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fiktive Abrechnung, Abtretungserklärung und uneinig mit der Werkstatt

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 16:46

Hallo Forum.

Thema ist ein bischen doof formuliert, aber ich wußte nicht genau wie ich es so kurz beschreiben soll.

Nachdem ich gestern den ganzen Abend und die Halbe Nacht nach einer Antwort im Netz gesucht und nicht gefunden habe, frage ich einfach mal hier :)

Mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren. Schuldfrage ist eindeutig.

Kotflügel + Stoßstange kaputt.

Bin zu einer Werkstatt gefahren, habe eine Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachen anfertigen lassen.

Schaden ~ 2000 € + Mwst. + Wertminderung.

Wir haben fiktiv abrechnen lassen, Versicherung hat an die Werkstatt gezahlt.

Dann hat die Werkstatt den Schaden behoben, aber nicht so wie im Gutachen angegeben. Kotflügel wurde z.b. nur ausgebeult, nicht komplett ersetzt, usw.

Rechnungssumme ~ 1000 € ink. Mwst.

Der Chef der Werkstatt sagte zu mir das ich bei einer fiktiven Abrechnung die 2000€ + Wertminderung, aber nicht die Mwst ausgezahlt bekommen (was ja auch richtig ist).

Wenn wir anschließen reparieren, egal in welchem Umfang, können wir die Rechnung noch bei der Versicherung nachreichen und die tatsächlich angefallene Mwst. + Nutzungsausfall für die tatsächliche Reparaturdauer beantragen.

Jetzt war ich heute wieder da und hab mit der Dame die den Schaden bearbeitet gesprochen, wegen Kto. Nr. für Restzahlung usw.

Habe sie natürlich auch auf die Mwst + Nutzungsausfall angesprochen, und sie sagt zu mir das gibt es nicht. Nur wenn nach Gutachten repariert wird. Die Aussage vom Chef sein nicht richtig, die Versicherung habe ja schon mehr bezahlt als die Reparatur gekostet hat.

( Chef selber ist diese Woche im Urlaub und konnte deshalb leider nicht dazu gerufen werden )

Nachdem ich gestern stundenlang im Netz nach einer Antwort gesucht habe wer denn nun Recht hat, Chef oder Angestellte, bin ich der Meinung das der Chef Recht hat. Aber eine eindeutige Rechtsprechung scheint es da nicht zu geben, oder ich habe nichts gefunden. Zumindest nichts was den Nutzungsausfall angeht.

Die Sache mit der Mwst müßte §249 BGB sein, wobei ich mir da auch nicht sicher bin.

Villeicht (bestimmt sogar :) ) kann jemand von euch mich ein bischen aufklären.

Wenn die Angestellte tatsächlich Recht hat, habe ich auchnoch Glück gehabt das ich meinen Urlaub verschieben konnte, sonst hätte ich nämlich für 3 Tage einen Leihwagen gebraucht, den ich ja auchnoch hätte bezahlen müssen...

Oder kann es sein das der Werkstatt alles weitere einfach egal ist?

Wenn ich noch Mwst. + Nutzungsausfall bekommen würde hätten sie da ja eh nichts von...

Die Versicherung hat auchnoch die 10% UPE Aufschlag abgezogen, was sie, soweit die Aussagen die ich in und auf verschiedenen Foren und Seiten gelesen habe stimmen, auch nicht einfach so dürfen.

Auch das wurde von der Werkstatt einfach so akzeptiert.

Wobei das nur ein paar Euro sind, weswegen ich jetzt nicht großartiges Theater machen möchte.

Bei den ~ 300 Euro NA + Mwst sieht das allerdings ein bischen anders aus. Zumal ich das Auto erst seit 3 Monaten habe :/

Auch überlege ich jetzt, wenn ich tatsächlich nichts weiter einfordern kann, der Chef des Ledens mich absichtlich angelogen hat um mir einen Leihwagen anzudrehen. Weil als Chef eines Autohauses mit Werkstatt, das schon seit Jahren besteht müsste man so etwas doch wohl wissen oder nicht?

 

Beste Antwort im Thema

Haaaaalloooo, wo ist der Schwachfug-Button?? Ich brauch den jetzt!

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33 Antworten
am 1. August 2013 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Was der meint, ist, dass der Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadenbeseitigung frei ist. Das heißt, dass er wählen kann, ob fiktiv oder konkret abgerechnet wird und wie er den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag einsetzt. Stichwort "Herr des Restitutionsgeschehens" .

Hat er doch gemacht. Er hat fiktiv abgerechnet. Punkt. Damit ist das Thema für die Versicherung erledigt. Was er danach mit dem Geld macht ist sein Ding und geht die Versicherung nen feuchten ... an.

Ich verstehe gar nicht, warum von MT-Seite dieses alberne Lobby-Gebrabbel und User für dumm verkaufen immer noch geduldet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Hat er doch gemacht. Er hat fiktiv abgerechnet. Punkt. Damit ist das Thema für die Versicherung erledigt. Was er danach mit dem Geld macht ist sein Ding und geht die Versicherung nen feuchten ... an.

Ich verstehe gar nicht, warum von MT-Seite dieses alberne Lobby-Gebrabbel und User für dumm verkaufen immer noch geduldet wird.

Hi,

von Schäden habe ich ja nicht viel Ahnung, aber ob der TE aus Sicht des Versicherers fiktiv abgerechnet hat, kann ich hier nicht erkennen.

Er hat der Werkstatt eine Abtretung unterschrieben. Und wenn die Werkstatt der Versicherung eine Rechnung über Instandsetzung des Schadens eingereicht hat, klingt das für mich so, als wenn Hafi und xAKBx - wie so oft - mal wieder recht haben...

Wenn er jetzt - wie auch immer - nachweisen könnte, dass die Werkstatt wirklich nur eine Teilreparatur vorgenommen hat, dann wäre wohl noch mehr drin.

Gruß vom Sause

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

von Schäden habe ich ja nicht viel Ahnung, aber ob der TE aus Sicht des Versicherers fiktiv abgerechnet hat, kann ich hier nicht erkennen.

Steht aber nunmal exakt so im Eingangspost:

Zitat:

Original geschrieben von hannes282

Bin zu einer Werkstatt gefahren, habe eine Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachen anfertigen lassen.

Schaden ~ 2000 € + Mwst. + Wertminderung.

Wir haben fiktiv abrechnen lassen ...

Anschließend wurde teilrepariert, und die simple Frage war, bekomme ich für diese Teilreparatur die MwSt. nachreguliert oder nicht, worauf die simple Antwort lautet: Ja. (Jedenfalls im Normalfall)

Soweit so einfach, wenns bei der Erwähnung des Begriffs "fiktive Abrechnung" einer Konifere nicht eine Sicherung rausgehauen hätte was dazu geführt hat dass er dem TE völlig grundlos eine vor den Latz geknallt hat. " ... der Abzocker kriegt den Hals nicht voll genug ... "

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

....wenn man nicht gleichzeitig versuchen würde, Leuten, die sich wirklich mit der Materie auskennen, die Kompetenz abzusprechen.

wenn das:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@TE

Die Versicherung hat 2.000 und die Wertminderung bezahlt.

Dein Auto wurde anständig repariert.

Das hat dich 1.000 gekostet.

Es bleiben dir 1.000 (und die Wertminderung) übrig.

Worüber beklagst du dich?

die Antwort ist die auf Kompetenz schließen lassen soll sind meine Erwartungen an ebendiese vollumfänglich erfüllt.

Gottgütiger, was für ein Trauerspiel ....

am 1. August 2013 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von hannes282

 

Bin zu einer Werkstatt gefahren, habe eine Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachen anfertigen lassen.

Schaden ~ 2000 € + Mwst. + Wertminderung.

Wir haben fiktiv abrechnen lassen, Versicherung hat an die Werkstatt gezahlt.

Jetzt muss ich mal ganz blöd nachfragen:

Wie kann ich fiktiv abrechnen und später zählt die VS an die Werkstatt den Rechnungsbetrag?

Themenstarteram 1. August 2013 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

... wie du schon selbst sagtest wegen der paar € beschwerst du dich nicht, und genau darauf zielen die VErsicherungen.

Das bezog sich auf den UPE Aufschlag den die Versicherung abgezogen hat. Wenn es nur das wäre, wäre es mir egal, aber bei der Mwst und dem Nutzungsausfall sieht das schon anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Die wirklich informativste Seite zu diesen Fragen im Netz ist :

http://www.gutachter24.net/index1.htm

Die solltest du dir wirklich sehr genau durchlesen, da steht alles drin.

Die Seite hatte ich schon vor Eröffnung dieses Threads gesehen. Wie gesagt habe ich schon mehrere Stunden "gegoogled". Aber ich versteh das trotzdem alles nicht so ganz.

 

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Und nächstes mal sofort einen Anwalt, erst recht bei einem so hohen Schaden und besonders bei fiktiver Abrechnung.

Da ich so eine Sache zum ersten mal erleben mußte, und von meinen Bekannten auch noch keiner einen ähnlichen Fall hatte, wußte ich nicht wie ich damit umgehen muß.

Bin halt einfach (auf Rat der Polizei) zur Werkstatt und habe mich da beraten lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Etwas anderes wäre es, wenn der Geschädigte bewusst nur eine Teilreparatur ausführen lässt, den Restschaden in Kauf nimmt und das Geld anderweitig verwendet. Davon war hier aber NIE die Rede!

Das davon nicht die Rede war stimmt, aber da das anscheinend (deiner Meinung nach) was ändert:

Kotflügel war kaputt. Wurde nicht komplett ersetzt sondern nur ausgebeult und neu lakiert.

Kleiner Riss und ein paar leichte Kratzer an der Stoßstange - wurde aber nichts dran gemacht, da mich das nicht großartig stört.

 

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Anschließend wurde teilrepariert, und die simple Frage war, bekomme ich für diese Teilreparatur die MwSt. nachreguliert oder nicht, worauf die simple Antwort lautet: Ja. (Jedenfalls im Normalfall)

Genau darum gehts hier eigentilch. (Und um den Nutzungsausfall)

Ich habe diesen Thread hier auch nur eröffnet weil ich im Netz überall unterschiedliche Antworten gefunden habe, und gehofft das mir hier villeicht jemand weiterhelfen kann der sich damit auskennt, bzw. einen ähnlichen Fall schonmal gehabt hat, und aus eigener Erfahrung sprechen kann.

Aber die Antworten hier sind wie auf fast allen anderen Seiten eher weniger hilfreich, die verwirren einen nur nochmehr.

Und zum Thema "kriegt den Hals nicht voll genug", blablablub.

Schonmal dran gedacht das die Versicherung einen ganzen Haufen Geld gespart hat, dadurch das ich nur fiktiv abgerechnet, und das Auto nicht lt. Gutachen reparieren lassen habe?

Die Mwst die ich jetzt gerne noch hätte sind nur ~160€ statt 380€.

Die ~ 50€ UPE Aufschlag den sie abgezogen haben und ich nichtmal beanstande.

Die Kosten für den Anwalt haben sie gespart, weil ich ja keinen hatte.

Der Nutzungsausfall, den ich ebenfalls noch gerne hätte, muß nur für 3 anstatt der angegebenen 6 Tage bezahlt werden.

Abgesehen davon ist mein Auto welches ich erst 3 Monate besitze, und auf das ich lange gespart habe jetzt ein Unfallwagen und deshalb weniger wert. Daran ändern auch die 300€ Wertminderung nichts...

Thema Nutzungsausfall:

Zitat:

OLG DÜSSELDORF

25.04.2005

AZ: I-1 U 210/04

1.) Bei einer Eigenreparatur eines Unfallfahrzeuges genügt es, dass der Geschädigte für die Geltendmachung des Nutzungsausfalls die tatsächliche Wiederherstellungsdauer angibt, eine detaillierte Auflistung der einzelnen Nutzungsausfalltage ist nicht erforderlich.

 

AG GRONAU

09.07.1998

AZ: 2 C 585/97

Wenn ein Geschädigter die Reparatur in eigener Regie durchführt, so hat er darzulegen, zu welchem Zeitpunkt ein Nutzungsausfall an dem Wagen wegen der Reparatur bestand.

Aus den Gründen: (...Anders als bei Reparaturen in Fachwerkstätten ist derjenige, der die Reparatur selbst durchführt, dazu verpflichtet, den genauen Zeitaufwand darzulegen, da hier nicht feste Arbeitsschritte für die einzelnen Reparaturleistungen feststehen...).

 

AG HEIDELBERG

09.07.1998

AZ: 60 C 72/98

Ein Geschädigter, der das Unfallfahrzeug in Eigenregie repariert, hat einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er die Reparatur dem Schädiger nachweist.

Der Nachweis kann durch Übersendung eines Schreibens mit beigefügtem Lichtbild und beigefügter Kopie der Titelseite einer Tageszeitung erfolgen, durch welche die Wiederherstellung des Zustandes zeitlich festgehalten wird.

Wenn ich mein Auto selber repariere steht mir Nutzungsausfall zu, aber wenn ich fiktiv abrechne und anschließend in einer Werkstatt reparieren lasse nicht? Es steht zwar niergendwo in den Urteilen das hier fiktiv abgerechnet wurde, aber warum sollte man sein Auto sonst selber reparieren?

Mit der Mwst verhält sich das nach einigen Gerichtsurteilen die ich gelesen habe genauso.

Wenn ich (bei Eigenreparatur) nachweise das Mwst angefallen ist (durch Ersatzteil-, Lakierrechnungen usw.) kann ich mir die zurück erstatten lassen. In meinem Fall geht das nicht, obwohl ich eine Werkstattrechnung vorlegen kann?

Alles sehr merkwürdig...

 

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Jetzt muss ich mal ganz blöd nachfragen:

Wie kann ich fiktiv abrechnen und später zählt die VS an die Werkstatt den Rechnungsbetrag?

Vom Rechnungsbetrag steht da nichts.

Es wurde fiktiv abgerechnet und die Versicherung hat das Geld dann an die Werkstatt gezahlt.

Die haben meinen Rechnungsbetrag abgezogen, und mir den rest ausbezahlt.

Die Versicherung hat die fiktiven Reparaturkosten lt. Gutachten abzgl. MwSt. gezahlt, zzgl. Wertminderung, und zwar an die Werkstatt weil eine Abtretung an diese seitens des TE vorlag.

(Wozu auch immer man bei fiktiver Abrechnung eine Abtretung an die Werkstatt unterschreibt erschließt sich mir zwar nicht, spielt aber auch keine Rolle)

Es wurde keine Werkstattrechnung durch die VS beglichen.

Themenstarteram 1. August 2013 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

(Wozu auch immer man bei fiktiver Abrechnung eine Abtretung an die Werkstatt unterschreibt erschließt sich mir zwar nicht, spielt aber auch keine Rolle)

Die Werkstatt hat den Gutachter beauftragt, mußte diesen also bezahlen, und haben sich das Geld so von der Versicherung wiedergeholt. Das Auto sollte ja auch da repariert werden, und damit ich mich (so wars eigentlich gedacht) um nichts kümmern muß, wurde die Abtretungserklärung unterschrieben.

Ok.

Übrigens: Ich hatte vor ein paar Tagen :) einen ähnlichen Fall.

http://www.motor-talk.de/.../fiktive-abrechnung-t903936.html?highlight

Seinerzeit hab ich das Ergebnis hier nicht berichtet, hole das aber hiermit mit nur knapp 8 Jahren Verspätung nach. Nach dem ersten Schreiben des RA war das Geld nach ein paar Tagen auf meinem Konto.

Vllt. Hätte ich mir davon ne Konifere kaufen sollen :D

Das Geld ist ja nicht weg, das hat jetzt nur ein anderer... ;)

Themenstarteram 1. August 2013 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Ok.

Übrigens: Ich hatte vor ein paar Tagen :) einen ähnlichen Fall.

http://www.motor-talk.de/.../fiktive-abrechnung-t903936.html?highlight

Seinerzeit hab ich das Ergebnis hier nicht berichtet, hole das aber hiermit mit nur knapp 8 Jahren Verspätung nach. Nach dem ersten Schreiben des RA war das Geld nach ein paar Tagen auf meinem Konto.

Vllt. Hätte ich mir davon ne Konifere kaufen sollen :D

Den Thread hatte ich auch schon gelesen, aber es fehlt ja das Ende.

Also hat die Versicherung doch noch die Mwst und Nutzungsausfall gezahlt?

Dann ist das genau so ein Beispiel wie ich gesucht habe, sogar mit Wunschausgang ;)

Themenstarteram 1. August 2013 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Das Geld ist ja nicht weg, das hat jetzt nur ein anderer... ;)

Und genau das sind solche sinnlosen, unnützen Beiträge die kein Mensch braucht...

Zitat:

Original geschrieben von hannes282

 

Den Thread hatte ich auch schon gelesen ...

mangelhafte Recherche kann man dir schonmal nicht vorwerfen. :)

Hatte selbst Mühe den Thread wiederzufinden, und ja es ist so ausgegangen wie eben geschrieben.

Ansonsten noch eine Anmerkung: Gutachter durch Werkstatt beauftragt, Abtretung, Versuch einen Mietwagen an den Mann zu bringen ... das hört sich nicht gerade seriös an sondern eher nach Unfallhelferchen die das volle Programm fahren und dich im Zweifelsfall auf den Kosten sitzenlassen.

Falls du einen RA brauchen solltest nimm nicht den, dessen Visitenkarte zufälligerweise in der Werkstatt rumliegt.

am 2. August 2013 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Ansonsten noch eine Anmerkung: Gutachter durch Werkstatt beauftragt, Abtretung, Versuch einen Mietwagen an den Mann zu bringen ... das hört sich nicht gerade seriös an sondern eher nach Unfallhelferchen die das volle Programm fahren und dich im Zweifelsfall auf den Kosten sitzenlassen.

ich weis nicht was du dagegen hast!

Ich nenne soetwas Kundenservice. Bei meinem Veragshändler bekommt dieser immer eine Abtretung, ich nehm den von der Werke vorgeschlagenen Gutachter und nehm den durch die Werke vorgehaltenen Ersatzwagen. Bei bislang vier regulierten Unfällen gab es noch nie ein Problem mit der VS. und nen RA hab ich noch nie gebraucht!

wieso wird bei fiktiver Abrechnung an die Werkstatt gezahlt? Wird nicht immer an den Geschädigten gezahlt. Und warum wird bei fiktiver Abrechnung überhaupt eine Werkstatt dazwischen geschaltet. Der ganze Fall klingt schon nach vorhersehbaren Problemen.

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