Firmenwagen Eigenbeteiligung - Ich verstehe es nicht
Hallo,
bei mir steht ein neuer Firmenwagen an. Nun habe ich durch die Buchhaltung zwei Probeabrechnungen erstellen lassen. Einmal mit und einmal ohne Eigenanteil.
Bei beiden Abrechnungen wird auf mein Bruttolohn die 1% + Weg zur Arbeit addiert. Soweit klar. Bei der Abrechnung mit Eigenanteil wird zusätzlich noch der Eigenanteil (200€) abgezogen. Der Auszahlungsbetrag, sprich netto ist bei der Abrechnung mit Eigenanteil am Ende höher als ohne Eigenanteil.
Kann das wirklich sein? Das würde ja bedeuten, dass je höher ich den Eigenanteil ansetze desto höher auch mein Netto wird. Wo ist der Denkfehler? Ein Kollege aus einer anderen Firma (gehört zur gleichen Firmengruppe) zahlt schon länger einen Eigenanteil und meinte das ist so alles korrekt.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-Pitt schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:27:41 Uhr:
Naja steuerlich gesehen kann weniger Brutto durchaus zu mehr Netto führen..........
Nein, eigentlich nicht. Wenn Du in einen höheren Steuersatz rutschst, wird ja immer nur der Anteil des Gehalts oberhalb der Schwelle mit diesem Steuersatz besteuert. Der Anteil des Gehalts unterhalb dieser Schwelle wird mit dem entsprechenden Steuersatz niedriger besteuert.
Beispiel (aus der Grundtabelle 2020), nur Einkommenssteuer betrachtet:
Jahreseinkommen: 60.000 Euro: Einkommenssteuer: 16.236 Euro, Differenz: 43.764 Euro.
Jahreseinkommen: 65.000 Euro: Einkommenssteuer: 18.336 Euro, Differenz: 46.664 Euro.
Jahreseinkommen: 70.000 Euro: Einkommenssteuer: 20.436 Euro, Differenz: 49.564 Euro.
Deshalb ist es ein Märchen, dass eine Erhöhung des Bruttolohns zu einem niedrigeren Nettolohn führen kann. Höchstens der Sprung aus einem steuerfreinen Minijob in ein voll abgabenpflichtiges Gehalt. In höheren Gehaltsregionen ist der Nettozuwachs sogar wieder höher, da RV- und KV-Beiträge nicht weiter steigen.
34 Antworten
Jetzt noch mal ganz in Ruhe von vorne. Was wurde genau mit dem AG abgemacht und was sollst du bezahlen?
Irgendwie geht das hier jetzt durcheinander.
Zitat:
@Daywalker90 schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:15:35 Uhr:
Wenn dein AG das Leasing zahlen würde, dann wäre der Punkt aber nicht in deiner Gehaltsabrechnung.Weder im Bruttoabzug noch im Nettobezug.
Also würde für dich nur die 1% plus die Entfernungsversteuerung anfallen.
Ist es ja auch nicht. Die Leasingrate für den Wagen ist höher als mein Eigenanteil.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:17:13 Uhr:
Zitat:
@SucheAuto2011 schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:13:51 Uhr:
Nein, Leasing, Tanken, Versicherung etc. zahlt alles der AG
Und worin besteht dann Deine Eigenbeteiligung?
Das würde mich auch interessieren :-)
Vllt kurz zwischenrein @KapitaenLueck zur Frage wer FiWa Leasing macht mit Eigenanteil.
Ich z.B. und zahle alle 3 Komponenten. Da die Leasingrate aber aus dem Brutto (anstatt wie bei Leasing "normal"😉 aus dem Netto abgezogen wird und ich eine Tankkarte habe, lohnt sich das tatsächlich.
Natürlich nur wenn man Äpfel mit Äpfeln (also Neuwagen auch privat nutzen würde) vergleicht.
Kein riesiger Hebel aber macht bei mir ca. 300 Euro netto unterschied (bei identischem Fahrzeug) :-)
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:18:47 Uhr:
Jetzt noch mal ganz in Ruhe von vorne. Was wurde genau mit dem AG abgemacht und was sollst du bezahlen?Irgendwie geht das hier jetzt durcheinander.
IST: Ich fahre bereits einen Firmenwagen ohne Eigenbeteiligung. Leasingrate, Steuern, Tanken etc. wird voll vom AG übernommen. Ich habe nur durch die 1% + Weg zur Arbeit ein geringeres Netto als ohne Firmenwagen.
SOLL: Neuer Firmenwagen, welcher höherpreisig ist. Meine Idee war durch einen Eigenanteil den Geldwerten Vorteil zu verringern. Ich habe zwei Probeabrechnungen vom AG erstellen lassen. Eine mit Eigenanteil und eine ohne Eigenanteil. In der Abrechnung mit Eigenanteil habe ich einen höheren Auszahlungsbetrag als in der Abrechnung ohne Eigenanteil. Und das kommt mir, genauso wie euch spanisch vor ;-) Allerdings habe ich einen Kollegen (andere Firma, aber gleiche Firmengruppe) der bereits mit Eigenanteil unterwegs ist, sonst exakt die gleichen Konditionen wie ich hat und mir die Richtigkeit der Probeabrechnung bestätigt hat.
Okay... und der Eigenanteil ist eine EINMALzahlung oder regelmäßig über die Leasingdauer?
Ich persönlich habe noch nie gehört, dass man durch eine Zahlung (wie auch immer die dann aussieht) den GwV beeinflussen kann... aber ich lerne gerne dazu :-)
Auch wäre es interessant zu wissen an wen die Einmalzahlung geht.
Weil der GwV ist eine reine steuerliche Angelegenheit. Wenn du den Eigenanteil deinem AG überweisen würdest, wäre das dem Finanzamt (vermutlich) ziemlich egal.
Lehne mich mal zurück und bin gespannt was die Anderen dazu sagen können - aber spannendes Thema auf jeden Fall!
Zitat:
@Daywalker90 schrieb am 27. Oktober 2020 um 17:36:47 Uhr:
Okay... und der Eigenanteil ist eine EINMALzahlung oder regelmäßig über die Leasingdauer?Ich persönlich habe noch nie gehört, dass man durch eine Zahlung (wie auch immer die dann aussieht) den GwV beeinflussen kann... aber ich lerne gerne dazu :-)
Auch wäre es interessant zu wissen an wen die Einmalzahlung geht.
Weil der GwV ist eine reine steuerliche Angelegenheit. Wenn du den Eigenanteil deinem AG überweisen würdest, wäre das dem Finanzamt (vermutlich) ziemlich egal.
Lehne mich mal zurück und bin gespannt was die Anderen dazu sagen können - aber spannendes Thema auf jeden Fall!
Der Eigenanteil ist regelmäßig über die Leasingdauer. Es ist KEINE Einmalzahlung. In der Abrechnung (aus DATEV) wird es als "Zuzahl. Firmenw. stpfl." ausgegeben.
Hat man dir evtl. noch eine Gehaltserhöhung draufgepackt? Anders kann das meiner Meinung nach nicht sein.
Bei identischem Brutto führen mehr Abzüge (zusätzlicher Eigenanteil verringert deinen Bruttolohn) logischerweise auch zu weniger Netto.
Oder zahlst du den Eigenanteil irgendwie anders (nicht abgezogen über die Lohnabrechnung sondern von dir zurücküberwiesen / abgebucht), so dass er dort deshalb nicht korrekt auftaucht.
Naja steuerlich gesehen kann weniger Brutto durchaus zu mehr Netto führen..........
Zitat:
@-Pitt schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:27:41 Uhr:
Naja steuerlich gesehen kann weniger Brutto durchaus zu mehr Netto führen..........
Nein, eigentlich nicht. Wenn Du in einen höheren Steuersatz rutschst, wird ja immer nur der Anteil des Gehalts oberhalb der Schwelle mit diesem Steuersatz besteuert. Der Anteil des Gehalts unterhalb dieser Schwelle wird mit dem entsprechenden Steuersatz niedriger besteuert.
Beispiel (aus der Grundtabelle 2020), nur Einkommenssteuer betrachtet:
Jahreseinkommen: 60.000 Euro: Einkommenssteuer: 16.236 Euro, Differenz: 43.764 Euro.
Jahreseinkommen: 65.000 Euro: Einkommenssteuer: 18.336 Euro, Differenz: 46.664 Euro.
Jahreseinkommen: 70.000 Euro: Einkommenssteuer: 20.436 Euro, Differenz: 49.564 Euro.
Deshalb ist es ein Märchen, dass eine Erhöhung des Bruttolohns zu einem niedrigeren Nettolohn führen kann. Höchstens der Sprung aus einem steuerfreinen Minijob in ein voll abgabenpflichtiges Gehalt. In höheren Gehaltsregionen ist der Nettozuwachs sogar wieder höher, da RV- und KV-Beiträge nicht weiter steigen.
So wird ein Schuh raus. Danke.
@Hannes1971 Danke für die Aufklärung.
Das dürfte aber erst beim Steuerausgleich zum tragen kommen, in der Monatsabrechnung kann das durchaus anders sein.
Zitat:
@-Pitt schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:01:15 Uhr:
@Hannes1971 Danke für die Aufklärung.
Das dürfte aber erst beim Steuerausgleich zum tragen kommen, in der Monatsabrechnung kann das durchaus anders sein.
In der monatlichen Abrechnung wird ja so gerechnet, als wäre das Jahresgehalt das Monatsgehalt x12. Das haut dann bei dem Weihnachts- und Urlaubsgeld ordentlich rein. Am Ende vom Jahr bekommt man es aber wieder. Aber dennoch habe ich in den Monaten mit Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr netto als ohne.
Eigentlich ist es ausgeschlossen, dass (auch auf den Monat gesehen) ein höherer Bruttobetrag zu einem niedrigeren Nettobetrag führt.