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Fiat MCLouis MC Van3

Fiat Wohnmobile
Themenstarteram 27. Juli 2012 um 19:45

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich hatte das Wohnmobil Fiat McLouis MCVan3 gemietet, welches auf den Ducato beruht.

Leider habe ich einen Riss in den rechten Außenspiegel bekommen. Das Glas usw ist natürlich alles noch ganz.

Nun möchte der Vermieter den kompletten Spiegel ersetzt haben und hat von meiner Kaution eben mal dafür 380,- Euro einbehalten.

Niemals wird er den tauschen, da der Spiegel völlig intakt ist. Er sagte mir das ich bei Fiat sonst 420,- Euro bezahlen müsste zzgl. Einbau und er mir 380,- abzieht. (Anfrage an Fiat läuft bzgl. des Preises) Sonst würde ich auch sicherlich darauf bestehen den "kaputten" gleich mitzunehmen.

Nun habe ich die Möglichkeit ihm einen neuen zu bringen, natürlich besteht er auf ein Originalteil (weil nicht Original kostet bei Ebay ab 129,- Euro)

Mir stinkt es gewaltig das er mir fast 400,- Euro abzieht für einen Schaden den er nicht beheben wird und er kein anderen Spiegel akzeptiert.

Wißt Ihr wo ich ein Originalteil noch herbekomme:

Teilenummer ist die 735480936

Dieser hier wäre es, ob er allerding Original ist weiß ich noch nicht:

http://...fahrzeuge-aussenspiegel.de/.../?...

 

Danke.

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25 Antworten
am 27. Juli 2012 um 21:17

Guten Abend,

ein Riß im Spiegel(gehäuse) - wie ist der denn entstanden ?

Durch Fremdeinwirkung (z.B. hochgeschleuderter Stein von der Gegenfahrbahn) ?

von Allein ?

Oder bist irgendwo damit hängen geblieben ?

Abgesehen von der Frage mit Originalteil oder nicht - bist Du dafür überhaupt haftbar ?

Ich glaube eher nicht, es sei denn der Riß ist durch (grobe) Fahrlässigkeit entstanden.

Überhaupt frage ich mich, wozu zahlst Du mit der Miete meist eine Voll-Kasko-Versicherung mit .

Was ist das für ein komischer Vermieter, irgendein Krauter ?

Du mußt Ihm keinen Original Fiat Spiegel ersetzen, wenn überhaupt, einen gleichwertigen.

Entweder hast Dich da um den Finger wickeln lassen oder beim Abschlusß des Mietvertrages was grundsätzlich falsch gemacht - ich zahl ja bei Sixt auch keine Kaution wenn ich mir ein Fahrzeug miete.

Alles reichlich eigenartig...

Notfalls solltest Du einen Anwalt einschalten....

LG

Christian

na das ist bei Mitfahrzeugen nicht die Frage. Das Hilft nur weiter, wenn ich einen Verusacher des Schadens beibringen kann.

 

Solange der Schaden im Zeitraum der Mitdauer auftritt, ist der Mieter dafür verantwortlich. Darum soll man bei der Mietübername und Mietabgabe immer ein Protokoll führen.

 

Nun der Vermieter kann auf originalen Ersatz bestehen. Ein Fremdprodukt muss nicht 100 gleich aussehen bzs. passen.

 

Was ich gefunden habe:

 

RUECKBLICKSPIEGEL (Fiat)

(Teil wurde ersetzt durch: 735517075 )

OE-Nr: 735480936

 

352.30 EUR

7% billiger !

als der empfohlene

Verkaufspreis des Herstellers

Teil wurde ersetzt durch: 735517075

 

Die anderen Teile sind denke ich mal nicht original, die neu unter 200 Euro kosten.

 

Mieten ist immer ein Risiko in höher der Selbstbeteiligung, die man damit umgehen kann in dem ein eigenes Fahrzeug sich zulegt.

 

Ach ja bei Wohnmobile ect. ist es üblich eine Kaution zu zahlen, die ist in der Regel so hoch wie die Selbstbeteiligung ist. Das hat mit Krauter nichts zu tun.

 

italo

am 28. Juli 2012 um 4:48

Zitat:

Original geschrieben von Hansi55

Mir stinkt es gewaltig das er mir fast 400,- Euro abzieht für einen Schaden den er nicht beheben wird und er kein anderen Spiegel akzeptiert.

Warum die Übertreibung - 380,- Euro sind 380,- Euro und keine "fast 400,- Euro :-(

Und ob der Vermieter den Schaden beseitigt oder nicht, ist seine Sache - er hat jedenfalls an seinem Fahrzeug eine Wertminderung.

Natürlich ist die Angelegenheit ärgerlich.

Aber ... hast du mit dem Mietvertrag nicht auch eine Versicherung (evtl. mit Selbstbeteiligung) abgeschlossen?

Warum sollte die nicht greifen?

Viele Grüße

Dieter

 

Die Kaution die er geleistet hat ist die Höhe, der Selbstbeteiligung, vermute ich mal.

 

Da der Schaden im Bereich der Selbstbeteiligung liegt muss er dann den aus eigener Tasche zahlen.

 

italo

am 28. Juli 2012 um 9:55

Zitat:

Zusätzlich zum Mietpreis ist üblicherweise vor Fahrtantritt vom Mieter eine Kaution zu hinterlegen, wird das Fahrzeug ordnungsgemäß und unbeschädigt zurückgebracht, so erhält der Mieter diese zurück. Die Kaution kann je nach Fahrzeug und Vermieter unterschiedlich hoch ausfallen. Bedenken Sie, dass Ihnen bei Hinterlegung einer hohen Kaution dieses Geld möglicherweise in der Urlaubskasse fehlt, und dass Sie mit der Kaution gegenüber dem Vermieter für das Fahrzeug haften. Abgesehen von einem Unfall, kann beim Einparken oder rangieren schnell einmal eine kleine aber teure Beschädigung verursacht werden. Außerdem kann ein Fahrzeug ohne Ihr zutun, z.B. durch Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt beschädigt werden, und Sie müssen dennoch mit der Kaution dafür aufkommen. Es liegt also im Interesse des Mieters, dass das zu mietende Wohnmobil mit geringer Selbstbeteiligung sowohl für Teil- als auch Vollkasko versichert ist, und dass die Kaution entsprechend gering ist.

Demnach ist die Kaution als Selbstbeteiligung zu sehen - und sicherhaltshalber als Kosten zu berücksichtigen.

Etwas dumm gelaufen ....

Viele Grüße

Dieter

am 28. Juli 2012 um 14:24

Der TE hat eine wesentliche Frage noch nicht beantwortet:

Wie ist der Schaden zu Stande gekommen. Ein Riß in einem Spiegelgehäuse entsteht entweder durch Einwirkung von Aussen (vom Mieter im wesentichen zu verantworten, es sei denn er kann den 'schuldigen' ermitteln/benennen etc.) oder z.B. durch Fertigungsfehler, auch schon erlebt...

Also lasst erst mal den TE was dazu sagen, dann kann man sagen ob die Forderung des Vermieters gerechtfertigt ist oder nicht. In letzterem Fall ist es nämlich das Risiko des Eigentümers und nicht des Mieters.

Sorry, aber hier sind manche juristisch nicht so beleckt und lassen dieses Thema aussen vor...

LG

Christian

Themenstarteram 28. Juli 2012 um 15:05

Das war ein zusammentreffen zweier Wohnmobile auf einer engen Straße. Geringes Tempo, trotzdem haben sich die beiden Spiegel getroffen.

Da wir beide Schuld waren, ist die Sache geklärt. Sein Spiegel hat es allerding ganz entschärft (Glas gesplittert), bei meinem ist nur ein Riss im Gehäuse. Funktionieren tut alles, ist natürlich dem Vermieter egal. Er möchte einen komplett neuen Spiegel bzw. eigentlich will er nur

die 380,- Euro. Das ist ein Teil meiner Kaution von 1.000,- Euro, welche meine SB war.

Er meinte bei Fiat direkt würde ich über 400,- Zahlen und er bietet mir 380,- an.

Nach Anfrage bei:

http://...fahrzeuge-aussenspiegel.de/.../?...

ist dies aber ein Original Spiegel und da wollen sie nur 163,- Euro.

Das ich bei Fiat direkt mehr bezahlen müßte ist mir klar. Er denkt sich das er 380,- behält, das Auto so weiter laufen lässt und gut ist.

Ich werde ihm anbieten das er 163,- von den 380,- behalten darf, soviel wie nämlich der Spiegel "wirklich" kostet bzw. er bekommt den neuen von mir in die Hand gedrückt. Will er dann noch Um-/Einbau kosten haben, werde ich auf den kaputten Spiegel bestehen und ihn dann bei ebay verkaufen.

Keine Frage ich habe eine Teilschuld und ich will die Sache auch aus der Welt haben. Nur fühle ich mich etwas abgezockt für einen kleinen Riss im Plastegehäuse einen komplett neuen überteuerten Spiegel zu bezahlen.

 

am 28. Juli 2012 um 16:36

@Hansi

nun Gut, das Blöde ist, daß er die Kaution rausrücken muss. Ich gebe Dir den dringenden Rat, vor allem wenn du noch über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, das über einen Anwalt zu machen.

Mögen die anderen hier sagen, Du musst Zahlen oder wer den Schaden hat spottet jeder Beschreibung...

im Endeffekt ist's Deine Knete und der Vermieter will ja weiterhin Geschäft machen. Unkulante Kundenbehandlung ist mit Sicherheit keine gute Werbung für den Vermieter, Du musst Ihn ja nicht verleumden, aber ein kleiner Hinweis in diese Richtung in den entsprechenden Portalen ist da manchmal ganz heilsam....

Ich teile Deine Sicht. interessant wäre zu erfahren, wie lange du Das Womo gemietet hattest und was das gekostet hat.

LG

Christian

Themenstarteram 28. Juli 2012 um 17:05

11 Tage für 1.553,- Euro zzgl. der Kaution.

Kaution habe ich 620,- wiederbekommen, die 380,- behält er ein.

Entweder er kriegt einen neuen Spiegel von mir und ich den kaputten und die restliche Kaution oder er setzt einen fairen Preis an

eben die 162,- Euro für den ich ihn besorgen könnte. Der wollte nur die 380,- Euro haben für einen neuen und lässt den kaputten dran.

Wenn ich Ihn schon bezahlen muss, dann will ich ihn auch haben. Evt. krieg ich ihn bei Ebay dann verkauft mit dem kleinen Riss im Gehäuse.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von 1302LSCabrio71

Der TE hat eine wesentliche Frage noch nicht beantwortet:

Wie ist der Schaden zu Stande gekommen. Ein Riß in einem Spiegelgehäuse entsteht entweder durch Einwirkung von Aussen (vom Mieter im wesentichen zu verantworten, es sei denn er kann den 'schuldigen' ermitteln/benennen etc.) oder z.B. durch Fertigungsfehler, auch schon erlebt...

 

Also lasst erst mal den TE was dazu sagen, dann kann man sagen ob die Forderung des Vermieters gerechtfertigt ist oder nicht. In letzterem Fall ist es nämlich das Risiko des Eigentümers und nicht des Mieters.

 

Sorry, aber hier sind manche juristisch nicht so beleckt und lassen dieses Thema aussen vor...

 

LG

Christian

Die Frage ist Unwesentlich wer der Schaden entstanden ist, so lange der TE den Wohnwagen heile bekommen hat und und defekt (Spiegel) zurückbringt. Entweder kann der TE einen Veranwortlichen bennen oder er muss den Schaden selber Tragen. Da kannst du mit Advokaten auch nur noch zusätzlichen Geld verbrennen. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Das hat nichts mit Kaution.

 

Selbst dein Hinweiß mit den Portalen haben die Protale Rechnung zu tragen. Auch hier ist die Rechtslage eindeutig.

 

1302LSCabrio du magst ja der Schrauber vor dem Herren zu sein. Aber bitte gib keine Ratschläge in dem Bereichen wo du dich nicht auskennst.

 

italo

Zitat:

Original geschrieben von Hansi55

11 Tage für 1.553,- Euro zzgl. der Kaution.

Kaution habe ich 620,- wiederbekommen, die 380,- behält er ein.

Entweder er kriegt einen neuen Spiegel von mir und ich den kaputten und die restliche Kaution oder er setzt einen fairen Preis an

eben die 162,- Euro für den ich ihn besorgen könnte. Der wollte nur die 380,- Euro haben für einen neuen und lässt den kaputten dran.

Wenn ich Ihn schon bezahlen muss, dann will ich ihn auch haben. Evt. krieg ich ihn bei Ebay dann verkauft mit dem kleinen Riss im Gehäuse.

Und du bist auch auf dem Holzweg,

 

bei deinem Angebot: Spiegel

 

steht eindeutig:

 

Zitat:

Hinweis: Artikel-, Teile-, Original- und Bestellnummern dienen nur dem Vergleich und sind keine

Herkunftsbezeichnungen. Die Nennung von Namen, Warenzeichen oder Markennamen erfolgt

nur zu Zwecken der Zuordnung unserer Artikel. Genannte Marken sind Eigentum der jeweiligen

Rechteinhaber

 

Und der Geschädigte hat nun mal den Rechtsanspruch auf Originalersatz und muss keine Kompromisse eingehen. Auch da ist die Rechtslage eindeutig.

 

italo

am 29. Juli 2012 um 9:01

@italo

Darf ich Dich bitten, solche Behauptungen zu unterlassen, weder weist Du welche Juristische Vorbildung ich habe noch werde ich es nötig haben das hier darzulegen.

Faktum ist, daß ich mit manch verquerer Einschätzung der Rechtslage z.B. beim Thema Halterhaftung, unabwendbare Ereignisse etc. bisher immer richtig lag.

Will mal einen ganz krassen andern Fall aus meiner Verwandschaft schildern und Bitte Dich dazu Stellung zu nehmen:

Mietwagen für ein langes WE gemietet. Diesen Ordnungsgemäß am Straßenrand Abends abgestellt.

In der Nacht gab es ein schweres Gewitter. Von einem in der Nähe des Autos stehenden Baum wurde durch den Gewittersturm ein Ast abgerissen, der natürlich genau auf die Heckpartie des Mietwagens fiel. Schaden: Heckklappe komplett erneuern.

Wer ist für den Schaden verantwortlich ?

Hat der Mieter hier die SB aus der Schadensregulierung mit der Versicherung zu bezahlen ?

Muß der Mieter für den entstandenen Wertverlust und Nutzungsausfall aufkommen?

LG

Christian

Auch in dem von dir geschilderten Fall ist die Gesetzeslage eindeutig. Je nach Mietvertrag und der abgeschlossenen Versicherung  muss der Mieter den Schaden in der Höhe der Selbstbeteiligung tragen. Wie das mit dem Nutzungausfall ist für mich hier jetzt nebensächlich.

Weil es nichts mit dem Fall hier zu tun hat. Ein Mietfahrzeug beinhaltet das gleiche Risiko bei Fremdschäden, wie bei einem eigenen Fahrzeug. Dieses kann ich nur minimieren in dem eine entsprechende Versicherung abschließe. Jeder kalkuliert hierbei selber sein Risiko.

 

Grundsätzlich kann man sagen, das der Vermieter kein Finanzielles Risiko trägt im Schadensfall von Fremdeinwirkung. Das mag sicher anders sein, ein Schaden auftritt durch einen technischen Fehler des Fahrzeuges. Sprich in der Kurve versagt die Servolenkung und der Wagen wird wegen der eingeschränkten Lenkbarkeit der Fahrzeuges beschädigt.

 

italo

am 29. Juli 2012 um 10:35

So weit Deine Expertise.

Der Fall ging so aus:

Der Eigentümer des Grundstückes auf dem der Baum stand/steht musste den kompletten Schaden begleichen, da er seiner Verkehrssicherungspflicht (in öffentliches Gelände ragende, teilweise morsche Äste) nicht nachgekommen war. Nicht mal seine Haftpflicht hat den Schaden übernommen....

Da sieht man mal, wie weit man glaubt richtig zu liegen und liegt am Ende des Tages total daneben.

Nichts für Ungut, ich warte auf die nächste Belehrung....

LG

Christian

Edit: im Juristendeutsch nennt man so etwas Gefährdungshaftung.

Im Fall vom TE wäre zu klären wer nun wem bei der gegenseitigen Berührung nicht ausweichen konnte oder wollte....

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