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Firmenwagen mit Zweitwohnsitz

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:02

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Konstellation und werde durch google nicht schlau....

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ? Je nach länge des Arbeitstages würde ich entweder dort schlafen oder zu Hause.

Danke vorab

Beste Antwort im Thema

... ich werde mal versuchen, den Thread auch für schlichte Gemüter zusammenzufassen.

Die Grundfrage des TE war:

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ?

Dass er seine Kosten beim Wagen runterdrücken kann wurde ja schon geklärt. Im Gegenzug hat er natürlich auch die Entfernungspauschale nicht mehr, das ist klar.

Ich hatte mir lediglich erlaubt, zu erwähnen, dass man ggf. auch Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Das hängt vom Einzelfall ab, wenn es vom Finanzamt anerkannt wird schön, wenn nicht dann eben nicht. Einen Versuch ist es allemal wert. In diesem Zusammenhang hatte ich auch mehrmals empfohlen mit dem persönlichen Steuerberater die Sache zu besprechen.

Ich habe weder empfohlen einen Anwalt zu nehmen und durch die Instanzen zu kämpfen, noch habe ich empfohlen, diese Wohnung zum Steuersparen anzumieten.

Ich hoffe, dass nun auch Du den Verlauf dieses Threads erfassen kannst.

Wie muss man drauf sein, dass man sich Dinge zusammenphantasiert um dann zu Schreiben "Schluss mit dem Quatsch". Der Quatsch den Du beenden willst, hat nur in Deinem Kopf stattgefunden :rolleyes: den kannst nur Du selbst beenden.

Kann es sein, dass Du ein Problem mit Deiner Selbstwahrnehmung hast? Oder weshalb glaubst Du, dass Du hier Anweisungen geben kannst, wer hier etwas schreiben darf und wann hier zugemacht wird?

Von Deinem Auftreten, das jegliche Umgangsformen vermissen läßt, ganz zu schweigen ...

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Aus dem Bauch raus, würde ich sagen "das sollte gehen", aber das würde ich auf jeden Fall noch mit einem Steuerberater klären - wenn die sich nicht ohnehin gleich hier zu Wort melden ;).

Vermutlich läßt sich der Zweitwohnsitz für die Arbeit (doppelte Haushaltsführung) auch noch steuerlich geltend machen.

Bei Zweitwohnsitz fällt mir gleich einmal die Zweitwohnsitzsteuer ein, die es in vielen Bundesländern gibt.

Wie willst Du nachweisen, wann Du wo geschlafen hast? Da wirst Du wohl um die Führung eines Fahrtenbuchs nicht herum kommen.

Zweitwohnungssteuer ist keine Ländersache, sondern wird kommunal veranschlagt oder auch nicht. München z.B. ist da besonders dreist und nimmt 9% der jährlichen Netto-Kaltmiete (bei Eigentum eben von Vergleichswohnungen). So profitieren die Jungs auch noch vom steigenden Miet-Niveau.

Ich habe meine Zweitwohnung (Zweitwohnsitz auch angemeldet) in einer mittelgroßen Hochschulstadt in der Donau-Ebene (also ebenfalls in Bayern). Da fällt keine Zweitwohnungssteuer an.

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:43

Zweitwohnungssteuer fällt bei mir glücklicherweise auch nicht an.

Habe eher Bedenken bzgl. der Betriebsprüfung meiner Firma und solchem Zeugs :-(

Gibt es keine Chance, dass du die 0,03 % Prozent Regel zusammen mit deinem AG los wirst, indem du mehr bei Kunden bist und nur noch x Tage im Jahr im Büro? So geht das bei uns recht Problemlos und legal.

Wenn du eine Zweitwohnung hast, kannst du diese soweit ich weiß auch als entsprechend geltenden Wohnsitz für den Firmenwagen nehmen.

Dabei musst du nur beachten, dass du bei der Steuererklärung eben auch diesen Wohnsitz dann nur noch für die Fahrtkostenpauschale ansetzen darfst. D.h. der Wohnsitz bei der Steuererklärung für dein "Lebensmittelpunkt" wäre gleichzeitig der Wohnsitz, von welchem aus der Dienstwagen gerechnet wird.

am 23. Juni 2015 um 13:15

Zitat:

@Domme2602 schrieb am 23. Juni 2015 um 13:09:12 Uhr:

D.h. der Wohnsitz bei der Steuererklärung für dein "Lebensmittelpunkt" wäre gleichzeitig der Wohnsitz, von welchem aus der Dienstwagen gerechnet wird.

Das widerspricht aber dem zuvor Gesagtem.

Da wo der Lebensmittelpunkt ist, da sollte auch der Erstwohnsitz sein.

am 23. Juni 2015 um 13:23

In den Lohnsteuerrichtlinien ist der Fall klar und eindeutig geregelt.

Bei einem Zweitwohnsitz versteuert der AN den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte mit 0,03% des BLP. Eine wöchentliche Familienheimfahrt ist mit der 1%-Versteuerung abgegolten, allerdings kann der AN hierfür auch keine Werbungskosten geltend machen.

Fährt der AN mehr als einmal die Woche nach Hause, ist dieser geldwerte Vorteil mit 0,002% je Entfernungskilometer (für jede einzelne zusätzliche Familienheimfahrt) zusätzlich zu versteuern.

Gruß

Der Chaosmanager

Er meint, wer beim Dienstwagen günstig wegkommen will, hat im Gegenzug auch wenig Werbungskosten wegen der Strecke.

... aber ggf. die Werbungskosten für die beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung. Müßte wohl auf jeden Fall vorab mit dem Steuerberater besprochen werden.

Welches Finanzamt erkennt denn bitte einen Zweitwohnsitz an, der nur 30 km neben dem Erstwohnsitz liegt???

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 15:56:52 Uhr:

Welches Finanzamt erkennt denn bitte einen Zweitwohnsitz an, der nur 30 km neben dem Erstwohnsitz liegt an???

Das wüßte ich auch gerne.

Womöglich handelt es sich sogar um das selbe Wohnsitzfinanzamt. Die kommen ja vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, wenn sie die Steuerklärung sehen.

... das wiederum kommt auf den Einzelfall (Arbeitszeit, Schicht-/Bereitschaftsdienst usw.) an.

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