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Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen

Themenstarteram 27. August 2013 um 19:31

Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?

Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen

Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:

Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.

Gestaltungsmöglichkeit:

Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.

Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:

Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.

Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.

Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.

 

Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von p47860

@ Holgernilson

 

Warum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....

@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)

 

Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.

 

Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.

 

Das war der achte Post von mir in diesem Thread.

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Alles schön und gut, aber was ist mit dem Geldwerten Vorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer der UG? Das Recht zur Privatnutzung des PKW muss vom G-G in der UG versteuert werden.

 

Und schon ist das ganze nicht mehr interessant. Man schafft sich einen Haufen Verwaltungsaufwand und hat nichts gewonnen.

 

Von welcher Quelle hast Du denn den Text kopiert? Klingt ein bisschen nach Focus Money.

am 28. August 2013 um 7:00

Na ja, zumindest theoretisch könnte der GF der UG ein niedriges Gehalt beziehen, so dass die Versteuerung des GWV nicht ins Gewicht fällt ...

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Na ja, zumindest theoretisch könnte der GF der UG ein niedriges Gehalt beziehen, so dass die Versteuerung des GWV nicht ins Gewicht fällt ...

 

Grüße

Der Chaosmanager

Das musst Du bitte ein bisschen näher erläutern. Der Gf erzielt durch den geldwerten Vorteil Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit, die er zusätzlich zu seiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern muss.

Versuche mal als U.G. einen Leasingvertrag zu bekommen. Du haftest meines Wissens nur mit dem Stammkapital (500 €). Da gehen bei jeder Bank die Warnlampen an.

am 28. August 2013 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Na ja, zumindest theoretisch könnte der GF der UG ein niedriges Gehalt beziehen, so dass die Versteuerung des GWV nicht ins Gewicht fällt ...

Grüße

Der Chaosmanager

Das musst Du bitte ein bisschen näher erläutern. Der Gf erzielt durch den geldwerten Vorteil Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit, die er zusätzlich zu seiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern muss.

Sorry, da hatte ich natürlich einen Gedankenfehler (saß schon im Flugzeug, als ich das schnell tippte ...). Somit nehme ich meine Aussage von oben zurück.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

 

Das musst Du bitte ein bisschen näher erläutern. Der Gf erzielt durch den geldwerten Vorteil Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit, die er zusätzlich zu seiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern muss.

Sorry, da hatte ich natürlich einen Gedankenfehler (saß schon im Flugzeug, als ich das schnell tippte ...). Somit nehme ich meine Aussage von oben zurück.

 

Gruß

Der Chaosmanager

Danke. Ich finde immer schön, wenn man in der Lage ist zuzugeben, dass man gerade einen Gedankenfehler hatte.

 

Ich hoffe, Du hattest einen guten Flug.

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Versuche mal als U.G. einen Leasingvertrag zu bekommen. Du haftest meines Wissens nur mit dem Stammkapital (500 €). Da gehen bei jeder Bank die Warnlampen an.

Einfach persönlich dafür bürgen dann ist das kein Thema.

Zitat:

Original geschrieben von MattR

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Versuche mal als U.G. einen Leasingvertrag zu bekommen. Du haftest meines Wissens nur mit dem Stammkapital (500 €). Da gehen bei jeder Bank die Warnlampen an.

Einfach persönlich dafür bürgen dann ist das kein Thema.

Das hat aber mit der steuerlichen Behandlung des Firmenwagens nichts zu tun.

am 28. August 2013 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von p47860

Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?

[...]

Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur

a) 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern

b) zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.

[...]

Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.

Der "Tipp" betrifft b), aber er hat keinen Einfluss auf a).

Der Text klingt nach CopyPasta um Leuten Geld abzuknöpfen für "tolle Steuertipps" um "viel Geld zu sparen", die in der Praxis dann ohnehin für die meisten Leute nicht relevant sind.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von p47860

Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?

[...]

Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur

a) 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern

b) zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.

[...]

Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.

Der "Tipp" betrifft b), aber er hat keinen Einfluss auf a).

 

Der Text klingt nach CopyPasta um Leuten Geld abzuknöpfen für "tolle Steuertipps" um "viel Geld zu sparen", die in der Praxis dann ohnehin für die meisten Leute nicht relevant sind.

Dieser Tipp ist sogar falsch bzw. nicht zu Ende gedacht. Ich finde es immer sehr schwierig, wenn User solche Sachen posten, ohne die Hintergründe zu verstehen. Es könnte andere User geben, die sich auf solche Tipps verlassen und dann ihre Überraschung erleben.

am 28. August 2013 um 12:01

Erstens das und zweitens gibts dazu hier im Forum ja schon tausende Threads dazu, welche zum Großteil auch allumfassend alles darlegen

von daher...

Wayne ?

Themenstarteram 28. August 2013 um 14:51

Den Tipp hab ich von leasing.de. Mein Steuerberater sagt geht, rät aber ab. Jetzt versuche ich hier mal die Hintergründe zu beleuchten. Denn so ganz hab ich es selbst noch nicht geschnallt.

Fahrtenbuch ist jedenfalls voll nervig (Kindergarten), da gefällt mir eine Variante mit der ich die Karren zu 100 % absetzen kann schon viel eher. Deshalb der Post hier.

Ist aber wie gesagt nur für Selbstständige. Also für Richtige, die auch nen paar hunderttausende Euro umsetzen, und weniger was für die Leihbanene die mit nem Werkvertrag verarscht wird.

Dennoch, nur zu. Brauche Fakten, Fakten, Fakten.

Zitat:

Original geschrieben von p47860

Den Tipp hab ich von leasing.de. Mein Steuerberater sagt geht, rät aber ab. Jetzt versuche ich hier mal die Hintergründe zu beleuchten. Denn so ganz hab ich es selbst noch nicht geschnallt.

 

Fahrtenbuch ist jedenfalls voll nervig (Kindergarten), da gefällt mir eine Variante mit der ich die Karren zu 100 % absetzen kann schon viel eher. Deshalb der Post hier.

 

Ist aber wie gesagt nur für Selbstständige. Also für Richtige, die auch nen paar hunderttausende Euro umsetzen, und weniger was für die Leihbanene die mit nem Werkvertrag verarscht wird.

 

Dennoch, nur zu. Brauche Fakten, Fakten, Fakten.

Du solltest Deinen Steuerberater fragen, was er beruflich macht. Warum rät er ab, wenn es angeblich geht? Wenn das ginge, würden das sehr viele Leute machen.

 

Ach ja: Mit Steuerberatung kenne ich mich ein wenig aus...

Zitat:

Original geschrieben von p47860

 

...

Fahrtenbuch ist jedenfalls voll nervig (Kindergarten), da gefällt mir eine Variante mit der ich die Karren zu 100 % absetzen kann schon viel eher. Deshalb der Post hier.

Ist aber wie gesagt nur für Selbstständige. Also für Richtige, die auch nen paar hunderttausende Euro umsetzen, und weniger was für die Leihbanene die mit nem Werkvertrag verarscht wird.

Lies nochmal HIER nach, NIX mit 100% betrieblich, da hat Holgernilsson vollkommen recht.

Übrigens sind die Steuergesetze für alle gleich, egal ob man 1.000 Euro oder 1.000.000 Euro umsetzt.

Eigentlich wollte ich mich ja komplett raushalten.

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