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Frage an die Gebrauchtwagenhändler --> Gewährleistung

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 6:49

Hallo und Guten Morgen,

ich hätte mal eine Frage an die Gebrauchtwagenhändler hier. Ich betreibe momentan einen Reifenservice sowie einen KFZ-Handel. Letzteres bisher allerdings nur mit Neufahrzeugen. Da allerdings immer mehr Anfragen zu Gebrauchtfahrzeugen kommen denke ich über eine Erweiterung nach. Meine Frage an euch:

Wie minimiert Ihr euer Risiko welches durch die Gewährleistung entsteht? Zusätzlicher Verkauf einer Garantieversicherung? Damit müsste ich ja im Falle eines Gewährleistungsfalles lediglich den Teil (evtl. Selbstbeteiligung der Versicherung) übernehmen der nicht durch die GV abgedeckt ist? Oder sehe ich das falsch und die GV springt im Gewährleistungsfall gar nicht ein?

Falls ja, mit welcher Garantieversicherung habt Ihr denn gute Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße. :)

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein. Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt und du redest dies dem Kunden aus - dann hast du keinen einsichtigen Kunden, sondern einen dummen Kunden gefunden. De Fakto hast du bei einem berechtigten Gewährleistungsfall den Kunden um sein Recht betrogen.

LG Kester

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Themenstarteram 21. Februar 2017 um 9:01

Bitte um Entschuldigung, kann den Betrag nicht mehr editieren, habe jedoch eine weitere Frage vergessen:

Die zweite Frage wäre, gilt eine Gebrauchtwagenuntersuchung durch Dekra oder TÜV vor dem Verkauf als Beweis das gewisse Bauteile vor Verkauf in Ordnung waren, sollten diese während der Gewährleistungszeit einen defekt erleiden?

Natürlich würde das Gutachten VOR Verkauf erstellt, und nicht erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages.

am 21. Februar 2017 um 10:32

Die gängigen GW-Garantien decken nur einige Baugruppen (wenn auch die wichtigsten) ab. Ich biete das mit an, bei bestimmten Fahrzeugen kann es auch schonmal direkt mit includiert sein.

Viel wichtiger ist aber die Auswahl der Gebrauchtwagen und dann die Auswahl des richtigen Käufers!

Mein Händler hält gar nichts von den GW-Versicherungen, hohe Kosten bei wenig Leistungen. Seine Methode ist Rücklagen für den Fall der Fälle schaffen. Beim Ankauf genau hinschauen und im Zweifel einen angekauften Gebrauchtwagen sofort an einen Exporteur weiterreichen.

Ansonsten ist seine Devise : Kein Geschäft ist manchmal das bessere Geschäft.

am 21. Februar 2017 um 11:20

Das Risiko minimieren kann man, indem man besonders anfällige Fahrzeuge nicht handelt, eine ausreichende Marge erwirtschaftet, bereits beim Ankauf sorgfältig vorgeht.......................

Letztendlich ist es oftmals ein Glücksspiel.

Ich mach keine Dekra-Zustandsberichte etc, sondern prüfe die Fahrzeuge in eigener Werkstatt ordentlich. Alles nötige wird gemacht, dann geht es zu TÜV oder Dekra, wenn die HU weniger als 12 Monate Gültigkeit hat.

Im Zweifel nützt Dir das ganze Pamfleet alles nichts, wenn der Käufer im ersten halben Jahr auf seine Rechte pocht. Wobei man da immer genau schauen muss, ob es wirklich ein Sachmangel ist. Eine eindeutige Definition dafür gibt es nicht, daher auch Käuferauswahl!

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 12:51

Tja. Letztendlich bleibt immer ein Restrisiko. Ich führe hier mal folgendes Beispiel an:

Kürzlich habe ich einen BMW 530 xD Touring für einen Neuwagenkunden vermittelt. Ich hatte mich gegen den Ankauf und für die Vermittlung entschieden da mir eben das Risiko zu hoch war. An und für sich war es ein Top Fahrzeug welches immer sorgenfrei gelaufen ist. Aber wenn nun doch in den nächsten Monaten was an z. B. den Motor oder das Getriebe kommt wäre ich in der Haftung gewesen und es wäre für mich wohl teuer geworden. Ich gehe da von einem hohen vierstelligen Betrag aus für eine solche Reparatur. Aber dies gibt mir jetzt Anlass mich halt mal weitergehend zu informieren bezüglich der Risikominimierung.

Also ist ein Gebrauchtwagengutachten kein Beweis das verschiedene Bauteile vor Verkauf in Ordnung waren?

Ich Danke euch auf jeden Fall schon mal für die Antworten.

am 21. Februar 2017 um 13:15

Das wird immer auf den Einzelfall und die Streitlust des Käufers ankommen.

Am Ende ist erstmal nur ein teuer erkauftes Stück Papier.

Moin,

Nein, ist es nicht. Da die Bauteile beim Check nicht auseinander gebaut und individuell bewertet werden. Ein sogenannter angelegter Mangel, der zwar schon da, aber noch nicht erkennbar ist - wird so nicht erkannt. Z.B. eine Ölbohrung zu einem Kurbelwellenlager wäre fast dicht, aber es gibt noch kein eingelaufenes Lager. Das kommt dann erst 2000 km später. Sprich - in den ersten 6 Monaten kommst du da nur wirklich sehr schwer raus, wenn du nicht alterstypischen Verschleiß für dich anführen kannst. Bei den GW Versicherungen kommt es drastisch auf die Bedingungen an - die billigen kannst du in der Regel in die Tonne kloppen - sowohl für deine als auch die Absicherung deines Kundens - die wirklich brauchbaren sind teuer und damit oftmals unattraktiv, da viele Kunden eher den Preis als die Leistung sehen. Sicherlich wird es auch Möglichkeiten geben, dass du dich absichern kannst - ich glaube aber auch da, dass dies unattraktiv teuer sein wird. Schlussendlich läuft es ausschließlich auf deine Kompetenz raus - die wirklich guten von den schlechten Autos trennen zu können. Die Kundenauswahl ist keine Option - denn ein berechtigter Anspruch ist ein berechtigter Anspruch egal ob der Kunde ein Arxxx oder die liebe Omi aus dem Nachbardorf ist und dir sollte da bewusst sein, dass die Rechtsprechung im Streitfall den schwarzen Peter eher dir zuschieben wird, da du die größere Erfahrung besitzt und im Zweifelsfall wissen solltest, welches Auto eben nicht mehr verkehrsfähig für den Verbraucher ist.

LG Kester

am 21. Februar 2017 um 13:39

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 21. Februar 2017 um 14:33:02 Uhr:

Die Kundenauswahl ist keine Option - denn ein berechtigter Anspruch ist ein berechtigter Anspruch egal ob der Kunde ein Arxxx oder die liebe Omi aus dem Nachbardorf ist und dir sollte da bewusst sein, dass die Rechtsprechung im Streitfall den schwarzen Peter eher dir zuschieben wird, da du die größere Erfahrung besitzt und im Zweifelsfall wissen solltest, welches Auto eben nicht mehr verkehrsfähig für den Verbraucher ist.

LG Kester

Seh ich nicht so.

Es gibt auch durchaus einsichtige Kunden, und die erkennt man auch bereits bei Besichtigung/Kauf.

ohne jetzt GW-Händler zu sein: ich denke ein gutes Geschäft steht und fällt mit einer eigenen Werkstatt, um a) schon bei der Vorauswahl des Ankaufes eine fachmännische Meinung erhalten zu können... und b) im Reparaturfall kostengünstig reagieren zu können... kleine Händler MIT eigener Werke leben meiner Meinung nach günstiger in der Gesamtbetrachtung ggü reiner Fähnchenhändler, die wegen jedem Mist zu ATU & Co. laufen müssen.

Moin,

Nein. Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt und du redest dies dem Kunden aus - dann hast du keinen einsichtigen Kunden, sondern einen dummen Kunden gefunden. De Fakto hast du bei einem berechtigten Gewährleistungsfall den Kunden um sein Recht betrogen.

LG Kester

am 21. Februar 2017 um 19:54

Das Problem ist doch aber, dass es keine einheitliche Vorgabe gibt, wann ist was ein Gewährleistungsfall.

Je nach Fahrzeug, Alter und Laufleistung kann ein vermeintlicher Sachmangel (aus Kundensicht) auch Verschleiß (aus Gutachtersicht) sein.

Moin,

Hast du meinen Beitrag verstanden?!? Ich sagte NICHT, jeder der mit einem Mangel ankommt hat auch einen Gewährleistungsfall. 90-99% der Mängel lassen sich anhand des gesunden Menschenverstandes und dem Wissen zum Stand der Technik sehr leicht als berechtigt oder unberechtigt einstufen. Und ich SPRACH ausschließlich von berechtigten Gewährleistungsfällen - diese lassen sich nicht wegdiskutieren. Versuchst du es dennoch - ist dies nicht rechtens - so einfach ist die Rechtslage. Die restlichen Extrem-, Grenz- und Ausnahmefälle interessieren in der Masse nicht und wenn, dann werden diese ggf. vor Gericht geklärt, falls man sich nicht vorher vernünftig auf einen Modus Operandi einigen kann.

LG Kester

@rotherbach nun motz doch nicht gleich so :-)

....kann mich den Ausführungen von Kester nur anschließen.

Und genau hier ist das "Problem" einiger/vieler GW-Händler, vor allem, die keine

eigene Werkstatt Ihr eigen nennen.

Denn, viele "galuben" mit einfachen Mitteln und oft auch ohne techn. Sachverstand,

schnell Geld mit dem Handel zu verdienen und wenn die ersten Käufer mit berechtigten

Gewährleistungsfällen auftauchen ist das "gezeter" groß und mann versucht mit allen

mitteln den Kunden abzuwimmeln, etc.

Und genau diese "Bürschchen" bringen vor allem die "kleinen" , guten & ehrlichen

Händler in Verruf.

Aber zurück zur Eingangsfrage...

Mein TIP :

- ohne eigene Werkstatt und entsprechende Kenntnis der Materie ist ein GW-Handel

zum scheitern verurteilt.

Es gibt einfach viel zu viel, was mann als Händler beachten muss um nicht schnell

zu scheitern..

Und, was das "DEKRA" etc. Siegel angeht, ist nur Augenwischerei, ebenso wie die

ganzen "100-Punkte" Prüfung der großen Autohäuser (VW, Audi, etc. bei Ihren

"jungen Gebrauchten")

Im Falle eines Gewährleistungs-Falles sind diese "Urkunden" nix Wert..nur die DEKRA, etc.

freut sich über die Einnahmen..

Was die Garantie angeht, i.d.R. gibt es drei Stufen, die "billige" die nur Moitor & Getriebe

abdeckt, bis zur "Premium" die alles u.a. auch "Komfortelektronik", Turbolader, etc abdeckt,

die sind entsprechend Teurer, i.d.r doppelt bis dreifach so Teuer wie dei "Basic"..

(hier am besten mal bei den entsprechenden Anbietern, Angebote einholen)

Dazu kommt, dass sie SB gestaffelt nach Alter & gefahrenen Kilometer ist und, Du kannst

zwar dem Kunden so eine Garantie beim Kauf "kostenlos" mitgeben, aber entbindet Dich

nicht von der gesetzl.Gewährleistung (nur in den ersten 6-Monaten nach Verkauf), denn, wenn

der Kunde nicht darauf eingeht die Arbeit über die Garantie abrechnen zu lassen, bist Du

mit 100% dabei.

Deswegen finde ich die Aussagen in manchen angeboten "..ohne Garantie.." durchaus

witzig, weil, Garantie hat ja nix mit der gesetzl. Gewährleistung zu tun und wer bei

solchen Händlern kauft und in den ersten 6-monaten berechtigte Probleme meldet,

der bekommt mit dem Händler Probleme..weil er "keine Ahnung" von den Gesetzen wohl hat.

Nach den 6-Monaten, da greift die Beweislastumkehr und somit bist Du

fast immer "raus aus der Nummern", dann lohnt sich schon eine "gute" GW-Garantie.

Gut für den Kunden :)

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