Finanzamt-forderung, hilfe!
hallo zusammen,
meine Freundin hat wegen einem Fahrzeugverkauf das Auto abgemeldet. Eine Woche zuvor hat sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten dass die Steuer wieder fällig ist (2.0 tdi = 300€). Nun haben wir eine ganz komischen GebührenBescheid bekommen und die Sachbearbeiterin besteht auf ihr Recht!? Es heißt das die gebühren durch die erloschene Haftpflichtversicherung entstanden sind. Dabei haben wir das Fahrzeug einen Tag vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet! Und davor haben wir nichts erhalten, weder von der Versicherung noch vom Finanzamt! ich hoffe, hier hat jemand damit Erfahrungen damit oder das nötige Knowhow und kann mir möglicherweise weiterhelfen. Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
1tens: Nicht Finanzamt
2tens: Die haben Euch drei mal schriftlich aufgefordert das KfZ abzumelden und insgesammt sieben mal sind die bei Euch vorbei um eine Zwangsstillegung durchzuführen und Ihr habt davon nix mitbekommen?
61 Antworten
Mit dem Zuhören und Verstehen soll es oft auch so sein:-)
Z.B. vom wem ist die Post?
Finanzamt oder Zulassungsstelle?
Damit fängt es doch schon an.
Da von " Außerbetriebsetzen " die Rede ist kann das nur fehlender Versicherungschutz sein. Das Finanzamt schraubt die Schilder ab und hinterläßt ein Pfändungssiegell auf der Scheibe wenn niemand angetroffen wird.
Kommt immer aufs Finanzamt an, daher auch meine Frage nach dem Bundesland. Wenn die Finanzämter keinen entsprechenden Vollzugsdienst haben, der das erledigt, werden die Steueranzeigen an die Zulassungsstellen weitergegeben. Von dort gehts dann weiter, meistens dann auch mit Einschaltung der Polizei...
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Tja, aber solange hier nicht die Vorderseite des Schreibens veröfentlicht wird ,wird das immer ein Rätsel bleiben.Aber vielleicht sitzt der TE ja schon in Erzwingungshaft....😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vermutlich war diese Sachbearbeiterin nicht sehr kommunikativ. So etwas wird ja nicht jedem in die Wiege gelegt.
Wenn man sich die Liste des TE anschaut KANN es aber auch sein, dass die Sachberarbeiterin nach 7maliger schriftlicher Aufforderung, die sicherlich die rechtlichen Grundlagen aufführte, kein Interesse an einer weiteren, ebenso hoffnungslosen, detaillierten mündlichen Erläuterung hatte.
Amen
bei der geschichte fehlt die hälfte.
solche schreiben kommen nicht über nacht, die sind dann das finale ergebnis.
mutmaßung:
versicherung mehrfach (bei ratenzahlung) oder gänzlich (bei jährlicher zahlung) nicht bezahlt.
da gebühren wie "zwangsmaßnahme außer betriebnahme" auftauchen wurde augenscheinlich bereits vor ort entsiegelt.
daher: es müssen mahnungen der versicherung erfolgt sein, androhungen des strassenverkehrsamt usw.
für mich persönlich ein klarer fall von "nicht gelöhnt und jetzt aua rufen"
dem TE steht es natürlich frei, dies zu widerlegen! dann nehme ich alles zurück und versuche zu helfen. (soweit möglich)
naja.. bevor das passiert gibt es effektiv zwei Briefe... und da kann schon mal was untergehen. Vor allem wenn Versicherungsnehmer und Halter nicht die selbe Person sind.
Ich finde der TE hätte etwas üppiger informeiren können.. aber ihm hier gleich wieder was zu unterstellen ist mal wieder gang und gebe 😉
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
naja.. bevor das passiert gibt es effektiv zwei Briefe... und da kann schon mal was untergehen. Vor allem wenn Versicherungsnehmer und Halter nicht die selbe Person sind.Ich finde der TE hätte etwas üppiger informeiren können.. aber ihm hier gleich wieder was zu unterstellen ist mal wieder gang und gebe 😉
naja...so ganz blind unterstelle ich ja nix.
wenn durchgeführte zwangsmaßnahmen berechnet werden, sind diese auch erfolgt.
und mal eben die aufkleberchen von amtswegen her abkratzen, nur weil die versicherungsprämie 7 tage überfällig ist, ist dann doch eher unwahrscheinlich 😉
nee, da geb ich dir recht.
Wenn jetzt aber ein Lastschrifteinzug wegen mangelnder Deckung (andere ungeplante Abbuchung... da gibt's zigtausend Gründe warum das passieren konnte) nicht durchgeführt wurde.. dann hat der TE das vieleicht nicht gemerkt.
Das einzige was dann passiert ist das die Versicherung ne Mahnung inkl. Zeitbedingter Kündigung in 30 Tagen schickt (einen Brief.. ohne Einschreiben).
Der kommt durch Zufall nicht an oder der Versicherungsnehmer denkt sich nichts dabei (wäre nicht das erste mal.).. die Zulassungstelle schreibt ein Briefchen, auch ohne Einschreiben... bleibt auch irgendwo hängen...
Und dann hat man den Salat. Die sind da echt flott. Durfte ich erleben als ich im Ausland war.. genau so in etwa 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
.. die Zulassungstelle schreibt ein Briefchen, auch ohne Einschreiben... bleibt auch irgendwo hängen...
Die Zulassungsstelle arbeitet bei Versicherungsanzeigen immer von Anfang an mit PZU, schon alleine um sich selbst abzusichern. Denn sonst gibts u.U. ein Problem mit der einmonatigen Nachhaftungsfrist und da muss dann am Ende die Behörde vielleicht zahlen, nur weil sie (angeblich) nicht schnell genug war...
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
nee, da geb ich dir recht.Wenn jetzt aber ein Lastschrifteinzug wegen mangelnder Deckung (andere ungeplante Abbuchung... da gibt's zigtausend Gründe warum das passieren konnte) nicht durchgeführt wurde.. dann hat der TE das vieleicht nicht gemerkt.
Das einzige was dann passiert ist das die Versicherung ne Mahnung inkl. Zeitbedingter Kündigung in 30 Tagen schickt (einen Brief.. ohne Einschreiben).
Der kommt durch Zufall nicht an oder der Versicherungsnehmer denkt sich nichts dabei (wäre nicht das erste mal.).. die Zulassungstelle schreibt ein Briefchen, auch ohne Einschreiben... bleibt auch irgendwo hängen...Und dann hat man den Salat. Die sind da echt flott. Durfte ich erleben als ich im Ausland war.. genau so in etwa 🙂
wenn und aber und eventuell...
die post verliert im schnitt nicht mal 0,1% der briefe....zudem: es wird nicht einer verschickt und wenn nix pasiert werden maßnahmen eingeleitet.
die versicherung verschickt mindestens mal zwei, dann das strassenverkehrsamt nochmal zwei bevor sie wirklich einen zum entstempeln raus schicken.....
mir kann kein mensch erzählen das alle mitteilungen zufällig verloren gegangen sind oder aus irgendnem grund nicht bemerkt wurden.
das ist absurd.
war bei mir nicht der Fall..
Nein, die Versicherung schickt oft nur einmal. Eine Mahnung an den Versicherungsnehmer.... was denn noch ?
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
war bei mir nicht der Fall..
ja, wenn du im ausland bist mag das stimmen, aber nicht wenn du hier lebst und gemeldet bist. NEVER.
last not least: es wurden zwangsmaßnahmen in rechung gestellt und dies passiert nur wenn diese auch erfolgt sind.
daher muss ja mal zumindest das auto an der adresse geparkt gewesen sein, damit die amtlichen herren die plaketten abkratzen konnten....