Firmenwagen Policy
Bin nun in das Privileg gekommen einen Firmenwagen bestellen zu dürfen. Aufgrund unserer schlechten Firmenwagenrichtlinie werde ich das zwar unterlassen aber mich würde einmal interessieren ob man bei euch auch in den Betrieben alles ziemlich limitiert hat.
Zum Beispiel keinerlei sportliche Teile. Jahresfahrleistung in Kombination mit Verbrauch ergibt zusätzlich zur Leasingrate noch einmal einen Abzug und andere fragwürdige Dinge wie Fahrten ins benachbarte Ausland nur auf Antrag.
Auch sind Mehrkilometer zu bezahlen.
Kenne ich so von den vorherigen Arbeitgebern nicht. Da wurde ein Auto konfiguriert mit Vorgabe einer Maximalsumme für die Leasingrate. Dann gab es eine Tankkarte und versteuert wurde nach 1% Regelung. Mehrkilometer haben nicht interessiert weil geschäftlich auch schwer abzuschätzen.
Wie ist das bei euch? Unterschied Konzern und KMU.
Ich bin bei einem DAX-Konzern angestellt.
Beste Antwort im Thema
Was @stay_classy sagen wollte, ist, dass der Außendienst per se schon mehr und unregelmäßigeren Einsatz vom Mitarbeiter verlangt, allein schon dadurch, dass Kundenwünsche keine 9to5-Grenze kennen und man nicht akribisch auf jede Stunde Arbeits-/Fahrtzeit achtet. Zumindest ich bin da nicht so streng mit mir.
Im Gegensatz dazu erwarte ich aber auch von meinem Arbeitgeber, dass er mir nicht wegen 20 EUR Spritkosten am Wochenende auf den Keks geht.
251 Antworten
Zitat:
@SonOfDarkness schrieb am 10. August 2019 um 11:05:09 Uhr:
Welche Fachkräfte sollen das denn sein?
In dem Fall technischer Vertrieb - kann nicht jeder, will aber vor allem auch nicht jeder.
Zitat:
@waschbaer123 schrieb am 10. August 2019 um 13:31:58 Uhr:
Wenn du ohne Firmenwagen 1000 brutto weniger hast, dann ist auch deine Steuer weniger.Damit müsste dein geldwerter Vorteil ja steuerlich wieder drin sein.
Und 14 Tage helfen auch nicht. Die 0,002% sind pro Fahrt, da wärst du bei 0,028 statt 0,03
Die 0,002% sind nicht pro Fahrt, sondern pro Tag.
Würde also bei 9 Tagen im Büro im Monat 0,018% ausmachen.
Zitat:
@SonOfDarkness schrieb am 10. August 2019 um 12:00:35 Uhr:
Zitat:
@waschbaer123 schrieb am 10. August 2019 um 11:38:12 Uhr:
Ist doch dasselbe.
Die Firma kann ja nicht einfach hingehen und sagen, das ist die Lohnabrechnung, der müsste nach dem Brutto X Euro bekommen und dann einfach X-Y Euro ausbezahlen.
Wo wird denn dein Abschlag hinverbucht? So einfach geht es nicht. Die Betriebsprüfung will ich mal sehen.Dass die Pauschalversteuerung auch mit 0,3% pro Entfernungskiliometer anzuwenden ist ist richtig, denn die ist zwingend (wenn nicht Fahrtenbuch), wenn du quasi mehr als 1x die Woche im Büro bist.
Ich habe ohne Firmenwagen 6000 Brutto und mit eben 5000, wie die das buchen, keinen Ahnung. Vermutlich sparen sie sich einfach nur das Geld ein.
Und die Pauschalversteuerung mit 0,03% geht von 15 Tagen am Arbeitsplatz aus. Da ich aber weder regulär 15 Tage im Monat im Büro bin, noch jedesmal mit dem Firmenwagen fahre, im Sommer auch oft mit dem Motorrad, zahle ich da nur drauf. 1% plus Fahrtenbuch mit 0,002% lohnt sich da also deutlich, bringt aber nichts wenn der Arbeitgeber auf der Pauschalversteuerung beharrt.
Doch, das bringt schon was, du musst einfach in deiner Steuererklärung angeben, dass du nur x mal monatlich ins Büro mit dem Firmenauto gefahren bist.
Und ein Fahtrenbuch brauchst du dazu auch nicht. Zumindest hat mein FA es ohne Belege akzeptiert, dass ich in Sommermonaten nur 1 mal wöchentlich mit dem Auto ins Büro fahre( an anderen Tagen faährt meine geliebte damit 🙂 )
Zitat:
@SonOfDarkness schrieb am 10. August 2019 um 13:52:11 Uhr:
Zitat:
@waschbaer123 schrieb am 10. August 2019 um 13:31:58 Uhr:
Wenn du ohne Firmenwagen 1000 brutto weniger hast, dann ist auch deine Steuer weniger.Damit müsste dein geldwerter Vorteil ja steuerlich wieder drin sein.
Und 14 Tage helfen auch nicht. Die 0,002% sind pro Fahrt, da wärst du bei 0,028 statt 0,03Ich glaube wir verstehen uns nicht so ganz, ein Beispiel:
Gehalt ohne Firmenwagen, zu versteuerndes Brutto : 6000 = 3460 Netto
Gehalt mit Firmenwagen 5000 Brutto + geldwerter Vorteil Brutto : 5963 = 2479 Netto
Macht fast 1000€ Netto, die für den Firmenwagen fällig wären.
Den Tascherrechner, den du benutzt, möchte ich mal sehen 🙂
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Zitat:
@ru86 schrieb am 10. August 2019 um 15:23:35 Uhr:
Den Tascherrechner, den du benutzt, möchte ich mal sehen 🙂
nettolohn.de Einmal 6000 Brutto ohne Firmenwagen und einmal 5000 Brutto mit Firmenwagen zu 45k BLP, 38km
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 10. August 2019 um 14:24:23 Uhr:
Zitat:
@SonOfDarkness schrieb am 10. August 2019 um 11:05:09 Uhr:
Welche Fachkräfte sollen das denn sein?In dem Fall technischer Vertrieb - kann nicht jeder, will aber vor allem auch nicht jeder.
Bei uns im technischen Service Außendienst gibt es teilweise (je nach Region) auch Probleme Leute zu finden. Eine Stelle im Großraum Freiburg bspw. war >1 Jahr lang ausgeschrieben und unbesetzt weil sich einfach niemand beworben hat...😰
Und die Konditionen sind weiß Gott nicht schlecht (IGM BW), liegt aber ggf. auch (zumindest teilweise) daran, dass die Leute nicht in den Außendienst wollen...
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 10. August 2019 um 18:07:25 Uhr:
Genau - da muss man ja zu Kunden und kann nicht stempeln, ganz grauenvoll 😁
Passt jetzt nicht mehr ganz zum Thema.
Aber nach IGM würde ich mir die Finger lecken. Nachdem ich jetzt jahrelang in der Softwareentwicklung und Projektleitung mit Vertrauensarbeitszeit und abgegoltenen Überstunden war.
Aktuell schaue mir Stellen im Consultant Bereich an, da ist nicht eine im Tarif und bisher auch nicht eine einzige bei der die Fahrzeit auch Arbeitszeit wäre. Dafür gibt es dann, um noch ein bisschen beim Thema zu bleiben, recht ausgefallen Firmenwagen Lösungen oder, in den meisten fällen, keinen Firmenwagen. Dann soll ich Zug fahren. Vielleicht kann über einen Octavia reden, aber dann müsste ich, neben dem geldwerten Vorteil, aber auch jedesmal den Fahrer spielen wenn es auf Messen geht oder die Kollegen mitnehmen wenn man gemeinsam zum Kunde muss.
Oder es gibt Firmen die bestehen auf den ersten Arbeitsort den Firmensitz, der ist dann 180 km von mir entfernt. Soll alles Pauschal versteuert werden, ich kann es mir dann über die Steuererklärung zurück holen.
Da löhne ich dann richtig und ob man es wirklich zurück bekommt, ist auch nicht gesichert, zumindest nachdem was ich dazu im Internet gelesen habe.
Zitat:
@SonOfDarkness schrieb am 10. August 2019 um 11:05:09 Uhr:
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 10. August 2019 um 07:16:58 Uhr:
Was viele vergessen: Der Wettbewerb um Fachkräfte ist hart und die Firmen tun gut daran, ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt noch ein paar weiche Faktoren zu gönnen. Ein Firmenwagen, der etwas hermacht und den man richtig gern fährt, gehört mit dazu. Wenn ich sehe, wie viele Stellen bei uns trotzdem unbesetzt sind, sind die Autos wohl immer noch zu klein 😁Welche Fachkräfte sollen das denn sein?
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber hätte ich einen Firmenwagen haben können, aber ich hätte zusätzlich zum geldwerten Vorteil noch auf Gehalt verzichten müssen. Und zwar nicht als Abzug, der wiederum den geldwerten Vorteil mindern würde, das zusammen mit den 38km einfach, hätte dazu geführt, dass ich für ein Fahrzeug mit BLP von 45k rund 900€ Netto im Monat hingelegt hätte.
Noch dazu, hatte ich keinen Homeoffice Vertrag, war aber 3 Tage die Woche im Homeoffice. Die Lohnbuchhaltung bestand aber auf die Pauschalversteuerung.
Da ich privat keine 1000km im Jahr fahre, lohnte sich das Angebot absolut gar nicht.
Nach deinen Angaben hättest du alleine durch Fahrten ins Büro ca. 500 km monatlich zurückgelegt.
Macht also deutlich mehr als 1000km im Jahr.
Zitat:
@SonOfDarkness schrieb am 10. August 2019 um 18:42:14 Uhr:
.
Oder es gibt Firmen die bestehen auf den ersten Arbeitsort den Firmensitz, der ist dann 180 km von mir entfernt.
Warum machen die das? Die haben doch nichts davon. Müssen sogar selber Sozialabgaben darauf zahlen.
Zitat:
Die 0,002% sind nicht pro Fahrt, sondern pro Tag.
Würde also bei 9 Tagen im Büro im Monat 0,018% ausmachen.
so meinte ich das. Also pro Tag Fahrt zur Arbeit.
Son scheint das mit dem Abzug nicht verstanden zu haben. Er sagte, die würden ihm nix brutto abziehen sondern nur netto.
Vom Ergebnis her ist das dasselbe. Wenn dir dein Gehalt in einen Wagen umgewandelt wird und der GwV komplett vom Brutto abgeht, dann stehst du quasi netto minus GwV da.
Und über die Steuer holst du dir gar nichts wieder, denn das hättest du auch, wenn du mit dem Privatwagen gefahren wärst, also beides dasselbe.
Aber generell halte ich es für eine Frechheit, einem Außendienstler das Gehalt für einen Firmenwagen zu kürzen.