Finanzamt-forderung, hilfe!

hallo zusammen,

meine Freundin hat wegen einem Fahrzeugverkauf das Auto abgemeldet. Eine Woche zuvor hat sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten dass die Steuer wieder fällig ist (2.0 tdi = 300€). Nun haben wir eine ganz komischen GebührenBescheid bekommen und die Sachbearbeiterin besteht auf ihr Recht!? Es heißt das die gebühren durch die erloschene Haftpflichtversicherung entstanden sind. Dabei haben wir das Fahrzeug einen Tag vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet! Und davor haben wir nichts erhalten, weder von der Versicherung noch vom Finanzamt! ich hoffe, hier hat jemand damit Erfahrungen damit oder das nötige Knowhow und kann mir möglicherweise weiterhelfen. Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

1tens: Nicht Finanzamt

2tens: Die haben Euch drei mal schriftlich aufgefordert das KfZ abzumelden und insgesammt sieben mal sind die bei Euch vorbei um eine Zwangsstillegung durchzuführen und Ihr habt davon nix mitbekommen?

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doch doch.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


war bei mir nicht der Fall..
Nein, die Versicherung schickt oft nur einmal. Eine Mahnung an den Versicherungsnehmer.... was denn noch ?

im regelfall, erste mahnung, zweite mahnung, letzte fristsetzung....

mag sein das manche versicherungen sich sämtliche drei schritte schenken, ich kenne aber keine die eine mahnung verschickt und anschließend, unangekündigt, zwangsmaßnahmen veranlasst. (direkt oder mittels mitteilung ans strassenverkehrsamt indirekt)

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


doch doch.

bla bla

Zitat:

Original geschrieben von heltino


mir kann kein mensch erzählen das alle mitteilungen zufällig verloren gegangen sind oder aus irgendnem grund nicht bemerkt wurden.

das ist absurd.

Zweimal 0.1 Prozent ist wahrscheinlicher als ein 6-er im Lotto.

Der Absender bleibt in der Beweispflicht...

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Ich glaube, heltino hat vollkommen Recht. Ich weis, es ist ein Problem im V&S Forum: Warum glaubt man dem TE nie, weshalb 'erfindet' man immer welche Sachen hinzu, wieso unterstellt man hier dem TE immer wieder was?

Na, weil die Geschichte des TE (wie in diesem Fall) hinten und vorne nicht passt, und heltino gibt seine Meinung wieder, weil seine (natürlich völlig frei erdachte) Geschichte einfach sehr wahrscheinlich und plausiebel ist.

Hier noch mal die Geschichte, die uns der TE liefert:

Zitat:

Original geschrieben von CSEK


meine Freundin hat wegen einem Fahrzeugverkauf das Auto abgemeldet. Eine Woche zuvor hat sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten dass die Steuer wieder fällig ist (2.0 tdi = 300€). Nun haben wir eine ganz komischen GebührenBescheid bekommen und die Sachbearbeiterin besteht auf ihr Recht!? Es heißt das die gebühren durch die erloschene Haftpflichtversicherung entstanden sind. Dabei haben wir das Fahrzeug einen Tag vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet!

- 1 Woche vor dem geplanten Verkauf wird die

Steuer

erhoben und nicht gezahlt.

- Wagen wird abgemeldet.

- 1 Tag nach der Abmeldung wird ein Gebührenbescheid (siehe Anhang) aufgesetzt. Grund: Nicht gezahlte Haftpflichtversicherung (hat mit der Steuer also überhaupt nix zu tun).

Laut Bescheid wurde der TE drei mal angeschrieben, bitte den Wagen abzumelden, weil kein Versicherungsschutz besteht. Es wurde insgesammt sieben mal versucht den Wagen zwangsstillzulegen (was nicht geklappt hat). Dann hat der TE den Wagen selber stillegen lassen. Erst jetzt, nach erfolgter Stillegung können die Kosten abgerechnet werden, deshalb geht nur einen Tag später der Gebührenbescheid raus ... und da ist alles aufgelistet.

Die Einzige Möglichkeit, wie es dazu kommen konnte ist, daß die Versicherung nicht bezahlt wurde, der Versicherer wird den TE ganz sicher mehrfach angeschrieben/gemahnt haben. Dann hat der Versicherer (vieleicht erst Monate später) bei StVA die Mitteilung gemacht, dass der Wagen nicht mehr versichert ist und dann ist das StVA aktiv geworden ... drei mal angeschrieben, sieben mal beim TE gewesen zwecks Zwangstillegung.
Das alles wird dem TE jetzt in Rechnung gestellt.
Warum sich der TE hier jetzt 'unwissend' gibt, wissen wir nicht.

Es kann natürlich auch sein, daß der TE einer Verwechselung aufliegt, und der Gebührenbescheid gar nicht für ihn ist ... das ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

Und solange sich der TE nicht mehr äussert, ist das hier alles Stochern im Nebel, das niemandem etwas bringt... 🙁

also zum thema versicherung:
mir isses auch schon ein paarmal passiert das sich abbuchungen überschnitten haben und das gehalt noch nich da war,
da is dann auch mal die ein oder andere lastschrift der vers. zurückgegangen *schäm*

folge war jedesmal nen schreiben der vers. das der fällige beitrag entweder in 10 tagen nochmals versucht wird einzuziehen, oder das er mit der nächsten abbuchung eingezogen wird.

wie gesagt so macht MEINE vers das.
wie es bei anderen is kann ich natürlich nicht sagen, aber das was einige hier schreiben,mit mahnung und so, hab ich noch nicht erlebt.

Wenn du abbuchen lässt, ja.
Wenn du überweist, kriegst du 2 bis 3 Wochen vorher ne Rechnung. Später ne 1. Mahnung, noch später die 2.
Das dauert in bischen, bis es zur Zwangsstillegung kommt.

Beim Finanzamt kann es auch ganz anders ablaufen. Einige lassen sich auf Überweisung nicht ein, sondern bestehen auf LS-Einzug. Bei RLS kriegst du ne Mahnung. Danach wird dein Bankkonto gesperrt, bis du überwiesen hast incl. weiterer Gebühren.

Bei Neuzulassungen ist die Angabe einer Kontoverbindung und die Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer zwingend.
Zumindest in Bayern ist das schon länger so geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver


Bei Neuzulassungen ist die Angabe einer Kontoverbindung und die Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer zwingend.
Zumindest in Bayern ist das schon länger so geregelt.

Nicht nur in Bayern ist das so, sondern die Regelung gilt bundeseinheitlich, aber in

d i e s e r

 detaillierten Fassung.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von heltino


mir kann kein mensch erzählen das alle mitteilungen zufällig verloren gegangen sind oder aus irgendnem grund nicht bemerkt wurden.

das ist absurd.

Zweimal 0.1 Prozent ist wahrscheinlicher als ein 6-er im Lotto.

Der Absender bleibt in der Beweispflicht...

aber 4 mal 0,1%.....sind nicht 0,4%...das ist 0,1% mit einer gemittelten wahrscheinlichkeit von 25%......

im leben nicht.

NIEMALS sind alle schreiben aufgrund der (geschätzten) 0,1% postverlust untergegangen.
schon gar nicht weil alle 4 schreiben jeweils mit gehörigem abstand verschickt wurden....es wirft ja keiner die erste und zweite mahnung zeigleich in den briefkasten...da liegt mal mindestens ne woche, wenn nicht sogar zwei, zwischen....

vllt einer der pösen postboten die keine lust haben zu arbeiten und seit 5 monaten alle briefe in den ofen schmeissen und ihre arbeitszeit dann lieber beim wow daddeln verbringen😁
oder in der kneipe sitzen und sich zulöten 😁

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Ich glaube, heltino hat vollkommen Recht. Ich weis, es ist ein Problem im V&S Forum: Warum glaubt man dem TE nie, weshalb 'erfindet' man immer welche Sachen hinzu, wieso unterstellt man hier dem TE immer wieder was?

Na, weil die Geschichte des TE (wie in diesem Fall) hinten und vorne nicht passt, und heltino gibt seine Meinung wieder, weil seine (natürlich völlig frei erdachte) Geschichte einfach sehr wahrscheinlich und plausiebel ist.

Hier noch mal die Geschichte, die uns der TE liefert:

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von CSEK


meine Freundin hat wegen einem Fahrzeugverkauf das Auto abgemeldet. Eine Woche zuvor hat sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten dass die Steuer wieder fällig ist (2.0 tdi = 300€). Nun haben wir eine ganz komischen GebührenBescheid bekommen und die Sachbearbeiterin besteht auf ihr Recht!? Es heißt das die gebühren durch die erloschene Haftpflichtversicherung entstanden sind. Dabei haben wir das Fahrzeug einen Tag vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet!
- 1 Woche vor dem geplanten Verkauf wird die Steuer erhoben und nicht gezahlt.
- Wagen wird abgemeldet.
- 1 Tag nach der Abmeldung wird ein Gebührenbescheid (siehe Anhang) aufgesetzt. Grund: Nicht gezahlte Haftpflichtversicherung (hat mit der Steuer also überhaupt nix zu tun).

Laut Bescheid wurde der TE drei mal angeschrieben, bitte den Wagen abzumelden, weil kein Versicherungsschutz besteht. Es wurde insgesammt sieben mal versucht den Wagen zwangsstillzulegen (was nicht geklappt hat). Dann hat der TE den Wagen selber stillegen lassen. Erst jetzt, nach erfolgter Stillegung können die Kosten abgerechnet werden, deshalb geht nur einen Tag später der Gebührenbescheid raus ... und da ist alles aufgelistet.

Die Einzige Möglichkeit, wie es dazu kommen konnte ist, daß die Versicherung nicht bezahlt wurde, der Versicherer wird den TE ganz sicher mehrfach angeschrieben/gemahnt haben. Dann hat der Versicherer (vieleicht erst Monate später) bei StVA die Mitteilung gemacht, dass der Wagen nicht mehr versichert ist und dann ist das StVA aktiv geworden ... drei mal angeschrieben, sieben mal beim TE gewesen zwecks Zwangstillegung.
Das alles wird dem TE jetzt in Rechnung gestellt.
Warum sich der TE hier jetzt 'unwissend' gibt, wissen wir nicht.

Es kann natürlich auch sein, daß der TE einer Verwechselung aufliegt, und der Gebührenbescheid gar nicht für ihn ist ... das ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

so sieht es aus. ich habe ja klar gesagt das es ne mutmaßung ist und den TE eindeutig zur korrektur aufgefordert.

ich reime mir die geschichte halt anhand von gelieferten informationen zusammen.

und wenn ich die aufgeführten posten in der rechnung/gebührenbescheid sehe, lässt der gesunde menschenverstand im grunde kaum was anderes zu.
es müssen schreiben ignoriert worden sein.

ich kenne absolut keine behörde die ohne vorankündigung/fristsetzung und was weiß ich wirklich jemanden zur vollstreckung (in dem fall dann entsiegelung) raus schickt.

und mit verlaub:
abgesehen von meinen 17 jahren persönlicher erfahrung, verantworte ich seit 5 jahren einen firmenfuhrpark von mehr als 30 autos die kreuz und quer durch deutschland verstreut sind, teilweise gar im ausland (frankreich, belgien, niederlande) heimisch sind.....ich hab schon recht viele bescheide und verwarnungen von den unterschiedlichsten behörden gesehen....das glaub mal 😉

noch NIE, egal bei was, egal in welchem land, wurde nach nur einem schreiben in irgendner art und weise eine aktion gestartet. es gab immer mindestens zwei, im regelfall drei, schreiben zu den themen. mahnung, zweite mahnung, letzte fristsetzung....

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


vllt einer der pösen postboten die keine lust haben zu arbeiten und seit 5 monaten alle briefe in den ofen schmeissen und ihre arbeitszeit dann lieber beim wow daddeln verbringen😁
oder in der kneipe sitzen und sich zulöten 😁

natürlich möglich, keine frage. sicherlich eher der "lottofall", aber möglich.

aber ob die post nun gekommen ist oder nicht...im zweifelsfall merkt man selber ob dinge abgebucht/bezahlt worden sind oder nicht.

ich erwarte von einem erwachsenen menschen das er ein mindestmaß an überblick hat...bleiben abbuchungen/rechnungen über monate aus, muss das auffallen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


ich erwarte von einem erwachsenen menschen das er ein mindestmaß an überblick hat...bleiben abbuchungen/rechnungen über monate aus, muss das auffallen.

Es sei denn, man heisst Oskar Lafontaine. Da kann man schon mal übersehen, daß man weiterhin seine OB Bezüge bekommt, obwohl man selber ja bereits MP ist. Doppelbesoldung? Ist mir nicht aufgefallen 😉 (sorry für ot)

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