ForumFord
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. FORD. Auf nimmer Wiedersehen

FORD. Auf nimmer Wiedersehen

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 15:30

Hallo Gemeinde,

nach vier Jahren FORD bin ich jetzt zu den Jungs aus Wolfsburg gewechselt, da ich nach folgender Geschichte einfach die Nase voll habe, mich weiter mit den Leuten herum zu ärgern.

Vorgeschichte:

November 2002 Kauf eines Maverick 3,0 Limited mit allem möglichen Zubehör und 3 Jahre Garantieverlängerung bei einem großen FORD-Händler im Süden Hamburgs.

Defekte während der ersten 3 Jahre:

- Hauptbremszylinder undicht. Wurde getauscht

- Vordere Achsträger und –gelenke getauscht, weil ausgeschlagen

Ansonsten war bis auf die regelmäßigen Inspektionen nichts weiter vorgefallen.

Im November 2005 habe ich dann im Zuge der fälligen Jahresinspektion gleich eine Verlängerung der Garantie um 12 weitere Monate gekauft (CG-CarGarantie).

Da ich den Wagen noch etwas länger nutzen wollte, habe ich dann noch Geld in neue 18“-Felgen mit 235er-Bereifung und eine professionelle Scheibenverdunkelung investiert.

Alles andere an Zubehör war ja eh schon vorhanden.

( siehe Fotos unter http://www.arcor.de/palb/thumbs_public.jsp?albumID=3717963 )

Bis November 2006 war dann auch, bis auf die zunehmend lauter werdenden Klappergeräusche aus allen möglichen Ecken der hinteren Kofferaumverkleidung, alles in Ordnung.

Die wieder mal fällige Jahresinspektion im November 2006 brachte keine besonderen Auffälligkeiten hervor.

Hauptgeschichte:

Etwa eine Woche nach der Inspektion, fuhr ich zum ersten Mal selber wieder den Maverick (sonst wurde er nur von meiner Frau gefahren). Dabei fiel mir auf, dass sich selbst beim leichten Bremsen das ABS einschaltete und völlig ungeniert vor sich hin regelte.

Also sofort zum Händler, welcher die Inspektion durchführte, und Bescheid gegeben.

Dieser stellte dann fest, dass sich an beiden vorderen Antriebswellen die Drehzahlsensoren des ABS verabschiedet hatten. Das so etwas zeitgleich an beiden Achsen passiert und dann auch noch kurz nach der Inspektion, mag einen zu weniger freundlichen Schlüssen gegenüber der Werkstatt führen, welche die Inspektion erledigte.

Aber ich war guter Dinge, denn ich hatte ja die CG-Garantie. Einen 10% Eigenanteil auf die Ersatzteile nahm ich widerspruchslos hin, denn der Mav hatte ja mittlerweile schon gut 60tkm gelaufen. Die Werkstatt gab mir dann Bescheid, dass man zwei neue Antriebswellen bestellen müsse, da die Drehzahlsensoren (nicht die Abnehmer, sondern das gelochte Rad an der Antriebswelle), nicht einzeln erhältlich seien. Man kann die Radgeber (um sie mal so zu nennen) nur mit Antriebswelle kaufen, da diese untrennbar miteinander verblockt sind (das wurde auch seitens der FORD-Werke schriftlich bestätigt)

Fand ich bis dahin interessant, aber unerheblich. Wenn ich mir ein Steak kaufe, interessiert mich die Lebensgeschichte der Kuh auch nicht sonderlich.

Nun kam der Hammer, welcher mich schlussendlich dazu bewog, nicht nur meinen privaten Maverick schnellstmöglich zu verkaufen, sondern als verantwortlicher Fuhrparkleiter meiner Firma, die für Q3/07 anstehenden Verhandlungen über vorerst ca. 10 Firmenwagen, ohne die Firma FORD anzugehen.

Es geschah nämlich, dass mich die Werkstatt anrief und mir mitteilte, dass die CG die Reparatur der Antriebswellen/Radgeber nicht übernimmt.

Obwohl in den Garantiebedingungen sowohl alle Radsensoren des ABS inkl. der dazugehörigen elektronischen Bauteile, als auch die komplette Antriebswelle aufgeführt wird, weigert sich die CG, sich an den Kosten zu beteiligen. Grund: Der Radgeber ist nicht extra aufgeführt und ist deshalb nicht über die Garantie abgedeckt!!!

Da war ich erst einmal Baff. Ich fuhr also schnurstracks zu dem großen Hamburger FORD-Haus ( Stützpunkthändler im südl. Hamburg), wo ich auch die CG-Garantie erworben hatte und schilderte das Problem. Der dortige Meister sah sich den Mav an, bestätigte das die Radgeber zerbröselt waren (O-Ton: So etwas habe ich ja noch nie gesehen!) und telefonierte sofort mit der CG. Folge des Gesprächs: Ein betreten drein schauender Meister. Anspruch abgelehnt. (O-Ton: Ja, mit der CG gibt es häufiger Probleme).

Darauf hin habe ich noch den Geschäftsführer des Autohauses dazu geholt und ihm zusammen mit dem Meister alles noch mal erklärt. Auch zuerst ungläubiges Kopfschütteln, aber dann ein hilfloses:“ Wir können da auch nichts machen“

Tja… Auto war kaputt. Das war Fakt. Also habe ich zuerst einmal einen Reparaturauftrag unterschrieben, da ich Frau und Kinder nicht in einem verkehrsunsicheren Fahrzeug herum kurven lassen wollte. Kosten der Reparatur: Knapp 1.000,-€ für zwei Antriebswellen mit Montage.

Ich führte dann selbst noch ein Gespräch mit der CG, in dem ich nochmals schilderte, dass die defekten Radgeber sehr wohl zum Garantieumfang gehören, da sie Ersatzteiltechnisch gesehen zur Antriebswelle gehören. Streng genommen ist also gar nicht der Geber kaputt, sondern die Antriebswelle (welche ja auch explizit in den Garantiebedingungen aufgeführt ist). Dies sah naturgemäß der Sachbearbeiter am anderen Ende ganz anders. Er meinte, die Welle sei nicht kaputt, da der Wagen ja noch fährt und der Sensor eben genau nicht in die Garantie gehört. Außerdem habe ich für die Garantie selbst ja nur knapp 200,-€ bezahlt. Wenn die A1 den Schaden jetzt übernehmen würde, würde man ja Verlust machen. Das geht ja gar nicht.

Von dieser Argumentationskette schon fast wieder belustigt, nahm ich dann Kontakt zum ADAC und zur Autobild auf. Wollte mal sehen, was die dortigen Fachmänner zu dieser Situation sagen würden.

Kurz gesagt: Autobild hat sich bis heute nicht gemeldet (vielleicht hätte ich bei meiner Anfrage die Worte Skandal, Mord, Extrem o.ä. benutzen sollen) und der ADAC verwies mich auf die kostenlose Erstberatung bei einem Vertragsanwalt.

Also Termin bei der Anwaltskanzlei im Hamburger ADAC-Haus gemacht.

Dort habe ich die Situation dem Anwalt geschildert, alle notwendigen Unterlagen abgegeben und bin dann einigermaßen gutgelaunt von dannen geschritten. Das war mittlerweile Ende Dezember.

Gestern dann der Anruf vom Anwalt, welcher mir zwischenzeitlich auch das Schreiben der CG CarGarantie zugeschickt hatte. Wie nicht anders zu erwarten, lehnt die CG eine Kostenübernahme mit der bereits angeführten Begründung ab, dass die Radgeber nicht explizit in den Garantiebedingungen aufgeführt sind.

Das würde allerdings auch bedeuten, bricht z.B. der Zeiger vom Drehzahlmesser ab, muß ich das gesamte Kombiinstrument auch selber bezahlen, da der Zeiger ja nicht explizit aufgeführt wird und der Rest des Kombiinstruments ja noch funktioniert.

Beispiele dieser Art kann ich beliebig fortsetzen, es würde aber den Rahmen völlig sprengen.

Nun bleibt laut meines Anwaltes nur noch der Weg der Klage übrig. Da das Ergebnis dieser Klage aber sehr abhängig vom technischen Verständnis des Richters ist (gibt es so etwas?), ist der Erfolg im Voraus nicht gesichert.

Obwohl mir die 1.000,-€ für die Reparatur schon weh getan haben, bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob ich die Klage wirklich einreichen soll. Wenn es auf einen Vergleich hinaus läuft (was laut Anwalt wahrscheinlich ist, da sich die Richter dann viel Arbeit sparen und es auch keine Präzedenzfälle gibt), bleibe ich nicht nur auf der Selbstbeteiligung meiner Rechtschutz sitzen, sondern habe auch noch den restlichen Ärger.

Schlussfolgerung:

CG-Cargarantie ist meiner Meinung nach ein xxxxxxxxx und ich hoffe das FORD nicht direkt oder indirekt an dem Laden beteiligt ist, denn dort werden die Kunden verbrannt, die eventuell bei nächsten Autokauf auch wieder zu FORD gegangen wären.

Ich habe Mitte Dezember, für einen sagenhaft guten Kurs, den Maverick bei dem größten Hamburger VW-Händler in Zahlung gegeben. Mitgenommen habe ich einen Touran 1,9TDI Facelift. Eigentlich wollte ich Mitte diesen Jahres den Mav gegen einen S-Max oder Galaxy tauschen, aber FORD ist ein für alle mal bei mir unten durch. Die neuen Firmenwagen liefert mir der VW-Händler übrigens nun auch.

Frage:

Was sagt ihr zu dieser Geschichte? Ist das nachvollziehbar? Würdet ihr die Klage erheben, auch wenn Kosten/Nutzen nicht sonderlich gut stehen?

Ich freue mich auf viele Antworten und beglückwünsche hiermit jeden, der es geschafft hat, meine Geschichte bis zum Ende durchzulesen.

Gruß aus HH

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Februar 2007 um 15:30

Hallo Gemeinde,

nach vier Jahren FORD bin ich jetzt zu den Jungs aus Wolfsburg gewechselt, da ich nach folgender Geschichte einfach die Nase voll habe, mich weiter mit den Leuten herum zu ärgern.

Vorgeschichte:

November 2002 Kauf eines Maverick 3,0 Limited mit allem möglichen Zubehör und 3 Jahre Garantieverlängerung bei einem großen FORD-Händler im Süden Hamburgs.

Defekte während der ersten 3 Jahre:

- Hauptbremszylinder undicht. Wurde getauscht

- Vordere Achsträger und –gelenke getauscht, weil ausgeschlagen

Ansonsten war bis auf die regelmäßigen Inspektionen nichts weiter vorgefallen.

Im November 2005 habe ich dann im Zuge der fälligen Jahresinspektion gleich eine Verlängerung der Garantie um 12 weitere Monate gekauft (CG-CarGarantie).

Da ich den Wagen noch etwas länger nutzen wollte, habe ich dann noch Geld in neue 18“-Felgen mit 235er-Bereifung und eine professionelle Scheibenverdunkelung investiert.

Alles andere an Zubehör war ja eh schon vorhanden.

( siehe Fotos unter http://www.arcor.de/palb/thumbs_public.jsp?albumID=3717963 )

Bis November 2006 war dann auch, bis auf die zunehmend lauter werdenden Klappergeräusche aus allen möglichen Ecken der hinteren Kofferaumverkleidung, alles in Ordnung.

Die wieder mal fällige Jahresinspektion im November 2006 brachte keine besonderen Auffälligkeiten hervor.

Hauptgeschichte:

Etwa eine Woche nach der Inspektion, fuhr ich zum ersten Mal selber wieder den Maverick (sonst wurde er nur von meiner Frau gefahren). Dabei fiel mir auf, dass sich selbst beim leichten Bremsen das ABS einschaltete und völlig ungeniert vor sich hin regelte.

Also sofort zum Händler, welcher die Inspektion durchführte, und Bescheid gegeben.

Dieser stellte dann fest, dass sich an beiden vorderen Antriebswellen die Drehzahlsensoren des ABS verabschiedet hatten. Das so etwas zeitgleich an beiden Achsen passiert und dann auch noch kurz nach der Inspektion, mag einen zu weniger freundlichen Schlüssen gegenüber der Werkstatt führen, welche die Inspektion erledigte.

Aber ich war guter Dinge, denn ich hatte ja die CG-Garantie. Einen 10% Eigenanteil auf die Ersatzteile nahm ich widerspruchslos hin, denn der Mav hatte ja mittlerweile schon gut 60tkm gelaufen. Die Werkstatt gab mir dann Bescheid, dass man zwei neue Antriebswellen bestellen müsse, da die Drehzahlsensoren (nicht die Abnehmer, sondern das gelochte Rad an der Antriebswelle), nicht einzeln erhältlich seien. Man kann die Radgeber (um sie mal so zu nennen) nur mit Antriebswelle kaufen, da diese untrennbar miteinander verblockt sind (das wurde auch seitens der FORD-Werke schriftlich bestätigt)

Fand ich bis dahin interessant, aber unerheblich. Wenn ich mir ein Steak kaufe, interessiert mich die Lebensgeschichte der Kuh auch nicht sonderlich.

Nun kam der Hammer, welcher mich schlussendlich dazu bewog, nicht nur meinen privaten Maverick schnellstmöglich zu verkaufen, sondern als verantwortlicher Fuhrparkleiter meiner Firma, die für Q3/07 anstehenden Verhandlungen über vorerst ca. 10 Firmenwagen, ohne die Firma FORD anzugehen.

Es geschah nämlich, dass mich die Werkstatt anrief und mir mitteilte, dass die CG die Reparatur der Antriebswellen/Radgeber nicht übernimmt.

Obwohl in den Garantiebedingungen sowohl alle Radsensoren des ABS inkl. der dazugehörigen elektronischen Bauteile, als auch die komplette Antriebswelle aufgeführt wird, weigert sich die CG, sich an den Kosten zu beteiligen. Grund: Der Radgeber ist nicht extra aufgeführt und ist deshalb nicht über die Garantie abgedeckt!!!

Da war ich erst einmal Baff. Ich fuhr also schnurstracks zu dem großen Hamburger FORD-Haus ( Stützpunkthändler im südl. Hamburg), wo ich auch die CG-Garantie erworben hatte und schilderte das Problem. Der dortige Meister sah sich den Mav an, bestätigte das die Radgeber zerbröselt waren (O-Ton: So etwas habe ich ja noch nie gesehen!) und telefonierte sofort mit der CG. Folge des Gesprächs: Ein betreten drein schauender Meister. Anspruch abgelehnt. (O-Ton: Ja, mit der CG gibt es häufiger Probleme).

Darauf hin habe ich noch den Geschäftsführer des Autohauses dazu geholt und ihm zusammen mit dem Meister alles noch mal erklärt. Auch zuerst ungläubiges Kopfschütteln, aber dann ein hilfloses:“ Wir können da auch nichts machen“

Tja… Auto war kaputt. Das war Fakt. Also habe ich zuerst einmal einen Reparaturauftrag unterschrieben, da ich Frau und Kinder nicht in einem verkehrsunsicheren Fahrzeug herum kurven lassen wollte. Kosten der Reparatur: Knapp 1.000,-€ für zwei Antriebswellen mit Montage.

Ich führte dann selbst noch ein Gespräch mit der CG, in dem ich nochmals schilderte, dass die defekten Radgeber sehr wohl zum Garantieumfang gehören, da sie Ersatzteiltechnisch gesehen zur Antriebswelle gehören. Streng genommen ist also gar nicht der Geber kaputt, sondern die Antriebswelle (welche ja auch explizit in den Garantiebedingungen aufgeführt ist). Dies sah naturgemäß der Sachbearbeiter am anderen Ende ganz anders. Er meinte, die Welle sei nicht kaputt, da der Wagen ja noch fährt und der Sensor eben genau nicht in die Garantie gehört. Außerdem habe ich für die Garantie selbst ja nur knapp 200,-€ bezahlt. Wenn die A1 den Schaden jetzt übernehmen würde, würde man ja Verlust machen. Das geht ja gar nicht.

Von dieser Argumentationskette schon fast wieder belustigt, nahm ich dann Kontakt zum ADAC und zur Autobild auf. Wollte mal sehen, was die dortigen Fachmänner zu dieser Situation sagen würden.

Kurz gesagt: Autobild hat sich bis heute nicht gemeldet (vielleicht hätte ich bei meiner Anfrage die Worte Skandal, Mord, Extrem o.ä. benutzen sollen) und der ADAC verwies mich auf die kostenlose Erstberatung bei einem Vertragsanwalt.

Also Termin bei der Anwaltskanzlei im Hamburger ADAC-Haus gemacht.

Dort habe ich die Situation dem Anwalt geschildert, alle notwendigen Unterlagen abgegeben und bin dann einigermaßen gutgelaunt von dannen geschritten. Das war mittlerweile Ende Dezember.

Gestern dann der Anruf vom Anwalt, welcher mir zwischenzeitlich auch das Schreiben der CG CarGarantie zugeschickt hatte. Wie nicht anders zu erwarten, lehnt die CG eine Kostenübernahme mit der bereits angeführten Begründung ab, dass die Radgeber nicht explizit in den Garantiebedingungen aufgeführt sind.

Das würde allerdings auch bedeuten, bricht z.B. der Zeiger vom Drehzahlmesser ab, muß ich das gesamte Kombiinstrument auch selber bezahlen, da der Zeiger ja nicht explizit aufgeführt wird und der Rest des Kombiinstruments ja noch funktioniert.

Beispiele dieser Art kann ich beliebig fortsetzen, es würde aber den Rahmen völlig sprengen.

Nun bleibt laut meines Anwaltes nur noch der Weg der Klage übrig. Da das Ergebnis dieser Klage aber sehr abhängig vom technischen Verständnis des Richters ist (gibt es so etwas?), ist der Erfolg im Voraus nicht gesichert.

Obwohl mir die 1.000,-€ für die Reparatur schon weh getan haben, bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob ich die Klage wirklich einreichen soll. Wenn es auf einen Vergleich hinaus läuft (was laut Anwalt wahrscheinlich ist, da sich die Richter dann viel Arbeit sparen und es auch keine Präzedenzfälle gibt), bleibe ich nicht nur auf der Selbstbeteiligung meiner Rechtschutz sitzen, sondern habe auch noch den restlichen Ärger.

Schlussfolgerung:

CG-Cargarantie ist meiner Meinung nach ein xxxxxxxxx und ich hoffe das FORD nicht direkt oder indirekt an dem Laden beteiligt ist, denn dort werden die Kunden verbrannt, die eventuell bei nächsten Autokauf auch wieder zu FORD gegangen wären.

Ich habe Mitte Dezember, für einen sagenhaft guten Kurs, den Maverick bei dem größten Hamburger VW-Händler in Zahlung gegeben. Mitgenommen habe ich einen Touran 1,9TDI Facelift. Eigentlich wollte ich Mitte diesen Jahres den Mav gegen einen S-Max oder Galaxy tauschen, aber FORD ist ein für alle mal bei mir unten durch. Die neuen Firmenwagen liefert mir der VW-Händler übrigens nun auch.

Frage:

Was sagt ihr zu dieser Geschichte? Ist das nachvollziehbar? Würdet ihr die Klage erheben, auch wenn Kosten/Nutzen nicht sonderlich gut stehen?

Ich freue mich auf viele Antworten und beglückwünsche hiermit jeden, der es geschafft hat, meine Geschichte bis zum Ende durchzulesen.

Gruß aus HH

69 weitere Antworten
Ähnliche Themen
69 Antworten

Nee,in Saarlouis,eines der produktivsten Werke der Welt:D

War noch nie in den USA,aber das was wir hier von drüben übernehmen müssen ist schon allerhand.

Wie du gesagt hast,man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen,aber das tun die "oberen" herren zu gerne.

Ich komme aus dem Qualitätswesen und denke bei 25 Jahren Ford Berufserfahrung kann ich mir schon eine Meinung bilden...

mfg,

Zitat:

Original geschrieben von Swedishmoose

in Deiner aufgeführten Liste finde ich keinen einzigen US-Ford. Probe und Cougar sind waschechte Mazda-Mobile.Die gesamte Technik stammt von Mazda.

Mit einer Einschränkung bitte. Bei den Probe's gebe ich Dir recht. Aber Cougar (und sein Mercury Zwilling) standen auf der Plattform des Mondeo MkII und sind in Dearborn und Köln entstanden. An Powertrains gab es den europäischen 2.0 Zetec E aus mexikanischer Produktion sowie den 2.5 und 3.0 Duratec V6 aus nordamerikanischer Produktion. Beide in ihrer Installation 1:1 aus dem Mondeo übernommen. Fahrwerk mit entsprechend etwas "amerikanischerer" Feder-Dämpfer Abstimmung kam auch vom Mondeo. An dem Auto hat Mazda nicht eine einzige Schraube gezeichnet.

Ansonsten geht dieser Thread im Moment so ziemlich am Thema vorbei.

am 14. Februar 2007 um 23:35

@ mpcola

 

Naja....aber was man "von oben übernimmt" gilt ja auch grundsätzlich überall.....egal welches Unternehmen.

Denn die von "Oben" haben keine Ahnung was "Unten" wichtig ist.

 

@ XLT Ranger

 

meinst Du nicht eher den Ford Contour und das Mercury Schwestermodell ? Die basierten auf dem europäischen ersten Mondeo.

 

Der Probe ist ein Mazda....und der Mercury Cougar ( in Europa als Ford Cougar verkauft ) , basierte auch auf dem Mondeo. Habe mich da vertan.

 

Im übrigen ist es fast normal, dass man trotz aller Bemühungen schnell am Topic vorbeikratzt..

nichts für ungut und Grüße

 

Swedishmoose

Ja,da hast du Recht......

So long..,

Hoffentlich braquchst du von deinen bestellten Firmenwagen nur 9... dann hast du einen als Ersatz. Ich habe mal in der Garantiezeit 10 Tage auf ne Reparaturfreigabe gewartet, obwohl ich angeboten hatte die Diffenrenz zwischen einem neuen Getriebe (welches ich wollte) und der möglichen Entscheidung einer unbekannten Abteilung des Volkswagenwerkes liegen würde zu übernehmen. Die Jungs haben dann am Ende 18 Tage gebraucht das Getriebe zu bbesorgen und einzubauen. Das hat bei nem Galaxy bei meinem Ford Händler mal quasi über nacht geklappt. Das mir der Taxi Stützpunkthändler dann noch zweimal das Auto mit nem von Ihhnen zerstörten Kablebaum ausgeliefert hat hat mein Bild von den Käfer-Erben komplettiert. Ingesamt hat der Passat dann 21 Arbeittstage in der Werkstatt verbracht... wegen eines defekten Automaten... in der Garantiezeit... da hat mich mehr als n Tausi gekostet. Der übliche >Nutzungsausfall für ne zweischichtig besetzte Taxe beträgt 180,- € am Tag. Für die mir duch die Lappen gegangenen 4000,- € hab ich nicht mal ein Woprt der Entschuldigung gehört!

VW ist also sicher ne gute Wahl!

Bevor es hier komplett in die Belanglosigkeit abdriftet.

Zitat:

Außerdem habe ich für die Garantie selbst ja nur knapp 200,-€ bezahlt. Wenn die A1 den Schaden jetzt übernehmen würde, würde man ja Verlust machen.

Hmm, eigentlich kostet diese Erweiterung mehr als das doppelte von dem was du bezahlt hast. Ist schon seltsam. Von der CG Versicherung hört man selten gutes. Aber es ist auch ein Armutszeugnis von Ford, das die das nicht kulanter handhaben. So vergrault man sich gute Kunden.

Allein bei den Aussagen der verschiedenen Ford Leute (sowas habe ich ja noch nie gesehen) sollte es Kulanz von Ford geben.

Also bleib dran. Auch wenn ich von diesen Amikisten von Ford nix halte.

Gruß

Ob Ford,VW,Peugeot,Mazda und auch bei allen andern

 

Ja auch ich habe mich durch Deine ganze Geschichte gekämpft und fand es sehr Interessant, aber ich habe bisher schon die verschiedensten Automarken gefahren erst einen Peugeot 305 GT Baujahr 1986, dann einen Ford Fiesta Baujahr 1981, danach einen VW Scirocco Baujahr 1981, einen VW Scirocco Baujahr 1984, einen Mazda 323F Baujahr 1991, einen Mazda 626 Baujahr 1987, einen Trabant 601S Deluxe Baujahr 1989 und jetzt fahre ich einen Ford Scorpio Turnier (Kombi) Baujahr 1994 und denke somit hier mitreden zu können.

Also ich habe meine Erfahrungen so gemacht, daß es sowohl bei der einen, als auch bei der anderen Automarke, als auch bei allen anderen, kann man Glück und Pech haben.

Man kann niemals davon ausgehen, nur weil mal jemand ne schlechte Erfahrung gemacht hat, daß dann auch gleich die ganze Automarke schrott ist.

Jeder muß seine eigenen Erfahrungen machen.

Was nun jedoch deinen Fall angeht, mit dieser CarGarnatieVersicherung, so würde ich auf jedenfall vor Gericht klagen, allerdings habe ich auch eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Ich hoffe, daß Du die Angelegenheit klären kannst, bevor Dein Fall als verfallen gilt.

Viel Glück

am 11. Juni 2010 um 14:25

Wir können auch ein Lied davon singen: allerdings haben wir A1 Euro- Garantie für Gebrauchtwagen --> Ist auch nicht grade prickelnd. Denn wenn dir dein Bordcomputer sagt "Motorsystemfehler - Geschwindigkeit verringern und du dann von der Grantie- Hotline mitgeteilt bekommst, du sollst die nächste Werkstatt anfahren, hast du schon verloren.

Uns ging es bei der Fahrt in den Urlaub so: leider mussten wir in Frankreich nach einer Werkstatt suchen, und zu Pfingsten war das gar nicht so einfach. 2 Übernachtungen im Hotel, jede Menge Telefonkosten, und nur weil der Fehler sich nach dem Auslesen als evtl. Compueterfehler entpuppt hat, sehen wir von unseren zusätzlichen Ausgaben auch keinen Pfennig mehr. Wenn ich könnte, würde ich den Bordcomputer rausschmeissen, denn wenn, wie angenommen, das elektronische Gaspedal kaputtgegangen wär, hätten wir die Unkosten anteilig ersetzt bekommen. Aber wir hatten ja gar keine Chance: der Bordcomputer war schneller.

Werde sicherlich nicht wegen solcher Aussagen stillhalten, sondern mich an die Gewerbeaufsicht wenden. Meine Meinung: Im Zeitalter der Technik soltte man nicht nur große Töne spucken, sondern auch handeln. Denn im Grunde genommen hat man bei den modernen Fahrzeugen keine Chance mehr, solch eine "tolle" Garantie in Anspruch zu nehmen.

Auf alle Fälle ist das Vertrauen in unseren FORD (auch wenn es nur die dazugehörende Garantieleistung betrifft) hin...

am 7. Januar 2011 um 11:15

auch wenn der Beitrag uuralt ist, wollte heute einen Ford Maverick Bj.06 kaufen , 1.Hand , tolle optik und gute Ausstattung , also angerufen beim (Ford)-Händler soweit alles ok mit den techn. Angaben im Inserat , auf einmal sagte der doch zu mir das das Fhz. nur an Gewerbe oder Händler zu verkaufen sei (das stand so nicht drinn ), falls ich eine Garantie wolle , müsse ich eine A1-Gebrauchtwagengarantie abschließen. Alles Klar, Herr Kommissar !?.

Naja, das ist aber so die übliche Vorgehensweise um sich aus der Haftung zu ziehen. Das machen viele Händler. Selbst sogenannte "Vertragshändler". Dort ist das Risiko einfach zu hoch. Gewährleistung müssen die allerdings geben. Da kommt er nicht raus.

Ich hatte es einmal, das ich mit einem Händler handelseinig war. Nach ein paar kritischen Fragen meinerseits, hieß es auf einmal das er nur in den Export verkauft wird.

Von daher...alles Verbrecher.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. FORD. Auf nimmer Wiedersehen