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Firmenwagen mit Zweitwohnsitz

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:02

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Konstellation und werde durch google nicht schlau....

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ? Je nach länge des Arbeitstages würde ich entweder dort schlafen oder zu Hause.

Danke vorab

Beste Antwort im Thema

... ich werde mal versuchen, den Thread auch für schlichte Gemüter zusammenzufassen.

Die Grundfrage des TE war:

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ?

Dass er seine Kosten beim Wagen runterdrücken kann wurde ja schon geklärt. Im Gegenzug hat er natürlich auch die Entfernungspauschale nicht mehr, das ist klar.

Ich hatte mir lediglich erlaubt, zu erwähnen, dass man ggf. auch Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Das hängt vom Einzelfall ab, wenn es vom Finanzamt anerkannt wird schön, wenn nicht dann eben nicht. Einen Versuch ist es allemal wert. In diesem Zusammenhang hatte ich auch mehrmals empfohlen mit dem persönlichen Steuerberater die Sache zu besprechen.

Ich habe weder empfohlen einen Anwalt zu nehmen und durch die Instanzen zu kämpfen, noch habe ich empfohlen, diese Wohnung zum Steuersparen anzumieten.

Ich hoffe, dass nun auch Du den Verlauf dieses Threads erfassen kannst.

Wie muss man drauf sein, dass man sich Dinge zusammenphantasiert um dann zu Schreiben "Schluss mit dem Quatsch". Der Quatsch den Du beenden willst, hat nur in Deinem Kopf stattgefunden :rolleyes: den kannst nur Du selbst beenden.

Kann es sein, dass Du ein Problem mit Deiner Selbstwahrnehmung hast? Oder weshalb glaubst Du, dass Du hier Anweisungen geben kannst, wer hier etwas schreiben darf und wann hier zugemacht wird?

Von Deinem Auftreten, das jegliche Umgangsformen vermissen läßt, ganz zu schweigen ...

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Das glaub ich nicht. Laut BFH muss der Zweitwohnsitz mehr als 141 km weit weg liegen. Also ist das ganze hier überflüssig.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 23. Juni 2015 um 15:57:42 Uhr:

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 15:56:52 Uhr:

Welches Finanzamt erkennt denn bitte einen Zweitwohnsitz an, der nur 30 km neben dem Erstwohnsitz liegt an???

Das wüßte ich auch gerne.

Fahrzeitverkürzungen von einer Stunde täglich, welche zumindest zeitweilig gegeben sein müssen, wurden vom Bundesfinanzhof als Gründe anerkannt.

37 km einfach, macht täglich 74 km. Wenn das nicht nur Autobahn ist und man womöglich noch Stadtverkehr dabei hat, kommt die Stunde Fahrzeit schnell zusammen. Die Zweitwohnung wäre ja bei der Fa. um die Ecke.

BFH Urteil vom 19.04.2012. Mehr als 141 km Entfernt! Oder Fahrzeitverkürzung für die einfache! Fahrt von gut 1 Stunde. Damit ist das alles hier überflüssig, außer der TE kann deutlich machen, dass er für die besagten ca 30 km mind. 1 h braucht.

am 23. Juni 2015 um 17:01

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 17:57:42 Uhr:

Das glaub ich nicht. Laut BFH muss der Zweitwohnsitz mehr als 141 km weit weg liegen. Also ist das ganze hier überflüssig.

In dem Urteil ist nicht die Rede davon, dass der Zweitwohnsitz mehr als 141 km vom Arbeitsort entfernt sein muss (wäre ja auch Humbug). Vielmehr war dies im Fall des Klägers so und die untergeordnete Instanz war der Meinung, den Zweitwohnsitz nicht anzuerkennen, weil er zu weit weg wäre.

Der BFH erkannte die Zweitwohnung an, OBWOHL sie 141 km entfernt war und nicht WEIL.

Das Urteil hat insofern nichts mit dem angestrebten Vorhaben des TE zu tun.

Gruß

Der Chaosmanager

Falsch. Das Urteil hat festgelegt, dass der Zweitwohnsitz nicht mehr als 141 km vom Beschäftigungsort entfernt sein sollte, na dann zieh doch mal den Umkehrschluss zum TE!!! Sein Erstwohnsitz liegt ja 37km vom Beschäftigungsort entfernt! Bekommt er nun einen Zweitwohnsitz anerkannt??? Ich glaube nein. Hat also sehr wohl was hiermit zu tun.

am 23. Juni 2015 um 17:33

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 19:28:03 Uhr:

Falsch. Das Urteil hat festgelegt, dass der Zweitwohnsitz nicht mehr als 141 km vom Beschäftigungsort entfernt sein sollte,

Dann lies das Urteil nochmals im Volltext durch - am besten laut.

Es lohnt sich nicht für mich, über etwas zu diskutieren, das so wie Du es darstellst, gar nicht in de Urteilsbegründung steht.

Gruß

Der Chaosmanager

Kannst du nicht woanders Nerven??? Hier möchte jemand, der nur!!! 37 km von seiner Arbeitsstätte wohnt einen Zweitwohnsitz geltend machen. Und das geht nicht!!! Weil in dem von mir angesprochen Urteil eine einfache Fahrtstrecke bis zu 141 km (im Urteil der Zweitwohnsitz) als einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz anerkannt wurde. Warum sollte man dann 37 km nicht schaffen und einen Zweitwohnsitz brauchen??? ENDE!!!

am 23. Juni 2015 um 18:07

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 19:38:56 Uhr:

Kannst du nicht woanders Nerven??? Hier möchte jemand, der nur!!! 37 km von seiner Arbeitsstätte wohnt einen Zweitwohnsitz geltend machen. Und das geht nicht!!! ENDE!!!

Das habe ich schon verstanden und bin in diesem Punkt ganz bei Dir, du begründest dies jedoch mit einem Urteil, das damit rein gar nichts zu tun hat.

Grüße

Der Chaosmanager

PS: Ansonsten halte ich nichts von Usern, die andere dahingehend bevormunden möchten, wo und in welchen Threads sie schreiben dürfen.

Und ich halte nichts von Usern, die in jedem!!! Chat den Oberschlauberger spielen, alles besser wissen und jedes Wort versuchen negativ aufzuwiegen.

am 23. Juni 2015 um 18:27

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 23. Juni 2015 um 20:12:49 Uhr:

Und ich halte nichts von Usern, die in jedem!!! Chat den Oberschlauberger spielen, alles besser wissen und jedes Wort versuchen negativ aufzuwiegen.

Leider ist das aufgrund 2-3 User in diesem Unterforum so.

Da wird nur drauf gelauert, dass irgendetwas juristisch nicht ganz korrekt formuliert ist.

Dem TE zu helfen, ist leider überhaupt nicht das Ziel.

Da wird allgemein gesagt, dass man seinen Zweitwohnsitz ansetzen kann. Blos kein Wort davon, dass diesen beim TE wohl kein Finanzamt anerkennen würde.

Da stürzt man sich lieber auf jemanden wie dich, der sachlich bzgl. der Frage des TE´s sowohl recht hat, wie auch diesem damit weiter hilft, anstatt zu sagen, ja das Ergebnis passt, aber das Urteil passt leider nicht zur Situation.

Denn mit letzterer Aussage wäre die Nummer ja blöder Weise wohl durch und alles gesagt.

In dem von Dir zitierten Urteil ging es darum, ob der Zweitwohnsitz auch 141 km entfernt sein darf. Dem wurde zugestimmt, weil von dort eine ICE-Anbindung bestand.

Lies mal ein wenig im Net. Der Zweitwohnsitz zur doppelten Haushaltsführung kann in Großstädten sogar in derselben Stadt sein, wenn entsprechend Zeit beim Arbeitsweg gespart wird, allerdings wird in solchen Fällen natürlich sehr sorgfältig geprüft.

Aber ich will da keinen Glaubenskrieg draus machen. Bei Dingen, bei denen der Sachbearbeiter einen gewissen Beurteilungsspielraum hat, kann man es mit guten Argumenten immer mal geltend machen, ob es dann durchgeht, steht auf einem anderen Blatt. Ich schrieb ja auch ggf. kann er die doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Wir hatten letztes Jahr auch so einen Fall, wo es darauf ankam, wie der Sachbearbeiter einen Sachverhalt beurteilt. Der Steuerberater meinte, die Wahrscheinlichkeit, dass das durchgeht liegt bei maximal 10%.

Nun, es ging durch und hat viel Geld gespart, es wurde sogar schriftlich bestätigt, dass sich der Sachbearbeiter unserer Sichtweise anschließt.

Manchmal muss man auch Dinge geltend machen, wohlwissend dass sie nicht durchgehen, weil noch Verfahren laufen. So habe ich bei meiner 2014er Steuer die Scheidungskosten geltend gemacht, wie auch schon 2013 die in 2013 angefallenen RA-Kosten der Scheidung. Das Finanzamt wird sie, wie 2013 nicht anerkennen und ich werde bezahlen und Widerspruch einlegen. Aber wenn die diesbezüglichen Musterprozesse durchgefochten sind und ein Ergebnis zu Gunsten der Steuerzahler rauskommen sollte, bekomme ich mein Geld automatisch zurück.

Danke dir. Deine Empfehlung an den TE ist also: Anwalt nehmen und bis in die letzte Instanz die Zweitwohnung durchdrücken... machen wir hier jetzt zu. Der TE ist ja nun reichhaltig informiert. Was ihr scheinbar nicht mehr seht ist, dass der TE einen Zweitwohnsitz auch zu 100% zahlen muss und diese Kosten nachher nur als Werbungskosten (abzüglich der nicht mehr vorhandenen Pendlerpauschale) das zu versteuernde Einkommen mindert. Dementsprechend ist die Steuerersparnis nachher nur ein Bruchteil der entstandenen Kosten. Also macht das ganze nur Sinn, wenn die Kosten aus einer Notwendigkeit entstehen, nicht um Steuern zu sparen.

Bitte aufhören den TE solche Flöhe ins Ohr zu setzen.

1. Es wird nicht anerkannt!

2. Es macht steuerlich noch nicht mal Sinn.

3. Der TE wollte mit diesen Vorhaben seinen 0,03% Anteil am Firmenwagen minimieren und lieber eine 2. Miete stemmen!!! Das macht finanziell keinen Sinn.

Schluss jetzt mit dem Quatsch.

... ich werde mal versuchen, den Thread auch für schlichte Gemüter zusammenzufassen.

Die Grundfrage des TE war:

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ?

Dass er seine Kosten beim Wagen runterdrücken kann wurde ja schon geklärt. Im Gegenzug hat er natürlich auch die Entfernungspauschale nicht mehr, das ist klar.

Ich hatte mir lediglich erlaubt, zu erwähnen, dass man ggf. auch Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Das hängt vom Einzelfall ab, wenn es vom Finanzamt anerkannt wird schön, wenn nicht dann eben nicht. Einen Versuch ist es allemal wert. In diesem Zusammenhang hatte ich auch mehrmals empfohlen mit dem persönlichen Steuerberater die Sache zu besprechen.

Ich habe weder empfohlen einen Anwalt zu nehmen und durch die Instanzen zu kämpfen, noch habe ich empfohlen, diese Wohnung zum Steuersparen anzumieten.

Ich hoffe, dass nun auch Du den Verlauf dieses Threads erfassen kannst.

Wie muss man drauf sein, dass man sich Dinge zusammenphantasiert um dann zu Schreiben "Schluss mit dem Quatsch". Der Quatsch den Du beenden willst, hat nur in Deinem Kopf stattgefunden :rolleyes: den kannst nur Du selbst beenden.

Kann es sein, dass Du ein Problem mit Deiner Selbstwahrnehmung hast? Oder weshalb glaubst Du, dass Du hier Anweisungen geben kannst, wer hier etwas schreiben darf und wann hier zugemacht wird?

Von Deinem Auftreten, das jegliche Umgangsformen vermissen läßt, ganz zu schweigen ...

Der Quatsch wird nicht besser, wenn die ihn noch so oft zusammenfasst. Das sind alles tolle und bekannte Möglichkeiten der Steuergestaltung im Rahmen der ESt. Aber für den TE ungünstig und unterm Strich teurer und daher hier nicht hilfreich. Daher hier Quatsch.

Dass es teurer ist, stelle ich gar nicht in Abrede.

Aber der TE schreibt im Ausgangsposting auch:

Je nach länge des Arbeitstages würde ich entweder dort schlafen oder zu Hause.

Es geht also hier dem TE vermutlich nicht primär darum, das Ganze steueroptimal zu gestalten, sondern die Möglichkeit zu haben, sich nach einem langen Arbeitstag nur zum Schlafen die 37 km Heimfahrt und am nächsten Morgen die 37 km zur Arbeit zu sparen.

Wenn man dabei die Kosten etwas reduzieren kann ist das ein angenehmer Nebeneffekt, aber eben nicht der Antrieb für die Maßnahme.

Ich für meinen Teil kann das absolut nachvollziehen, weil ich auch mal vor der Wahl stand, täglich 40 km einfach Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Ich hatte mich dagegen entschieden. Weil das täglich mehr als eine Stunde verschenkte Lebenszeit ist und das ist mit Geld nicht aufzuwiegen.

Außerdem habe ich in meinem Leben gelernt, dass man Entscheidungen nicht rein aus steuerlichen Gesichtspunkten treffen soll. Man trifft am besten die Entscheidungen, die man für richtig hält und versucht diese, im Rahmen der legalen Möglichkeiten dann steueroptimal zu gestalten.

P.S.: Wenn Du nicht ständig die Leute so angreifen würdest, wäre hier ohnehin schon lange Schluß ;)

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