Ford Crown Victoria P71 umbau für Deutschland
Hallo alle zusammen,
Ich habe da auch mal ein paar Fragen und ich hoffe das hier der ein oder ander ist der mir helfen kann.
Ich spiele nun schon seit sehr langer Zeit mit dem Gedanken mir einen Us Wagen zu holen und nun ist es soweit. Bin jetzt auf dem US-Markt am suchen und wenn mir das passende Ford Crown Vic Modell vor die Nase kommt geht es los. Eine Firma die den Kauf und Transport für mich in den USA erledigt hab ich schon. Was ich dann hier noch an Zoll und Steuern zahlen muss weiß ich auch. Und nun zum Problem.
Kann ich den Wagen, einen Ford Crown Vic P71 von ca 2008 selber umrüsten? Was muss alles umgerüstet werden? Klar Blinker, Standlicht und Nebelschlußleuchte auf jeden aber sonst noch was? Brauche ich da auch spezielle Dokumente an die ich als Privatmann vielleicht 😁gar nicht dran komme? Hat da einer von euch Erfahrung? Ist vielleicht sogar einer dabei der in Hessen das schon mit dem TÜV gemacht hat bei diesem Modell?Hab schon einiges mit Autos gemacht aber nur mit Deutschen Modellen. Aber bei der Sache muss ich mal Fragen weil ich auch leider im Netz nicht wirklich was hilfreiches finden konnte. Und alles darf man ja im Netz eh nicht glauben. Deswegen mein Hilferuf an alle Crown Vic Besitzer. Bin für jeden Tipp und Erfahrungsbericht beim Import dankbar.
Vielleicht noch ne Kleinigkeit, da ja logischerweise die P71 Modelle ex Police oder sonstige Staatsfahrzeuge waren fehlt hier und da mal was an Teilen wie zB das vordere Innenlicht oder hinten auch gerne mal die Fensterheber Schalter. Wo bekommt man so was am einfachsten her?
Vielen dank für eure Zeit und Hilfe.
Gruß Matthias
Beste Antwort im Thema
Arbeitsscheinwerfer braucht man nicht mal eintragen zu lassen (werden sie i.d.R. daher auch nicht), da es dafür keinerlei Vorgaben gibt. Kannst dir auch eine Schreibtischlampe als Arbeitsscheinwerfer aufs Dach setzen oder beliebig viele, da keine Mengenbegrenzung. Das gleiche gilt für Suchscheinwerfer (Suchschw. dürfen auch während der Fahrt benutzt werden). Nachteil beim Suchscheinwerfer: Man darf nur einen haben, weitere müssen eingetragen werden und maximal 35W sind erlaubt, die Unity Funzeln haben aber 100W (bei Arbeitsscheinwerfer wiederum keine Leistungsbegrenzung) 😁
19 Antworten
Welches Modelljahr hast du denn jetzt? Für die 2. Generation ab 1998 gibt es keine anderen Scheinwerfer, dafür gibt es aber ein Gutachten für die Originalen, sodass die drin bleiben können. Sealed Beam sind die auch nicht, wie amgolf schon schrieb. 😕
Der Ford ist Modelljahr 2008. Ich hatte mir das mit den Lichtern ja schon gedacht, nur der nette man vom TÜV hatte mich da doch etwas verunsichert.
Man weiß ja nicht alles und wollte nochmal auf Nummer sicher gehen.
Zitat:
@matze1083 schrieb am 17. September 2016 um 12:05:36 Uhr:
Naja da waren schon noch mehr Punkte. Wie Lenkradschloß (was er aber hat), wo endet das Endrohr, Push Bar muss ab (leider) und die wollten das der Suchscheinwerfer ab kommt (da versuche ich aber noch das er bleiben darf).
Bei allen anderen waren die eigentlich sehr zuversichtlich. DOT Nummern in den Scheiben.
Hauptpoblem war das Licht (2x Absichern usw) und Blinkeranlage. Am Ende saßen wir vor einem Stapel Bücher mit Gesetzen und möglichen Ausnahme-Regelungen. Im Grund nix wildes.Hätten die denn Grund noch an anderen Sachen zu meckern???
Die beliebtesten Sachen sind so:
-Beleuchtung komplett mit Blinker, Standlicht, Streuscheiben der Scheinwerfer, Sidemarkern, Absicherung
-Bremsen
-Verglasung
-Wegfahrsperre
-Fernbedienungen wegen unzulässiger Sendefrequenzen
-Abgaseinstufung
-Lenkung
-Lenkradschloss
-Gurte
-Auspuffanlage/Geräuschpegel
-Felgen
Rückspiegel hab ich schon mal erlebt, da muss man aber echt für an den falschen geraten.
Das die Ramme ab muss ist normal. Aber ein Suchscheinwerfer müsste sich mit etwas gutem Willen als Arbeitsleuchte eintragen lassen. §52 Abs.2 STVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html
Arbeitsscheinwerfer braucht man nicht mal eintragen zu lassen (werden sie i.d.R. daher auch nicht), da es dafür keinerlei Vorgaben gibt. Kannst dir auch eine Schreibtischlampe als Arbeitsscheinwerfer aufs Dach setzen oder beliebig viele, da keine Mengenbegrenzung. Das gleiche gilt für Suchscheinwerfer (Suchschw. dürfen auch während der Fahrt benutzt werden). Nachteil beim Suchscheinwerfer: Man darf nur einen haben, weitere müssen eingetragen werden und maximal 35W sind erlaubt, die Unity Funzeln haben aber 100W (bei Arbeitsscheinwerfer wiederum keine Leistungsbegrenzung) 😁
Ähnliche Themen
Hi, wie habt ihr das mit den hinteren Blinkern gelöst? Die gelben Lensen habe ich besorgt. Die Blinker sind ja eigentlich mit den Bremslichtern zusammen, aber da gehen nur zwei Kabel hin, werden also von vorne direkt getriggert? Muss man hier wirklich eine zusätzliche Blinkerleitung für jede Seite ins Heck ziehen? Danke!