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Firmenfuhrpark nach Umbennung der Firma ummelden?

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 9:30

Moin,

ich habe meiner Firma einen neuen Namen verpasst, der unsere Dienstleistung besser zur Geltung bringt. Die Rechtsform und Anschrift hat sich nicht geändert.

Da ich ja nun Prospekte, Werbebanner, Geschäftspapier, Visitenkarten, etc. ändern lassen muss, kam bei mir auch die Frage auf, ob die neun auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge ebenfalls auf die neue Namensgebung der Firma umgemeldet werden müssen.

Wie gesagt: Rechtsform, Anschrift und Nummern im Registergericht bleiben gleich.

Beste Antwort im Thema

@knolfi

Deine Frage kann dir sicherlich nur deine Zulassungsstelle richtig beantworten.

Hier bei MT bekommst du nur Vermutungen, die richtig sein können oder auch nicht.

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Gute Frage. Was sagt denn deine KFZ-Zulassungsstelle dazu?

@knolfi

Deine Frage kann dir sicherlich nur deine Zulassungsstelle richtig beantworten.

Hier bei MT bekommst du nur Vermutungen, die richtig sein können oder auch nicht.

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 9:37

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 5. Februar 2016 um 10:32:32 Uhr:

Gute Frage. Was sagt denn deine KFZ-Zulassungsstelle dazu?

Die Anfrage läuft gerade parallel. Die Sachbearbeiterinnen wissen es nicht, müssen bei der Zentrale nachfragen. Dort ist man aber gerade wegen Fastnacht/Karneval unterbesetzt bzw. im Urlaub.

http://www.hanau.de/service/dl/016327/

Schau mal da.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Februar 2016 um 10:43:41 Uhr:

http://www.hanau.de/service/dl/016327/

Schau mal da.

Hätte ich jetzt aus dem Bauch raus genauso beantwortet.

Die Firma heißt ja nicht mehr "XY GmbH", sondern "ABC GmbH" - z. B. Briefe wären ja nicht mehr zustellbar.

Die Fahrzeuge müssen umgemeldet werden. Ist bei einer Namensänderung einer Firma das Gleiche wie bei einer Person. Dass die Zulassungsstelle aber da noch irgendwo nachfragen muss ist schon sehr merkwürdig.

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 15:59

So, ich habe eine verbindliche Antwort des Landratsamtes bekommen:

Da sich die Registernummer im Handelsregister NICHT geändert hat, muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (=Fahrzeugschein) neu ausgestellt werden. Neue EVB-Nrn., Meldung bei der KFZ-Steuerstelle, Eintragung im Brief (Teil II) ist nicht erforderlich.

Somit rel. überschaubare Aktion.

Zitat:

@knolfi schrieb am 15. Februar 2016 um 16:59:37 Uhr:

So, ich habe eine verbindliche Antwort des Landratsamtes bekommen:

Da sich die Registernummer im Handelsregister NICHT geändert hat, muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (=Fahrzeugschein) neu ausgestellt werden. Neue EVB-Nrn., Meldung bei der KFZ-Steuerstelle, Eintragung im Brief (Teil II) ist nicht erforderlich.

Somit rel. überschaubare Aktion.

Es ist also egal, ob das Finanzamt den KFZ-Steuerbescheid an die "Müller GmbH" oder die "Hans-Dieter-Online GmbH" schickt?

 

Finde ich zwar eigentlich nicht (weil falsch adressierte Post nunmal nicht zugestellt werden darf) - aber wenn das Landratsamt das so sagt ...

Das Finanzamt verschickt gar nix, wenn überhaupt der Zoll. Und der Zoll bekommt die Namensänderung durch die Zulassungsstelle mitgeteilt. Genauso wie einen Großteil anderer Vorgänge rund um ein Fahrzeug übrigens...

Aber warum will die Zulassungsstelle abweichend von der Rechtslage den Halter nur im Teil I ändern; womit dann in Teil I und Teil II unterschiedliche Haltereinträge vorhanden sind?!

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2016 um 19:29:54 Uhr:

Aber warum will die Zulassungsstelle abweichend von der Rechtslage den Halter nur im Teil I ändern;

Tja, Fragen über Fragen...

Weil Teil 2 bei Kontrollen nicht interessiert?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Februar 2016 um 20:17:40 Uhr:

Weil Teil 2 bei Kontrollen nicht interessiert?

Und das hat genau was mit der rechtlichen Vorgabe zu tun?

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 7:29

Zum besseren Verständnis: diese verbindliche Aussage habe ich von dem in UNSEREM Landkreis zuständigen Landratsamt. Diese Aussage muss nicht allgemein gültig sein. Sprich: in anderen Landkreisen kann dies durchaus anders gehandhabt werden.

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