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Firmenwagen Leasing - Geldwerter Vorteil wird vom Nettolohn abgezogen
Hallo zusammen,
ich habe heute ein Angebot für einen Firmenwagen erhalten und dazu eine beispielhafte Gehaltsabrechnung.
Meiner Meinung nach ist die Firmenwagen Regelung absolut unvorteilhaft für die Arbeitnehmer.
Kurzer Background: Bei uns in der Firma hat jeder anrecht auf einen Firmenwagen, es gibt offiziell keine Limits beim BLP. Die Geschäftsführung möchte nicht, das sich wegen eines Firmenwagens und der Fahrstrecke das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmer erhöht. Firmenwagen wäre ein All-Inkl. Paket, also mit Sprit, Versicherung, Reifen etc..
Soweit ich das verstanden habe, wird bei uns der geldwerte Vorteil, also die 1% vom BLP und die 0,03 % des BLP pro Kilometer vom Nettogehalt abgezogen.
Somit würde ich bspw. mit einem Gehalt i.H.v. 4.000 € Brutto, 2.373 € Netto, und einen Firmenwagen BLP i.H.v. 50.000 €, auf 1.700 € Netto meines Gehaltes verzichten.
Die 1.700 € entstehen aus den 500 € (1 % vom BLP 50.000 €) und den 1.200 € (0,03 € des BLP pro Kilometer, 80 KM einfache Fahrtstrecke).
Mit einem einfachen Firmenwagen würde ich am Ende des Tages nur noch 673 € haben.
Das kann doch nicht richtig sein. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Firmenwagen Regelung?
Natürlich steht außer Fragen, das die 80 KM Fahrtweg eine ganz schöne Menge ist, aber mal angenommen ich würde nur 20 KM entfernt wohnen, würde mir trotzdem noch 800 Euro vom Nettogehalt fehlen.
Danke und Grüße
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46 Antworten
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 6. September 2018 um 08:57:58 Uhr:
Ich denke auch das hier ein Eigenanteil gezahlt werden soll.
Bei mir wollte man auch 200€ Eigenanteil, dies mindert zwar den geldwerten Vroteil, trotzdem sind die 200€ netto weg.
Aber du kannst den geldwerten Vorteil doch in der Steuererklärung verringern und das Geld zurück erhalten? Unter Umständen lässt das Finanzamt mit sich ja auch sprechen und man kann dafür einen Freibetrag hinterlegen lassen?
Soweit bin ich mit dem Thema nicht gekommen, da das Fahrzeug während der Arbeitszeit auch anderen MA hätte zur Verfügung stehen müssen falls Poolcar nicht verfügbar.
Habe dann dankend abgelehnt
Zitat:
@Zerius schrieb am 6. September 2018 um 10:32:16 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 6. September 2018 um 08:57:58 Uhr:
Ich denke auch das hier ein Eigenanteil gezahlt werden soll.
Bei mir wollte man auch 200€ Eigenanteil, dies mindert zwar den geldwerten Vroteil, trotzdem sind die 200€ netto weg.
Aber du kannst den geldwerten Vorteil doch in der Steuererklärung verringern und das Geld zurück erhalten? Unter Umständen lässt das Finanzamt mit sich ja auch sprechen und man kann dafür einen Freibetrag hinterlegen lassen?
na das hätte ich auch abgelehnt
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 6. September 2018 um 10:36:06 Uhr:
Soweit bin ich mit dem Thema nicht gekommen, da das Fahrzeug während der Arbeitszeit auch anderen MA hätte zur Verfügung stehen müssen falls Poolcar nicht verfügbar.
Habe dann dankend abgelehnt
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 6. September 2018 um 10:36:06 Uhr:
Zitat:
@Zerius schrieb am 6. September 2018 um 10:32:16 Uhr:
Aber du kannst den geldwerten Vorteil doch in der Steuererklärung verringern und das Geld zurück erhalten? Unter Umständen lässt das Finanzamt mit sich ja auch sprechen und man kann dafür einen Freibetrag hinterlegen lassen?
Zitat:
@Deloman schrieb am 3. September 2018 um 15:22:18 Uhr:
@PeterBH
Nicht ganz richtig, deine Ansicht.
Entscheidend für die Versteuerung ist die Höhe des Vorteils, den mir der AG zuwendet.
Nach steuerlichen Vorschriften habe ich aber gar kein Anrecht auf die Nutzung eines Firmenwagens. Will mir der AG also einen Eigenanteil berechnen, ist höchstens noch der Arbeitsvertrag maßgeblich. Steht mir danach kein Firmenwagen zu, kann der AG praktisch nach Gutdünken entscheiden und mir eine Zuzahlung aufs Auge drücken. Was er hier bei der TE ja auch macht.
Das war die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht für die TE ist die Tatsache, dass niemand die 1%-Regelung anwenden MUSS. Es gibt immer die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Sind die Privatfahrten dann 100%, ist die Versteuerung auf die kompletten tatsächlichen Kosten gedeckelt.
D.h. die utopischen 1.700 Euro Nettoabzug p. M. muss die TE nicht akzeptieren.
Doch. Fahrtenbuch kann man nur rückwirkend in der Steuererklärung machen.
Hallo Leute,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Einige von euch hatten Recht bezüglich unserer Firmenwagen Regelung. Fragt mich bitte nicht, warum ich von zwei Personen die selbe falsche Aussage erhalten habe.
Folgendes: das Bruttogehalt wird um den geldwerten Vorteil verringert und dann wird wie gewohnt der geldwerte Vorteil aufgeschlagen und dann versteuert.
Trotzdem beschissen.
Danke und Grüße
Lessi
Wieso beschissen? Ist immer ein Rechenexempel ob es sich lohnt oder nicht...Bei mir hat es sich mehr als gelohnt.
Zitat:
@Lessi2312 schrieb am 10. September 2018 um 10:32:08 Uhr:
Hallo Leute,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Einige von euch hatten Recht bezüglich unserer Firmenwagen Regelung. Fragt mich bitte nicht, warum ich von zwei Personen die selbe falsche Aussage erhalten habe.
Folgendes: das Bruttogehalt wird um den geldwerten Vorteil verringert und dann wird wie gewohnt der geldwerte Vorteil aufgeschlagen und dann versteuert.
Trotzdem beschissen.
Danke und Grüße
Lessi
Nun Du hast Dir ja selbst die Antwort gegeben. Das Lohnt sich nicht bei der Konstellation. Zu weit von der Arbeitsstelle, nicht on top aufs Brutto. Da haste keine richtige Freude.
Warum soll der AG auch jedem Mitarbeiter einen Firmenwagen gratis zur Verfügung stellen?
Das macht außerdem einen Riesen-Verwaltungsaufwand, da packt man dem Mitarbeiter lieber 500 Euro beim Brutto-Gehalt oben drauf.
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. September 2018 um 12:12:24 Uhr:
Zitat:
@Lessi2312 schrieb am 4. September 2018 um 09:25:53 Uhr:
@Deloman die Privatfahrten wären zu nahe zu 100%, da ich keine Kunden oder sonstiges Besuchen muss. Es wäre der Weg zur Arbeit hin und zurück, sowie die weiteren Privatfahrten die alltäglich anfallen. Dies müsste ich dann in einem Fahrtenbuch festhalten?
Die Methode heisst halt "Fahrtenbuch-Methode". Im Grunde will es das Finanzamt nicht sehen, denn mehr als 100% der Kosten musst du in keinem Fall versteuern.
Es reicht eine schriftliche Erklärung von dir, dass im betreffenden Kalenderjahr nur Privatfahrten durchgeführt wurden. Das ganze formlos, ohne Angabe von Daten und Reisezielen.
Woher hast Du die Information?
Es klingt schon logisch, ich finde es aber nirgendwo, dass man in dem Fall auf ein Fahrtenbuch verzichten kann.
Höre das zum ersten Mal. Grundsätzlich wird immer erst bei Arbeitnehmern 1% Regelung gemacht. In der Einkommensteuererklärung kann man dann das Fahrtenbuch ansetzen und den geldwerten Vorteil kürzen.
Die Versteuerung nach Fahrtenbuch geht auch über den Arbeitgeber, das steht in den Lohnsteuerrichtlinien zu §8. In der Tat wird das aber nur sehr selten gemacht
Der Rest ergibt sich auch aus den Lohnsteuerrichtlinien. Der Fahrer muss bei einem Fahrtenbuch zwar Datum, Reiseziel, Kilometerstände und Anlass der Fahrt notieren. Allerdings gilt das nur für betriebliche Fahrten. Bei Privatfahrten ist das absolut nicht gefordert. Daher kann man sich das Fahrtenbuch bei 100% Privatnutzung stark vereinfachen.
Mein früherer Arbeitgeber hat immer Anfang Januar die Fahrtenbücher eingesammelt und dann mit dem Februar-Gehalt abgerechnet.
Zitat:
@Zerius schrieb am 10. September 2018 um 11:00:55 Uhr:
Wieso beschissen? Ist immer ein Rechenexempel ob es sich lohnt oder nicht...Bei mir hat es sich mehr als gelohnt.
Zitat:
@Zerius schrieb am 10. September 2018 um 11:00:55 Uhr:
Zitat:
@Lessi2312 schrieb am 10. September 2018 um 10:32:08 Uhr:
Hallo Leute,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Einige von euch hatten Recht bezüglich unserer Firmenwagen Regelung. Fragt mich bitte nicht, warum ich von zwei Personen die selbe falsche Aussage erhalten habe.
Folgendes: das Bruttogehalt wird um den geldwerten Vorteil verringert und dann wird wie gewohnt der geldwerte Vorteil aufgeschlagen und dann versteuert.
Trotzdem beschissen.
Danke und Grüße
Lessi
Weil ich bei meinem Beispiel, wie gehabt auf 1.700,00 € Netto verzichten muss.
Da fahre ich um einiges günstiger, wenn ich mich selber um ein privat Leasing kümmere..
Zitat:
@Lessi2312 schrieb am 12. September 2018 um 17:49:52 Uhr:
Zitat:
@Zerius schrieb am 10. September 2018 um 11:00:55 Uhr:
Wieso beschissen? Ist immer ein Rechenexempel ob es sich lohnt oder nicht...Bei mir hat es sich mehr als gelohnt.
Zitat:
@Lessi2312 schrieb am 12. September 2018 um 17:49:52 Uhr:
Zitat:
Weil ich bei meinem Beispiel, wie gehabt auf 1.700,00 € Netto verzichten muss.
Da fahre ich um einiges günstiger, wenn ich mich selber um ein privat Leasing kümmere..
ich kann mir immer noch schwer vorstellen, dass du aller richtig verstanden hast.
1700 netto? Das kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen... Wenn ich mir einen Wagen mit einem Bruttolistenpreis über 90.000 EUR aussuchen würde bei 50km einfacher Strecke habe ich nicht mal solche Abzüge