ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Firmeneigene kleine Werkstatt - Mechaniker / Meister erforderlich?

Firmeneigene kleine Werkstatt - Mechaniker / Meister erforderlich?

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 8:43

Hallo,

ich lese schon lange hier mit und bin sehr zufrieden mit dem Forum. Gerade in Sachen Umgangston können sich andere hier eine gute Scheibe von abschneiden. Heute ist der Tag gekommen, wo ich auch mal eine Frage hier poste.

Ich habe einen Taxi-Betrieb in der Nähe von Bonn und wir werden demnächst umziehen und könnten uns am neuen Standort eine kleine Werkstatt einrichten. Gerade bei den Taxis sind die routinemäßigen Arbeiten bzw. Verschleißreparaturen ja doch ein beachtlicher Posten, wenn ich mir die Werkstattrechnungen im Quartal so anschaue. Gerade die kleinen Arbeiten wie Ölwechsel, diverse Filter wechseln, Reifenwechsel, Kleinteile (Rollen, Riehmen, Bremsbelege, etc.) könnten wir auch selbst durchführen, an meinem Privat-PKW mache ich das die letzten 20 Jahre selbst. Mir stellt sich nun die Frage, ob wir hierfür zwangsläufig einen Mechaniker/Mechatroniker oder gar einen Meister einstellen müssten, um die Fahrzeugwartung bzw. die Reparatur kleinerer Dinge zu erledigen, oder ob es in Ordnung ist dass wir das selbst durchführen. Gibt es da Vorgaben?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Gruß,

Robert

Ähnliche Themen
24 Antworten

Aber nur bestimmte Ölsorte! Alles andere zahlst du auch... Ich müsste 69€ hinlegen, mach es aber für 32€ selber! (Öl kostet mich 28€)

PS: Ich arbeite für einen Schmierstoffhersteller und kann daher sagen, ein Gewerbetreibender, der sich nen Fass Öl bestellt, bekommt noch ganz andere Konditionen!

180€ Lohn und locker >50% am Öl gespart! Diese Konditionen, gibt dir keine Werkstatt! Selbst, wenn du 100 Autos dort hin bringst.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Aber nur bestimmte Ölsorte! Alles andere zahlst du auch... Ich müsste 69€ hinlegen, mach es aber für 32€ selber! (Öl kostet mich 28€)

 

PS: Ich arbeite für einen Schmierstoffhersteller und kann daher sagen, ein Gewerbetreibender, der sich nen Fass Öl bestellt, bekommt noch ganz andere Konditionen!

 

180€ Lohn und locker >50% am Öl gespart! Diese Konditionen, gibt dir keine Werkstatt! Selbst, wenn du 100 Autos dort hin bringst.

 

MfG

Als Privatmann kannst du aber ganz anders kalkulieren.

Da wirst du dir deine eigene (Frei-)Zeit wohl kaum anrechnen.

 

Als Unternehmer musst du (wenn du es richtig machst) aber auch deine eigene Zeit berücksichtigen. In der Zeit, in der sich der TS unter seine Fahrzeuge legt, kann er sich nicht um sein Geschäft kümmern (seine eigendliche Aufgabe), kann nicht selber Taxi fahren (sein eigendlicher Geschäftszweck) oder sich um seine Familie kümmern (kommt bei Unternehmern IMMER zu kurz).

 

Zudem kann er eben  "eigenleistung" nicht bei der Steuer geltend machen. Die Rechnung einer Werkstatt reicht er einfach ein... 

 

Desweiteren muss er noch umfangreiche gesetzliche, organisatorische und (nicht zuletzt) technische Belange berücksichtigen, gerade als Arbeitgeber ist er hier in der Pflicht.

 

Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, stellt sich bei einem Taxi immer sofort die Frage nach dem Fahrzeugzustand.

Stellt sich der verletzte Mitarbeiter hinterher auf den Standpunkt, dass er nicht mehr ausweichen konnte, weil die Achslenker ausgeschlagen seien, kommt es zu einem interessanten Prozess.

Hat der Arbeitgeber eine Werkstatt (Meisterbetrieb) in der Hinterhand, die ihn nicht auf einen potentiell gefährlichen Mangen hingewiesen hat, hat er als AG alles getan (UVV).

Muss er leider darlegen, dass er alles an den Fahrzeugen selber macht, wird das Gericht die Frage nach der Qualifikation stellen. Er hat dann eine sehr schwache Position...

 

Bei größeren Reparaturen kommt er ohnehin nicht um eine Werkstatt drum rum, gut, wenn er dann einen Rahmenvertrag hat.

In solch einem Vertrag könnte z.B. auch das Selbstanliefern von Schmierstoffen stehen...

 

Das bedeutet nicht, dass es sich (im Einzelfall) nicht doch rechnen kann.

Nur sollte man (gerade als Unternehmer) eben ALLE kosten, den Aufwand und die Risiken einkalkulieren. Und dann wird man (vermutlich), wie ALLE Taxiunternehmen, an meinem Ort, zu dem Schluss kommen, dass sich selbst günstige freie nur bedingt rechnen, selberschrauben gar nicht.

 

Allein die Kosten für den Ausfall eines Fahrzeuges, über einen Tag, weil der Freie ein Ersatzteil erst besorgen muss, dass die Vertragswerkstatt vorrätig hat, dürfte dreistellig sein.

 

Moin Moin !

Zitat:

Stellt sich der verletzte Mitarbeiter hinterher auf den Standpunkt, dass er nicht mehr ausweichen konnte, weil die Achslenker ausgeschlagen seien, kommt es zu einem interessanten Prozess

Nö ,zu einem erheiternden,damit nimmt er nämlich die Schuld auf sich .Über diese Steilvorlage freuen sich dann alle anderen !Es gilt nämlich dann : (Zitat StVO)

 

Zitat:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind.

Ausserdem gilt : (Zitat StVZO)

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Und wer sich das durchgelesen hat ,kann sich gerne die Augen reiben,aber eine Werkstatt oder sonstwer ,auf den man die Halter-und Fahrerpflichten schieben kann,sind in keiner Verordnung erwähnt.

MfG Volker

am 14. Januar 2012 um 14:16

Ich denke dass Splitten der Arbeiten wird das sinnvollste sein. Einfache und leichte Arbeiten, welche keine Mechaniker oder Meisterausbildung erfordern, lassen sich gut und gerne selbst machen (Reifenservice, Ölservice und Instandhaltungsarbeiten ohne Sicherheits- bzw. Dokumentationsrelevanten Bezug) Inspektionen, die UVV BGV D29, sowie Arbeiten welche o.g. Anforderungen voraussetzen sollten in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. I.d.R. macht es Sinn hier in der Tat eine Rahmenvereinbarung ( gibt's auch über den bzp) mit einer Werkstatt zu schliessen. Gerade kleine Arbeiten fressen unverhältnismäßig viel Geld für die empfangene Leistung. Wenn man das selbst macht kann das wirtschaftlich sinnvoll sein. Wartungsarbeiten im eigentlichen Sinn sind aber oft schon aufgrund der umfangreichen und teuren technischen Ausstattung eher etwas für richtig grosse Fuhrparks. Das wird in letzter Konsequenz immer auf eine entsprechende Kalkulation rauslaufen. Eine Werkstatteinrichtung inkl. Diagnosetechnik, technischen Unterlagen und Werkzeug kostet ein hübsches Sümmchen. On Top entsprechendes Personal?! Ohne den genauen Umfang der anfallenden Kosten zu kennen, würde ich das ganze Sinnvoll aufteilen.... Nicht alles selbst, aber auch nicht alles Fremd vergeben. Natürlich sehr subjektiv und ohne genaue Kenntnis des Sachstandes, aber in der Praxis bewährt und oft gesehen....

Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Als Privatmann kannst du aber ganz anders kalkulieren.

Da wirst du dir deine eigene (Frei-)Zeit wohl kaum anrechnen.

Damit, willst du sagen, deine Arbeitsleistung, ist nichts wert?

Zitat:

Als Unternehmer musst du (wenn du es richtig machst) aber auch deine eigene Zeit berücksichtigen.

Wieviel, soll das denn sein? Für nen Ölwechsel, braucht man keinen Tag!

Zitat:

Zudem kann er eben  "eigenleistung" nicht bei der Steuer geltend machen. Die Rechnung einer Werkstatt reicht er einfach ein... 

Wieviel, kannst du dann bei der Steuer geltend machen? Nur die gezahlten Steuern. Die eigentlichen Kosten nicht. Daher: Du kannst die Rep.Kosten nicht voll absetzen.

Zitat:

Desweiteren muss er noch umfangreiche gesetzliche, organisatorische und (nicht zuletzt) technische Belange berücksichtigen, gerade als Arbeitgeber ist er hier in der Pflicht.

Nur, wenn er Arbeitnehmer dazu einspannt! Der Eigentümer, hat da keine größeren Auflagen in Bezug auf Arbeitsschutz.

Zitat:

Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, stellt sich bei einem Taxi immer sofort die Frage nach dem Fahrzeugzustand.

Wir sprechen hier vom Öl-/Filter und Kerzenwechsel! Wie kommst du auf die Idee, der Wagen würde dann gar nicht mehr gewartet werde?

Zitat:

Das bedeutet nicht, dass es sich (im Einzelfall) nicht doch rechnen kann.

Nur sollte man (gerade als Unternehmer) eben ALLE kosten, den Aufwand und die Risiken einkalkulieren. Und dann wird man (vermutlich), wie ALLE Taxiunternehmen, an meinem Ort, zu dem Schluss kommen, dass sich selbst günstige freie nur bedingt rechnen, selberschrauben gar nicht.

Ein Kumpel, betreibt ein Kurierdienst in HH. Er hat ~20 Fahrzeuge! Dort, wird selber geschraubt!! Wartungsarbeiten, wie Öl- & Filterwechsel, werden grundsätzlich selber gemacht. UND: Er spart viel Geld! Die Fahrzeuge, gehen mindestens 2x im Jahr, zur Sicherheitskontrolle in die freie Werkstatt. Dort werden die Fahrzeuge auf Mängel kontrolliert und ggf. repariert.

Er macht weder Bremsen noch Achsteile selber! Daher: Was soll bei einem Ölwechsel den man selber macht, einen Personenschaden während des täglichen Betriebs auslösen? Durch einen selbst gemachten Filterwechsel, fällt sicher nicht die Laderaumtür ab!

Auch, wird er dort bevorzugt und auch günstig bedient. Bei der Vertragswerke, ist er schlechter behandelt worden! Da standen die Fahrzeuge auch mal 4-5 Tage!! (Was ihn richtig Geld kostete!)

Zitat:

Allein die Kosten für den Ausfall eines Fahrzeuges, über einen Tag, weil der Freie ein Ersatzteil erst besorgen muss, dass die Vertragswerkstatt vorrätig hat, dürfte dreistellig sein.

Ich kenne bei uns keine freie Werkstatt, die nicht binnen 3 Std., benötigte Teile ran bekommt. Selbst mein Teilehöcker bekommt Teile bis 14h ran, wenn ich bis 12h bestelle! Nach 12 Uhr, sind sie spätestens bis 17 Uhr da.

MfG

am 14. Januar 2012 um 17:46

Die Diskussion um Haftung bzw. rechtliche Hintergründe ist sowieso müssig. Letztlich spielen da so viele Faktoren zusammen, dass (meiner Meinung nach) im Vorfeld keine Aussage getroffen werden kann. Grundsätzlich geht es doch wohl eher um eine wirtschaftliche Fragestellung welche aufgeworfen wurde: Lohnt eine eigene Werkstatt: ja oder nein.

Darauf kann man entschieden Antworten: Kommt drauf an!! :-) Ob nun im Falle eines Unfalles oder Schadens aufgrund einer unsachgemässen Reparatur Regress angemeldet werden kann, ist von den Umständen abhängig. Letztlich (der Verfasser der Frage hat einen Taxen-Betrieb) sollte davon ausgegangen werden, dass sachgemässe Wartungen das Ziel sind. (zumindest habe ich das so verstanden)

Unabhängig davon, kann ich selbst bei einem Ölwechsel so pfuschen, dass ich andere Verkehrsteilnehmer gefährde. (Ölschraube, Ölfilter n. fest usw.) Bei einer Gefährdung ist immer die Frage der Schuld im Raume (vereinfachte Definition in der Rechtssprechung: Ausser acht lassen der üblichen erforderlichen Sorgfalt). Es kommt also darauf an. Was kann ich (technisch) was bin ich bereit zu investieren (rechnerisch) und wie hoch sind die alternativen Kosten wenn ich das nicht selbst mache.

Zitat:

Wieviel, kannst du dann bei der Steuer geltend machen? Nur die gezahlten Steuern. Die eigentlichen Kosten nicht. Daher: Du kannst die Rep.Kosten nicht voll absetzen

Oh man, wenn du Unternehmer bist und du bekommst eine Rechnung, kannst du dir (später):

1. Die Vorsteuer ziehen (das sind schon mal 19%).

2. Mindert die Rechnung deinen steuerlichen Gewinn (=deine Steuerlast).

Zitat:

Nur, wenn er Arbeitnehmer dazu einspannt! Der Eigentümer, hat da keine größeren Auflagen in Bezug auf Arbeitsschutz.

Also, wenn ein Unternehmer seinem Arbeitnehmer ein Arbeitsgerät zur Verfügung stellt, muss dieses in einem einwandfreien (betriebssicheren) Zustand sein. Das Entbindet den Fahrer NICHT davon auch selber den Zustand des Fahrzeuges zu prüfen.

Er muss aber nicht ständig z.B. die Bremsbeläge, das Achsspiel, die Dämpferleistung.....selber prüfern (wie auch).

Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich. (UVV). Er unterliegt entsprechenden Dokumentation-Pflichten. Der jährliche TÜV (Taxi) reicht hier ggf. nicht aus.

Wenn es zu einem Unfall kommt, stellt sich sofort die Frage nach der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges (gerade bei Taxen).

Kann der Unternehmer hier auf regelmäßige Prüfdungen durch einen Meisterbetrieb verweisen (und sind diese dokumentiert), hat er alles getan. (UVV)

 

 

 

Zitat:

 

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Als Privatmann kannst du aber ganz anders kalkulieren.

Da wirst du dir deine eigene (Frei-)Zeit wohl kaum anrechnen.

Damit, willst du sagen, deine Arbeitsleistung, ist nichts wert?

Nein, wenn du es korrekt rechnest (Unternehmerisch), ist auch deine eigene Zeit, die du für das Unternehmen aufwendest, Arbeitszeit

 

Wenn das Fahrzeug aber sowieso in der Meisterwerkstatt gewartet wird, der Unternehmer das Fahrzeug also sowieso regelmäßig dort hin bringt, dann stellt sich die Frage, warum er nicht gleich das Öl mit wechseln lässt, wenn der Wagen eh dort ist. Da kommt bei einer Insp. nur noch das Mat hinzu, bei heutigen Wechselintervallen.

Du pickst dir nur die Teile raus, die du einem im Mund verdrehen kannst... Kann das sein?

  • Was muss man bitte beim Ölwechsel dokumentieren? (Außer den nächsten Wechsel!)
  • Wie kommst du auf UVV und Co., wenn man nur von einfachen Arbeiten wie Öl-, Filter- & Kerzenwechsel spricht?

Betreibst du eine Werkstatt? Oder, warum versuchst du das alles madig zu reden? Du versuchst einzuschüchtern, obwohl hier schon mehrfach davon gesprochen wurde, nur kleine Arbeiten selber zu machen, die die Sicherheit nicht beeinträchtigen! (Oder gibst du deinen Wagen zur Werkstatt, damit sie den Waschen?)

MfG

Er gibt zumindest vor (im Biokraftstoffthread) eine Werkstatt zu leiten.

Sogesehen- gut beobachtet:D

BTW: in meiner Nachbarschaft gibt es ein kleines Taxiunternehen (so 5-6Wagen)

Den Besitzer sehe ich regelmäßig schrauben:D

Sogesehen steht zumindest in unserem ländlichen Raum wohl nicht die Todesstrafe oder Verbannung auf den Saturn darauf.

Und das macht der sicher nur, weiil er so gerne Ölfinger hat oder es ihm langweilig ist. Bestimmt nicht aus Kostengründen:rolleyes:

LG Anja

Nein, ich habe gleich am Anfang geschrieben, dass es auch durchaus Sinn machen KANN, solche Arbeiten selbst zu verrichten.

Ich stellte lediglich die Frage nach dem Sinn, vor allem betriebswirtschaftlich. 

Und da hattest du, Johnes, die Behauptung aufgestellt, ein  Unternehmer könne sich nur die Vosteuer ziehen:

Zitat:

Wieviel, kannst du dann bei der Steuer geltend machen? Nur die gezahlten Steuern. Die eigentlichen Kosten nicht. Daher: Du kannst die Rep.Kosten nicht voll absetzen

Dem habe ich mir erlaubt zu widersprechen.

Ich erlaube mir auch weiterhin, die Frage nach dem Sinn von Tätigkeiten zu stellen, die außerhalb des Unternehmenszwecks liegen.

Ich würde dem TS raten, in der Zeit, in der er schraubt, lieber zu fahren. Zumal es keinen Sinn macht, die Inspektionen vom Meisterbetrieb durchführen zu lassen, die Ölwechsel aber nicht. Er kann es natürlich trotzdem gerne machen, seine unternehmerische Entscheidung.

 

@anschii: In so manchen Thread hast du behauptet, selbsständig zu sein...da verwundert es, dass du vor diesem Hintergrund nicht über so manchen Widerspruch, ob jetzt steuerlich, oder unternehmerisch, stolperst....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Firmeneigene kleine Werkstatt - Mechaniker / Meister erforderlich?