Ford Kuga Reimport Fahrzeug 1.500 KG Zuggewicht
Hallo zusammen,
leider wurde ich damals vom Autoverkäufer übers Ohr gehauen.
Jetzt ist meine Frage, darf mein Kuga auch, auch wenn 1.500 KG Zuglast im Schein steht 150Kilo mehr ziehen?
Dies kommt nicht täglich vor, nur ab und zu.
Der Pferdeanhänger wiegt leer ca. 550 KG und meine beiden Pferde ebenfalls. Somit wären es 150 Kilo mehr als zulässig.
Ja, ich weiß, Strafe hin oder her. ich möchte nur wissen, ob der Kuga dies ohne Probleme schaffen würde.
Viele Grüße
35 Antworten
Zitat:
@530iA160 schrieb am 24. Januar 2025 um 13:12:04 Uhr:
Was habt ihr alle für Power Kugas.
Mein 2.0 EB mit 320mm Bremse darf nur 750 kg gebremst und ungegremst ziehen.
Die" F.1/F.2 +100kg bei Anhängerbetrieb *ww.ahk lt egtg" beziehen sich auf die zul. Gesamtmasse. Wenn ich das richtig verstehe darf bei mir die zu. Gesamtmasse 2250 kg und 2350 kg bei Anhängerbetrieb sein.
Mein 2013er Kuga 1,6EB mit 150PS durfte 2,0t anhängen. Ungebremst 750kg. Zulässige Gesamtmasse im Anhängerbetrieb 4100kg.
Die miese Anhängelast bei 2,0er war hier bei M-T ein Thema. Da gab es mächtig Kritik.
me3
Hab heute den Tüv Prüfer gefragt.
Laut seiner Aussage liegt das ander Anhängerkupplung.
Abnehmbare, feste oder verstärkte sowie Automatik oder Schalter. Er hat mir die Adresse von SK geben.
Werde dort nochmal nachfragen.
All so einer von unseren Autos -1,5 l mit 129 KW und Automatik - darf 1700 kg gebremst und 750 kg ungebremst ziehen. Bremsscheiben 320 mm.
Wenn ich das hier alles lese, frag ich mich, nach welchen "nachvollziehbaren" Kriterien die Anhängerlasten genehmigt wurde.
Meine Vermutung, Zulassungsingenieur schlecht geschlafen wenig ziehen ;-(
---Abnehmbare, feste oder verstärkte sowie Automatik oder Schalter.---
die o.g. zahlen standen schon vor dem anbauen der AHK in der Zulassung drin.
Meiner, Reimport Rumänien, darf auch 1850 kg ziehen, die + 100kg bei Anhängerbetrieb ist die zulässige Stützlast
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@waagenheini
Die 100 kg Stützlast stehen bei mir in der Spalte 13 so wie bei dir. Die
Angabe in der Letzten Zeile bezieht sich auf die Spalten F.1 und F.2 und laut Legende im Fahrzeugschein ist das die zul. Gesamtmasse.
Lasse mich gerne eines Besseren belehren.
@Mr.AbbuZZe
Hat dir dein FFH einfach einen Aufkleber gegeben? und dann zum TÜV und KVA?
Zitat:
@530iA160 schrieb am 25. Januar 2025 um 12:01:48 Uhr:
@Mr.AbbuZZe
Hat dir dein FFH einfach einen Aufkleber gegeben? und dann zum TÜV und KVA?
Fast…
Ich bekam eine Bescheinigung vom Händler, kam von Ford Köln.
Dann der üblich, nervige Weg -> TÜV -> Zulassungsstelle.
Danach bekam ich dann den neuen „Aufkleber“ vom Händlern.