereich kaum noch beim Händler gibt. Die verkaufen sowas nur noch an Händler. Für den Verbraucher heißt das dass er so ein Auto dann nur von privat kaufen kann. Das halte ich aber ohnehin für die bessere Wahl.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 23. Februar 2017 um 12:27:40 Uhr:

Bisher geht es hier nicht um so billige Autos.

Im übrigen ist bei einem 500 Euro Auto ja die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich TATSÄCHLICH um ein Bastelfahrzeug handelt. Was nicht geht ist halt zu vereinbaren dass es ein Bastelfahrzeug sei obwohl das in der Tat nicht so ist.

In der Tat führt der Zwang, Gewährleistung geben zu müssen, dazu dass es Autos im untersten Preisbereich kaum noch beim Händler gibt. Die verkaufen sowas nur noch an Händler. Für den Verbraucher heißt das dass er so ein Auto dann nur von privat kaufen kann. Das halte ich aber ohnehin für die bessere Wahl.

Ich habe ergänzt... Bis zu einem Betrag X sollten solche Vereinbarungen problemlos sein.... Klar geht das nicht bei "teuren" Autos....

am 23. Februar 2017 um 11:49

""Für den Verbraucher heißt das dass er so ein Auto dann nur von privat kaufen kann. Das halte ich aber ohnehin für die bessere Wahl.""

Ohne grundlegende Kenntnisse aber Russisch Roulette.

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