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Brief/Schein nach Kauf verloren - Abmelden/Ummelden nicht möglich - was tun?

Themenstarteram 12. April 2021 um 10:10

Hallo Leute,

ich habe gerade ein riesen Problem.

Habe vor kurzem ein gebrauchtes, angemeldetes Fahrzeug gekauft.

Da die Ummeldung persönlich in der Zulassungsstelle gerade nicht möglich ist, habe ich alles per Post hingeschickt. So macht es unsere Zulassungsstelle gerade.

Das ist schon zwei Wochen her. Habe heute dort angerufen und sie sagten, dass meine Unterlagen nicht eingegangen seien. Sie in der Bearbeitung schon weiter und meine Ummeldung hätte schon längst durch sein müssen.

Ich habe direkt einen Nachverfolgungsantrag bei der Post gestellt, was aber bis zu 30 Tage dauern kann.

Was mache ich denn jetzt?

Ich habe die Original-Unterlagen nicht mehr und kann daher weder abmelden, noch ummelden.

Der Verkäufer sitzt mit natürlich im Nacken, weil Versicherung und Steuer weiter auf ihn laufen.

Hat das schon mal jemand erlebt und einen guten Tipp für mich? :(

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11 Antworten

ZBI+II aufbieten und neue Papiere beantragen ...

Kommt öfter vor,deshalb würde ich keine Dokumente,insbesondere wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, per Post verschicken.

Wie hast Du die verschickt? Übergabeeinschreiben oder einfachen Brief?

Du benötigst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der alten Zulassungsstelle,dass deine Zulassungsstelle die Aufbietung der ZB2 veranlassen darf. Dann musst Du mit dem KV und der erfolglosen Nachverfolgung bei Deiner Zulassungsstelle die Aufbietung beantragen.

14 Tage später darf eine neue ZB2 ausgestellt und das Fahrzeug umgemeldet werden.

Themenstarteram 12. April 2021 um 10:23

Gibt es denn irgendeine Möglichkeit, dass man den Wagen schon vorzeitig abmeldet, damit Versicherung und Steuer des alten Halters nicht weiter läuft?

Rufe in Deiner Zulassungsstelle an,ob die das machen ohne ZB1.

Bei der Versicherung abmelden sollte kein Problem sein, ihr habt ja einen Kaufvertrag. Das sollte allerdings der alte Besitzer machen. Vermutlich Steuer auch.

Du hast hoffentlich die Unterlagen per Einschreiben verschickt.

Meldung beim alten Strassenverkehrsamt über Verlust, dann beim Amt deines Wohnortes eidesstattliche Versicherung. Dann wird die Angelegenheit nach Flensburg gemeldet und eine Ausschreibung im Bundesverkehrsblatt veranlasst. Wenn darauf niemand Besitzansprüche erhebt, kann die Zulassung erfolgen. Das dauert aber alles seine Zeit. Ich hatte das mal vor etwa 15 Jahren, dass ich den Brief nicht mehr fand, allerdings ohne den Stress der Besitzübergabe. Das Ganze kann gut 4 oder 6 Wochen dauern, denn die Ausschreibung läuft zwar exakt 14 Tage, aber das Verkehrsblatt erscheint nur wöchentlich oder gar 2-wöchentlich. Denke auch daran, dass du beim Tüv die Neuausstellung von HU und AU beantragst.

Viel Erfolg.

Das HZA beendet die Steuerpflicht erst mit der Ab- ummeldung des Kfz.

Die Aufbietung erfolgt im Elektronischen Verkehrsblatt und ist 14 Tage nach Einleitung durch.

Meine Rede : 14 Tage. Aber selbst im heutigen elektronischen Zeitalter dauert es bis die Aufbietung erfolgt. Da kann man dem TE keine große Hoffnungen machen. Es wird Mitte Mai mit der Umschreibung, denn der Redaktionsschluss für die Aufbietung zum 15.4. war der 30.3. Der Redaktionsschluss für Heft 8 zum 30.4. wird der 20.4. sein.

Mit der Steuer kann sich der TE sicher mit der entsprechenden Vergütung an den Vorbesitzer einigen. So hoch sollte die Summe nicht sein. Die Gebühren beim StVA mit etwa 70€ sind vermutlich höher.

Verlorene ZB2 werden im Elektronischen Verkehrsblatt aufgeboten. Da trifft das mit Deinem Redaktionsschluss nicht zu. Dies findet nur Anwendung bei Aufbietung nach 13/4 Fzv.

Heute die Aufbietung beantragen, 0Uhr ist es im Elektronischen Verkehrsblatt veröffentlicht, 14 Tage weiter darf die ZB2 erstellt werden.

Ich kenne das nur so, da diese Hefte unserer Firma immer noch in Druckversion zugestellt werden und ich mein eigenes Fahrzeug dort wiederfand, nachdem ich den Brief verdaddelt hatte und erst ein halbes Jahr später in einer Umzugskiste fand:

"Die Aufbietungen nicht vorgelegter Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugscheine/Fahrzeugbriefe nach § 13 Abs. 4 FZV durch die Zulassungsbehörden werden ausschließlich im papiergebundenen Verkehrsblatt (Anm. des Verlags: auch digital verfügbar) veröffentlicht."

Die Sache nach 13/4 wäre für den TE ja recht schön, aber die Sache wäre ja durch, bevor jemand, der es in schriftlicher Form erhält, überhaupt einen Anspruch erheben könnte. Recht seltsam.

Sag doch Deinem Verkäufer er soll seinen Vertrag beim Versicherer abschließend abrechnen lassen wegen Wegfall des Risikos wegen Verkaufs.

Hat bei mir und der HUK immer gut geklappt. :)

Wegen der Steuer kannst Dich mit dem Verkäufer auf eine entsprechende Entschädigung sicher einigen.

Dazu würde ich sogar versuchen noch ein paar Tage zu warten. Wegen Corona dauert alles bei der Post auch mal etwas länger.

Sollte dein Zeug doch noch diese Woche eintrudeln hast Dir viel Aufwand und Zeit erspart.

Müsstest halt deinem Verkäufer das noch schmackhaft machen.

Zitat:

@matthias2411 schrieb am 12. April 2021 um 12:23:18 Uhr:

Gibt es denn irgendeine Möglichkeit, dass man den Wagen schon vorzeitig abmeldet, damit Versicherung und Steuer des alten Halters nicht weiter läuft?

Für die Abmeldung brauchst du lediglich den Fahrzeugschein und natürlich die Kennzeichen und etwas Kleingeld.

Den Fahrzeugschein kannst du dir sofort neu ausdrucken lassen, wenn du mit einem gültigen Kaufvertrag nachweisen kannst, dass du das Auto samt Fahrzeugschein und Brief erworben hast.

Hierfür musst du eine eidesstaatliche Versicherung unterschreiben, dass du das verloren hast bzw auf dem Postweg abhanden gekommen ist. Falls du es später irgendwie wieder bekommen solltest, musst du es beim Straßenverkehrsamt oder Polizei abgeben.

Genau die gleiche Prozedur gilt noch einmal für den Brief.

Den neuen Brief bekommst du allerdings nicht sofort. Das dauert bis zu 4 Wochen.

In der Zeit wird umfangreich überprüft, ob das Auto vielleicht doch nicht irgendwo gestohlen / verpfändet / verliehen ist etc.

Erst dann kannst du das Auto wieder anmelden.

Die Abmeldung sollte wie gesagt sofort klappen.

 

PS: Ich würde nie die Fahrzeugpapiere einfach so per Post wegschicken.

Es gibt in jeder Stadt mehrere bzw mindestens einen Zulassungsservice. Für nur 10-20€ Aufpreis erledigen die dir alles sehr zeitnah.

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