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Firmenwagen Eigenbeteiligung - Ich verstehe es nicht

Hallo,

bei mir steht ein neuer Firmenwagen an. Nun habe ich durch die Buchhaltung zwei Probeabrechnungen erstellen lassen. Einmal mit und einmal ohne Eigenanteil.

Bei beiden Abrechnungen wird auf mein Bruttolohn die 1% + Weg zur Arbeit addiert. Soweit klar. Bei der Abrechnung mit Eigenanteil wird zusätzlich noch der Eigenanteil (200€) abgezogen. Der Auszahlungsbetrag, sprich netto ist bei der Abrechnung mit Eigenanteil am Ende höher als ohne Eigenanteil.

Kann das wirklich sein? Das würde ja bedeuten, dass je höher ich den Eigenanteil ansetze desto höher auch mein Netto wird. Wo ist der Denkfehler? Ein Kollege aus einer anderen Firma (gehört zur gleichen Firmengruppe) zahlt schon länger einen Eigenanteil und meinte das ist so alles korrekt.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-Pitt schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:27:41 Uhr:


Naja steuerlich gesehen kann weniger Brutto durchaus zu mehr Netto führen..........

Nein, eigentlich nicht. Wenn Du in einen höheren Steuersatz rutschst, wird ja immer nur der Anteil des Gehalts oberhalb der Schwelle mit diesem Steuersatz besteuert. Der Anteil des Gehalts unterhalb dieser Schwelle wird mit dem entsprechenden Steuersatz niedriger besteuert.

Beispiel (aus der Grundtabelle 2020), nur Einkommenssteuer betrachtet:
Jahreseinkommen: 60.000 Euro: Einkommenssteuer: 16.236 Euro, Differenz: 43.764 Euro.
Jahreseinkommen: 65.000 Euro: Einkommenssteuer: 18.336 Euro, Differenz: 46.664 Euro.
Jahreseinkommen: 70.000 Euro: Einkommenssteuer: 20.436 Euro, Differenz: 49.564 Euro.

Deshalb ist es ein Märchen, dass eine Erhöhung des Bruttolohns zu einem niedrigeren Nettolohn führen kann. Höchstens der Sprung aus einem steuerfreinen Minijob in ein voll abgabenpflichtiges Gehalt. In höheren Gehaltsregionen ist der Nettozuwachs sogar wieder höher, da RV- und KV-Beiträge nicht weiter steigen.

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Ist doch klar, weil der Eigenanteil nicht mit zur Besteuerungsgrundlage mit berechnet wird.

Beispiel:
UVP 30.000 darauf 1% = 300€ mehr Brutto zu versteuerndes Einkommen
UVP 30.000 - Eigenanteil 10.000 = 20.000 darauf 1% = 200€ Brutto mehr
die steuerlich berechnet werden. Dieser Steuerbetrag wird von deinem ursprünglichen Brutto abgezogen.

Wenn jetzt noch die Progression zuschlägt dann macht das was aus.

Das gleiche gilt für die Entfernungspauschale. Nur mit 0,035%/KM Entfernung.

Aber lass dir das doch mal genau von deiner Buchhaltung erklären. Dafür sind die doch da.

Tja mit der Buchhaltung und erklären ist das so eine Sache. Aber das ist ein anderes Thema.
Das würde aber ja bedeuten, dass wenn ich die Eigenbeteiligung auf z.B. 400€ setze noch mehr netto rausbekomme. Dann kostet mich der Firmenwagen ja fast nix mehr ..... Das kann doch nicht stimmen

Also ich bin selbst Firmenwagenfahrer mit Eigenanteil.

Deine Rechnung kann in der Tat nicht richtig sein... Bei Firmenwagen hast du i.d.R. 3 Komponenten:

1. Die 1% des UVP als geldwerter Vorteil
2. Die 0.03% x UVP x Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte als GwV
3. Die Eigenleistung (meist als Leasingrate)

Du kannst durch eine höhere Eigenleistung niemals mehr netto bekommen. Das ist de facto unmöglich.

Beispielrechnung:

UVP des Fahrzeugs 30.000 Euro
Entfernungskm zur 1. Tätigkeitsstätte: 10 km
Leasingrate: 300 Euro
Bruttogehalt 5.000 Euro

5.000 Euro Bruttogehalt
+300 Euro durch Punkt 1
+90 Euro durch Punkt 2
./.300 Euro durch Punkt 3

=5090 Euro Brutto

Das wird versteuert und es sagen wir einfacherhalber es kommt 3.000 Euro Netto raus:

3.000 Euro Netto
./.300 Euro Nettoabzug durch Punkt 1
./.90 Euro Nettoabzug durch Punkt 2

= 2.610 Euro Netto

Kann man aber auch bei einem x-beliebigen Firmenwagenrechner im Internet nachrechnen mit den persönlichen KM ;-)

Zitat:

Das wird versteuert und es sagen wir einfacherhalber es kommt 3.000 Euro Netto raus:

3.000 Euro Netto
./.300 Euro Nettoabzug durch Punkt 1
./.90 Euro Nettoabzug durch Punkt 2

= 2.610 Euro Netto

Bei mir wird dann unten aber auch noch einmal der Eigenanteil abgezogen. Sprich in deinem Beispiel kommen bei mir dann 2.910 netto raus

Welchen Firmenwagenrechner benutzt du?

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Zitat:

Bei mir wird dann unten aber auch noch einmal der Eigenanteil abgezogen. Sprich in deinem Beispiel kommen bei mir dann 2.910 netto raus

Verstehe ich nicht wirklich. Du meinst dein Eigenanteil wird dir aus dem NETTO abgezogen und nicht aus dem BRUTTO?
Dann ist deine Eigenbeteiligung ja deutlich teurer. Denn wenn du die Eigenbeteiligung aus dem BRUTTO zahlen müsstest, würdest du deinen persönlichen Steuersatz "sparen".

Zitat:

Welchen Firmenwagenrechner benutzt du?

https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html

Zitat:

@Daywalker90 schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:37:56 Uhr:



Zitat:

Bei mir wird dann unten aber auch noch einmal der Eigenanteil abgezogen. Sprich in deinem Beispiel kommen bei mir dann 2.910 netto raus

Verstehe ich nicht wirklich. Du meinst dein Eigenanteil wird dir aus dem NETTO abgezogen und nicht aus dem BRUTTO?
Dann ist deine Eigenbeteiligung ja deutlich teurer. Denn wenn du die Eigenbeteiligung aus dem BRUTTO zahlen müsstest, würdest du deinen persönlichen Steuersatz "sparen".

Zitat:

@Daywalker90 schrieb am 27. Oktober 2020 um 16:37:56 Uhr:



Zitat:

Welchen Firmenwagenrechner benutzt du?


https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html

Nein, es wird sowohl beim Brutto als auch beim Netto abgezogen. Also bezogen auf dein Beispiel schaut es so aus:

UVP des Fahrzeugs 30.000 Euro
Entfernungskm zur 1. Tätigkeitsstätte: 10 km
Leasingrate: 300 Euro
Bruttogehalt 5.000 Euro

5.000 Euro Bruttogehalt
+300 Euro durch Punkt 1
+90 Euro durch Punkt 2
- 300 Euro durch Punkt 3
=5090 Euro Brutto

Das wird versteuert und es sagen wir einfacherhalber es kommt 3.000 Euro Netto raus:

Von diesen 3.000 Netto werden aber nicht 390€ abgezogen sondern nur 90€, macht als Auszahlungsbetrag

= 2.910 Euro Netto

Verstehe... macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn.

Das würde ja tatsächlich bedeuten, dass du für 300 Euro, die du versteuerst von deinem AG 300 Netto bekommst :-)

Wenn das wirklich so wäre dann würde ich sofort unterschreiben! Kann es mir allerdings nicht vorstellen ;-)
Hast du das schriftlich mit den 300 Euro, die dir gutgeschrieben werden?

Und hast du mal den FiWa Rechner angeschmissen?

Wer zahlt denn die 300€ Leasing, du?

Wenn ja würde die 1% Regelung hier nicht greifen so wie ich das sehe.

Kenne aber diese Konstellation nicht.

Könnte mir das aber im Moment nur so vorstellen.

Nur ob das rechnerisch für dich von Vorteil wäre bezweifle ich erst mal hier.

Zitat:

Hast du das schriftlich mit den 300 Euro, die dir gutgeschrieben werden?

Und hast du mal den FiWa Rechner angeschmissen?

Habe die Probeabrechnung schriftlich vorliegen. Und wie gesagt bei einem Kollegen der jetzt schon einen Eigenanteil hat ist es genau so. Er hat mir seine Abrechnungen gezeigt.

FiWa Rechner habe ich angeschmissen. Der spuckt deine Variante aus.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:06:21 Uhr:


Wer zahlt denn die 300€ Leasing, du?

Wenn ja würde die 1% Regelung hier nicht greifen so wie ich das sehe.

Kenne aber diese Konstellation nicht.

Könnte mir das aber im Moment nur so vorstellen.

Nur ob das rechnerisch für dich von Vorteil wäre bezweifle ich erst mal hier.

Nein, Leasing, Tanken, Versicherung etc. zahlt alles der AG

Ja KapitaenLueck hat einen guten Punkt gebracht.

Was mir spontan in den Kopf schießt, ist dass du das Auto nicht privat nutzen darfst (ergo keine 1% Pauschalversteuerung). Aber dann müsstest du die 1% auch nicht versteuern per GwV. Passt als auch nicht zusammen :-(

Für mich tatsächlich nicht nachvollziehbar. Sorry! Vllt versteht es ja ein anderer Maler!

Wenn dein AG das Leasing zahlen würde, dann wäre der Punkt aber nicht in deiner Gehaltsabrechnung.

Weder im Bruttoabzug noch im Nettobezug.

Also würde für dich nur die 1% plus die Entfernungsversteuerung anfallen.

Lt Rechner hat der Daywalker Recht.

Aber wer macht den sowas? Ist ja quasi doppelt. 1% und noch Eigenbeteiligung, Wahnsinn.

Musst du die sonstigen KFZ Kosten auch noch selber bezahlen?

Wo ist hier der Vorteil???

Übersehe ich da was entscheidendes?

Zitat:

@SucheAuto2011 schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:13:51 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:06:21 Uhr:


Wer zahlt denn die 300€ Leasing, du?

Wenn ja würde die 1% Regelung hier nicht greifen so wie ich das sehe.

Kenne aber diese Konstellation nicht.

Könnte mir das aber im Moment nur so vorstellen.

Nur ob das rechnerisch für dich von Vorteil wäre bezweifle ich erst mal hier.

Nein, Leasing, Tanken, Versicherung etc. zahlt alles der AG

Und worin besteht dann Deine Eigenbeteiligung?

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