Firmenwagen mit Zweitwohnsitz
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Konstellation und werde durch google nicht schlau....
Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)
Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.
Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ? Je nach länge des Arbeitstages würde ich entweder dort schlafen oder zu Hause.
Danke vorab
Beste Antwort im Thema
... ich werde mal versuchen, den Thread auch für schlichte Gemüter zusammenzufassen.
Die Grundfrage des TE war:
Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)
Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.
Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ?
Dass er seine Kosten beim Wagen runterdrücken kann wurde ja schon geklärt. Im Gegenzug hat er natürlich auch die Entfernungspauschale nicht mehr, das ist klar.
Ich hatte mir lediglich erlaubt, zu erwähnen, dass man ggf. auch Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Das hängt vom Einzelfall ab, wenn es vom Finanzamt anerkannt wird schön, wenn nicht dann eben nicht. Einen Versuch ist es allemal wert. In diesem Zusammenhang hatte ich auch mehrmals empfohlen mit dem persönlichen Steuerberater die Sache zu besprechen.
Ich habe weder empfohlen einen Anwalt zu nehmen und durch die Instanzen zu kämpfen, noch habe ich empfohlen, diese Wohnung zum Steuersparen anzumieten.
Ich hoffe, dass nun auch Du den Verlauf dieses Threads erfassen kannst.
Wie muss man drauf sein, dass man sich Dinge zusammenphantasiert um dann zu Schreiben "Schluss mit dem Quatsch". Der Quatsch den Du beenden willst, hat nur in Deinem Kopf stattgefunden 🙄 den kannst nur Du selbst beenden.
Kann es sein, dass Du ein Problem mit Deiner Selbstwahrnehmung hast? Oder weshalb glaubst Du, dass Du hier Anweisungen geben kannst, wer hier etwas schreiben darf und wann hier zugemacht wird?
Von Deinem Auftreten, das jegliche Umgangsformen vermissen läßt, ganz zu schweigen ...
60 Antworten
Hieße das eigentlich, dass ich bei doppelter Haushaltsführung am Jahresende nachzahlen muss ? Immerhin gibt es keine Kilometer mehr zum Absetzen.
Aktuell habe ich bei den 37km eine Nullnummer beim Jahresausgleich.
Unterrm Strich wird es auf jeden Fall teurer als jetzt.
Steuer wirst Du nicht nachzahlen müssen - Dein Einkommen erhöht sich ja nicht. Aber Du mußt jedes Monat die Miete für das Appartement überweisen.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 23. Juni 2015 um 19:01:23 Uhr:
In dem Urteil ist nicht die Rede davon, dass der Zweitwohnsitz mehr als 141 km vom Arbeitsort entfernt sein muss (wäre ja auch Humbug). Vielmehr war dies im Fall des Klägers so und die untergeordnete Instanz war der Meinung, den Zweitwohnsitz nicht anzuerkennen, weil er zu weit weg wäre.Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 17:57:42 Uhr:
Das glaub ich nicht. Laut BFH muss der Zweitwohnsitz mehr als 141 km weit weg liegen. Also ist das ganze hier überflüssig.
Zu weit weg? Wie kann denn ein Zweitwohnsitz zu weit weg sein? Gerade deshalb brauche ich doch einen Zweitwohnsitz.
Bei mir waren es damals (2007 - 2010) 320 km. Das wurde anerkannt ohne jede Diskussion. Obwohl ich damals sogar den Erstwohnsitz am Arbeitsort angemeldet hatte (wegen Behördengängen unter der Woche etc.) und den Zweitwohnsitz bei meiner Frau.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Juni 2015 um 07:27:58 Uhr:
Zu weit weg? Wie kann denn ein Zweitwohnsitz zu weit weg sein? Gerade deshalb brauche ich doch einen Zweitwohnsitz.
Du scheinst die Urteilsbegründung nicht gelesen zu haben.
Die Richter der ersten Instanz meinten, wenn der Hauptwohnsitz zu weit weg wäre, um täglich heimzufahren, läge es nahe, den Zweitwohnsitz in die Nähe des Arbeitsplatzes zu legen. Da der Zweitwohnsitz der Klägerin zwar näher als der Hauptwohnsitz lag, aber mit 141 km immer noch verhältnismäßig weit weg, versagte das Finanzgericht der Klägerin die Möglichkeit, den Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen. Diese Argumentation des Finanzgerichts hob der BFH in dem Urteil auf, u. a. mit der Begründung, dass trotz der weiten Entfernung die Fahrzeit wegen der guten ICE-Verbindung nur eine Stunde beträgt.
Gruß
Der Chaosmanager
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Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 26. Juni 2015 um 08:32:57 Uhr:
Du scheinst die Urteilsbegründung nicht gelesen zu haben.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Juni 2015 um 07:27:58 Uhr:
Zu weit weg? Wie kann denn ein Zweitwohnsitz zu weit weg sein? Gerade deshalb brauche ich doch einen Zweitwohnsitz.Die Richter der ersten Instanz meinten, wenn der Hauptwohnsitz zu weit weg wäre, um täglich heimzufahren, läge es nahe, den Zweitwohnsitz in die Nähe des Arbeitsplatzes zu legen. Da der Zweitwohnsitz der Klägerin zwar näher als der Hauptwohnsitz lag, aber mit 141 km immer noch verhältnismäßig weit weg, versagte das Finanzgericht der Klägerin die Möglichkeit, den Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen. Diese Argumentation des Finanzgerichts hob der BFH in dem Urteil auf, u. a. mit der Begründung, dass trotz der weiten Entfernung die Fahrzeit wegen der guten ICE-Verbindung nur eine Stunde beträgt.
Gruß
Der Chaosmanager
Tatsächlich habe ich das Urteil gar nicht gelesen, weil im Thread kein Aktenzeichen oder Link angegeben war und es mir unterwegs mit dem Smartphone zu mühsam war, selber danach zu suchen.
Aber so wie Du es beschreibst, macht es Sinn.
Dieses Urteil bzw. überhaupt die Klage ist un passend für die Fragestellung hier.
R
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Juni 2015 um 20:42:02 Uhr:
Dieses Urteil bzw. überhaupt die Klage ist un passend für die Fragestellung hier.
Das hatte ich immer schon gesagt - Du warst hingegen am 23. Juni noch anderer Meinung.
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 26. Juni 2015 um 23:06:50 Uhr:
Das hatte ich immer schon gesagt - Du warst hingegen am 23. Juni noch anderer Meinung.
Grüße
Der Chaosmanager
Aha???
Sorry, aber was für einen Unsinn erzählst du bitte?
"Da stürzt man sich lieber auf jemanden wie dich, der sachlich bzgl. der Frage des TE´s sowohl recht hat, wie auch diesem damit weiter hilft, anstatt zu sagen, ja das Ergebnis passt, aber das Urteil passt leider nicht zur Situation."
Das habe ich am 23. Juni gesagt, lies es nach!
Und was daran bezüglich des Urteil ist da anders?
Erklärung bitte!!!
Ich mache es seit Jahren so. Ersparnis 90km. Die foppelte HH ist sogar günstiger als die Entfernung mit 0,03% zu versteuern. Hat niemand ein Problem damit. Man musshalt alle paar Jahre nachweisen, warum der Erstwohnsitz noch Erstwohnsitz sein soll, aber das ist kein Oriblem.
Einzige Einschränkung derzeit sind die EUR 1.000 pro Monat für den Zweitwihnsitz.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Juni 2015 um 23:22:19 Uhr:
Sorry, aber was für einen Unsinn erzählst du bitte?"Da stürzt man sich lieber auf jemanden wie dich, der sachlich bzgl. der Frage des TE´s sowohl recht hat, wie auch diesem damit weiter hilft,
Erklärung bitte!!!
Die Erklärung ist ganz einfach: Du hast einem User mit o. g. Satz recht gegeben, der aus dem Urteil interpretiert hat, dass ein "Zweitwohnsitz mindestens 141 km vom Arbeitsort entfernt sein müsse".
Darauf hatte sich der User Hannes1971 gestern bezogen und ich habe ihm daraufhin erläutert, was tatsächlich in besagtem BFH-Urteil steht.
Aber lassen wir es dabei ... Du scheinst Dich ja in letzter Zeit geradezu auf manche Beiträge von mir zu stürzen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Möchten die Herren jetzt bitte mal durchatmen und die persönliche Note aus den Beiträgen herauslassen?
Wenn sich das nicht schleunigst und themenübergreifend ändert, gibt es ein, zwei heiße Kandidaten für eine Denkpause.
Auch wenn man der Meinung ist, der Andere hätte alles außer Recht, kann man sachlich bleiben.
Gruß
BMWRider
Es muss sich für die doppelte HH eine Verkürzung des Arbeitsweges ergeben. Auch wenn die doppelte HH nicht anerkannt wird (aus welchen Gründen auch immer) kann man den Zweitwohnsitz für die Firmenwagenbesteuerung angeben. Notfalls macht man daraus temporär seinen Erstwohnsitz.
Zitat:
@mk28 schrieb am 27. Juni 2015 um 09:47:03 Uhr:
Ich mache es seit Jahren so. Ersparnis 90km. Die foppelte HH ist sogar günstiger als die Entfernung mit 0,03% zu versteuern. Hat niemand ein Problem damit. Man musshalt alle paar Jahre nachweisen, warum der Erstwohnsitz noch Erstwohnsitz sein soll, aber das ist kein Oriblem.Einzige Einschränkung derzeit sind die EUR 1.000 pro Monat für den Zweitwihnsitz.
Musst du am Jahresende Steuern nachzahlen ?
Ich werde meinen Hauptwohnsitz neben die Firma setzen und trotz allem noch bei meiner Lebensgefährtin wohnen.
Zitat:
@devito88 schrieb am 29. Juni 2015 um 11:14:45 Uhr:
Musst du am Jahresende Steuern nachzahlen ?Zitat:
@mk28 schrieb am 27. Juni 2015 um 09:47:03 Uhr:
Ich mache es seit Jahren so. Ersparnis 90km. Die foppelte HH ist sogar günstiger als die Entfernung mit 0,03% zu versteuern. Hat niemand ein Problem damit. Man musshalt alle paar Jahre nachweisen, warum der Erstwohnsitz noch Erstwohnsitz sein soll, aber das ist kein Oriblem.Einzige Einschränkung derzeit sind die EUR 1.000 pro Monat für den Zweitwihnsitz.
Ich werde meinen Hauptwohnsitz neben die Firma setzen und trotz allem noch bei meiner Lebensgefährtin wohnen.
Wieso Steuern nachzahlen? ?? Das kommt nur, wenn man einen Freibetrag eingetragen hat.
Hallo,
zu dem Thema hätte ich auch eine Frage - vielleicht habt ihr ja da schon weitere Erfahrungen. Natürlich muss dann auch nochmal einen Steuerberater aufsuchen :-)
Derzeitig wohne ich 3km vom Arbeitsplatz entfernt in meinem Eigentum (Haus) und zahle dadurch auch entsprechend wenig Steuern für den Firmenwagen bei einem Wert von 71.000 Euro. Mitte des Jahres plane ich mit meinem Weibchen ca 35km weiter weg zu ziehen, aber behalte das Eigentum.
Kann ich nun bei dem Firmenwagen mein Eigentum weiterhin geltend machen oder muss ich auf den weiteren Wohnsitz umschwenken? Oder wäre da vll. sogar die neue Wohnung nur der Zweitwohnsitz?
Hatte jemand schon den quasi umgekehrten Fall? 🙂