Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen
Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?
Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:
Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.
Gestaltungsmöglichkeit:
Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.
Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:
Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.
Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.
Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.
Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p47860
@ HolgernilsonWarum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....
@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)
Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.
Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.
Das war der achte Post von mir in diesem Thread.
139 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 31. Mai 2015 um 13:47:30 Uhr:
Trotzdem gab es noch nie deswegen Probleme, denn bei Nachfragen der Finanzämter konnten mehrere Privatfahrzeuge nachgewiesen werden so das Er nicht zwingend den Dienstwagen für private Zwecke nutzen muss.
Sorry, das ist totaler Unsinn! Das weiß ich - LEIDER - aus eigener Erfahrung.
Als ich noch den R8 hatte (Geschäftswagen), habe ich ebenfalls ein elektronisches FB im Fahrzeug gehabt. Insgesamt machten meine privaten Fahrten ca. 3 - 5% aller Fahrten aus.
Privat habe ich noch einen Sportwagen (aus 1987) aus Italien und ein Motorrad.
Trotzdem wurde mir im - ELEKTRONISCHES - Fahrtenbuch teilweise Fahrten als geschäftlich nicht abgenommen!
Beispiel:
Eine Fahrt von meiner Heimadresse zu einer Kundenadresse. Dort für ca. 20 - 30 Minuten gestanden und anschließend wieder nach Hause.
Finanzamt: Es ist eher unwahrscheinlich, dass an Wochenenden Kurzeinsätze von ca. 15 Minuten bei einem Kunden stattfinden.
Insgesamt wurden drei solcher Fahrten in Frage gestellt. Leider konnte ich von einer dieser Fahrten keinen Nachweis durch den damaligen Projektleiter einholen (der hatte die Bank bereits verlassen).
Anderes Thema: AUDI Frankfurt hat auf dem R8 ca. 500 km "Privatfahrten" gemacht. Davon konnte ich 200 km nachweisen; 300 km fehlten komplett im Fahrtenbuch.
Trotz schriftlicher Bestätigung durch AUDI wurden die 300 km vom Finanzamt nicht als "Geschäftlich" anerkannt! Der Warengutschein, den ich von AUDI erhalten habe (430,00 €) musste versteuert werden!
Fazit der Prüfung: Ich habe mich mit dem Staat "geeinigt", eine Nachzahlung von 2.400,00 € zu leisten. Letztendlich hat mir dieses Thema gezeigt, dass ein FB eigentlich nutzlos ist - mit dem neuen Fahrzeug habe ich mich für die 1%-Regelung entschieden und fahre seitdem deutlich entspannter 🙂
Das Argument meines Steuerberaters, dass mein privater Fuhrpark neben dem Ferrari und dem Motorrad noch weitere Fahrzeuge beinhaltet, wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 31. Mai 2015 um 13:47:30 Uhr:
Im Übrigen kann man auch bei einem Fahrtenbuch Privatfahrten verschleiern, müssen ja nur die gefahrenen Kilometer stimmen.
Das machst Du auch nur einmal. Wenn Du dann den Aufwand gegen den Ertrag rechnest, wirst Du schnell merken, dass es sich nicht lohnt! Auch damit habe ich meine - in allen Belangen negativen - Erfahrungen gemacht.
Ich kann nur dazu raten, sich für die 1%-Regelung zu entscheiden, wenn auch nur ein Hauch von "Privatnutzung" im Spiel ist. Wem das zu teuer ist scheint, der fährt einfach das falsche Auto!
Warum muss es AUDI oder BMW sein, wenn ein DACIA oder SKODA reicht 🙂 .
Die 1%-Regelung verfolgt doch zwei wesentliche Ziele:
- "gerechte" Versteuerung
- Kaufanreize für Neuwagen
Ich habe mir auch schon mal überlegt, einen "Gebrauchten" zu kaufen; aber warum, wenn ich doch 1% vom Bruttolisten-Neupreis zu versteuern habe!
Liegt vielleicht auch an der Art des Geschäftswagens?
Das man in einem R8 eher mal Privat fährt als ein einen 08/15 Passat Der keinerlei Mehrwert gegenüber den privaten Fahrzeugen hat sollte einleuchten.
Kommt natürlich auch auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, die Einen sehen Es etwas lockerer und Andere sind 150%ig. Wobei es natürlich bei einem Fahrtenbuch immer ein Problem ist wenn Kilometer nicht nachvollziehbar sind.
Wenn Wir ehrlich sind würdest auch Du Keinem abkaufen das die Werkstatt 500km gefahren ist, bzw starke Zweifel anmelden. Und wenn davon nur weniger als die Hälfte nachvollziehbar nachgetragen werden fehlen halt immer noch Kilometer.
Aber findet sich mal ein Aufhänger werden viele Sachbearbeiter bei den Finanzämtern zu Bluthunden.
Einem Bekannten könnte das Finanzamt auch Probleme wegen seinem Auto machen da zwar mit 1% versteuert aber rund 2/3 der Fahrleistung ist Privat, hat aber noch Keinen interessiert.
Ich kenne ein Urteil, wo der Firmenwagen (2 Sitze) tatsächlich nicht privat angesetzt werden musste. Der Fahrer hatte nämlich einige Kinder und einen preislich vergleichbaren Van oder sowas. Er konnte dann darlegen, dass sein Firmenwagen für ihn privat keinen Nutzen hat (Kinder!) und er privat genau so teure Schlitten fährt.
Das war aber eine krasse Ausnahme und der Kerl musste sich bis zum Ende durch klagen.
Normalerweise interessieren deine privaten Bentley niemanden. Der Dacia muss mit 1% angesetzt werden, wenn das kein Werkstattwagen oder sowas ist.
Auch das Finanzamt pokert mal ganz gerne und behauptet ins Blaue.
Wenn man dann gleich einknickt, liefert man umgehend ein Schuldeingeständnis.
Ansonsten bleibt der Weg vor Gericht immer offen und da steht das Finanzamt als Sieger keinesfalls frest (wenn natürlich alles nicht so richtig so geschäftlich war ... ja, dann besser nicht vor Gericht gehen).
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Es waren in den letzten 6 Monaten 2 private Fahrten. Ist aber nett wie mann hier gleich als Verbrecher abgestempelt wird. Im übrigen ist es schön wenn einige Geschäftsführer 6 stellige Beträge verdienen. Bei Ihrer Verantwortung ist dies auch gerechtfertigt. Leider habe ich die UG erst vor 2 Jahren gegründet und habe einen festen Gehalt von 1000€, da ich natürlich erstmal in die Firma und den Wachstum investiere. Da ja nicht eine sinnvolle Antwort gepostet wurde, formuliere ich die Frage mal um. Wenn ich das Fahrzeug ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutze, ist dann nicht der Arbeitsvertrag mit dem Text ausreichend. Da ja sicherlich jeder Geschäftsführer unter euch andere dinge zu tun hat als ein Fahrtenbuch zu schreiben oder sicherlich auch nicht jeder das Geld für die 1% Regelung aus dem fenster schmeißen kann. Mann darf ja dann laut Arbeitsvertrag das Fahrzeug nur betrieblich nutzen. Da kann doch kein Fahrtenbuch erzwungen werden oder?
Ähm ich weiß ja nicht. Du bist beherrschender Gesellschafter + Geschäftsführer?
Was für Konsequenzen drohen dir denn? 😁
Hast du keinen Steuerberater?
Zitat:
@fastdead schrieb am 7. Juni 2015 um 23:16:12 Uhr:
...
Da ja nicht eine sinnvolle Antwort gepostet wurde, formuliere ich die Frage mal um. Wenn ich das Fahrzeug ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutze, ist dann nicht der Arbeitsvertrag mit dem Text ausreichend. Da ja sicherlich jeder Geschäftsführer unter euch andere dinge zu tun hat als ein Fahrtenbuch zu schreiben oder sicherlich auch nicht jeder das Geld für die 1% Regelung aus dem fenster schmeißen kann. Mann darf ja dann laut Arbeitsvertrag das Fahrzeug nur betrieblich nutzen. Da kann doch kein Fahrtenbuch erzwungen werden oder?
Hier wurden mehrere sinnvolle Antworten gepostet, halt nur nicht die, die du hören wolltest. Trotzdem:
Gehen wir doch mal systematisch und der Reihe nach vor:
1) Grundsätzlich ist der private Anteil der KFZ-Nutzung zu versteuern.
2) Zur Vereinfachung kann die 1% Regel angewandt werden, weil der ach so beschäftigte Geschäftsführer anderes zu tun hat, als ein Fahrtenbuch zu schreiben.
3) Ist ihm das zu teuer, kann er per Fahrtenbuch eine geringere Nutzung nachweisen und dann weniger versteuern.
4) Nur im Arbeitsvertrag die private Nutzung zu untersagen reicht im Zweifelsfall nicht aus. Wenn das Finanzamt berechtigte Zweifel anmeldet und glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug nicht ausschließlich geschäftlich benutzt wurde, dann wird es ohne Fahrtenbuch schwer bis unmöglich. Auch vor Gericht.
Zitat:
@fastdead schrieb am 7. Juni 2015 um 23:16:12 Uhr:
Es waren in den letzten 6 Monaten 2 private Fahrten. Ist aber nett wie mann hier gleich als Verbrecher abgestempelt wird.
Mit Deinem ersten Posting
Zitat:
Mir wird natürlich ein PKW zur Verfügung gestellt. Seit 2 Jahren nutze ich diesen privat und geschäftlich, die private Nutzung wird natürlich verschwiegen.
implizierst Du allerdings, dass Du die private Nutzung bewusst und vorsätzlich unterschlägst.
Gruß
Der Chaosmanager
Vorallem sind schon normale Arbeitgeber mit einem Verbot der privaten Nutzung im Arbeitsvertrag schon nicht fein raus. Wenn offensichtlich ist, dass das da nur pro forma steht, ist das sinnlos. Gibt so Fälle, wo die "verbotene" private Nutzung im großen Stil "geduldet" wurde. Nicht empfehlenswert.
Wie willst du dem Finanzamt erklären, dass du dich selbst kontrollierst, ob du nicht doch privat fährst?
Ich gebe dir noch einen Satz mit, der mir damals ganz zu Anfang meines Berufslebens eingetrichtert wurde: Wenn das ginge (oder so einfach wäre), würde es doch jeder machen.
Macht aber keiner (kaum einer), weil es nicht (oder nicht lange gut) geht.
Weil hier immer mal wieder geschrieben wird, das Fahrtenbuch werde ja eh nie zu 100 % anerkannt. Ist das wirklich so? Führe ich mein Fahrtenbuch, um darzustellen, dass ich wirklich nur 5 % privat mit meinem Firmenwagen fahre, für die Katz und bekomme nachher die 1 % Regel aufgedrückt?
Ich habe selbst keine weiteren Fahrzeuge, aber im Haushalt noch drei Stück, die ich für Privatfahrten nutze.
Die 1 % Regelung wäre bei mir nicht sinnvoll, da der Listenneupreis 25.000 € beträgt und der Wagen alllerdings schon 19 Jahre alt ist und demzufolge keinen echten Wert darstellt. Den einzigen Vorteil, den ich privat habe, ist die Umsatzsteuerfreiheit beim Unterhalt.
Vielleicht erfahren wir ja mal um welchen 1% Satz wir hier reden?
- Gebrauchter 750i? gekauft für 20 tsd. - Listenpreis 150 tsd?
- Skoda Octavia im Leasing (neu) für Liste 35 tsd.?
- BMW 520D (neu) für 60 tsd.?
Dann kann man hier ggf. schnell für sich darstellen und erarbeiten ob es Sinn macht oder nicht. Ich habe auch meine eigene Firma und ich versuche auch so viel Geld wie möglich in der Firma zu belassen. Somit ist das Thema 1% Regelung jedes mal bei einer neuen Order eines Leasingwagens mit auf dem Radar - aber nicht der größte Kaufentscheid - es fließen alle Faktoren in eine Excel Tabelle und ich rechne mir dann aus, was der neue Wagen dann mtl. kostet. Wenn ich das vereinbaren kann, dann lease ich - wenn nicht, verwerfe ich.
Da das Leben immer dynamisch ist, möchte ich mich flexibel halten - um das zu schaffen muss ich es aushalten, dass meine Entscheidungen teurer sind (Versicherung - jeder, jeden Alters darf fahren, 1% Regelung usw.)
Gab es nicht letztes Jahr eine Info in diesen Steuerberater-Infoschreiben, zu dem Tierarzt, welcher den Ferrari betrieblich absetzen wollte? Ist auch in die Hose gegangen.
Wie geschrieben - es muss sich lohnen das Fahrtenbuch zu schreiben - mich kostet die 1% Regelung ca. 100 € mtl...wenn ich bei 2500 km mtl die Zeit dagegen rechne, die ich mit der Führung eines Fahrtenbuchs verbringe und der Tatsache, dass ich dann immer noch nicht auf 0% komme - sondern im günstigsten Fall auf 0,5% (und somit 50 € Ersparnis), rechnet es sich nicht für mich.
Es soll ja sogar Geschäftsführer oder auch Arbeitnehmer geben, die über 1% Privat fahren. Somit mein Rat:
Führt ein Fahrtenbuch und probiert es aus - legt es am Jahresende dem STB vor...Wenn Aufwand und Ertrag im Verhältnis stehen und es Sinn und Spaß macht, dann passt es.
Eine Firma zu gründen für ein solches Konstrukt würde ich nur bei einem Fahrzeugneuwert von über 150.000 € andenken und da habe ich Bedenken, dass das vom FA nicht anerkannt wird. Da ich dann eng mit meinem STB zusammen arbeiten würde und er diese Arbeit nicht umsonst macht, zudem noch Kosten für die Gründung der UG usw. anfallen, würde ich das Thema dann auch verwerfen...Zumal ich bei einem solchen Fahrzeugwert entsprechende Umsätze haben würde (Leasingrate für solche Autos liegt dann bei 2000 € +)
Dass sich die 1 % bei mir nicht lohnen, weiß ich eh schon. Mir ging es nur darum, ob es tatsächlich stimmt, dass die sauber geführten Fahrtenbücher trotzdem teilweise nicht anerkannt werden.
Zitat:
@Goify schrieb am 8. Juni 2015 um 09:17:41 Uhr:
Dass sich die 1 % bei mir nicht lohnen, weiß ich eh schon. Mir ging es nur darum, ob es tatsächlich stimmt, dass die sauber geführten Fahrtenbücher trotzdem teilweise nicht anerkannt werden.
Verbindlich kann Dir dies letztendlich nur Dein zuständiges FA sagen.
Gruß
Der Chaosmanager