Flatrate
Hallo hab einen kuga über die Ford Flatrate geholt wo ich monatlich einen Betrag x bezahle 4 jahre lang.Darin enthalten sind ja 2 bis 3 Inspektionen.meine Frage ist wie fallen die Inspektion weg jetzt wenn ich das Auto komplett Ablöse?mein Händler könnte es mir auch nicht wirklich sagen.Vielleicht kennt sich ja jemand aus hier.
Beste Antwort im Thema
du hast meine Antwort ebenfalls dann nicht verstanden.
Wenn du finanzierst ist das Fahrzeug in deinem Eigentum und der Brief als Sicherheit bei der Bank hinterlegt.
Eigentümer ist der Kreditnehmer, die Bank hat aufgrund der Sicherungsübereignung eine Verwertungsmöglichkeit um die Forderung auszugleichen sollte man den Zahlungen nicht nachkommen. Damit ist sie aber noch nicht Eigentümerin des Fahrzeuges.
Aber wenn ihr es anders seht ist mir das nun auch egal, Ausbildung und Studium haben immer zu dem von mir beschiebenen Zustand geführt.
Aber wie ich hier schon öfters feststellen musste, wissen einige User es besser als die die täglich in diesem Beruf tätig sind.
So, freut euch des Lebens und frohe Ostern
26 Antworten
Genau:
Das Eigentumsrecht des Kreditgebers bei der Sicherheitsübereignung ist beschränkt. Er ist quasi nur treuhänderisch Eigentümer, ... Nur wenn Sie den Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, steht dem Kreditgeber ein Verwertungsrecht zu.
Es dient nur als Sicherheit.
Bei der Finanzierung bist du als Kreditnehmer immer der Eigentümen.
Danke für deine Aufklärung, ich sag ja ich hänge meinen Job an den Nagel.
Die User hier wissen es doch besser.
@LJ1.
Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht genau gelesen, Hans Bauer hingegen schon.
Ich habe geschrieben "wenn du nicht genügend Sicherheiten bieten kannst gehört das Auto der Bank".
Und die Sicherheiten fragt eine Bank bei jeden Kredit ab. Und als Sicherheit ist auch der X-fache Betrag deines Einkommens zu sehen. Und wenn du diesen "Betrag" bereits durch einen anderen Kredit für z.b Möbel, Renovierung Haus, muss. ausgeschöpft hast ist für die Bank dann die Sicherheit das Auto. Du magst zwar am Kaufvertrag vom Auto als Besitzer stehen, nur hat die Bank trotzdem ihre Finger am Auto bis der Kredit abbezahlt ist. Du kannst es nicht verkaufen solange der Kredit nicht abbezahlt ist, außer du kannst andere Sicherheiten bieten.
du hast meine Antwort ebenfalls dann nicht verstanden.
Wenn du finanzierst ist das Fahrzeug in deinem Eigentum und der Brief als Sicherheit bei der Bank hinterlegt.
Eigentümer ist der Kreditnehmer, die Bank hat aufgrund der Sicherungsübereignung eine Verwertungsmöglichkeit um die Forderung auszugleichen sollte man den Zahlungen nicht nachkommen. Damit ist sie aber noch nicht Eigentümerin des Fahrzeuges.
Aber wenn ihr es anders seht ist mir das nun auch egal, Ausbildung und Studium haben immer zu dem von mir beschiebenen Zustand geführt.
Aber wie ich hier schon öfters feststellen musste, wissen einige User es besser als die die täglich in diesem Beruf tätig sind.
So, freut euch des Lebens und frohe Ostern
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Nein, ok passt so sehe ich es auch.
Haben scheinbar etwas aneinander vorbeigeredet.
Rechtlich bin zwar ich der Eigentümer kann aber nicht frei darüber verfügen ohne Zustimmung der Bank.
Ist doch so?
Das Du das Auto nicht verkaufen kannst ist nicht richtig, es muss nur das Geld zum auflösen des Kredites verwendet werden, sonst bekommst Du den Brief nicht. Und dein Käufer braucht ihn ja zur neuen Anmeldung.
Ich habe das schon öfter so gemacht, ein finanziertes Auto an mein Händler verkauft und mit dem Betrag den Kredit aufgelöst, dann noch Geld drauf gepackt und ein neues gekauft und wieder Teilfinanziert.
so ist es. Manchmal nicht ganz einfach, da lobe ich mir doch meine Telefonate
Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum (rechtliche Herrschaft über eine Sache) an einer beweglichen Sache im Rahmen eines Besitzkonstituts übereignet.
Das heißt: die Bank wird Eigentümer des Autos. Der Kunde bleibt Besitzer (tatsächliche Herrschaft über eine Sache), darf das Auto also nutzen.
Ihm Rahmen dieser Sicherungsübereignung wird oft der früher sog. Kfz-Brief an die Bank übergeben, damit der Kunde das Auto nicht verkauft, ohne den Kredit zurück zu zahlen.
Viele Banken wollen aber heutzutage gar keine Sicherungsübereignug mehr, da dies die Abwicklung des Darlehensvertrages verkompliziert. Bei ausreichendem Einkommen des Kreditnehmers, also der sog. guten Bonität, wird oft auf Sicherheiten verzichtet oder nur eine Gehaltsabtretung verlangt, die erst bei Ratenrückstand dem Arbeitgeber offen gelegt wird.
Dass viele Autokäufer das beim Unterschreiben des Sicherungsübereignungsvertrages nicht wissen, viele Autoverkäufer scheinbar auch nicht, ändert daran nichts. Die Bezeichnung "Sicherungsübereignung" drückt es deutlich aus: Der Kunde übereignet die Sache um einen Kredit zu sichern. Übereignen heißt: Das Eigentum geht über.
Tja, klingt ähnlich wie bei unseren Haus, da steht auch die Bank im Grundbuch drinnen und wir dürfen dort wohnen. 😁
Hatte vor Jahren auch mal einen Autokredit und da war auch der Typenschein (So heisst der KFZ-Brief in Österreich) bei der Bank.
Man kann halt alles schön reden und die meisten glauben es.
ich sehe es hat einfach keinen Zweck,
vielleicht habt ihr den Beruf verfehlt
wenn ihr so viel übers Banking wisst und versteht.
Wäre da nicht Finanzminister euer richtiger Job?
Die Bank darf das Auto nicht verwerten, wenn der Kunde vertragsgemäß seine Raten zahlt und muss es nach Rückzahlung des Kredits wieder rückübereignen. Das stimmt natürlich. Insofern kann man von treuhänderischem Eigentum sprechen.
Im Falle des nicht korrekt bedienten Kredits, kann die Bank aber verwerten. Es sei denn, der Bankberater oder Autoverkäufer hat dem Kunden erzählt, die Bank würde nie Eigentum erlangen. Wenn der Kunde das beweisen könnte, wäre die Sicherungsübereignung, der Kreditvertrag und beim verbunden Geschäft sogar der Autokauf unwirksam. Aber ich hoffe doch, die Autoverkäufer, Kreditvermittler und Bankberater klären wahrheitsgemäß auf und wollen nicht nur Geschäfte machen.
Bei Sicherheiten zählt meines Erachtetens die Rechtslage bei Verwertung. Wenn alles gut läuft, dann ist es egal, wer nun Eigentümer war.
Trotzdem würde ich Banken vorziehen, die das Auto ohne Sicherungsübereignung finanzieren. Davon gibt es viele. Auch große Direktbanken. Ich habe es lieber, wenn der "Brief" bei mir im Tresor liegt und nicht bei der Bank.
Letzteres wird sicher dann sein wenn man quasi mit seinen eigenen Gehalt diese Sicherheit der Bank geben kann.
@LJ1
Du brauchst hier nicht den Verzweifelten geben, wir verstehen schon was du meinst.
Nur auch Bankkunden haben auch ein gewisses Verständniss (natürlich weißt du mehr davon).
Nur wenn der Kunde nicht mehr mit seinen Gehalt bürgen kann muss das Auto als Sicherheit dienen.
Und wenn da die Bank den Typenschein nicht einbehalten würde wäre das sogar fahrlässig von ihr.
Und auch wenn der Name vom Kunden am Kaufvertrag und sonstigen Fahrzeugdokumenten steht kann er trotzdem nicht frei über das Auto verfügen solang der Kredit nicht abbezahlt ist.
Und um das zu wissen braucht man kein Bankfachmann sein.