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Finanzamt hält sich schadlos anhand der Mondpreise der Autoindustrie

Themenstarteram 17. Juli 2018 um 21:19

Mich würde interessieren, wie das Forum zu nachfolgendem Thema steht.

Die Autoindustrie baut seit Jahren Autos, die zu den aufgerufenen Listenpreisen nicht zu verkaufen sind. Die Käufer sind also nicht bereit den Listenpreis zu zahlen, weil die Autos nicht entsprechen!

Es gibt 30 Prozent und mehr Rabatt (auch bei deutschen Fabrikaten) auf die Listenpreise (also auf die von der Autoindustrie festgelegten Mondpreise). Wem das nicht reicht, bekommt Prämien draufgelegt, wobei 5.000 Euro keine Seltenheit ist.

Die Bundesregierung unternimmt nichts dagegen.

Nun zum eigentlichen Ärgernis:

Das Bundesministerium für Finanzen trägt diese "Verarsche" mit und legt den Listenpreis bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für den Arbeitnehmer zugrunde, obwohl das Fahrzeug viel "billiger" ist.

Beste Antwort im Thema

Das ist doch die absolute Schwachsinns-Diskussion.

Ein Hersteller hat das verdammte Recht, seinen Listenpreis nach Gusto festzulegen. Es wird ja niemand mit vorgehaltener Waffe gezwungen, gerade diesen einen PKW zu kaufen. Was geht es die Politik an, welche Preise der Hersteller eines Luxusartikels aufruft?

Natürlich muss das Finanzamt iirgendwo einen Anhaltspunkt setzen, nach dem es den Steuersatz berechnet. Listenpreis ist ein fixer Punkt, der ohne Wenn und Aber objektiv nachweisbar ist. Was soll also das Gejammere?

Es steht jedem Dienstwagen-Nutzer frei, ein Fahrtenbuch zu führen und somit die 1%-Regel zu umgehen. Was also geht es Staat und Politik an, wenn der Herr Dienstwagen-Nutzer zu doof oder zu faul ist, dieses zu führen? Ihr seid doch so mündige Bürger - dann trefft eben die enstprechenden Entscheidungen und jammert nicht nach Mutti´s Rockzipfel.

Überhaupt - man soll doch froh sein, einen Dienstwagen nutzen zu dürfen - da spart man nämlich Unmengen Geld im Vergleich zu der Anschaffung eines Privat-PKW. Aber nein, es ist ja immer noch nicht genug und der Schei...-Staat betrügt den bemitleidenswerten Bürger auch noch um die letzten sauer erarbeiteten Groschen

Es gab sowas schon mal - da wurden die Listenpreise festgelegt und es gab keine Rabatte. Da wurde vom Staat sehr umfassend durchregularisiert - nannte sich DDR. Aber das wollen wir ja auch nicht, ne? Das Leben besteht nicht nur aus Kaviarn und Sekt, manchmal muss auch Schitzel und Bier reichen. So was Profanes wie Brot und Wasser will ich den noblen Herrschaften nicht einmal zumuten - wobei 90% der Menschen sich ein Dutzend Löcher in den Ar... freuen würde, wenn sie wenigstens DAS regelmäßig hätten.

Probleme gibt´s :rolleyes:

Wenn ich frei sagen würde, was ich von diesem Gegreine halte, müsste ich mich selber verwarnen

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am 17. Juli 2018 um 21:34

Das von dir beschriebene Szenario ist nicht bei allen Fahrzeugen so und die Rabatte gibts auch nicht schon so ewig. Das ganze ist aber auch kein Problem von KFZ sondern von nahezu dem gesamten Maschinenbau. Heute wird fast nichts mehr zum Listenpreis veräußert.

Trotzdem muss ein Hersteller einen kalkulierten Preis festlegen. Das was dann weniger eingenommen wird schreibt man als Verlust von der Steuer ab.

Besonders Großkunden bei Kfz bekommen natürlich saftige Rabatte. Da du als Nutzer eines Firmenwagens ein kleines Licht bist wirst du gemolken. So wie bei der Einkommensteuer auch. Die großen kann man nicht melken und irgendwoher muss die Milch ja kommen

Themenstarteram 17. Juli 2018 um 21:43

Zitat:

Das was dann weniger eingenommen wird schreibt man als Verlust von der Steuer ab.

Ist es wirklich so, dass der Hersteller die Differenz zwischen Listenpreis und Verkaufspresi als Verlust von der Steuer absetzen kann? Der Listenpreis ist doch zunächst nur fiktiv und willkürlich!?

Der Staat will die Menge x an Steuern (1% Regelung).

Klar sind die Listenpreise überzogen und man bekommt ausnahmslos bei jeder Marke ungefragt mindestens 5% Rabatt bis hin zu 47% (eigene Erfahrung).

Wenn die Hersteller nun die Listenpreise anpasst, wird der Staat sicher nicht mit den deutlich geringeren Einnahmen einverstanden sein.

Später heißt es dann 1,5% Regelung ;)

am 17. Juli 2018 um 23:31

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 17. Juli 2018 um 23:43:03 Uhr:

Zitat:

Das was dann weniger eingenommen wird schreibt man als Verlust von der Steuer ab.

Ist es wirklich so, dass der Hersteller die Differenz zwischen Listenpreis und Verkaufspresi als Verlust von der Steuer absetzen kann? Der Listenpreis ist doch zunächst nur fiktiv und willkürlich!?

So weit mir bekannt ja. Unsere Bauern gehen auch von einer gewissen Ernte aus. Fällt die wie dieses Jahr geringer aus als erwartet macht der Bauer Verlust. Der hier ansässige hat mir erst gestern erzählt das er dieses Jahr mit 20000 € Verlust rechnet. Auf meine Frage hin ob er tatsächlich sein Sparschwein Schlachten muss hat er gelacht und gesagt das das natürlich nicht der Fall ist. Aber der Gewinn fällt um den Betrag weniger aus als erwartet.

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 17. Juli 2018 um 23:43:03 Uhr:

Zitat:

Das was dann weniger eingenommen wird schreibt man als Verlust von der Steuer ab.

Ist es wirklich so, dass der Hersteller die Differenz zwischen Listenpreis und Verkaufspresi als Verlust von der Steuer absetzen kann? Der Listenpreis ist doch zunächst nur fiktiv und willkürlich!?

Nein, die Differenz kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es werden die Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermittelt und damit der Betriebsgewinn, der dann zu versteuern ist. Mit dem Listenpreis hat das nichts zu tun und mit dem Verkaufspreis nur insofern, als er sich auf die Betriebseinnahmen auswirkt.

am 18. Juli 2018 um 5:55

Alles andere wäre ja auch Unsinn. Es könnte sonst jeder Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen fiktiv hohe Preise nennen, zu denen er aber gar nicht verkauft und dann den angeblichen "Verlust" steuerlich geltend machen.

Dass die Finanzämter bei Autos den Listen-Brutto-Neupreis als Grundlage heranziehen, ist schon lange in der Kritik. Ich glaube aber, dass sich der BFH schon mal damit befasst hat und diese Praxis als zulässig angesehen hat.

Wenn ich weniger einnehme, mache ich weniger Gewinn und muss weniger versteuern. Logisch. Mit den Listenpreisen hat das aber nichts zu tun.

am 18. Juli 2018 um 6:29

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juli 2018 um 08:23:50 Uhr:

Wenn ich weniger einnehme, mache ich weniger Gewinn und muss weniger versteuern. Logisch. Mit den Listenpreisen hat das aber nichts zu tun.

Ich denke der TE meint die Besteuerung eines Firmenwagens für den Arbeitnehmer, ob und warum der Listenpreiss und nicht der Tatsächliche herangezogen wird.

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 17. Juli 2018 um 23:19:21 Uhr:

Nun zum eigentlichen Ärgernis:

Das Bundesministerium für Finanzen trägt diese "Verarsche" mit und legt den Listenpreis bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für den Arbeitnehmer zugrunde, obwohl das Fahrzeug viel "billiger" ist.

Yep, wird sogar so gehandhabt wenn man sich einen Jahreswagen als Firmenwagen nehmen würde.

Bei Opel gibt's mittlerweile Buisnes-Pakete, die alles was normalerweise für Firmenwagen gebucht wird drin ist zu einem realistischen Listenpreis (da gibt's dann halt keinen oder nur geringen Rabat).

Damit wäre das Problem gelöst.

Solange der Mist trotzdem ausreichend gekauft wird, sehen die meisten Hersteller da vermutlich keinen Handlungsbedarf.

Gruß Metalhead

Zitat:

@munition76 schrieb am 18. Juli 2018 um 00:12:43 Uhr:

Der Staat will die Menge x an Steuern (1% Regelung).

Klar sind die Listenpreise überzogen und man bekommt ausnahmslos bei jeder Marke ungefragt mindestens 5% Rabatt bis hin zu 47% (eigene Erfahrung).

Wenn die Hersteller nun die Listenpreise anpasst, wird der Staat sicher nicht mit den deutlich geringeren Einnahmen einverstanden sein.

Später heißt es dann 1,5% Regelung ;)

Im ersten Satz muss es nur heißen: "braucht die Menge x an Steuern"

dann bin ich 100% dabei.

 

 

Bisschen OT zur Verdeutlichung:

Im Bekanntenkreis jammern auch viele dass die Kita-Beiträge von den positiven Einkünften (grob also vom Brutto) ermittelt werden .

 

Auch hier gilt: der Kita-Platz kostet Summe x. Von den positiven Einkünften sind das halt y% vom Netto wären das dann 2y%.

 

Gleiches Prinzip.

Reduzierung der Listenpreise macht aus der 1% eine 1,5% Regelung oder die Berechnung der Kita-Beiträge vom Netto statt vom Brutto hebt halt den Prozentsatz.

 

Der Staat will / braucht Summe x. Wie er rankommt ist variabel ;) bis kreativ. :D

 

Denkt nicht dass die Reduzierung der Listenpreise zur Senkung der finanziellen Belastung im Rahmen der 1% führen würde ;)

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 17. Juli 2018 um 23:19:21 Uhr:

 

Nun zum eigentlichen Ärgernis:

Das Bundesministerium für Finanzen trägt diese "Verarsche" mit und legt den Listenpreis bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für den Arbeitnehmer zugrunde, obwohl das Fahrzeug viel "billiger" ist.

Das liegt ganz einfach am Steuerzahler, bzw an Denen die mit Scheinrechnungen höhere Fahrzeugkosten bei der Steuer abgesetzt haben als das Auto tatsächlich gekostet hat. Rabatte oder sonstige Vergünstigungen wurden auf dieser Rechnung nicht aufgeführt, zb das Auto kostet real 45000€ und auf der Rechnung fürs Finanzamt stand der Listenpreis von zb 50000€, somit wurden bei der Steuererklärung 5000€ mehr angegeben als tatsächlich gezahlt wurde. Dieser (Un) Sitte hat der Staat einen Riegel vorgeschoben und die pauschale Versteuerung mit dem Listenpreis eingeführt. Wem das nicht passt steht es frei die Kosten über ein Fahrtenbuch zu ermitteln, dann kann man meines Wissens auch den real bezahlten Preis des Autos ansetzen.

Diese Regelung stammt noch aus Zeiten als es nicht so einfach war Rechnungen bei beiden Vertragspartnern gegenzuprüfen da noch mühsam in den Akten gesucht werden musste. Heute wäre das deutlich Einfacher .

Zitat:

@metalhead79 [url=https://www.motor-talk.de/.../...e-der-autoindustrie-t6398495.html?...]schrieb am 18. Juli 2018 um 08:54:24

...

Yep, wird sogar so gehandhabt wenn man sich einen Jahreswagen als Firmenwagen nehmen würde.

...

In dem Fall mit den FA reden ! Ich kenne den Fall, wo jemand nach dem Ausscheiden eines bisherigen Nutzers dessen 2 Jahre alten MB der C-Klasse als Firmenwagen mit 90.000 km auf der Uhr bekam, und das FA dann (nur für ihn) die Original-Verkaufsrechnung an die Firma akzeptierte.

Hier hatten wir übrigens auch das Thema Listenpreis vs. Finanzamt schon einmal:

https://www.motor-talk.de/.../...estimmt-den-listenpreis-t5407871.html

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