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Firmenwagen mit Zweitwohnsitz

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:02

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Konstellation und werde durch google nicht schlau....

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ? Je nach länge des Arbeitstages würde ich entweder dort schlafen oder zu Hause.

Danke vorab

Beste Antwort im Thema

... ich werde mal versuchen, den Thread auch für schlichte Gemüter zusammenzufassen.

Die Grundfrage des TE war:

Habe einen Firmenwagen mit Standardregelung (1% und 0,03%)

Entfernung zum Arbeitgeber 37km... Jetzt wird dort ums Eck ein günstiges Apartment frei, welches ich mieten könnte.

Kann ich dieses als Zweitwohnsitz nehmen und dadurch die Kosten beim Wagen nach unten drücken ?

Dass er seine Kosten beim Wagen runterdrücken kann wurde ja schon geklärt. Im Gegenzug hat er natürlich auch die Entfernungspauschale nicht mehr, das ist klar.

Ich hatte mir lediglich erlaubt, zu erwähnen, dass man ggf. auch Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Das hängt vom Einzelfall ab, wenn es vom Finanzamt anerkannt wird schön, wenn nicht dann eben nicht. Einen Versuch ist es allemal wert. In diesem Zusammenhang hatte ich auch mehrmals empfohlen mit dem persönlichen Steuerberater die Sache zu besprechen.

Ich habe weder empfohlen einen Anwalt zu nehmen und durch die Instanzen zu kämpfen, noch habe ich empfohlen, diese Wohnung zum Steuersparen anzumieten.

Ich hoffe, dass nun auch Du den Verlauf dieses Threads erfassen kannst.

Wie muss man drauf sein, dass man sich Dinge zusammenphantasiert um dann zu Schreiben "Schluss mit dem Quatsch". Der Quatsch den Du beenden willst, hat nur in Deinem Kopf stattgefunden :rolleyes: den kannst nur Du selbst beenden.

Kann es sein, dass Du ein Problem mit Deiner Selbstwahrnehmung hast? Oder weshalb glaubst Du, dass Du hier Anweisungen geben kannst, wer hier etwas schreiben darf und wann hier zugemacht wird?

Von Deinem Auftreten, das jegliche Umgangsformen vermissen läßt, ganz zu schweigen ...

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Zitat:

@Deloman schrieb am 14. November 2022 um 16:11:30 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. November 2022 um 15:56:17 Uhr:

Die 50 km zwischen Erst- und Zweitwohnsitz kannst Du zweimal pro Woche (Wochenend- Heim- und Rückfahrt) absetzen. Diese Strecke ist aber für die Dienstwagenversteuerung uninteressant.

Leider nicht, weil der Arbeitgeber sämtliche Kosten trägt und der Arbeitnehmer für sich selbst keinen Aufwand hat.

Würde ihm der Arbeitgeber dafür kein Fahrzeug zur Verfügung stellen, dann ginge es selbstverständlich.

Uups, stimmt.

Also spielt die Entfernung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz steuerlich keine Rolle, weder positiv noch negativ.

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