Finanziertes Auto zurückgeben !?
Hallo liebe Leute.
Ich heiße Patrick (24) und habe mir vor Ca 2 Monaten ein "neues" Auto zugelegt. Ich habe mir einen BMW 325i e91 bei einem Händler, zu einem Teil, finanziert.
Nach kurzer Zeit schon gingen diverse Mängel los. Zunächst ging das Navi nicht mehr, dann ging die Wasserpumpe kaputt und weil das nicht reicht, säuft der gute recht viel Öl (schon seit dem Kauf). Der Ölverbrauch liegt bei über einem Leiter auf 1000km. Das ist mir alles zu bunt und allmählich habe ich die Schnauze voll.
Da der Händler ja zunächst die Chance auf Nachbesserung erhalten muss, werde ich ihm diese auch gewähren. Falls das aber keine Besserung gibt, will ich den Wagen zurückgeben. Ist das möglich bei einer Finanzierung? Bzw wie würde das in dem Fall ablaufen ?
Vielen Dank für eure Auskunft.
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Leute. Wollte euch den aktuellen Stand mitteilen. Der Händler wollte zunächst bestätigt haben, dass der Wagen tatsächlich so viel Öl frisst. Also hat er selber auf max gefüllt und den KM Stand notiert. Nach 730 km erschien erneut die Meldung, einen Liter Öl nach zufüllen.
Der Händler zeigte sich direkt kulant und kümmerte sich darum. Mein Motor wurde komplett überholt. Nun endlich nach 3,5 Wochen habe ich mein Auto wieder und er läuft besser als jeh zuvor. Konnte nach 600 km keinen Ölverbrauch mehr feststellen.
So kann es auch gehen...
Gruß
64 Antworten
Zitat:
@PaddyHC schrieb am 14. März 2016 um 19:57:33 Uhr:
Als Nachweis wäre das Scheckheft da. Daraus würde ich allerdings die Laufleistung bestätigen. Wobei man ein solches auch recht einfach durch ein angepasstes ersetzen kann.
Irgendwer muss ja als Stempelnder im Serviceheft drin stehen. Genau da würde ich nachfragen. Wenn es BMW ist, dann bei BMW. Ist es aber jemand anders, dann bringt dich BMW wahrscheinlich nicht weiter.
Die Einträge sind nahezu alle von BMW, wenn ich mich richtig erinnere. Die sollten also eine Aussage machen können.
Also ich kann aus Erfahrung sagen, wenn du Pech hast macht es dir der Händler nicht leicht und vor Allem wird sich zeigen wer den länger anhaltenden Atem hat wenn ihr euch nicht einig werdet oder das Auto zurück gegeben werden soll...
Habe einmal keine Nerven mehr gehabt, da der damalige Händler extrem unkooperativ war und notfalls bis vor Gericht gezogen wäre nur damit ich vorher aufgebe und er den finanziellen Schaden nicht ausbaden muss. War meinem Anwalt schon bekannt und dieser Händler agierte wohl öfter so...
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Ist (im Moment) der Ölverbrauch eigentlich der einzige Grund weswegen die Rückabwicklung angestrebt wird, oder gibts noch weitere Mängel?
Neben dem defekten Navi ja. Wobei das zu Anfang kurz funktioniert hat. Jetzt liest es die dvd nicht mehr.
So kleines Update.
War heute bei BMW, die dürfen aber über die Historien keine Auskunft geben. Also da Fehlanzeige. Aber ! Er hat in den Daten geschaut und mit bestätigt was der gute laut Angaben maximal verbrauchen darf. Auf 1000km 0,75L Öl.
Dann war ich beim Händler. Da hat er persönlich das Öl auf Maximum aufgefüllt und den Kilometerstand notiert, um sich das ganze so nochmal bestätigen zu lassen. So weit so gut, jetzt heißt es erst mal abwarten und dann nochmal mit ihm ok Kontakt treten. Habe im Falle der Bestätigung, die Rückgabe angesprochen und er war zwar von der Aussage nicht begeistert, aber hat es auch nicht direkt abgelehnt. Wenn ich Glück habe zeigt er sich kooperativ und jeder kommt mit einem blauen Auge davon.
Ich könnte mir vorstellen (und das stellt lediglich meine persönliche Meinung als juristischer Laie dar), dass ein Richter (bzw. ein von ihm bestellter SV) einen Ölverbrauch von 1,1l bei einem älteren GW mit 140000km nicht zwingend als erheblichen Mangel ansieht, wenn der Hersteller bereits beim Neuwagen 0,75l / 1000km als normal ansieht.
Hier wird möglicherweise abgewogen zwischen der Erheblichkeit des Mangels (sofern es denn einen gibt) und der Zumutbarkeit dem Händler gegenüber.
Lass dich also entsprechend (möglichst neutral) beraten, bevor du dich in einen Rechtsstreit begibst.
Zitat:
@Matsches schrieb am 15. März 2016 um 13:05:48 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen (und das stellt lediglich meine persönliche Meinung als juristischer Laie dar), dass ein Richter (bzw. ein von ihm bestellter SV) einen Ölverbrauch von 1,1l bei einem älteren GW mit 140000km nicht zwingend als erheblichen Mangel ansieht, wenn der Hersteller bereits beim Neuwagen 0,75l / 1000km als normal ansieht.
Hier wird möglicherweise abgewogen zwischen der Erheblichkeit des Mangels (sofern es denn einen gibt) und der Zumutbarkeit dem Händler gegenüber.
Lass dich also entsprechend (möglichst neutral) beraten, bevor du dich in einen Rechtsstreit begibst.
Aber das kann man doch nicht als normal ansehen, wenn man nach 2x Tanken einen Liter Öl nachkippen muss....
Zitat:
@AwesomeInfernus schrieb am 15. März 2016 um 13:10:39 Uhr:
Aber das kann man doch nicht als normal ansehen, wenn man nach 2x Tanken einen Liter Öl nachkippen muss....
Wie gesagt, das ist selbst bei einem Neuwagen als normal anzusehen.
Beim Gebrauchten wird es wohl immer eine Einzelfallentscheidung vor Gericht werden, zumindest wenn es ein enger Fall wie hier ist.
..also, die 1,8er & 2.0er TSI/TFSI Fraktion würde sich freuen, wenn deren
Öl-Verbauch so wäre..
Laut VW sind bei den Motoren 2L bis 2.5L Öl auf 1.000km "Stand der Technik" 🙂
Grüße
Also über zwei Liter, finde ich, ist absolut nicht stand der Technik. Da hat man ja, je nach Öl, zwischen den Intervallen 600€ an extra kosten für gesoffenes Öl. Da kann man gleich einen v12 fahren.
Auf jeden Fall bin ich vorsichtig bei dieser unklaren Geschichte. Alternativ wäre auch ein Versuch mit dickerem Öl eine Alternative.
Zitat:
@AwesomeInfernus schrieb am 15. März 2016 um 13:10:39 Uhr:
Aber das kann man doch nicht als normal ansehen, wenn man nach 2x Tanken einen Liter Öl nachkippen muss....
Fakt ist zunächst, dass BMW als Hersteller in diesem Fall 0,75 / 1000km als normal angibt.
Darauf wird sich ein Händler berufen.
Fakt ist ebenfalls, dass Kunden schon Prozesse gehen z.B. VW oder Audi mit deutlich höherem Ölverbrauch verloren haben, da dies als Stand der Technik angesehen wurde.
Soviel zu den Angaben.
Diesem Umstand Glauben schenkend KÖNNTE ich mir vorstellen, dass ein Richter, der hier ja das Delta zwischen Istzustand und Normalzustand bewerten muss zu dem Schluss kommt, dass es für den Kunden keinen unzumutbaren Zusatzaufwand darstellt, ob er bei jedem Tanken nun 0,4 oder 0,6l Öl nachfüllen muss.
Zumindest keinen, der eine Rückabwicklung rechtfertigen würde.
Ob das so ist, wird sich wie schon geschrieben wurde vermutlich in einer Einzelfallentscheidung heraus stellen.
DAS allerdings sollte der TE im Hinterhopf behalten.
Zitat:
@PaddyHC schrieb am 15. März 2016 um 13:38:55 Uhr:
Also über zwei Liter, finde ich, ist absolut nicht stand der Technik. Da hat man ja, je nach Öl, zwischen den Intervallen 600€ an extra kosten für gesoffenes Öl. Da kann man gleich einen v12 fahren.
VW sieht das aber so, und auch einige (wenn auch nicht alle) Gerichte sahen das bereits so.
Wir öffnen aber gerade einen Nebenkriegsschauplatz, lass uns besser beim Thema bleiben.