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Firmenwagen oder Gehaltserhöhung

Themenstarteram 7. April 2021 um 22:00

Hallo,

ich habe die Möglichkeit einen Firmen PKW mit Rundum Sorglos Paket zu bekommen. Also Sprit, alle Kosten und privat Fahrten mit drin. Einzig die privaten Kilometer pro Jahr sollten im Rahmen bleiben (ca. 10 - 15.000 km)

BLP: 40.000

Entfernung: 35km zur Arbeit

Unterm Strich habe ich durch den Firmen PKW 400€ netto weniger. Es gäbe die Möglichkeit zu HomeOffice sodass ich 200€ Netto weniger hätte. Allerdings könnte ich dann keine Pendlerpauschale von ca 75€ pro Monat ansetzen.

Alternativ könnte ich 600€ brutto oder 300€ netto mehr bekommen.

Was würdet ihr mir empfehlen?

Kann ich mir nicht für das Geld besser ein vergleichbares Auto privat leasen?

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46 Antworten
Themenstarteram 9. April 2021 um 17:09

Ok super danke für deine Infos! Arbeitszimmer ist vorhanden.

Muss den dann eine Nachweispflicht erfolgen, wann man im Büro war und wann zu Hause?

Das mit den weniger als 48 Tagen im Büro habe ich im Internet gelesen. Ich habe auch was von kleiner ein drittel oder weniger als 2 Tage / Woche im Büro gesehen.

Bei der Rechnung hätte ich 500€ netto weniger aber dafür einen Firmen Wagen.

Ich denke die fehlende Pendlerpauschale (35km x 0,30 Cent) wird dann durch das Arbeitszimmer zumindest zum Teil abgedeckt.

Bei dem Szenario liegt der Firmen PKW denke ich vorne :)

Zitat:

@stierledersitze schrieb am 09. Apr. 2021 um 19:9:21 Uhr:

Muss den dann eine Nachweispflicht erfolgen, wann man im Büro war und wann zu Hause?

Nein.

Grundsätzlich ist jede Fahrt von Zuhause zu deiner ersten Tätigkeitsstätte mit einem Firmenwagen zu versteuern (0,002% Listenpreis * km). Die Fahrten müssen dann einzeln aufgelistet werden (monatlich ein Zettel mit den Daten und Unterschrift). Alternativ (und von den meisten Firmen angewendet): 0,03% Listenpreis * km, also die Pauschale anwenden - egal wie viele Fahrten uns Büro stattfinden. Keine Nachweise, 0 Risiko für den AG.

 

Dann gibt's Firmen, die Homeoffice und damit deine Wohnung als erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag angeben. Dann wird logischerweise keine Entfernung versteuert.

 

Was dein AG anwendet musst du mit ihm klären. Nicht jeder AG geht das Risiko ein.

 

Finanzämter sind auch nicht doof, insbesondere wenn zeitgleich mit dem Firmenwagen auf Homeoffice gewechselt wird, wo doch vorher fleißig 220 Tage im Jahr die Pendlerpauschale vom AN angesetzt wurde fällt sowas gerne auf.

 

PS: bei mir werden die Einzelfahrten bewertet. Ich gebe monatlich den Zettel ans Lohnbüro. Mal stehen da 0 Fahrten drauf, Mal 4 oder 5 Stück. Eben so wie es tatsächlich ist. Das ist nur fair für alle Beteiligten.

Keinen Arbeitsweg anzugeben obwohl du mit dem Wagen ins Büro fährst wäre Steuerhinterziehung.

Es ist nur dann Steuerhinterziehung, wenn die erste Tätigkeitsstätte das Büro beim AG ist. Arbeitest du von daheim aus und musst dich für Abstimmungen hin und wieder im Büro treffen, ist das eine dienstlich veranlasste Fahrt, so wie du auch zu deinen Kunden fährst.

Ich habe das so mehrere Jahre erfolgreich praktiziert und in Verbindung mit einem Fahrtenbuch entfiel sogar die pauschale 1-%-Versteuerung und mich kostete der Firmenwagen ca. 50 € von meinem Nettolohn.

Alles entscheidend ist der Arbeitsvertrag oder Zusatzvertrag. Den möchte das Finanzamt auch sehen.

Themenstarteram 10. April 2021 um 9:45

Zitat:

@matzi99 schrieb am 10. April 2021 um 11:16:22 Uhr:

Alles entscheidend ist der Arbeitsvertrag oder Zusatzvertrag. Den möchte das Finanzamt auch sehen.

Und was muss im Arbeitsvertrag stehen? Telearbeitsplatz ohne Standortzuordnung?

Wenn ich dann nach Corona doch dauerhaft 2-3 mal die Woche im Büro bin, gibt es wahrscheinlich Probleme, oder?

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 09. Apr. 2021 um 22:34:44 Uhr:

Keinen Arbeitsweg anzugeben obwohl du mit dem Wagen ins Büro fährst wäre Steuerhinterziehung.

Blödsinn. Ich bin auch regelmäßig in die Firma gefahren: Besprechungen, Mustermaterial abholen, Labormuster hinbringen etc.

 

Bei meinem zweiten AG mit Homeoffice gab es für die Außendienstler sogar ein "Shared Space"-Büro. 4 Schreibtische und für jeden ADler einen Rollcontainer. War wohl auch ok...

Zitat:

@stierledersitze schrieb am 10. Apr. 2021 um 11:45:11 Uhr:

Und was muss im Arbeitsvertrag stehen? Telearbeitsplatz ohne Standortzuordnung?

Bei mir stand " Herr X betreut Kunden im Bereich ... von seinem Wohnsitz aus".

 

Beim zweiten AG stand gar nichts zum Arbeitsort: "Herr X ist als Außendienst-Mitarbeiter für das Gebiet ..., nach Absprache auch übergreifend im In- und Ausland, tätig."

 

Interessanterweise ist beim jetzigen AG, obwohl ich jetzt von einem Büro aus arbeite, auch kein Arbeitsort bzw. 1. Tätigkeitsstätte angegeben...

Themenstarteram 10. April 2021 um 12:35

Sorry wenn sich da bei mir so viele Fragen auftuen :)

Ich bin nicht im Außendienst tätig, sondern bin in der IT und betreue einen Kunden. Die Arbeit kann sehr gut von zu Hause erledigt werden, ich bin mir aber sicher das es nach Corona sinnvoll ist auch mal 2-3 Tage die Woche in der Firma zu fahren.

Könnte der AG oder ich in dem Fall dann Probleme bekommen, wenn für diese Fahrten keine Steuer bezahlt wird?

Oder ist durch die Angabe im Arbeitsvertrag alles safe und dann sagt auch keiner was wenn man 2x die Woche im Büro ist?

Also bei mir steht im Vertrag, dass ich mich als AN verpflichte, einen Homeofficearbeitsplatz auf dem Gebiet der BRD an meinem Wohnsitz einzurichten. Die Firma stellt keinen weiteren Arbeitsplatz zur Verfügung. Beim Finanzamt einmalig vorgelegt, fertig. Im Übrigen geht es nicht darum, dass der AG hier irgenwas versteuern muß oder Probleme bekommt. Du bist steuer-u. abgabenpflichtig. Der Staat möchte daran profitieren, dass Dein AG Dir statt mehr Lohn (für den Abgaben fällig wären) ein wertiges Fahrzeug hinstellt, oder Dir eine Weihnachtsfeier bezahlt, oder Dir einen Kühlschrank günstig verkauft. Informiere Dich mal direkt über die Bgrifflichkeit "geldwerter Vorteil".

Zitat:

@stierledersitze schrieb am 10. Apr. 2021 um 14:35:18 Uhr:

Könnte der AG oder ich in dem Fall dann Probleme bekommen, wenn für diese Fahrten keine Steuer bezahlt wird?

2 bis 3x die Woche ist schon etwas viel. Wenn Du z.B. jeden Montag zur Wochenbesprechung ins Büro fährst und Mittags wieder heim, wäre das wohl ok.

 

Bei meinem AG1 waren es 2-3 Bürotage im Monat, beim AG2 mussten die ADler jeden 2. Monat eine Bürowoche absolvieren (Montag anreisen, Freitag abreisen).

 

Allerdings war AG1 knapp 500 km von meinem Wohnort entfernt, AG2 knapp 800 km. Dafür hatte ich bei der Melia-Hotelkette Platinstatus. Das war auch nicht schlecht...

Zitat:

@stierledersitze schrieb am 10. Apr. 2021 um 14:35:18 Uhr:

Könnte der AG oder ich in dem Fall dann Probleme bekommen, wenn für diese Fahrten keine Steuer bezahlt wird?

Der AG ist für die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer verantwortlich. Das Finanzamt kann von ihm zu wenig abgeführte Steuern nachfordern. Der AG kann sich dieses Geld vom AN aber nur für die letzten 3 Monate zurückholen (also nur die letzten 3 Abrechnungen können korrigiert werden).

 

Jemand der einen Arbeitsplatz beim AG im Büro hat und diesen mit dem Firmenwagen aufsucht hat einen geldwerten Vorteil.

 

Ihr könnt da "tricksen" wie ihr wollt - der AG entscheidet aber inwiefern er das bei der monatlichen Abrechnung überhaupt mitmacht. Daher ist auch der AG dein Ansprechpartner um herauszufinden was kostenmäßig denn genau auf dich zukommen würde.

 

Einige treiben das soweit, dass Arbeitsverträge so gestaltet werden, dass keine Fahrten versteuert werden - egal wie legal das im Einzelfall ist. Andere gehen jedem potentiellen Ärger aus dem Weg und akzeptieren nur die 1% + 0,03% Pauschale für den Arbeitsweg.

In letzterem Fall kannst du über die jährliche Steuererklärung eine Aufstellung der Einzelfahrten einreichen und so Lohnsteuer (nicht aber Sozialabgaben!) zurück bekommen (aber auch die Aufstellung muss der Wahrheit entsprechen).

 

Bei 500km Arbeitsweg wird kein Finanzamt davon ausgehen, dass die Strecke täglich gependelt wird. Das ist dann klar...

Zitat:

@Goify schrieb am 10. April 2021 um 08:34:52 Uhr:

Ich habe das so mehrere Jahre erfolgreich praktiziert und in Verbindung mit einem Fahrtenbuch entfiel sogar die pauschale 1-%-Versteuerung und mich kostete der Firmenwagen ca. 50 € von meinem Nettolohn.

wie kann das denn sein?

Fahrtenbuch heißt tatsächliche Kosten ansetzen.

Pi mal Daumen LR 300€, Sprit+Versicherung+Service+Reifen 200€.

Bei 1000Km/Monat musst du privat nur noch ein Fünftel(200 Km) gefahren sein, um auf 100€ GV zu kommen.

Wer sprach den von 1.000 km pro Monat?

Ich fahre bnur noch wenige Außentermine und komme so nur noch auf 40.000 km/a, also >3.000 km/Monat. Davon entfallen vielleicht 1/3 der Kilometer auf Privatkilometer und Arbeitsweg. Mit der Fahrtenbuchversteuerung muss ich also auch 1/3 der Gesamtkosten des Fahrzeugs versteuern. Da sich aber die Fixkosten (Leasingrate, Steuer, Versicherung) mit höheren Kilometerzahlen nicht verändern, werden die Gesamtkosten pro Kilometer mit steigender Jahresfahrleistung immer weniger.

In meinem früheren Leben, im Außendienst mit Homeoffice, war das Verhältnis deutlich krasser: 90.000 km/a, davon vielleicht 10.000 privat. Da sinkt der mit Fahrtenbuch zu versteuernde Anteil ganz deutlich...

Zitat:

@ru86 schrieb am 28. April 2021 um 09:28:28 Uhr:

Wie kann das denn sein?

Ca. 3.000 km im Monat und davon waren 150 km privat veranlasst. Ich benutze ein Auto nur gewerblich. Privat fahre ich Fahrrad oder Zug. Und das ist auch heute noch so, wo ich keine 200 km pro Monat privat zusammenbekomme. Wo soll man auch hinfahren? Hat ja eh alles zu.

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