Ford Galaxy 2.0 Automatik kaufen

Ford

Hallo zusammen,

Als bisher nie Ford gefahrener, überlege ich mir eine Galaxy von 2008 in Diesel zu kaufen.
Der Wagen hat 150tkm runter, ist Scheckheftgepflegt und in einem sehr guten Zustand.

Preislich in meiner Liga und Budget.

Nun meine Frage, haben die Motoren eine Steuerkette oder einen Zahnriemen ?

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo fsane,

bitte informiere uns hier im Forum, wie die Sache juristisch ausgeht.
Ich denke, das in Zukunft der ein oder andere Käufer beim Fahrzeugkauf die Papiere doch genauer durchsehen wird. Und im Rahmen der EU ist es natürlich auch gut zu wissen, wie die Rechtsprechung in solchen Fällen aussieht.
Dann erst mal viel Glück und Geduld beim beschreiten des juristischen Weges.
Gruß aus Köln

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Zitat:

Original geschrieben von stoni2501


...hier mal ein paar Fakten zu deinem Fahrzeug.

...hier der 2. Teil...

Hallo Nugget9fr,
hallo Stoni2501,

vielen Dank für´s Feedback und die Infos.

Mich stört eigentlich am Fahrzeug nichts, bis auf die fehlende Sitzheizung - freue mich aber um so mehr auf die AHK :-)

Mich ärgert es nur, das der Händler dies mir nicht erwähnt hat, meinte heute - er wusste es auch nicht.
Zurück geben möchte ich den Galaxy eigentlich nicht :-) nur möchte mir, ganz ehrlich gesagt, ein Paar Euronen vom Händler zurück holen, da - finde ich, eine sehr wichtige Information nicht weitergegeben wurde...

was meint ihr ? is das ok ?

Hallo, also, wenn er Dir den Wert des Galaxys vom deutschen Gebrauchtwagenmarkt ermittelt hat, wäre alles klar. Denn der Sinn, einen Reimport zu kaufen und weiter zu vemitteln,(ich hatte schon mehrere Reimport Fords)erstreckt sich ja darin, Geld zu sparen. Aber dann einen Reimport billig ein zu kaufen, und dann zu deutschem Preis weiter zu verkaufen, ist nicht in Ordnung, wenn er Reimport verschweigt. Ich würde zum Händler gehen, ihm sagen: Sein Verhalten, den Reimport zu verschweigen, ist nicht zulässig. Du hast das Recht den Wagen zurück zu geben. Es sei denn, er gebe Dir etwas von dem Kuchen ab. (Mußt ihm ja nicht sagen, daß du gar nicht zurückgeben willst😁) Und im Recht bist Du alle mal. Weil, er hätte es sagen müssen.
gruß Don

Das Land der Erstzulassung ist doch kein technisches Merkmal und sicher kein Grund zu einer Anfechtung des KV.
Der TE hat damit auch keinen Nachteil. Werksgarantie des nationalen Importeurs, bzw. bei Euch in DE direkt vom Werk ist längst abgelaufen, somit ist gleichbedeutend, ob das Fahrzeug früher in Bayern oder Hessen gelaufen wäre.

Und warum sollte der Händler etwas von seiner Marge, bei einem günstigen Einkauf abgeben?
Der TE war mit dem Preis einverstanden, fertig.
Umkehrschluß: Würdet Ihr nachträglich noch etwas drauflegen, wenn Ihr draufkommt, daß der Händler zu teuer eingekauft hat und das Fahrzeug mit etwas Verlust abgestoßen hat..........

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Zitat:

Original geschrieben von Mankra


Das Land der Erstzulassung ist doch kein technisches Merkmal und sicher kein Grund zu einer Anfechtung des KV.
Der TE hat damit auch keinen Nachteil. Werksgarantie des nationalen Importeurs, bzw. bei Euch in DE direkt vom Werk ist längst abgelaufen, somit ist gleichbedeutend, ob das Fahrzeug früher in Bayern oder Hessen gelaufen wäre.

Und warum sollte der Händler etwas von seiner Marge, bei einem günstigen Einkauf abgeben?
Der TE war mit dem Preis einverstanden, fertig.
Umkehrschluß: Würdet Ihr nachträglich noch etwas drauflegen, wenn Ihr draufkommt, daß der Händler zu teuer eingekauft hat und das Fahrzeug mit etwas Verlust abgestoßen hat..........

Hallo Mankra,

es geht hier nicht in erster Linie um die Garantie sondern um ein wichtigen Punkt, der vom Händler verschwiegen wurde.
Was der Händler letztendlich fur den EK gezahlt, ist seine Sache. Den Wagen zu kaufen, wie er beschrieben wird, Endkunden Sache. Hier ist aber eindeutig, dass der Reimport verschwiegen wurde. Hätte ich die die NL Unterlagen im Auto nicht gesehen, wäre ich höchstwahrscheinlich auch nicht drauf gekommen.

Habe heute meine Rechtsschutzversicherung informiert und werde die Sachlage an meinen Rechtsanwalt übergeben, da der Händler nicht bereit ist, mit mir darüber zu reden.

Hallo fsane,

bitte informiere uns hier im Forum, wie die Sache juristisch ausgeht.
Ich denke, das in Zukunft der ein oder andere Käufer beim Fahrzeugkauf die Papiere doch genauer durchsehen wird. Und im Rahmen der EU ist es natürlich auch gut zu wissen, wie die Rechtsprechung in solchen Fällen aussieht.
Dann erst mal viel Glück und Geduld beim beschreiten des juristischen Weges.
Gruß aus Köln

So hier ein aktueller Stand der Sachelage mit meinem Rechtsanwalt und dem Händler.

Dieser hat sich auch einen RA zugelegt und wollen den Wagen zurück.
Jedoch möchte ich den Wagen nicht zurück geben, da ich damit zufrieden bin und die Family glücklich ist.

Habe meinem RA Kaufpreisminderung von 2000,- Euro zum durchsetzten bevollmächtigt.
Bedingt durch unseren lang geplanten Urlaub, hier ca. 8000 km, habe ich die Bremsen komplett erneuern lassen sowie sämtliche Filter inkl. Öl tauschen lassen, was mich auch Geld gekostet hat. PDC habe ich auch noch einbauen lassen..

werde Kaufpreisminderung durchsetzten...

VG
fsane

Hallo aus Kärnten,

ich bin mit Galaxy, deine Ausführung, schon mehr als 600 000 km gefahren. Das ist jetzt mein vierter Galaxy seit 2006! Jedes mal um die 200 000 km.

Es ist einer der besten Vans die ich je hatte und empfehle dieses Auto immer weiter, der Automatik Ford ist wunderbar.

Wenn du ihn bereits angemeldet hast ... ist eh alles ok! Bei uns in Ö ist das mit der Nova eher ein Problem. Die Qualität ist sicher in EU die selbe!

Gratulation und gute Fahrt - Herbert

der Rechtsspruch würde mich auch sehr interessieren - bitte informiere uns vom aktuellem Ausgang der Angelegenheit.

Lg Herbert

Hallo zusammen,

lange her die Sach, jetzt aber nun aktuelles zum Stand:
Es ging hin und her, Händler bot Rückabwicklung an, was ich verneint habe und auf die 2000 Euro Wertminderung bestand !

Aktueller Gerichtsbeschluss: Händler muss die 2000 Euro nebst Zinsen seit Juli 2014 an mich zahlen.
Da der Gegner sich, innerhalb der 14 Tage nicht gemeldet hat, ist das Urteil lt. dem Amtsgericht Osnabrück rechtskräftig.

Habe meinen RA beauftragt, den Urteil zu Vollstrecken..

mal schauen, wann was kommt...

Viele Grüße

fsane

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