FlowMasterKit und Fox Anlage
Hallo Community,
Folgende Situation:
Ich habe mir das FlowMasterKit von dbilas bestellt (Mit Tüv-Teilegutachten).
Möchte allerdings auch eine Edelstahl-Auspuffanlage von FOX haben (ABE).
Meine Frage an euch ist, kennt sich hier jemand mit dem eintragen etc. aus?
Also wenn ich nur das FlowMasterKit eintragen möchte, ist das ja an sich kein Problem.
Wenn ich allerdings eine Auspuffanlage noch dazu hab, kann der Tüv trotz der ABE doch eigentlich die Karre stilllegen oder liege ich da falsch?
Wollte eigentlich schon länger beides haben nur das mit dem Tüv macht mir echt Sorgen.
Vor allem habe ich schon ein paar Videos gesehen, wo sich welche das Kit und eine andere Auspuffanlage druntergebaut haben.
Dabei weiß ich natürlich nicht, ob das alles auch sachgerecht eingetragen wurde.
Normal werden doch beide Dinge vom Tüv generell abgelehnt?
Habt ihr da schon Erfahrungen mit und könnt mir da weiterhelfen?
Danke schonmal.
10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MarcT90
Meine Frage an euch ist, kennt sich hier jemand mit dem eintragen etc. aus?
Auskennen....eher eigene Erfahrungen 😉
Original geschrieben von MarcT90
Also wenn ich nur das FlowMasterKit eintragen möchte, ist das ja an sich kein Problem.
Wenn ich allerdings eine Auspuffanlage noch dazu hab, kann der Tüv trotz der ABE doch eigentlich die Karre stilllegen oder liege ich da falsch?Warum sollte der TÜV das tun ???
Auf der Seite von Dbilas steht:
-keine Einschränkungen bezüglich der Kombinierbarkeit und Umrüstmaßnahmen
heißt für mich erstmal das es in Kombination einer Zubehör-Auspuffanlage keine Probleme geben dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von MarcT90
Normal werden doch beide Dinge vom Tüv generell abgelehnt?
Nein
Ich denke, das einfachste wird sein Du tätigst einen Anruf bei:
Dbilas
http://www.dbilas-shop.com/
FOX
http://www.fox-sportauspuff.de/
und/oder beim TÜV/DEKRA
http://www.dekra.de/
http://www.tuev-sued.de/
http://www.tuev-nord.de/
und fragst einfach mal nach, dann weißt Du es mit 100%iger Sicherheit.
Meiner Meinung nach sollte es gehen.
Gruß
Daniel
Wenn der Tüv meckert laß halt den Flow-master Scheiss weg.
Der Tüv trägt es nur ein, wenn beide Dinge zusammen getestet wurden und es in einem Gutachten vermerkt wurde.
Dann hab ich damit keine Probleme.
Das was auf der Seite steht wegen der Kombinierbarkeit wurde mir da auch so bestätigt von dbilas. Allerdings steht es nicht im Gutachten. Daher keine gemeinsame Eintragung.
Hab dbilas deshalb auch nochmal angeschrieben und warte auf Antwort
Zitat:
Original geschrieben von MarcT90
Der Tüv trägt es nur ein, wenn beide Dinge zusammen getestet wurden und es in einem Gutachten vermerkt wurde.
Dann hab ich damit keine Probleme.Das was auf der Seite steht wegen der Kombinierbarkeit wurde mir da auch so bestätigt von dbilas. Allerdings steht es nicht im Gutachten. Daher keine gemeinsame Eintragung.
Hab dbilas deshalb auch nochmal angeschrieben und warte auf Antwort
Du machst es Dir aber wirklich sehr kompliziert.....hole dir den Flowmaster las ihn Eintragen und später kaufst Du dir die Fox Anlage welche eine EG-BE hat, fertig.
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Das habe ich auch gedacht ABER diese teile haben nur im Serienzustand die ABE oder EG. Sonst nicht.
Ich bekomme von dbilas nun das richtige Gutachten zugeschickt, da meins nicht für mein Auto bestimmt war.
So würde ich dann wohl auch die Abgasanlage eingetragen bekommen
Zitat:
Original geschrieben von MarcT90
Das habe ich auch gedacht ABER diese teile haben nur im Serienzustand die ABE oder EG. Sonst nicht.Ich bekomme von dbilas nun das richtige Gutachten zugeschickt, da meins nicht für mein Auto bestimmt war.
So würde ich dann wohl auch die Abgasanlage eingetragen bekommen
Hast Du die EG-BE von der Fox-Anlage vorliegen, was steht den Explizit drin ???
Klar schreiben die Serienzustand, meist ist aber noch ein Passus drin wo die Teile auch in Kombination verwenden werden dürfen.
Beispiel,
ich habe in meinem Vectra C Fahrwerksfeder von H&R verbaut mit ABE und fahre Zubehörfelgen von Irmscher ebenfalls mit ABE, beide ABE´s eigentlich nur Gültig bei Serienzustand aber hier steht noch ein Hinweis in der ABE was die Kombination wiederum erlaubt.
Schau mal Anlage....
Aber wie oben schon geschrieben, nimm die Gutachten/ABE und fahre zum TÜV und frage......alles andere wird nur zum Rätselraten.
Gruß
Daniel
Wie gesagt, es war wohl das flasche Gutachten, was sie mir zugeschickt haben.
In dem neuen von dbilas steht drin: Bei Kombinierbarkeit mit anderen Umrüstmaßnahmen bestehen keine Bedenken.
Da sind dann wohl die Chancen beim Tüv deutlich höher. 😉
PS: Ich hab die Anlage noch nicht, aber es wird wahrscheinlich doch die von dbilas selbst.
Also es gibt Neuigkeiten:
Den FlowMaster bekommt ihr alle Leuts beim TÜV mit einer Edelstahl-Abgasanlage eingetragen!
Warum?
Im Teilegutachten vom FlowMaster steht ein sehr schöner Satz, dem nichtmal ein Tüv widersprechen kann:
"Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen".
Und ja das Teil hört sich ziemlich toll an bei nem 1,4l Motor 😁
Das erwartet man gar nicht.
Dann wünsch ich euch frohes tunen, wenn einer auch Interesse an dem FlowMaster hat.
dbilas ist sehr zu empfehlen.
Passgenauigkeit top
Verarbeitung top
Preis weniger top^^ (billiger kann es immer sein)
Service top
LG
Marc
Zitat:
Original geschrieben von MarcT90
Also es gibt Neuigkeiten:Den FlowMaster bekommt ihr alle Leuts beim TÜV mit einer Edelstahl-Abgasanlage eingetragen!
Warum?
Im Teilegutachten vom FlowMaster steht ein sehr schöner Satz, dem nichtmal ein Tüv widersprechen kann:
"Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen".Und ja das Teil hört sich ziemlich toll an bei nem 1,4l Motor 😁
Das erwartet man gar nicht.Dann wünsch ich euch frohes tunen, wenn einer auch Interesse an dem FlowMaster hat.
dbilas ist sehr zu empfehlen.
Passgenauigkeit top
Verarbeitung top
Preis weniger top^^ (billiger kann es immer sein)
Service topLG
Marc
Dachte ich, hatte ich ja oben bereits erwähnt.....
Zitat:
Original geschrieben von Der Vectra
Auf der Seite von Dbilas steht:
-keine Einschränkungen bezüglich der Kombinierbarkeit und Umrüstmaßnahmen
heißt für mich erstmal das es in Kombination einer Zubehör-Auspuffanlage keine Probleme geben dürfte.
Ja sicher nur das blöde bei mir war, dass die mir anfangs das falsche bzw. ein altes Gutachten mitgeschickt haben indem stand, das die Kombinierbarkeit nicht geprüft wurde.
Deshalb hatte ich nachträglich nochmal so meine Zweifel.
Hat sich aber alles geklärt indem die mir einfach das neue Gutachten haben zukommen lassen.