Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen
Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?
Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:
Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.
Gestaltungsmöglichkeit:
Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.
Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:
Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.
Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.
Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.
Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p47860
@ HolgernilsonWarum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....
@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)
Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.
Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.
Das war der achte Post von mir in diesem Thread.
139 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 31. Mai 2015 um 11:50:52 Uhr:
Dem ist nicht zu widersprechen.Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 31. Mai 2015 um 11:16:49 Uhr:
Bei solchen Erkenntnisse kommt es häufig zu Strafverfahren, weil damit nichts anderes als eine Steuerhinterziehung nachgewiesen ist.Dem Unternehmer ist daher immer zu raten, ein hieb- und stichfestes Fahrtenbuch zu führen.
Hier ging es aber um die Frage der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches und nicht um die Vorteile der Führung eines Fahrtenbuches.
O.
Ok, ich gebe zu, dass ich da ein wenig die Sache von der Praktikerwarte aus betrachtet habe. Für mich ist die seit 2013 geltende Regelung in der Praxis keinesfalls als Befreiung von der Fahrtenbuchpflicht zu sehen, weil die Gefahr, in ein Strafverfahren zu rutschen dadurch eher größer geworden ist als früher. Früher konnte man sich noch mit leichter Fahrlässigkeit herausreden, heute ist man eigentlich immer im Vorsatz.
Pflicht hin oder her.
Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ist die sicherste Methode nachzuweisen, dass ein Fahrzeug nicht privat genutzt wird. Ich habe auch immer wieder die gleichen Erfahrungen bei Prüfungen gemacht wie Holgernilsson. Deshalb kann ich ihm uneingeschränkt zustimmen.
Und die, die sich für besonders schlau halten, fallen am leichtesten auf die "Fangfragen" bei Prüfungen rein.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 31. Mai 2015 um 11:50:52 Uhr:
Hier ging es aber um die Frage der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches und nicht um die Vorteile der Führung eines Fahrtenbuches.
Richtig, und diese Pflicht gibt es nicht.
Ein Bekannter hat seit Jahren und von verschiedenen Arbeitgebern den Dienstwagen hinterm Haus geparkt und Getankt wird in der Regel bei einer Tanke ca 1km vom Wohnort entfernt. Trotzdem gab es noch nie deswegen Probleme, denn bei Nachfragen der Finanzämter konnten mehrere Privatfahrzeuge nachgewiesen werden so das Er nicht zwingend den Dienstwagen für private Zwecke nutzen muss.
Problematisch kann es allerdings werden wenn zb kein anderes Fahrzeug im Haushalt vorhanden wäre, warum auch immer.
Im Übrigen kann man auch bei einem Fahrtenbuch Privatfahrten verschleiern, müssen ja nur die gefahrenen Kilometer stimmen.
Wäre zb bei einem Bekannten kaum ein Problem da sich seine privaten Kontakte so gut wie Alle auch in der Kundenliste wiederfinden. Wie soll man anhand des Fahrtenbuchs dann rausfinden ob es sich um einen beruflich veranlassten Besuch handelte oder um Kaffeekränzchen, wobei man diesen Übergang fließend gestalten könnte.
Fakt ist das auch ein Fahrtenbuch nur ein Indiz ist.
Gebt ihr mal weiter solche Tollen Ratschläge.
Bei euch sitzen ja nicht die Steuerpflichtigen am Tisch und heulen, weil sie für Jahre die Steuern nachentrichten müssen, weil sie sich auf die Ratschläge auf Foren im Internet verlassen haben.
Natürlich gibt es immer wieder mal Einzelfälle, wo es gut geht, die sind aber halt nicht die Regel.
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Wenn man sich nicht an die Regeln hält darf man sich halt auch nicht über die Folgen wundern wenn man Auffliegt.
Es gibt grundehrliche Nutzer die kein Fahrtenbuch brauchen wie es auch Trickser gibt die trotz Fahrtenbuch Privatfahrten machen.
Gibt ja immer Welche die glauben das man das Finanzamt problemlos übern Tisch ziehen kann, ganz gleich ob es die Privatnutzung der Firmenfahrzeuge ist oder ob man private Sachen auf Rechnung der Firma kauft. Ist dann halt ein teurer Spaß wenn das Finanzamt über eine Kleinigkeit stolpert und Das als Anlass für eine penible Buchprüfung nimmt. Auf diese Art hat ein Bekannter schon mal eine knappe fünfstellige Summe nachzahlen dürfen, bei einem Gewerbe das Er nur nebenbei betreibt. Aber war ja nicht so das Er nicht von verschiedenen Seiten gewarnt wurde.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. August 2013 um 08:56:01 Uhr:
Alles schön und gut, aber was ist mit dem Geldwerten Vorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer der UG? Das Recht zur Privatnutzung des PKW muss vom G-G in der UG versteuert werden.Und schon ist das ganze nicht mehr interessant. Man schafft sich einen Haufen Verwaltungsaufwand und hat nichts gewonnen.
Von welcher Quelle hast Du denn den Text kopiert? Klingt ein bisschen nach Focus Money.
Dem schließe ich mich an. Wären auch meine Bedenken bei der Sache.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 31. Mai 2015 um 16:17:48 Uhr:
Gebt ihr mal weiter solche Tollen Ratschläge.Bei euch sitzen ja nicht die Steuerpflichtigen am Tisch und heulen, weil sie für Jahre die Steuern nachentrichten müssen, weil sie sich auf die Ratschläge auf Foren im Internet verlassen haben.
Natürlich gibt es immer wieder mal Einzelfälle, wo es gut geht, die sind aber halt nicht die Regel.
1000 mal das!
Haben auch so Helden, die sich für dermaßen clever halten und nicht einmal uns erfolgreich über den Tisch ziehen können.
In der Zeit, wo ich mir Gedanken über die 1% Regelung mache, kann ich auch was anderes machen. Meine Einstellung, nachdem ich mal ein Fahrtenbuch für ein Jahr geführt habe - für mich lohnen sich Aufwand und Ertrag nicht - ich kenne exakt EINEN Geschäftsführer, der bei Prüfungen mit einer 100% Absetzbarkeit durchgekommen ist...er führt Fahrtenbuch...Die anderen Geschäftsführer haben das Fahrtenbuch zerlegt bekommen...
Ob die nun in vielen Kfz serienmäßig bestellbaren elektronischen Fahrtenbücher einfacher in der Handhabung sind und vor allem, ob diese dann auch vom FA anerkannt sind/werden kann ich nicht sagen...BMW und Porsche bieten so was ja an...
Was ich aber aus aktueller Erfahrung sagen kann ist, dass ich bei der letzten Verhandlung (T5) zwar eine günstige Leasingrate ausgehandelt hatte, aber da der Wagen 72 tsd. kosten sollte habe ich das Thema 1% Regelung fallen lassen - Fazit: man hat die Leasingrate noch einmal herunter gesetzt, sodass der Leasingfaktor noch einmal runter ging, was laut meinem STB sich vorteilhaft ausgewirkt hätte (Gewinnauswirkung wäre 80 € günstiger gewesen als beim derzeitigen Skoda). Natürlich wäre noch die höhere Leasingrate zu zahlen.
Und mal ehrlich - wer einen teuren Wagen sich hinstellt kann auch die 1% Regelung schlucken und wer wirklich 100% gewerblich fährt und absetzen will, muss Fahrtenbuch führen (was dann kein Aufwand sein sollte).
Ein solches Konstrukt mit einer UG ist ein Aufwand, welcher sich m.E. nicht lohnt, da der STB diese Betreuung nicht umsonst macht und der Geschäftsführer auch noch einen weiteren Aufwand betreibt...Das in Relation gesetzt ist m.E. eine Verschiebung der Kosten und m.E. immer noch mit dem Damokles-Schwert, dass das Thema einer Prüfung nicht standhält. Zudem ist die Bonitätsfrage bei Abschluss der Leasingverträge ja auch noch ein Thema.
Grüße aus dem Alltag
Jo, kenne aus der Praxis auch nur 1 ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Also eines, das nicht völlig zerlegt wurde und da glaube ich bis heute, dass der Prüfer keine Lust hatte bzw sein Mehrergebnis schon erreicht war. 😉
So, es wird Zeit sich zu bedanken. Bei denen die Wissen wie es geht. Weniger bei denen die meinen was zu wissen, obwohl sie gar nichts wissen. Auch bei denen die einfach nur gerne schreiben...auch ohne Wissen. Bei denen die einfach nur Angst haben...auch ohne Wissen. Und bei den Vielen, die immer noch davon träumen einen Dienstwagen privat zu nutzen, ohne 1% Regel und ohne Fahrtenbuch. Ende der Durchsage.
Ach ja: An alle die glauben eure Steuerberater wären für euch da. Nein, die arbeiten alle fürs Finanzamt. Nur das deren Gehalt direkt von euch gelöhnt wird.
Zitat:
@p47860 schrieb am 3. Juni 2015 um 14:18:45 Uhr:
So, es wird Zeit sich zu bedanken. Bei denen die Wissen wie es geht. Weniger bei denen die meinen was zu wissen, obwohl sie gar nichts wissen. Auch bei denen die einfach nur gerne schreiben...auch ohne Wissen. Bei denen die einfach nur Angst haben...auch ohne Wissen. Und bei den Vielen, die immer noch davon träumen einen Dienstwagen privat zu nutzen, ohne 1% Regel und ohne Fahrtenbuch. Ende der Durchsage.Ach ja: An alle die glauben eure Steuerberater wären für euch da. Nein, die arbeiten alle fürs Finanzamt. Nur das deren Gehalt direkt von euch gelöhnt wird.
Ich hoffe, das war ironisch gemeint. Ansonsten würde ich Dir für diese Bemerkung meinen energischen Widerspruch senden.
Damit hast du dich so eben auf die Seite derjenigen gestellt, die "meinen was zu wissen, obwohl sie gar nichts wissen" 😉.
Zitat:
@p47860 schrieb am 3. Juni 2015 um 14:18:45 Uhr:
So, es wird Zeit sich zu bedanken. Bei denen die Wissen wie es geht. Weniger bei denen die meinen was zu wissen, obwohl sie gar nichts wissen. Auch bei denen die einfach nur gerne schreiben...auch ohne Wissen. Bei denen die einfach nur Angst haben...auch ohne Wissen. Und bei den Vielen, die immer noch davon träumen einen Dienstwagen privat zu nutzen, ohne 1% Regel und ohne Fahrtenbuch. Ende der Durchsage.Ach ja: An alle die glauben eure Steuerberater wären für euch da. Nein, die arbeiten alle fürs Finanzamt. Nur das deren Gehalt direkt von euch gelöhnt wird.
Zum letzten Absatz: Aufs Maul?
Zitat:
@p47860 schrieb am 3. Juni 2015 um 14:18:45 Uhr:
So, es wird Zeit sich zu bedanken. Bei denen die Wissen wie es geht. Weniger bei denen die meinen was zu wissen, obwohl sie gar nichts wissen. Auch bei denen die einfach nur gerne schreiben...auch ohne Wissen. Bei denen die einfach nur Angst haben...auch ohne Wissen. Und bei den Vielen, die immer noch davon träumen einen Dienstwagen privat zu nutzen, ohne 1% Regel und ohne Fahrtenbuch. Ende der Durchsage.Ach ja: An alle die glauben eure Steuerberater wären für euch da. Nein, die arbeiten alle fürs Finanzamt. Nur das deren Gehalt direkt von euch gelöhnt wird.
Dann schreib doch mal, wie Du Dich entschieden hast und erhelle uns?😁
Ich stelle mal wieder fest, dass Dummheit gepaart mit Arroganz keine segensreiche Kombination ist ... 🙄
Besonders gefährlich wird es dann, wenn man sich zu allem Überfluss noch für besonders schlau hält 😁