Firmenwagen Eigenbeteiligung - Ich verstehe es nicht
Hallo,
bei mir steht ein neuer Firmenwagen an. Nun habe ich durch die Buchhaltung zwei Probeabrechnungen erstellen lassen. Einmal mit und einmal ohne Eigenanteil.
Bei beiden Abrechnungen wird auf mein Bruttolohn die 1% + Weg zur Arbeit addiert. Soweit klar. Bei der Abrechnung mit Eigenanteil wird zusätzlich noch der Eigenanteil (200€) abgezogen. Der Auszahlungsbetrag, sprich netto ist bei der Abrechnung mit Eigenanteil am Ende höher als ohne Eigenanteil.
Kann das wirklich sein? Das würde ja bedeuten, dass je höher ich den Eigenanteil ansetze desto höher auch mein Netto wird. Wo ist der Denkfehler? Ein Kollege aus einer anderen Firma (gehört zur gleichen Firmengruppe) zahlt schon länger einen Eigenanteil und meinte das ist so alles korrekt.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-Pitt schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:27:41 Uhr:
Naja steuerlich gesehen kann weniger Brutto durchaus zu mehr Netto führen..........
Nein, eigentlich nicht. Wenn Du in einen höheren Steuersatz rutschst, wird ja immer nur der Anteil des Gehalts oberhalb der Schwelle mit diesem Steuersatz besteuert. Der Anteil des Gehalts unterhalb dieser Schwelle wird mit dem entsprechenden Steuersatz niedriger besteuert.
Beispiel (aus der Grundtabelle 2020), nur Einkommenssteuer betrachtet:
Jahreseinkommen: 60.000 Euro: Einkommenssteuer: 16.236 Euro, Differenz: 43.764 Euro.
Jahreseinkommen: 65.000 Euro: Einkommenssteuer: 18.336 Euro, Differenz: 46.664 Euro.
Jahreseinkommen: 70.000 Euro: Einkommenssteuer: 20.436 Euro, Differenz: 49.564 Euro.
Deshalb ist es ein Märchen, dass eine Erhöhung des Bruttolohns zu einem niedrigeren Nettolohn führen kann. Höchstens der Sprung aus einem steuerfreinen Minijob in ein voll abgabenpflichtiges Gehalt. In höheren Gehaltsregionen ist der Nettozuwachs sogar wieder höher, da RV- und KV-Beiträge nicht weiter steigen.
34 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. Okt. 2020 um 11:12:56 Uhr:
Eigentlich ist es ausgeschlossen, dass (auch auf den Monat gesehen) ein höherer Bruttobetrag zu einem niedrigeren Nettobetrag führt.
Genau, denn dann müsste das "mehr Brutto" zu über 100% in Steuern und SV-Abgaben abgeführt werden. So schlimm ist es in Deutschland dann doch nicht 😉
Der Themenstarter wird irgendetwas falsch verstanden oder fehlerhafte Abrechnungen vorliegen haben.
Vergleicht er möglicherweise gar nicht die "Auszahlungsbeträge" sondern einen wie auch immer definierten Netto-Betrag weiter oben in der Abrechnung?
Seltsam finde ich aber auch, dass der AG ihm die Wahl lässt (bei identischem Listenpreis!) die Kosten komplett zu übernehmen oder einen Teil durch den AN tragen zu lassen. (Jeder AN, der diese Wahl hätte zahlt natürlich lieber nichts dazu!)
So, hier die Lösung: Probeabrechnung war falsch. Der Eigenanteil wurde nicht vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Danke für eure Unterstützung. Thema kann geschlossen werden.
Also hatten alle recht außer deiner Abrechnungsabteilung.
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Aber ein netter Versuch des AG 😉