Formel 1 Safety Car Blitzlicht einbauen

VW Golf 4 (1J)

Hey Leute ............

ci habe mir bei ebay snne Sefaty Car Dash Ligts gekauft das sind sonne Lichter die oftmals in Showcars iengebaut sind bei tuningautos oder auch in Safety Cars in der Formel 1 ...........
so jetz wollte ich mir die in meine Scheinwefer einbauen und dann bei meim Bora durch den pollenfilter in den innenraum gehen.

Aber jetz meine Frage wie kann ich die Lichter jetz anschließen wenn ich im innenraum bin.
oder kann ich da iwo ein kabel anzapfen ????

die lichter haben 50 W zusammen und 12 V.

wäre nett wenn mir jemand mal einen vorschlag unterbreiten könnte !!!!

Beste Antwort im Thema

och nööö, erst flügeltüren muss man heute lesen, dann son kinderkram mit flackerlichtern...menno...!!!

es ist verboten,an deinen scheinwerfern etwas zu ändern und erlischt die betriebserlaubnis. außerdem will ich nicht, dass man nun auch den bora so verschandelt!!

och nöööö

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missbrauch von sonderrechte-20 EURO strafe= überholen auf dem standstreifen: x-mal teurer😁😁

kinder puller sowas am auto🙂 weiß jeder sofort, wo er einen hinstecken kann!! eine schublade. und nachts aufm parkplatz bei mcd nur lächerlich!!!! aber kleine mädchen stehen darauf, bis sie fahrrad fahren können!!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Frada84


Gegen einen Einbau im z.B. Grill oder Stoßstange spricht nichts dagegen, solange die Lichter nicht im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden.
falsch!
selbst der funktionsUNfähige anbau ist NICHT zulässig!

Das wäre mir neu...

kannst du bitte die betreffende Stelle aus der STVO zitieren?

Zitat:

Original geschrieben von svente-1


missbrauch von sonderrechte-20 EURO

nein!

hier kommt zusätzlich erlöschen der be (50€, 3punkte) sowie schwerer bzw. gefährlicher eingriff in den straßenverkehr zum tragen......und dann sind die 20€ höchstens der tagessatz den man über längere zeit an das gericht abdrücken muss.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



falsch!
selbst der funktionsUNfähige anbau ist NICHT zulässig!

Das wäre mir neu...

kannst du bitte die betreffende Stelle aus der STVO zitieren?

Im § 38 STVO, steht nur

Zitat:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

von nicht funktionstüchtigen SoSi-Anlagen hab ich in der STVO nichts gefunden.

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Zitat:

Original geschrieben von TropicOrange


Das wäre mir neu...
kannst du bitte die betreffende Stelle aus der STVO zitieren?

die stvo trifft hier nur insofern zu, das sie aussagt, das fz im geltunsgberecih der stvo, der stvzo entsprechen müssen......

bei stvzo ist dies §49a

Zitat:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein........

und dieses blitzdings was sich der te reinfriemeln will, ist weder zulässig noch vorgeschrieben.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein........

und dieses blitzdings was sich der te reinfriemeln will, ist weder zulässig noch vorgeschrieben.....

mit dieser Begründung dürfte man sich ja auch kein Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer nachrüsten, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von TropicOrange



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



und dieses blitzdings was sich der te reinfriemeln will, ist weder zulässig noch vorgeschrieben.....
mit dieser Begründung dürfte man sich ja auch kein Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer nachrüsten, oder sehe ich das falsch?

Voll daneben 😉 Zugelassene Leuchten mit E Zeichen oder KBA Nummer dürfen jederzeit, unter Einhaltung aller Einbauvorschriften ( die es für jede Leuchte gibt ) Eintragungsfrei angebaut und in Betrieb genommen werden.

Die Blitzer tragen weder ein Prüfzeichen noch eine KBA-Nummer und sind damit im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Auch wenn sie nicht funktionsfähig sind ( was zu bezweifeln ist ) haben sie am Fahrzeug nichts verloren.

Und weil die Dinger auch nach monatelanger Diskussion und eigentümlicher Interpretation der StVO und StVZO nicht zulässig werden,
mache ich hier im Sinne der M-T Nutzungsbedingungen zu.
~CLOSED~

Gruß
Hans

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