ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fiktive Abrechnung, Abtretungserklärung und uneinig mit der Werkstatt

fiktive Abrechnung, Abtretungserklärung und uneinig mit der Werkstatt

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 16:46

Hallo Forum.

Thema ist ein bischen doof formuliert, aber ich wußte nicht genau wie ich es so kurz beschreiben soll.

Nachdem ich gestern den ganzen Abend und die Halbe Nacht nach einer Antwort im Netz gesucht und nicht gefunden habe, frage ich einfach mal hier :)

Mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren. Schuldfrage ist eindeutig.

Kotflügel + Stoßstange kaputt.

Bin zu einer Werkstatt gefahren, habe eine Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachen anfertigen lassen.

Schaden ~ 2000 € + Mwst. + Wertminderung.

Wir haben fiktiv abrechnen lassen, Versicherung hat an die Werkstatt gezahlt.

Dann hat die Werkstatt den Schaden behoben, aber nicht so wie im Gutachen angegeben. Kotflügel wurde z.b. nur ausgebeult, nicht komplett ersetzt, usw.

Rechnungssumme ~ 1000 € ink. Mwst.

Der Chef der Werkstatt sagte zu mir das ich bei einer fiktiven Abrechnung die 2000€ + Wertminderung, aber nicht die Mwst ausgezahlt bekommen (was ja auch richtig ist).

Wenn wir anschließen reparieren, egal in welchem Umfang, können wir die Rechnung noch bei der Versicherung nachreichen und die tatsächlich angefallene Mwst. + Nutzungsausfall für die tatsächliche Reparaturdauer beantragen.

Jetzt war ich heute wieder da und hab mit der Dame die den Schaden bearbeitet gesprochen, wegen Kto. Nr. für Restzahlung usw.

Habe sie natürlich auch auf die Mwst + Nutzungsausfall angesprochen, und sie sagt zu mir das gibt es nicht. Nur wenn nach Gutachten repariert wird. Die Aussage vom Chef sein nicht richtig, die Versicherung habe ja schon mehr bezahlt als die Reparatur gekostet hat.

( Chef selber ist diese Woche im Urlaub und konnte deshalb leider nicht dazu gerufen werden )

Nachdem ich gestern stundenlang im Netz nach einer Antwort gesucht habe wer denn nun Recht hat, Chef oder Angestellte, bin ich der Meinung das der Chef Recht hat. Aber eine eindeutige Rechtsprechung scheint es da nicht zu geben, oder ich habe nichts gefunden. Zumindest nichts was den Nutzungsausfall angeht.

Die Sache mit der Mwst müßte §249 BGB sein, wobei ich mir da auch nicht sicher bin.

Villeicht (bestimmt sogar :) ) kann jemand von euch mich ein bischen aufklären.

Wenn die Angestellte tatsächlich Recht hat, habe ich auchnoch Glück gehabt das ich meinen Urlaub verschieben konnte, sonst hätte ich nämlich für 3 Tage einen Leihwagen gebraucht, den ich ja auchnoch hätte bezahlen müssen...

Oder kann es sein das der Werkstatt alles weitere einfach egal ist?

Wenn ich noch Mwst. + Nutzungsausfall bekommen würde hätten sie da ja eh nichts von...

Die Versicherung hat auchnoch die 10% UPE Aufschlag abgezogen, was sie, soweit die Aussagen die ich in und auf verschiedenen Foren und Seiten gelesen habe stimmen, auch nicht einfach so dürfen.

Auch das wurde von der Werkstatt einfach so akzeptiert.

Wobei das nur ein paar Euro sind, weswegen ich jetzt nicht großartiges Theater machen möchte.

Bei den ~ 300 Euro NA + Mwst sieht das allerdings ein bischen anders aus. Zumal ich das Auto erst seit 3 Monaten habe :/

Auch überlege ich jetzt, wenn ich tatsächlich nichts weiter einfordern kann, der Chef des Ledens mich absichtlich angelogen hat um mir einen Leihwagen anzudrehen. Weil als Chef eines Autohauses mit Werkstatt, das schon seit Jahren besteht müsste man so etwas doch wohl wissen oder nicht?

 

Beste Antwort im Thema

Haaaaalloooo, wo ist der Schwachfug-Button?? Ich brauch den jetzt!

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

wieso wird bei fiktiver Abrechnung an die Werkstatt gezahlt? Wird nicht immer an den Geschädigten gezahlt. Und warum wird bei fiktiver Abrechnung überhaupt eine Werkstatt dazwischen geschaltet. Der ganze Fall klingt schon nach vorhersehbaren Problemen.

Wahrscheinlich weil der Beitragsersteller zu unerfahren war und die Werkstatt ihm dies so vorgeschlagen hat (um einen Auftrag zu bekommen).

Eine VW Werkstatt hätte nach der Abtretung den vollen Betrag kassiert, und der Beitragsersteller hätte außer dem Nutzungsausfall und der Wertminderung + Auslagen keinen Cent gesehen.

Natürlich hätte dann VW mit vergoldeten Händen und Ersatzteilen gearbeitet, so dass es auch genau mindestens auf den Betrag im Gutachten kommt ;) (wers versteht, der verstehts)

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

wieso wird bei fiktiver Abrechnung an die Werkstatt gezahlt? Wird nicht immer an den Geschädigten gezahlt. Und warum wird bei fiktiver Abrechnung überhaupt eine Werkstatt dazwischen geschaltet. ...

Den Thread mal zu lesen war dir zu anstrengend ?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

wieso wird bei fiktiver Abrechnung an die Werkstatt gezahlt? Wird nicht immer an den Geschädigten gezahlt. Und warum wird bei fiktiver Abrechnung überhaupt eine Werkstatt dazwischen geschaltet. ...

Den Thread mal zu lesen war dir zu anstrengend ?

Nee, warum?

am 3. August 2013 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Nee, warum?

Weil beide Fragen auf Seite 2 beantwortet wurden :rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fiktive Abrechnung, Abtretungserklärung und uneinig mit der Werkstatt