Firmenfuhrpark nach Umbennung der Firma ummelden?

Moin,

ich habe meiner Firma einen neuen Namen verpasst, der unsere Dienstleistung besser zur Geltung bringt. Die Rechtsform und Anschrift hat sich nicht geändert.

Da ich ja nun Prospekte, Werbebanner, Geschäftspapier, Visitenkarten, etc. ändern lassen muss, kam bei mir auch die Frage auf, ob die neun auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge ebenfalls auf die neue Namensgebung der Firma umgemeldet werden müssen.

Wie gesagt: Rechtsform, Anschrift und Nummern im Registergericht bleiben gleich.

Beste Antwort im Thema

@knolfi
Deine Frage kann dir sicherlich nur deine Zulassungsstelle richtig beantworten.
Hier bei MT bekommst du nur Vermutungen, die richtig sein können oder auch nicht.

19 weitere Antworten
19 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2016 um 19:29:54 Uhr:


Aber warum will die Zulassungsstelle abweichend von der Rechtslage den Halter nur im Teil I ändern; womit dann in Teil I und Teil II unterschiedliche Haltereinträge vorhanden sind?!

Vlt. weil über die "Karl Mayer GmbH & Co KG", die jetzt "Werner Müller GmbH & Co KG" heißt ja nach wie vor noch die gleiche HRA-Nummer besitzt. Und diese Nummer identifiziert den Halter eindeutig...analog des Personalausweises bei Privatpersonen.

Zitat:

@knolfi schrieb am 16. Februar 2016 um 08:29:36 Uhr:


Zum besseren Verständnis: diese verbindliche Aussage habe ich von dem in UNSEREM Landkreis zuständigen Landratsamt. Diese Aussage muss nicht allgemein gültig sein. Sprich: in anderen Landkreisen kann dies durchaus anders gehandhabt werden.

Dass etwas unterschiedlich gehandhabt wird, mag ja sein. Ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die rechtliche Vorgabe aus der FZV bundesweit einheitlich gilt. Und gerade wenn das LRA schon nachfragen muss, sollte dann doch wenigstens die richtige Antwort dabei herauskommen...

Und zu deinem "Vergleich": wenn sich der Name einer Person ändert, ist der Ausweis ungültig, man muss also einen neuen beantragen. Somit wäre deiner Logik nach ja auch ne neue ZB II fällig.

Wir können hier gerne noch weiter diskutieren, aber mein Interesse an diesem Thema ist befriedigt, da ich ja eine einfache Lösung für das Problem habe.

Ich danke allen für die Beteiligung.

Ich werde so wie beschrieben vorgehen. Muss mir das Leben ja nicht schwerer machen, als es ist. 😁

Spätestens in eindreiviertel Jahren erledigt sich das Problem von selbst, da dann alle Firmenfahrzeuge aus dem aktuellen Leasingverträgen gelaufen sind und dann die neuen Fahrzeuge eh eine ZB II mit dem aktuellen Firmennamen haben.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Februar 2016 um 08:57:29 Uhr:



Zitat:

@knolfi schrieb am 16. Februar 2016 um 08:29:36 Uhr:


Zum besseren Verständnis: diese verbindliche Aussage habe ich von dem in UNSEREM Landkreis zuständigen Landratsamt. Diese Aussage muss nicht allgemein gültig sein. Sprich: in anderen Landkreisen kann dies durchaus anders gehandhabt werden.
Dass etwas unterschiedlich gehandhabt wird, mag ja sein. Ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die rechtliche Vorgabe aus der FZV bundesweit einheitlich gilt. Und gerade wenn das LRA schon nachfragen muss, sollte dann doch wenigstens die richtige Antwort dabei herauskommen...

Und zu deinem "Vergleich": wenn sich der Name einer Person ändert, ist der Ausweis ungültig, man muss also einen neuen beantragen. Somit wäre deiner Logik nach ja auch ne neue ZB II fällig.

Mit dem Personenbeispiel finde ich es schon logisch, bei einer Namensänderung benötigt man einen neuen Pass/Perso, die Geburtsurkunde aber bleibt. Nur mal so ein Gedankengang😕

Das alle Zulassungstellen und damals Finanzämtern sich einheitlich an eine deutschlandweite Vorschrift halten ist schon ironische Theorie😁. In der Praxis kochen die alle ihre eigenen Süppchen.
Was es damals alles für Unterschiede bei der LKW Zulassung/Besteuerung bei Pickup´s Postgolf´s und Caddys gab war schon Willkür.😛 Die einen sagen das ist ein PKW kostet 600 EUR Jahressteuer, der Nachbarlandkreis sagte ja LKW 90 EUR Jahressteuer.... Nur mal so ein Beispiel😠
Welche Unterlagen (Kopien oder Orginale) für eine Zulassung oder KZK benötigt werden, würfeln auch heute noch die Zulassungsstellen für sich selber aus.😁

Ähnliche Themen

Letztes, abschließendes Update: mittlertweile sind alle 11 Firmenfahrzeuge umgemeldet worden. Bei 10 Fahrzeugen brauchte lediglich ein neue Schein (ZB I) beantragt werden. Zur Beantragung war nur der neue Handelsregisterauszug und eine Bestätigungsmail von der KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamts, dass für de Ummeldung nur eine neue Zulassungsbescheinigung I notwendig ist. Hat alles völlig problemlos funktioniert.

Nur bei einem Fahrzeug mussten wir das normale, große Ummelde-Procedere vollziehen, da dieses Fahrzeug mal irrtümlicher Weise auf die Komplementär-GmbH zugelassen wurde. Hier brauchten wir also die Umtragung in der ZB II mit neuer KFZ-Steueranmeldung und EVB-Nr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen