ForumT4, T5 & T6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T4, T5 & T6
  7. Finanzamt und doch nicht Wohnmobil

Finanzamt und doch nicht Wohnmobil

VW T4
Themenstarteram 31. Januar 2006 um 20:32

Hallo,

mein T 4 ist als Wohnmobil ü. 2.8t eingetragen und nun kam das Finanzamt 1200€ Nachzahlung, da sie meinen mein T 4 sei ein PKW. Mit dem Wortlaut: Der Bus wurde als PKW gebaut und bleibt ein PKW. Was der TÜV da einträgt interessiert uns nicht, für uns ist und bleibt das ein PKW.

Ich bin mit dem T 4 vorgefahren aber ansehen wollten sich die Damen und Herren den Wagen nicht.

Habt ihr dieselben oder ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht???

Oder ist das nur in Göttingen so?

Ich bekam nur zu hören das Göttingen alleine mehr als 3000 Fahrzeughalter angeschrieben hat mit zum teil haurenden Nachforderungen!

was soll ich noch sagen der Bus läuft bei mir als zweitwagen und ist so für mich nicht Finanzierbar.

Patsche

Ähnliche Themen
27 Antworten
Themenstarteram 28. Februar 2006 um 23:33

Also laut meinem Finanzamt geht das Umbauen ja garnicht.

und mein T4 ist von der ausstattung auch nur Grundausstattung gewesen, also mit Presspappwänden den ich immer weiter als Wohnmobil umgebaut habe. und die Kochstelle Befindet sich im Heck.

der Weitere Umbau wird wohl traum bleiben...

den sagte mir der ADAC nur meins ist der 3. bekannte Fall in Deutschland (noch zwei im NRW) und sie wollen keine Schlafenden Hunde wecken das es alle t4 betrifft...

Mal weitersehen vermutlich werde ich Stamgast der Zulassungsstelle wenn ich für jeden ausflug den wagen anmelden und abmelden muß.

Oder dann doch kat nachrüsten...

Patsche

am 1. März 2006 um 18:35

Mein T4 läuft günstig als LKW und ist deshalb bei der Versicherung teuer!

Würde ich auf PKW umschreiben lassen geht die Versicherung runter!

Da soll mal einer drauf klar kommen.

Aber wir regen uns ja nicht mehr auf...

Zitat:

Original geschrieben von TS-Bremen

Würde ich auf PKW umschreiben lassen geht die Versicherung runter!

Da soll mal einer drauf klar kommen.

Errr... Das ist allgemein bekannt => und die Begründung warum das so ist kannste mit der Forensuche bei den Nutzfahrzeug-Usern herausfinden.

FA

 

Letzte Woche kam die Steuerrechnung Sokfz Womo über 2,8 172,00 keine Probleme

Themenstarteram 16. März 2006 um 23:43

Ja das ist gut,

dann sollte ich vieleicht umziehen, zu deinem Finanzamt.

Hab nach der abmeldung jetzt einen neuen Steuerbescheid bekommen... darin stehen auch Säumniszuschläge (2x) zur Forderung 23.02 zu diesem zeitpunkt hab ich keinen Bescheid bekommen, nur einen am 19.01 und gegen den hab ich ja wiederspruch eingelegt...

naja ob die Beamten noch wissen was sie tun???

Griasde,

auch wenn Du Widerspruch einlegst, mußt Du den vom Finanzamt geforderten Betrag erstmal zahlen.

Der Widerspruch bewirkt lediglich, daß der Betrag quasi "unter Vorbehalt" bezahlt wird und je nach Entscheidung über den Widerspruch dann zuviel bezahltes Geld wieder rausgerückt werden muß.

Nicht bezahlen muß man nur, wenn das Finanzamt einem Antrag auf "Aussetzung des Vollzuges" zustimmt, aber das wäre in diesem Fall nicht zu erwarten gewesen.

Horst

Hallo Patsche,

Du hast Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und dieser ist abgelehnt worden. Jetzt bleibt Dir nur noch die Klage (Frist beachten).

Du hättest sicherlich keine schlechten Karten, damit durchzukommen. Aber es wird teuer und der Ausgang ist unsicher. Solltest Du das in Erwägung ziehen: schick mir eine Mail, ich versorge Dich mit Argumentation und Aktenzeichen etc.

Alternativ: melde Dein Auto in einem anderen Bezirk an (Zweitwohnung, Bruder, Eltern etc.). Generell wird bisher die Besteuerung von Womos über 2,8to von fast allen Zulassungsbezirken noch beibehalten, da eine endgültige gesetzliche Regelung noch aussteht. Es wird aber in jedem Fall Nachforderungen zum 1.1.06 geben.

Es steht zu hoffen, dass die steuerliche Beurteilung der Anforderungen an WoMos im Zusammenhang mit der Neufassung auch einheitlich geregelt wird, zumindest auf Länderebene. Dann hättest Du zumindest wieder die Gleichbehandlung mit anderen.

Im übrigen: Man sagt, von einer Katnachrüstung würde nicht nur Dein Geldbeutel, sondern auch die Umwelt profitieren.

Grüße

Kai

am 28. Juli 2007 um 10:28

hallo erst einmal. also bei mir ist es so gewesen, das ich das fahrzeug beim finanzamt vorgeführt habe. und ich mit den worten weggeschickt wurde: "das fahrzeug ist nicht wohnlich, da fehlen die gardienen." und "wie sie schlafen darin?" ich denke das ist reine behördenwillkür. gibt es ein einspruchschreiben welches man verwenden kann?

 

ich habe einen t4 mit eingebauter funktioneller spühle im heck eingelassen in die holzplatte damit ist der stehhöhe von 1,70 genüge getan und einem gaskocher.

 

 

die stehhöhe von 1,70m im wohnteil ist ausschlaggebend.siehe unter aktuelles bei deinem zuständigen finanzamt.war vorgestern dort mit der gleichen idee(kofferraum).viel spass weiter.

Hallo,

ich werde mein "Wohnteil" im Heck unter der Klappe mit einem Heckzelt erweitern,dort ist Spüle (mit Deckel)und Kocher(in einer Schublade),sowie Vorratsschrank darunter.Deckel zu Matratze drauf=Bett. damit wird wohl die 1,7m erfüllt sein.

es steht in diesem Gesetz nur das die 1,7m im Wohnteil sein müssen, aber es steht nicht da das sie sich zwingend innerhalb des Fahrzeuges befinden müssen.

 

@sequal:

übrigens welcher Kocher das da drin ist ist völlig egal,lediglich ein fest eingebauter Kocher mit Gasflasche und Regler und Schlauch muss eine Prüfung haben, auch ob es ein Schrank von ikea ist oder nicht.

und dieses hochnäsige getue das nur ein California ein Wohnmobil ist kann ich überhaup nicht ab.

und ob man mit 2 Kindern 2 Wochen Spanien in einem zum Wohnmobil umgebauten Multivan oder Trapo verbringen kann,musst du wohl jedem selber überlassen.

nette Grüße

Zitat:

Original geschrieben von T5-Cruise

ich werde mein "Wohnteil" im Heck unter der Klappe mit einem Heckzelt erweitern,dort ist Spüle (mit Deckel)und Kocher(in einer Schublade),sowie Vorratsschrank darunter.Deckel zu Matratze drauf=Bett. damit wird wohl die 1,7m erfüllt sein.

es steht in diesem Gesetz nur das die 1,7m im Wohnteil sein müssen, aber es steht nicht da das sie sich zwingend innerhalb des Fahrzeuges befinden müssen.

Das hat schon wer ausprobiert. Jedoch gehört ein Zelt nicht direkt zum Fahrzeug. Zumindest war das die Begründung wieso es abgelehnt wurde. Aber: Anderes FA - vielleicht hast du ja Glück?

Ansonsten wäre ja jedes Fahrzeug mit einer Kederleiste automatisch auch ein Wohnmobil?

Bleibt wohl für die meisten nur diese Alternative: Nachträglich ein Hubdach einbauen...

Zitat:

Original geschrieben von T5-Cruise

übrigens welcher Kocher das da drin ist ist völlig egal,lediglich ein fest eingebauter Kocher mit Gasflasche und Regler und Schlauch muss eine Prüfung haben, auch ob es ein Schrank von ikea ist oder nicht.

Jein. Sofern der Kocher für die Verwendung im Innenraum nicht verboten ist, ist alles erlaubt. Sprich: Klebt auf dem Gaskartuschenkocher drauf das man ihn nicht in geschlossenen Räumen verwenden darf -> nicht zulässig (eigentlich schon nicht vom TÜV aus). Aber einen Esbit-Kocher der Bundeswehr kann natürlich gerne fest verschraubt werden. Kochmöglichkeit ist Kochmöglichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von T5-Cruise

und dieses hochnäsige getue das nur ein California ein Wohnmobil ist kann ich überhaup nicht ab.

und ob man mit 2 Kindern 2 Wochen Spanien in einem zum Wohnmobil umgebauten Multivan oder Trapo verbringen kann,musst du wohl jedem selber überlassen.

Dann wäre ja auch ein Dehler kein WoMo. ;)

Zurück zum eigentlichen Thema: Cali ja oder nein ist schnuppe - schließlich gibt es ja auch noch genügend alte Calis welche als PKW laufen - weil von VW damals so zugelassen. Die Ausstattung zählt - und da ist sicherlich ein entsprechend der Vorgaben (!) umgebautes Fahrzeug ein WoMo . Egal ob es ein Kangoo mit Hubdach oder ein Niesmann&Bischoff ist.

Grüße, Martin

Hallo X Fish,

Zitat:Jein. Sofern der Kocher für die Verwendung im Innenraum nicht verboten ist, ist alles erlaubt. Sprich: Klebt auf dem Gaskartuschenkocher drauf das man ihn nicht in geschlossenen Räumen verwenden darf -> nicht zulässig (eigentlich schon nicht vom TÜV aus).

das setzte ich vorraus ,das keiner im geschlossenen Auto die Kocher ohne thermische Flammwächter benutzt.

ich habe (noch ) so einen" ohne "als Reservekocher dabei,falls mein BW Petromax Petroleumkocher mal nicht funktionieren sollte.

der neue "mit" ist aber schon bestellt,und bekommt dann seine passende Schublade (mit Einschubsperre bei geöffneter Gaskartusche) im Heckschrank.

viele Grüße

Achim

Zitat:

Original geschrieben von T5-Cruise

das setzte ich vorraus ,das keiner im geschlossenen Auto die Kocher ohne thermische Flammwächter benutzt.

Und selbst da sind nicht alle erlaubt. Der Campingaz den ich besitze (Lagon Z) ist explizit in geschlossenen Räumen nicht zu verwenden - trotz Flammwächter.

Aber selbst wenn er es wäre: Ich habe ihn lieber außerhalb vom Bus beim Kochen - Feuchtigkeit und so.

Da ich kein WoMo habe -> habe ich diesbezüglich auch kein Problem damit.

Grüße, Martin

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T4, T5 & T6
  7. Finanzamt und doch nicht Wohnmobil