Finanziertes Auto zurückgeben !?
Hallo liebe Leute.
Ich heiße Patrick (24) und habe mir vor Ca 2 Monaten ein "neues" Auto zugelegt. Ich habe mir einen BMW 325i e91 bei einem Händler, zu einem Teil, finanziert.
Nach kurzer Zeit schon gingen diverse Mängel los. Zunächst ging das Navi nicht mehr, dann ging die Wasserpumpe kaputt und weil das nicht reicht, säuft der gute recht viel Öl (schon seit dem Kauf). Der Ölverbrauch liegt bei über einem Leiter auf 1000km. Das ist mir alles zu bunt und allmählich habe ich die Schnauze voll.
Da der Händler ja zunächst die Chance auf Nachbesserung erhalten muss, werde ich ihm diese auch gewähren. Falls das aber keine Besserung gibt, will ich den Wagen zurückgeben. Ist das möglich bei einer Finanzierung? Bzw wie würde das in dem Fall ablaufen ?
Vielen Dank für eure Auskunft.
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Leute. Wollte euch den aktuellen Stand mitteilen. Der Händler wollte zunächst bestätigt haben, dass der Wagen tatsächlich so viel Öl frisst. Also hat er selber auf max gefüllt und den KM Stand notiert. Nach 730 km erschien erneut die Meldung, einen Liter Öl nach zufüllen.
Der Händler zeigte sich direkt kulant und kümmerte sich darum. Mein Motor wurde komplett überholt. Nun endlich nach 3,5 Wochen habe ich mein Auto wieder und er läuft besser als jeh zuvor. Konnte nach 600 km keinen Ölverbrauch mehr feststellen.
So kann es auch gehen...
Gruß
64 Antworten
Hallo,
sehr ärgerlich.
Aber die Finanzierungsart hat keinen Einfluss auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Nur wenn du ein Versicherungspaket in der Finanzierung hast, weiß ich es nicht genau. Ich gehe davon aus, dass du über die Herstellerbank finanziert hast.
Für die gefahrenen km wird ein geringes Nutzungsentgelt berechnet.
Hey. Ja. Die Finanzierung lief über die Band des Händlers. Ob da eine Art Versicherung dabei ist kann ich nicht sagen.
Hab ich da jetzt einfach gesagt Pech gehabt, nur weil es finanziert ist ?
Zitat:
@PaddyHC schrieb am 14. März 2016 um 10:26:50 Uhr:
Hab ich da jetzt einfach gesagt Pech gehabt, nur weil es finanziert ist ?
Nein, benprettig hat bereits geschrieben, dass die Finanzierung keinen Einfluss auf die Rückabwicklung eines Kaufvertrags hat.
Du musst dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, bis zu dieser er den Sachmangel beheben muss. Sollte der Mangel mit Ablauf der Frist nicht behoben worden sein, kannst Du gemäß § 323 BGB den Rücktritt vom Kauf erklären. Da hier einige juristische Feinheiten zu beachten sind, würde ich Dir empfehlen, Dich hierbei anwaltlich beraten zu lassen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 14. März 2016 um 10:38:07 Uhr:
Da hier einige juristische Feinheiten zu beachten sind, würde ich Dir empfehlen, Dich hierbei anwaltlich beraten zu lassen.Gruß
Der Chaosmanager
Alternativ könntest du dich bezüglich der Sachmangelhaftung auch motortalklich beraten ( ääh Tips geben ) lassen.
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Ja, nur werden dann hierzu 30 Leute 35 Meinungen abgeben.
Es werden welche dabei sind für die der Fall aus ihrer Sicht glasklar ist, es werden welche dabei sein die zur Vorsicht mahnen und es werden welche dabei sein die totalen Unsinn als einzige Wahrheit verkaufen.
Das eine für ihn einzig relevante und vielleicht rechtssicher durchsetzbare wird da kaum dabei sein.
Ich erinnere da an deine jüngst gegebenen „Ratschläge“ zum Rückzieher beim Onlineverkauf.
3 Sachen gesagt und mit allen dreien hätte sich der Befolger dieser „Tipps“ mächtig in die juristischen Brennesseln gesetzt.
Also besser jemanden fragen der weiß was er tut, und den findet man eher an anderer Stelle und auch nicht zwingend kostenfrei.
Aber bei unklarer Lage vielleicht besser wenige Euro in die Hand genommen, anstatt seinem schlechten Geld noch eine Menge gutes hinterhergeworfen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 14. März 2016 um 10:55:06 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 14. März 2016 um 10:38:07 Uhr:
Da hier einige juristische Feinheiten zu beachten sind, würde ich Dir empfehlen, Dich hierbei anwaltlich beraten zu lassen.Gruß
Der ChaosmanagerAlternativ könntest du dich bezüglich der Sachmangelhaftung auch motortalklich beraten ( ääh Tips geben ) lassen.
... was naturgemäß nicht so einfach ist wie es sich anhört ... vor allem sind meist nicht alle Fakten bekannt (wer postet schon Kaufverträge und den gesamten Schriftverkehr?).
Aber nur zu: Wenn Du Dich kompetent fühlst, juristisch zu beraten, möchte ich Dich nicht daran hindern ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Bevor du hier über irgendwelche rechtlichen Schritte nachdenkst , gib doch dem Händler die Zeit . Vielleicht sind danach alle Mängel abgestellt und alle sind zufrieden.
Zitat:
@VaPi schrieb am 14. März 2016 um 11:45:14 Uhr:
Bevor du hier über irgendwelche rechtlichen Schritte nachdenkst , gib doch dem Händler die Zeit . Vielleicht sind danach alle Mängel abgestellt und alle sind zufrieden.
Wahrscheinlich bin ich falsch verstanden worden, wiewohl ich meine, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe. Ich habe nicht über rechtliche Schritte gesprochen, sondern dazu geraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, FALLS bzw. WENN der TE den Rücktritt erwägt. Dies ist m. E. unabdingbar, denn der Verkäufer wäre nach meiner Erfahrung der erste, der aufgrund eines vom Käufer formulierten Rücktritts sofort und ohne Wenn und Aber einlenkt und den Kaufpreis zurückerstattet ...
Wenn man allerdings den Satz des TE
Zitat:
Das ist mir alles zu bunt und allmählich habe ich die Schnauze voll.
liest, fällt es schwer, zu glauben, dass er schnell zufrieden ist ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
und ich werfe noch in den Ring, dass meiner Kenntnis nach der Händler sogar 3 Reparaturversuche eingeräumt bekommen muss, bevor man die Kiste zurück gibt. (meine Kenntnis aus dem Thema "Wandlung", kann aber auch schon wieder überholt sein)
Das es hierbei unerheblich ist ob 100% Barkauf, Teil- oder Vollfinanziert o.ä. wurde ja erwähnt.
Generell mein Rat:
Anwaltlich beraten lassen - es kommt mit Sicherheit auf Fristen, Form der Fristsetzung usw. an. Wer eine moderne Rechtsschutz hat, hat meist eine Anwaltshotline drin - da geht es zu 99% ohne SB und Kosten.
Dazu kommt, wie ebenso beschrieben, dass Du den Händler für den Zeitraum deiner Nutzung ein Entgelt entrichten musst und angerechnet bekommst - wie hoch das ist, kann ich nicht sagen - ich habe da keine Erfahrungen.
Hey. Also ich habe heute mit einer Anwältin telefonieren können, die mir alles detailliert erklären könnte.
Wie schon von euch richtig beschrieben, hat eine Finanzierung keinerlei Einfluss auf eine Rückgabe. Die macht die Sache nur etwas umständlicher. In dem Fall für den Händler.
Zunächst hat der Handel zwei mal die Chance auf eine Nachbesserung. Kann er diese nicht bringen oder lehnt sie gleich ab, habe ich das Recht auf eine Rückgabe.
Dann bekomme ich meine Anzahlung plus die schon geleisteten Abzahlungen erstattet und den Restbestand bei der Bank muss er tilgen, um den Fahrzeugbrief zu bekommen.
Es werden gefahrene Kilometer berücksichtigt, allerdings auch von mir geleistete Investitionen. In meinem Fall ein Ölwechsel und neue Reifen.
Wenn der Händler da also keine "Zicken" macht sollte das soweit kein Drama werden.
Euch erst mal vielen Dank für die Hilfe.
Wobei sprich mit deiner Anwältin auch klar ab, ob die Punkte, die du kritisierst, auch wirklich einen Mangel darstellen.
Insbesondere beim Ölverbrauch könnte das eine strittige Geschichte werden, da erstens 1l/1000km gerne noch als vertretbar angesehen wird und zweitens sich da der Händler ggf. quer stellen wird, da das kaum abstellbar ist.
Das ist richtig. Aber ein Ölverbrauch in diesem Ausmaß ist in keiner Toleranz akzeptabel. Wir sprechen hier von über einem Liter auf 1000 km. Un genauer zu sein : 1L auf 800km
Mag sein, dass es ein größerer Aufwand ist das abzustellen, aber blöd gesagt "nicht mein Problem".
Er kann versuchen das nachzubessern oder direkt einer Rückgabe zustimmen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass er sich zunächst dagegen zu wehren versucht aber, im Endeffekt bin ich im Recht.
Ich hoffe, dass er sich da kompetent zeigt und das Ganze nicht noch einen riesigen Rechtsstreit mit sich bringt.